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Schlagwort: Wildtiershooting

  • Tiger Fritz: VETO erstattet Strafanzeige gegen Dompteur von Melody’s Circusland

    Tiger Fritz: VETO erstattet Strafanzeige gegen Dompteur von Melody’s Circusland

    Strafanzeige nach Aufnahmen aus Wachtberg-Berkum

    Die Tierschutzorganisation VETO hat bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gegen einen Dompteur von Melody’s Circusland erstattet. Anlass sind Videoaufnahmen von einem sogenannten Wildtiershooting, das Ende August in Wachtberg-Berkum stattgefunden haben soll. Im Mittelpunkt steht der damals 14 Monate alte Tiger Fritz.

    Nach Darstellung von VETO dauerte das Tigershooting rund 60 Minuten. In diesem Zeitraum sei Fritz mehrfach gewaltsam und ruckartig an einer Halsleine gezogen worden, um ihn für die anwesenden Teilnehmer gefügig zu machen. Die Aufnahmen sollen damit nicht nur einen Auftritt vor Publikum zeigen, sondern eine Situation, in der der Tiger für Fotoaufnahmen mit Gästen kontrolliert werden musste. VETO wertet das gezeigte Verhalten als möglichen Fall von Tierquälerei. Zusätzlich beanstandet die Organisation die Unterbringung der Tiger bei Melody’s Circusland als nicht artgemäß. Die Strafanzeige richtet sich nach den veröffentlichten Angaben gegen den Dompteur; zugleich betreffen die Vorwürfe nach Darstellung von VETO auch die Haltung der Tiere im Betrieb.

    VETO wertet das gezeigte Verhalten als möglichen Fall von Tierquälerei. Zusätzlich beanstandet die Organisation die Unterbringung der Tiger bei Melody’s Circusland als nicht artgemäß. Die Strafanzeige richtet sich nach den veröffentlichten Angaben gegen den Dompteur; zugleich betreffen die Vorwürfe nach Darstellung von VETO auch die Haltung der Tiere im Betrieb.

    Anzeige ist noch keine strafrechtliche Feststellung

    Entscheidend ist die rechtliche Einordnung des Vorgangs: VETO hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Tierquälerei und der nicht artgemäßen Unterbringung der Tiger erstattet. Ob die auf den Aufnahmen erkennbaren Bewegungen an der Halsleine strafrechtlich als Tierquälerei zu bewerten sind, ist damit noch nicht entschieden. Die von VETO beschriebenen Bewegungen an der Halsleine sind Anlass für die Anzeige. Eine rechtskräftige Feststellung gegen den Dompteur oder den Betrieb liegt nach den vorliegenden Angaben nicht vor.

    Für die weitere Bewertung kommt es deshalb darauf an, was die vollständigen Aufnahmen zeigen, unter welchen Bedingungen das Shooting stattfand und welche Aussagen sich zu Dauer, Intensität und Folgen der Einwirkung treffen lassen. Der sichtbare Ausschnitt eines Videos kann den Anlass für Ermittlungen bilden, ersetzt aber nicht die rechtliche Prüfung des gesamten Sachverhalts. Das gilt ebenso für den zusätzlichen Vorwurf einer nicht artgemäßen Unterbringung. Auch dieser Vorwurf ist Gegenstand der Anzeige.

    VETO verbindet den Fall mit politischer Forderung

    Die Organisation beschränkt sich nicht auf die Anzeige. In einer zeitgleich gestarteten Petition fordert VETO ein bundesweites Verbot von Tieren im Zirkus und wendet sich damit an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Nach ihrer Argumentation sollen dadurch bestehende Lücken bei Handel und Haltung von Zirkustieren geschlossen werden. Die Petition ergänzt damit die Strafanzeige um eine politische Forderung.

    VETO-Sprecherin Scarlett Treml kritisierte, dass sich viele Menschen über Tigershootings in Thailand empörten, vergleichbare Angebote aber auch in Deutschland möglich seien. Sie erklärte zudem, kein Tiger mache das freiwillig. Ihre Aussage ist eine politische und tierschutzbezogene Bewertung des konkreten Falls, keine behördliche Feststellung. Der Fall Fritz soll nach dem Willen der Organisation deshalb über die strafrechtliche Prüfung hinaus Druck für eine bundesweite Regelung erzeugen.

    Zwischen Einzelfall und Grundsatzdebatte

    Die Anzeige betrifft Fritz und die weiteren Tiger von Melody’s Circusland. VETO spricht vom Verdacht der Tierquälerei und beanstandet zusätzlich die Unterbringung der Tiger bei dem Betrieb. Ob das gezeigte Verhalten strafrechtlich als Tierquälerei zu bewerten ist, ist damit noch nicht entschieden. Die Anzeige löst zunächst die Prüfung durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden aus.

    Gleichzeitig nutzt VETO den Vorgang als Beispiel für eine größere politische Forderung. Die Organisation verweist auf eine Rechtslage, die aus ihrer Sicht Auftritte und Angebote mit Wildtieren nicht grundsätzlich verhindert. Die Anzeige gegen einen Dompteur von Melody’s Circusland löst zunächst die Prüfung durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden aus. Der entscheidende nächste Schritt ist daher nicht die Petition, sondern die belastbare Klärung dessen, was beim Wildtiershooting tatsächlich geschehen ist.

    Quellen