In einem Geflügelbetrieb in Bark im Kreis Segeberg ist die Vogelgrippe ausgebrochen; der gesamte Bestand wurde getötet. Rund um den Hof wurden eine Schutzzone mit mindestens drei Kilometern Radius und eine Überwachungszone mit mindestens zehn Kilometern Radius eingerichtet. Teile der Überwachungszone reichen in den Kreis Stormarn. Die Folgen betreffen damit auch Geflügelhalter außerhalb von Bark: In den Sperrzonen gelten unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel.
506 Geflügelbetriebe innerhalb der erfassten Gebiete
Nach den von n-tv wiedergegebenen Angaben des Kreises halten innerhalb der Überwachungszone 506 Betriebe insgesamt rund 211.106 Stück Geflügel. Darin enthalten sind 40 Betriebe mit 1.295 Tieren in der engeren Schutzzone. Die Zahlen beschreiben die Bestände innerhalb der erfassten Gebiete und sind keine Bilanz infizierter oder getöteter Tiere. Wie viele Tiere der betroffene Hof in Bark hielt, wurde in diesen Angaben nicht beziffert. Für die umliegenden Haltungen bedeuten die Sperrzonen jedoch bereits Einschränkungen, auch ohne einen eigenen nachgewiesenen Ausbruch.
Die Tötung des Bestands war nach dem tagesschau-Bericht vom 26. Oktober bereits am vorausgegangenen Samstag erfolgt. Für Geflügelhalter in den Sperrzonen kommen zu den Vorgaben für Unterbringung und Tiertransporte zusätzliche Meldepflichten hinzu. Sie müssen dem Kreisveterinäramt unter anderem Anzahl und Art ihrer Tiere mitteilen und melden, sobald ein Tier verendet. In der engeren Schutzzone darf nach dem Bericht beispielsweise auch frisches Fleisch die Betriebe nicht verlassen. Welche Anordnungen am jeweiligen Standort gelten, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Kreise.
Bark gehört zu drei bestätigten Ausbrüchen im Land
Der Fall in Bark gehört zu drei bestätigten Geflügelpestausbrüchen, die seit dem 21. Oktober 2026 in den Kreisen Nordfriesland, Segeberg und Schleswig-Flensburg festgestellt wurden. Das Landwirtschaftsministerium bezeichnete sie in seiner am 26. Oktober verbreiteten Mitteilung als die ersten Ausbrüche beim Hausgeflügel in Schleswig-Holstein in diesem Herbst. Nach der bei hier-luebeck.de wiedergegebenen Mitteilung bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut bei den drei Infektionen den Subtyp H5N1. Ein weiterer betroffener Betrieb ist eine Gänsehaltung in Wanderup im Kreis Schleswig-Flensburg. Dort mussten mehr als 1.000 Gänse getötet werden; auch um diesen Betrieb wurde eine Sperrzone eingerichtet.
Parallel meldete das Ministerium Geflügelpest bei Wildvögeln. Zum Berichtsstand vom 26. Oktober hatte das Friedrich-Loeffler-Institut zwei Nachweise bestätigt; bei mehr als 30 im Landeslabor positiv voruntersuchten Wildvögeln stand diese Bestätigung noch aus. Befunde lagen aus Nordfriesland, Pinneberg und Stormarn vor. Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg warnte vor einem schweren Geflügelpestgeschehen in den folgenden Wochen und forderte Halter auf, ihre Schutzmaßnahmen im Alltag konsequent einzuhalten. Im Kreis Segeberg war die seit November 2025 bestehende kreisweite Stallpflicht erst im April wieder aufgehoben worden. Mit dem Ausbruch in Bark gelten im betroffenen Gebiet erneut örtliche Beschränkungen.
Landesweite Hygienevorgaben ergänzen die Sperrzonen
Seit dem 27. Oktober 2026 gilt in Schleswig-Holstein erneut die landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen. Sie erfasst landwirtschaftliche Betriebe ebenso wie private Haltungen mit wenigen Tieren. Vor dem Betreten der Ställe müssen Hände und Schuhe gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Vorgeschrieben sind ausschließlich betriebsinterne Schutzkleidung und separates Schuhwerk. Alle Transportmittel, die mit Geflügel in Kontakt gekommen sind, müssen nach jeder Nutzung gereinigt und desinfiziert werden.
Weitere Vorgaben betreffen Futter, Wasser und die Aufbewahrung von Materialien. Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die Wildvögel nicht erreichen können. Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, darf nicht als Tränkwasser dienen. Auch Futter, Einstreu und sonstige Materialien müssen vor Wildvögeln geschützt gelagert werden. Wie einschneidend bestätigte Infektionen für eine Haltung werden können, hat GERATI auch bei den H5N1-Ausbrüchen in US-Truthahnbeständen beschrieben, bei denen betroffene Herden unter behördlicher Aufsicht getötet wurden.
Für Halter rund um Bark greifen damit zwei Ebenen ineinander: landesweite Hygienevorgaben und zusätzliche örtliche Einschränkungen. Darüber hinaus müssen sie auf erhöhte Tierverluste oder Krankheitssymptome achten und bei solchen Auffälligkeiten unverzüglich eine veterinärmedizinische Untersuchung veranlassen. Wer seinen Bestand bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert hat, muss dies umgehend nachholen. Auch wenige privat gehaltene Tiere fallen unter die Schutzmaßnahmen. Für diese Halter ist deshalb ebenfalls entscheidend, ob ihr Standort innerhalb der Sperrzonen liegt und welche zusätzlichen Anordnungen dort einzuhalten sind.
Quellen
- n-tv.de – Vogelgrippe in Geflügelbetrieb in Bark ausgebrochen – SHZ – https://www.n-tv.de/regionales/hamburg-und-schleswig-holstein/Vogelgrippe-in-Gefluegelbetrieb-in-Bark-ausgebrochen-id31460263.html
- tagesschau.de – Geflügelpest in mehreren Kreisen von SH ausgebrochen – https://www.tagesschau.de/inland/regional/schleswigholstein/gefluegelpest-in-mehreren-kreisen-von-sh-ausgebrochen%2Cgefluegelpest-178.html
- hier-luebeck.de – Geflügelpest: Landwirtschaftsministerin Schmachtenberg ruft zur konsequenten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf – Lübecker-Online-Magazin seit 1999 – https://hier-luebeck.de/index.php/gefluegelpest-landwirtschaftsministerin-schmachtenberg-ruft-zur-konsequenten-einhaltung-der-biosicherheitsmassnahmen-auf/
