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Schlagwort: Wolfsfund im Bezirk Freistadt

  • Ermittlungen zu illegalem Wolfsabschuss eingestellt: Schütze im Mühlviertel bleibt unbekannt

    Ermittlungen zu illegalem Wolfsabschuss eingestellt: Schütze im Mühlviertel bleibt unbekannt

    Die Staatsanwaltschaft Linz hat das Ermittlungsverfahren zum illegal erschossenen Wolf im oberösterreichischen Mühlviertel eingestellt. Der entscheidende Grund ist die fehlende Zuordnung des tödlichen Schusses zu einer Person. „Der tödliche Schuss konnte keiner Person eindeutig zugeordnet werden“, erklärte Behördensprecher Florian Roitner auf Anfrage der „Kronen Zeitung“. Damit endet das Verfahren nach dem Bericht nach fast einem Jahr, obwohl die Tötung durch einen Schuss feststeht. Der im Dezember 2025 in Windhaag bei Freistadt gefundene Wolf war nicht zum Abschuss freigegeben.

    Obduktion klärte die Todesursache, nicht den Schützen

    Bereits im Dezember 2025 hatte die Landesforstdirektion die Ergebnisse der Obduktion bekanntgegeben. Nach dem damaligen ORF-Bericht waren am Kadaver ein Einschussloch und eine Austrittswunde erkennbar. Der Fundort lag im Bezirk Freistadt, etwa zwei Kilometer von der tschechischen Grenze entfernt. Ob das Tier auch dort erschossen worden war, blieb zum damaligen Ermittlungsstand offen. Landesforstdirektor Gottfried Diwold erklärte seinerzeit, dass kein Wolf zum Abschuss freigegeben gewesen sei und der illegale Abschuss deshalb bei der Polizei angezeigt worden war.

    Der Fall fiel auch deshalb auf, weil tote Wölfe in Oberösterreich damals nur selten gefunden wurden. Landesforstdirektor Gottfried Diwold bezifferte die Zahl solcher Funde gegenüber dem ORF im Dezember 2025 auf drei Tiere innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre, einschließlich des nun untersuchten Wolfs. Die beiden früheren Funde hatten im Mühlviertel und im Innviertel gelegen. Diese Zählung betraf tot aufgefundene Wölfe insgesamt und bezeichnete damit nicht drei nachgewiesene illegale Abschüsse. Den erschossenen Wolf bei Freistadt beschreibt die „Kronen Zeitung“ dagegen als ersten aufgefundenen gewilderten Wolf Oberösterreichs. Die Besonderheit dieses Falls liegt somit im nachgewiesenen illegalen Abschuss innerhalb einer ohnehin kleinen Zahl bekanntgewordener Totfunde.

    Im Verlauf der Ermittlungen geriet ein Jäger in den Fokus, wie die „Kronen Zeitung“ berichtet. Bei einer Hausdurchsuchung wurde demnach Munition für einen Vergleich mit jener sichergestellt, die im Wolf gefunden worden war. Die Polizei ermittelte wegen Tierquälerei und Wilderei. Dass Munition als Vergleichsmaterial mitgenommen wurde, bedeutete jedoch noch keine Zuordnung des Schusses zu ihrem Besitzer. Genau diese personelle Verbindung konnte nach der Erklärung der Staatsanwaltschaft letztlich nicht eindeutig hergestellt werden. Für den betroffenen Jäger ist damit entscheidend, dass der gegen ihn gerichtete Verdacht nicht mit einer nachgewiesenen Täterschaft gleichgesetzt werden darf.

    Anonyme Briefe führten zu einem öffentlichen Zeugenaufruf

    Noch im Frühjahr 2026 versuchte die Polizei, zusätzliche verwertbare Zeugenaussagen zu erhalten. Der ORF berichtete am 1. April über mehrere anonyme postalische Hinweise, die bei der Polizeiinspektion Freistadt eingegangen waren und konkrete Angaben zum Vorfall enthielten. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Linz wurden die Absender sowie weitere Personen mit sachdienlichen Informationen aufgerufen, sich zu melden. Die Polizei verlangte für eine niederschriftliche Einvernahme die Bekanntgabe der Identität. Der Aufruf zielte damit ausdrücklich darauf, über anonyme schriftliche Mitteilungen hinaus persönliche Zeugenaussagen aufzunehmen.

    Zwischen diesem Zeugenaufruf und der nun berichteten Einstellung liegt der entscheidende Unterschied im Verfahrensstand. Im April suchten die Ermittler noch öffentlich nach Personen, die zur Aufklärung beitragen konnten. Nach der von Roitner erläuterten Entscheidung fehlt weiterhin die eindeutige Zuordnung des tödlichen Schusses. Die anonymen Hinweise und die Sicherstellung von Vergleichsmunition dürfen deshalb nicht als abgeschlossene Beweiskette gelesen werden. Für die Öffentlichkeit bedeutet das: Der Nachweis, dass der Wolf erschossen wurde, beantwortet die Frage nach der Todesursache; die Verantwortung einer bestimmten Person ist damit noch nicht geklärt.

    Ungeklärte Täterschaft ist keine Abschussfreigabe

    Auch bei anderen Wolfsfällen müssen unterschiedliche Fragen getrennt bleiben. GERATI berichtete im Oktober über den getöteten Wolf im Pitztal, dem genetisch sechs Ziegenrisse zugeordnet wurden, während die Zulässigkeit seiner Tötung zum damaligen Berichtsstand noch geprüft wurde. Dort ging es um die Umstände des Abschusses und dessen rechtliche Voraussetzungen. Im Mühlviertler Fall nennt die Staatsanwaltschaft dagegen die fehlende eindeutige Zuordnung des Schusses als Grund für die Einstellung. Die beiden Verfahren beantworten somit unterschiedliche Fragen und dürfen nicht gleichgesetzt werden. Für Windhaag bleibt die praktische Konsequenz der Entscheidung klar: Das Verfahren ist eingestellt, der Schütze bleibt unbekannt – eine nachträgliche Abschussfreigabe ist damit nicht ausgesprochen.

    Quellen