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Schlagwort: Untersuchungshaft Eisenstadt

  • Rechnitz: 35-Jähriger soll Katze getötet haben; Untersuchungshaft angeordnet

    Rechnitz: 35-Jähriger soll Katze getötet haben; Untersuchungshaft angeordnet

    In Rechnitz im Bezirk Oberwart ist ein 35-jähriger Mann festgenommen worden, weil er seine Katze mit einer Rohrzange erschlagen haben soll. Zwei Personen meldeten den Vorfall am Sonntagnachmittag bei der Polizeiinspektion Rechnitz und legten den Beamten Fotos und Videos vor, die der Beschuldigte selbst aufgenommen haben soll. Nach Angaben der Polizei gab der Mann an, die Katze getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ordnete die Untersuchungshaft an; anschließend wurde der Mann in die Justizanstalt Eisenstadt überstellt.

    Fotos und Videos sowie polizeilich wiedergegebene Angaben des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren

    Die Zeugen erklärten der Polizei, der Mann habe zunächst mit einer Rohrzange auf die Katze eingeschlagen und danach versucht, dem bereits toten Tier mit einem Spaten den Kopf abzutrennen. Die Aufnahmen wurden als Beweismittel übergeben. Bei der anschließenden Fahrt zur Wohnadresse zeigte der Beschuldigte den Beamten nach deren Angaben die Rohrzange, den Spaten und die Stelle, an der er die Katze vergraben hatte.

    Das Tier wurde aus einem Misthaufen im Garten geborgen und dem Veterinäramt übergeben. Auch die mutmaßlichen Tatwerkzeuge stellte die Polizei sicher. Ein Alkovortest beim Beschuldigten verlief positiv. Gegenüber den Beamten erklärte der Mann, er habe die Katze getötet, weil sie ihn gekratzt habe. Ob der Alkoholkonsum für das Verfahren rechtlich eine Rolle spielt, entscheidet nicht die Polizei, sondern die zuständigen Justizbehörden.

    Weitere Tiere auf dem Grundstück kontrolliert

    Auf dem Grundstück lebten neben der Katze auch Enten und Hühner. Polizeibeamte kontrollierten die Tiere; dabei wurden nach den bisher veröffentlichten Angaben keine Verletzungen festgestellt.

    Das Tier wurde dem Veterinäramt übergeben. Eine rechtskräftige Verurteilung liegt bislang nicht vor.

    Untersuchungshaft und vorläufiges Waffenverbot

    Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wurde die Untersuchungshaft angeordnet. Der 35-Jährige wurde daraufhin in die Justizanstalt Eisenstadt gebracht. Zusätzlich wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Dieses ist eine behördliche Sicherungsmaßnahme und ersetzt keine gerichtliche Entscheidung über die strafrechtliche Schuld.

    Im konkreten Fall erstatteten zwei Personen Anzeige und übergaben der Polizei Fotos und Videos. Für die juristische Einordnung kommt es nun darauf an, welche konkreten Handlungen sich beweisen lassen und wie Staatsanwaltschaft und Gericht die Beweismittel bewerten. In Österreich ist Tierquälerei nach § 222 Strafgesetzbuch strafbar; über die weiteren Schritte im konkreten Verfahren entscheidet die Justiz.

    Ähnliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Tierquälerei zeigen, dass die Sicherung konkreter Beweise für den Verlauf solcher Verfahren entscheidend ist. Die zentrale offene Frage ist daher nicht mehr, ob die Polizei einen Anfangsverdacht hatte, sondern wie die Gerichte die einzelnen Beweismittel rechtlich bewerten.

    In Rechnitz liegen nach den bisherigen Angaben zusätzlich Aufnahmen, Angaben des Beschuldigten und der geborgene Tierkörper vor. Die zentrale offene Frage ist daher nicht mehr, ob die Polizei einen Anfangsverdacht hatte, sondern wie die Gerichte die einzelnen Beweismittel rechtlich bewerten.

    Quellen