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Schlagwort: Wildtierschutz und Herdenschutz

  • Zäune als Tierfallen: 73 registrierte Verfangungen in Graubünden

    Zäune als Tierfallen: 73 registrierte Verfangungen in Graubünden

    Im Kanton Graubünden sind im laufenden Jahr 73 Fälle registriert worden, in denen sich Wildtiere in Zäunen verfangen hatten. Die Zahl wurde beim Bündner Amt für Jagd und Fischerei erfasst und von Peter Vincenz, dem Direktor des landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums Plantahof, genannt. Der Beitrag der IG Wild beim Wild verweist dabei auf einen Bericht von Nau.ch vom 17. Oktober 2026. Die Zahl beschreibt registrierte Verfangungen, nicht die Zahl verendeter Tiere.

    Registrierungen erlauben keine Todesfallbilanz

    Wie viele der 73 registrierten Tiere starben, geht aus den verfügbaren Angaben nicht hervor. Auch der jeweils beteiligte Zauntyp wird in Graubünden nicht systematisch erfasst. Deshalb lässt sich aus der Bündner Zahl weder ableiten, wie viele Tiere verendeten, noch welche Zaunarten bei den einzelnen Fällen beteiligt waren. Bei kleineren Tieren wird zudem eine Dunkelziffer vermutet, sodass die Registrierung keine vollständige Erfassung aller Verfangungen darstellt.

    Als betroffen werden Rehe, Rotwild, Füchse, Dachse, Igel, Hasen und Marder genannt. In der allgemeinen Einordnung des Berichts gelten Rehe und Rothirsche als besonders häufig betroffen; auch Gämsen, Füchse und Hasen können sich verfangen. Felix Hahn von der landwirtschaftlichen Beratungszentrale Agridea nennt sowohl das Verheddern als auch Stromimpulse als mögliche Faktoren. Nach seiner Einschätzung liegt die grössere Gefahr allerdings im Verfangen selbst, nicht primär in der elektrischen Wirkung eines Zauns.

    Flexinetze stehen besonders im Fokus

    Hahn beurteilt das Risiko bei Flexinetzen als höher als bei Litzenzäunen. Diese Aussage ist eine fachliche Einschätzung und keine Auswertung der 73 Bündner Registrierungen, weil deren Zauntypen gerade nicht erfasst wurden. Peter Vincenz erklärt zudem, moderne Weidezaungeräte verlängerten bei anhaltendem Kontakt die Abstände zwischen den Stromimpulsen. Daraus folgt jedoch nicht, dass Stromschläge für verfangene Tiere unbedenklich wären, sondern lediglich, dass der Bericht das Verheddern als wesentliche Gefahr hervorhebt.

    Weitere Zahlen liefern einen überregionalen Zusammenhang, sind aber nicht unmittelbar auf Graubünden übertragbar. Im Kanton Schwyz kamen nach Angaben, auf die sich der Bericht unter Verweis auf Nau.ch stützt, zwischen 2015 und 2018 insgesamt 53 Wildtiere durch Zäune ums Leben. Rund 65 Prozent dieser Fälle betrafen Flexinetze. Da Zeitraum, Erhebung und erfasste Folgen von den aktuellen Bündner Registrierungen abweichen, können die Zahlen nicht zu einer gemeinsamen Bilanz zusammengezogen werden.

    Der Schweizer Tierschutz STS beziffert die jährliche Zahl der schweizweit in Zäunen verendeten Wildtiere auf Grundlage einer Kantonsumfrage von 2020 auf 3’000 bis 4’500. Die Zahl verletzter Tiere könnte nach Einschätzung des STS drei- bis viermal höher liegen. Gemäss einem Merkblatt des STS entfielen mehr als 70 Prozent der Todesfälle auf Weidenetze. Diese Schätzungen zeigen die Bedeutung des Problems auf nationaler Ebene, ersetzen aber keine nach Zauntypen und Folgen aufgeschlüsselte Auswertung für Graubünden.

    Rückbau und tägliche Kontrolle als bestehende Vorgaben

    Das Bündner Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hält in seinem Merkblatt zu Weidezäunen fest, dass flexible Weidenetze unmittelbar, spätestens aber innerhalb von fünf Tagen nach der Benutzung abzubauen sind. Zudem sollen Zäune täglich kontrolliert werden. Der Bericht nennt als Grundlage für konkrete Abbaufristen und kantonale Vorgaben das eidgenössische Tierschutzgesetz sowie die Tierschutzverordnung. Wer ein verfangenes Tier entdeckt, sollte nach der dort wiedergegebenen Empfehlung umgehend die Wildhut oder die Polizei verständigen.

    Auch andere Kantone setzen auf Regeln für ungenutzte Anlagen. Der Kanton Thurgau verpflichtet Eigentümer, nicht mehr genutzte Zäune mit Verletzungsgefahr für Wildtiere zu entfernen, und beabsichtigt zudem ein Verbot von Stacheldrahtzäunen. Bei groben Verstössen nennt der Bericht mögliche Sanktionen bei Direktzahlungen sowie strafrechtliche Abklärungen. Dass Verantwortliche belangt werden können, zeigt ein Fall aus der Region Winterthur: Der Präsident eines Schützenvereins wurde wegen Tierquälerei verurteilt, nachdem zum zweiten Mal ein Reh im selben Flex-Zaun verendet war.

    Petition fordert verbindliche Regeln

    Die IG Wild beim Wild hat die Petition «Weidenetze dürfen keine Todesfallen für Wildtiere sein» lanciert. Sie richtet sich an Kantone, Bund und Handel und verlangt verbindliche Regeln. Bereits 2023 hatte die Organisation eine Petition gegen gefährliche Weidenetze geführt, die sich an Händler richtete. Für politische Vorstösse in Kantonsparlamenten verweist die IG auf einen Mustertext für tierschutzkonforme Zaun- und Weidenetzvorgaben.

    Die Forderung der Organisation ist als Position klar von den amtlichen Vorgaben und den registrierten Fallzahlen zu trennen. Die IG Wild beim Wild erklärt zugleich, den Herdenschutz zu unterstützen. Nach ihrer Auffassung braucht es gerade deshalb klare Regeln, damit der Schutz von Nutztieren nicht auf Kosten von Wildtieren geht. Die Petition ist damit keine behördliche Regelung, sondern ein politischer Vorstoss für weitergehende Verpflichtungen.

    Herdenschutz: unterschiedliche Einschätzungen

    Wie sich verstärkter Herdenschutz auf Zäune in der Landschaft auswirkt, bewerten die befragten Fachleute unterschiedlich. Peter Vincenz spricht von mehr solchen Zäunen und einem insgesamt gestiegenen Potenzial für verfangene Tiere. Felix Hahn hält dagegen fest, dass Nutztiere auch früher bereits eingezäunt gewesen seien, häufig jedoch mit einfacheren Zäunen. Herdenschutzzäune würden nach seiner Einschätzung in der Regel sorgfältiger aufgebaut und häufiger kontrolliert.

    Hahn bezeichnet Herdenschutz grundsätzlich auch als Wildtierschutz. Diese Einschätzung widerspricht nicht der Feststellung, dass jede zusätzliche Barriere für Wildtiere problematisch sein kann, sondern verweist auf die Bedeutung von Aufbau und Kontrolle. Der Bericht hält zugleich fest, dass eine möglichst zaunfreie Landschaft für Wildtiere besser wäre. Wie häufig Herdenschutzzäune in der Bündner Statistik vertreten sind, lässt sich aus der Erfassung nicht ablesen. Auch der Erfahrungsbericht aus dem Val Sumvitg befasst sich mit der Debatte um den Herdenschutz.

    Historischer Hintergrund

    Die Debatte über zurückgelassene und gefährliche Zäune besteht nicht erst seit den aktuellen Bündner Registrierungen. Der Beobachter berichtete am 3. Juli 2018 über Forderungen des St. Gallischen Jägervereins Hubertus nach strengeren Regeln. Der Verein verlangte unter anderem ein Stacheldrahtverbot, die Entfernung ungenutzter Weidenetze innert drei Tagen und den konsequenten Rückbau nicht mehr benötigter Zäune. Zusätzlich sollten Zäune im Wald nur mit Zustimmung forstlicher und ökologischer Fachleute errichtet werden.

    In dem damaligen Bericht stand nicht nur die Beschaffenheit von Zäunen, sondern auch deren Rückbau und die Zuständigkeit für die Kontrolle im Mittelpunkt. Die damaligen Forderungen sind weder Bestandteil der heutigen Bündner Fallstatistik noch ein Nachweis für deren Ursachen. Sie verdeutlichen aber, dass die Frage nach ungenutzten Anlagen und verbindlichem Vollzug seit Jahren diskutiert wird. Für die 73 aktuellen Registrierungen bleibt entscheidend, dass weder Todesfälle noch Zauntypen aus der vorhandenen Datengrundlage abgeleitet werden können.

    Quellen