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Schlagwort: Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

  • Igel in Pullovertasche: Bundespolizei greift am Hauptbahnhof Hannover ein

    Igel in Pullovertasche: Bundespolizei greift am Hauptbahnhof Hannover ein

    Bundespolizisten haben am Hauptbahnhof Hannover einen lebenden Igel in der Pullovertasche eines 36-Jährigen entdeckt. Die Kontrolle am Dienstagabend, 27. Oktober 2026, hatte zunächst einen anderen Anlass: Der Mann war ohne gültigen Fahrschein unterwegs gewesen. Neben dem Tier fanden die Einsatzkräfte ein Messer. Gegen den Mann wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, darunter eines wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz; den Igel setzten die Beamten später in der Eilenriede aus.

    Vom fehlenden Fahrschein zum ungewöhnlichen Tierfund

    Der 36-Jährige war mit einem ICE von Braunschweig nach Hannover gefahren. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten in seiner rechten Hosentasche ein Messer mit einer Klingenlänge von 8,5 Zentimetern. Während der Kontrolle machte der Mann die Einsatzkräfte selbst auf das Tier aufmerksam. Er forderte sie auf, auf sein vermeintliches Haustier zu achten – daraufhin entdeckten sie den Igel in der Bauchtasche seines Pullovers.

    Die von t-online und RTL wiedergegebene Polizeidarstellung beschreibt ein Tier, das aus seiner engen Unterbringung herauszukommen versuchte. „Das Tier wirkte sichtlich verstört und versuchte, sich aus der beengten Situation zu befreien“, zitiert t-online die Bundespolizei. Erst nach Aufforderung setzte der Mann den Igel auf den Boden. Die Beamten brachten ihn vorsorglich in einem großen Karton unter und bezeichneten diese vorübergehende Obhut als „Schutzgewahrsam“.

    Für den Mann folgten Strafverfahren, für den Igel die Freilassung

    Die Bundespolizei leitete Verfahren wegen Erschleichens von Leistungen sowie wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Waffen- und das Tierschutzgesetz ein. Das Messer wurde sichergestellt. Zusätzlich erhielt der Mann einen zwölfstündigen Platzverweis für den Hauptbahnhof Hannover. Mit der Einleitung der Strafverfahren ist die Schuldfrage noch nicht entschieden; insbesondere ist die polizeiliche Beschreibung des Verhaltens des Igels von einer rechtlichen Feststellung zu unterscheiden.

    Den Igel brachten die Einsatzkräfte anschließend in ein Waldstück in der Eilenriede und ließen ihn dort frei. Damit endete seine vorübergehende Unterbringung bei der Polizei wieder außerhalb menschlicher Obhut. Einen anderen Umgang mit einem aufgefundenen Tier beschrieb GERATI bereits beim Huhn Henrietta, das bei der Bundespolizei München übernachtete: Es wurde zunächst versorgt und am folgenden Morgen übergeben. Die beiden Bahnhofsfälle unterscheiden sich damit gerade im weiteren Weg des Tieres – in Hannover stand am Ende die Rückkehr des Wildtiers in einen natürlichen Lebensraum.

    Ein gefundenes Wildtier ist nicht automatisch ein Pflegefall

    Der auffällige Gegensatz im Hannoveraner Fall liegt zwischen der Bezeichnung des Mannes und der Situation des Tieres: Er sprach von seinem Haustier, während der Igel nach Darstellung der Polizei aus der Pullovertasche zu entkommen versuchte. Die Bundespolizei nahm den Vorfall zum Anlass, vor dem Transport von Igeln in Kleidung oder engen Behältnissen zu warnen. Dies könne erheblichen Stress und Verletzungen verursachen. Wer einen Igel findet, solle ihn grundsätzlich in Ruhe lassen und bei offensichtlich kranken oder verletzten Tieren eine Igelhilfe oder Wildtierauffangstation kontaktieren.

    Für Menschen, die im Herbst einen Igel entdecken, ist deshalb zunächst dessen Zustand entscheidend. Der BUND Naturschutz empfiehlt, gesunde und gut genährte Tiere nicht zum Überwintern ins Haus zu holen. Als mögliche Hinweise auf Hilfsbedürftigkeit nennt der Verband unter anderem starke Abmagerung, eingefallene Augen, auffällige Atemgeräusche oder Verletzungen. Zugleich warnt er vor einem naheliegenden Fehlschluss: Ein aufgescheuchter Igel kann auch tagsüber einen neuen Unterschlupf suchen, ohne deshalb hilfsbedürftig zu sein. Die bloße Begegnung mit einem Tier rechtfertigt somit noch nicht die Annahme, es müsse mitgenommen werden.

    Wenn ein Transport nötig ist, braucht es eine geeignete Box

    Bei einem tatsächlich verletzten oder geschwächten Igel empfiehlt der BUND Naturschutz, einen igelkundigen Tierarzt oder eine Igelstation einzuschalten. Füttern und Abwarten ersetze bei einem verletzten Tier keine medizinische Versorgung. Für einen notwendigen Transport nennt der Verband eine handelsübliche Tiertransportbox, ausgelegt mit sauberen Handtüchern. Alternativ komme ein ausreichend hoher Karton infrage, dessen Grundfläche mindestens einem DIN-A4-Blatt entspricht. Diese Hinweise betreffen die gezielte Beförderung eines hilfsbedürftigen Tieres zur Versorgung und sind keine Empfehlung, gesunde Igel einzusammeln.

    Auch bei einer kurzfristigen Pflege rät der Verband zu einer ruhigen, geschützten Umgebung und zur Beratung durch fachkundige Personen. Zur Unterbringung gehört eine Möglichkeit, sich zu verstecken, etwa ein entsprechend vorbereiteter Schuhkarton innerhalb einer größeren Box. Für Igelfinder ergibt sich daraus eine konkrete Entscheidung: Gesunde Tiere bleiben draußen, auffällig geschwächte oder verletzte Tiere brauchen fachkundige Hilfe. Ist dafür ein Transport erforderlich, sollte er in einem geeigneten Behältnis erfolgen – eine Pullovertasche bietet dafür keinen Ersatz.

    Quellen