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Schlagwort: Unschuldsbeteuerung des Angeklagten

  • Landwirt wegen Tierquälerei verurteilt: Fünf Monate bedingte Haft in Klagenfurt

    Landwirt wegen Tierquälerei verurteilt: Fünf Monate bedingte Haft in Klagenfurt

    Ein Landwirt aus dem Bezirk St. Veit ist am Landesgericht Klagenfurt wegen Tierquälerei zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Ausschlaggebend war nach dem ORF-Prozessbericht der Zustand zweier Kälber und einer Kuh, die dringend hätten erlöst werden müssen. In weiteren Anklagepunkten wurde der Mann dagegen freigesprochen; auch für einen Zweitangeklagten endete das Verfahren mit einem Freispruch.

    Zwei Kälber und eine Kuh im Mittelpunkt des Schuldspruchs

    Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Landwirt seine Tiere zu wenig gefüttert und nicht ausreichend mit Wasser versorgt. Außerdem seien zwei Rinder auf seinem Hof verendet. Bereits in den Jahren zuvor hatte es wiederholt Anzeigen wegen angeblicher Mängel bei der Tierhaltung gegeben. Diese Vorgeschichte und die Vorwürfe der Anklage sind jedoch vom konkreten Grund des Schuldspruchs zu unterscheiden: Entscheidend war dem Prozessbericht zufolge, dass die beiden Kälber und die Kuh angesichts ihres schlechten Zustands dringend hätten erlöst werden müssen.

    Mehrere Zeugen, darunter Tierärzte und der gerichtlich bestellte Gutachter, schilderten den Zustand dieser Tiere. Der ORF berichtet von schwersten Erkrankungen mit Entzündungen und Eiter. Verendete Tiere hätten zum Teil nur noch 60 Prozent ihres Normalgewichts aufgewiesen, heißt es außerdem im Bericht über die Urteilsbegründung. Das entspricht einem Gewicht von rund 40 Prozent unter dem Normalwert und verdeutlicht das Ausmaß des beschriebenen Untergewichts. Für die Beurteilung dieser Nutztierhaltung standen damit konkrete körperliche Befunde und der notwendige tierärztliche Umgang mit schwer kranken Tieren im Zentrum.

    Angeklagter bestritt die Vorwürfe bis zuletzt

    Auch am dritten Verhandlungstag hielt der Landwirt an seiner Unschuldsbeteuerung fest. Er verlangte, die gegen ihn vorgebrachten Beweise und Aussagen zu hinterfragen. Einen Anwalt hatte er nicht mitgebracht; er verteidigte sich selbst. Nach dem ORF-Bericht geriet er mehrfach in Diskussionen mit Richterin Claudia Bandion-Ortner, die diese jeweils beendete.

    Besonders deutlich wurde der Gegensatz zwischen seiner Darstellung und der tiermedizinischen Bewertung beim Thema Fleischverwertung. Der Bauer erklärte laut Prozessbericht, er ziehe Notschlachtungen mit dem Gewehr einer tierärztlichen Behandlung bis hin zum Einschläfern vor, weil er das Fleisch dann noch verwerten könne. Der Gutachter hielt dem entgegen: „Kein Tierarzt auf dieser Welt würde das Fleisch für den Verzehr freigeben“. Wohin das Fleisch tatsächlich gelangte, blieb im Prozessbericht offen. Die Aussage des Landwirts über eine mögliche Verwertung ist deshalb keine Feststellung darüber, dass solches Fleisch zum Verzehr abgegeben wurde.

    Freisprüche begrenzen den Umfang der Verurteilung

    Richterin Bandion-Ortner äußerte in der Urteilsbegründung scharfe Kritik am Umgang des Angeklagten mit seinen Tieren. Sie könne sich den Fall nur damit erklären, dass ihm der Tierarzt zu teuer gewesen sei. Diese Erklärung war ihre Einschätzung des Motivs. Bei den übrigen Anklagepunkten gab es dem ORF zufolge Freisprüche, weil diese Verwaltungsrecht betrafen oder in gesonderten Verfahren geklärt würden. Der Schuldspruch darf deshalb nicht als gerichtliche Bestätigung sämtlicher zuvor erhobener Vorwürfe verstanden werden.

    Ein früherer Kärntner Fall mit gleichem Haftmaß

    Ein historischer Vergleich zeigt, weshalb die Strafhöhe allein wenig über die Einzelheiten eines Falls aussagt. In einem gesonderten Verfahren gegen einen Landwirt mit einem Betrieb bei Hüttenberg berichtete der ORF am 27. Juni 2018 ebenfalls über fünf Monate bedingte Haft, zusätzlich aber über 4.600 Euro Geldstrafe. Damals war gutachterlich festgestellt worden, dass drei Rinder verhungert waren; der Angeklagte hatte sich schuldig bekannt und Überforderung angeführt. Anders als der nun beschriebene Landwirt bestritt er seine Verantwortung damit nicht. Für Tierhalter liegt die praktische Bedeutung beider Fälle im konkreten Versorgungsbedarf: Futter, Wasser und rechtzeitige tierärztliche Entscheidungen betreffen unmittelbar den Zustand der Tiere – lange bevor ein Gericht über die Verantwortung ihres Halters entscheidet.

    Quellen