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Schlagwort: Weidetiere nachts einstallen

  • Wolfsangriff in Escholzmatt-Marbach: Ein Schaf getötet, eines verletzt

    Wolfsangriff in Escholzmatt-Marbach: Ein Schaf getötet, eines verletzt

    Auf einem Landwirtschaftsbetrieb in Escholzmatt-Marbach im Entlebuch hat ein Wolf ein Schaf getötet und ein weiteres verletzt. Die betroffene Herde umfasste zehn Tiere, wie zentralplus berichtet. Die Wildhut entnahm am getöteten Schaf Speichelproben, um den beteiligten Wolf genetisch zu identifizieren. Zugleich rückte der Schutz der Weide in den Mittelpunkt: Nach Angaben des kantonalen Wildhüters Daniel Schmid gegenüber der «Luzerner Zeitung», die zentralplus wiedergibt, wies der Zaun auf einer Seite Mängel beim Herdenschutz auf.

    Eine Schwachstelle am Zaun betrifft die ganze Herde

    Für den Betrieb bedeutet der Angriff einen Verlust innerhalb einer kleinen Tiergruppe: Von zehn Schafen wurde eines getötet und eines verletzt. Damit waren zwei von zehn Tieren unmittelbar betroffen, allerdings mit unterschiedlichen Folgen. Schmid bezeichnete die Weide als nicht vollständig gegen Wolfsangriffe gesichert. Daraus geht nicht hervor, an welcher Stelle der Wolf tatsächlich eindrang. Die festgestellte Schwachstelle ist dennoch ein konkreter Ansatzpunkt für die Überprüfung des Schutzes, zu der die Wildhut Tierhalter in der Region aufruft.

    Die Empfehlungen des Kantons Luzern machen deutlich, worauf es bei einer solchen Kontrolle ankommt. Als wirksamen Schutz nennt der Kanton fachgerecht elektrifizierte Zäune mit mindestens vier Litzen beziehungsweise Drähten oder elektrifizierte Weidenetze von mindestens 90 Zentimetern Höhe, abhängig von Größe und Topografie der Weide. Besonderes Gewicht legt er auf einen lückenlosen, dichten Abschluss am Boden, damit ein Wolf nicht unter dem Zaun hindurchschlüpfen kann. Regelmäßige Kontrolle und Unterhalt gehören ausdrücklich dazu. Für Tierhalter bedeutet das: Die bloße Anwesenheit eines Zauns beantwortet noch nicht die Frage, ob die gesamte Weide ausreichend gesichert ist.

    Welche Antwort die Speichelproben liefern sollen

    Die Untersuchung in Escholzmatt-Marbach soll klären, welcher Wolf an dem Angriff beteiligt war. Dafür ließ die Wildhut Speichelreste am getöteten Schaf sichern und auf DNA-Spuren untersuchen. Nach der von zentralplus wiedergegebenen Einschätzung Schmids dauert es normalerweise vier bis fünf Wochen, bis Ergebnisse vorliegen. Diese Zeitspanne ist eine übliche Bearbeitungsdauer und kein fest zugesagter Termin für diesen Fall. Ob eine individuelle Zuordnung gelingt, hängt zudem davon ab, ob die Qualität der entnommenen Proben dafür ausreicht.

    Was genetische Untersuchungen grundsätzlich leisten können, erläuterte das Forschungsinstitut Senckenberg in einer am 27. Juni 2024 versandten Fachantwort zum Wolfsmonitoring. Es unterscheidet zwischen der Bestimmung einer Tierart und der Identifizierung einzelner Tiere. Für die eigene Methodik beschreibt das Institut unter anderem die Untersuchung mitochondrialer DNA zur Artbestimmung sowie mehrerer Marker der Kern-DNA, die einen genetischen Fingerabdruck ermöglichen. Dieser methodische Hintergrund erklärt das Ziel einer individuellen Zuordnung, benennt aber nicht das Verfahren, das für die Proben aus Escholzmatt-Marbach eingesetzt wird. Die Untersuchung einer Spur und die erfolgreiche Identifizierung eines bestimmten Wolfs sind deshalb zwei verschiedene Schritte.

    Ein unmittelbar vergleichbarer Untersuchungsaspekt spielte auch beim verletzten Kalb im Ostallgäu und der dort veranlassten Genprobe eine Rolle. In der damaligen GERATI-Berichterstattung blieb offen, ob ein Wolf oder ein anderer großer Beutegreifer beteiligt war. Der Bericht über Escholzmatt-Marbach bezeichnet dagegen einen Wolf als Angreifer und nennt dessen individuelle Identität als offene Frage. Die Fälle unterscheiden sich somit bereits beim beschriebenen Untersuchungsstand. Gemeinsam ist ihnen, dass die Aussagekraft der genetischen Untersuchung von verwertbarem Probenmaterial abhängt; ein Ergebnis des einen Falls lässt sich nicht auf den anderen übertragen.

    Verletzte Tiere versorgen, Spuren am Kadaver erhalten

    Der Angriff mit einem toten und einem verletzten Schaf berührt zwei unterschiedliche Handlungsempfehlungen des Kantons Luzern. Bei noch lebenden Tieren hat die Notfallversorgung ausdrücklich Vorrang vor der Spurensicherung. Ein tot aufgefundenes Tier soll dagegen möglichst unberührt bleiben, bis die Wildhut es untersuchen kann. Der Kanton rät, keine Hunde in die Nähe zu lassen und den Kadaver nach Möglichkeit mit einer Plane abzudecken. Außerdem soll die kantonale Wildhut umgehend verständigt werden; für Notfälle besteht auch außerhalb der Bürozeiten eine Erreichbarkeit.

    Diese Unterscheidung ist für Halter praktisch wichtig, weil Hilfe für ein verletztes Tier und die Untersuchung eines getöteten Tiers unterschiedliche Prioritäten haben. Beim lebenden Tier steht die Versorgung an erster Stelle. Beim Kadaver erhöht eine schnelle Untersuchung im möglichst unveränderten Zustand nach den kantonalen Hinweisen die Wahrscheinlichkeit, die Todesursache bestimmen zu können. Die Untersuchung dient damit auch der Klärung möglicher Entschädigungsansprüche. Für Betriebe geht es folglich neben der genetischen Identität des Angreifers um die zeitnahe Dokumentation des konkreten Schadens.

    Herdenschutz ist auch für die Entschädigung entscheidend

    Der Kanton Luzern knüpft die Entschädigung gerissener Nutztiere an Voraussetzungen. Die Wildhut muss den Wolfsriss eindeutig bestätigen, und die zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen müssen umgesetzt worden sein. Für die Höhe der Entschädigung nennt der Kanton je nach Tierart die aktuellen Einschätztabellen der Zuchtverbände oder den Preiskatalog von Agriexpert. Die von Schmid beschriebene Zaunschwachstelle berührt deshalb einen Punkt, der auch bei der Schadenabwicklung relevant sein kann. Sie ist für sich genommen jedoch keine Entscheidung über einen Entschädigungsanspruch des betroffenen Betriebs.

    Für die Umsetzung des Herdenschutzes sind nach den kantonalen Hinweisen die Tierhalter verantwortlich; Bund und Kanton fördern und unterstützen die Maßnahmen. Konkrete Beratung bietet der kantonale Herdenschutzberater beim Berufsbildungszentrum Schüpfheim an. Als weitere wirksame Schutzmöglichkeit nennt der Kanton Herdenschutzhunde. Zwischen Planung und endgültigem Einsatz veranschlagt er allerdings ein bis zwei Jahre. Für die unmittelbare Reaktion nach einem Angriff stehen damit die Kontrolle vorhandener Schutzmaßnahmen und das von der Wildhut empfohlene nächtliche Einstallen im Vordergrund.

    Warnungen sollen Betriebe vor dem nächsten Schaden erreichen

    Der Aufruf der Wildhut richtet sich über den betroffenen Hof hinaus an Tierhalter in der Region. Der Kanton weist grundsätzlich darauf hin, dass im gesamten Kantonsgebiet mit Wolfspräsenz gerechnet werden muss, auch im Mittelland. Für Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhalter bietet er einen SMS-Warndienst an, der möglichst zeitnah über wolfbezogene Vorkommnisse informieren soll. Die Anmeldung erfolgt bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald über ein Onlineformular. Der praktische Zweck ist konkret: Betriebe sollen Zäune früher überprüfen oder ihre Tiere für die Nacht einstallen können.

    In Escholzmatt-Marbach sind damit zwei Aufgaben zu unterscheiden: Die Wildhut verfolgt anhand der gesicherten Spuren die genetische Zuordnung, während die Tierhalter ihre Schutzmaßnahmen überprüfen sollen. Die dafür von Schmid genannte Laborfrist beträgt normalerweise mehrere Wochen. Der regionale Schutzaufruf ist an diese Frist nicht gebunden. Für die nächste Nacht zählt deshalb die Empfehlung der Wildhut: Herdenschutz kontrollieren oder Weidetiere einstallen.

    Quellen