Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Tierwohl in der Schweinehaltung

  • Klage gegen Stallbaustopp in Dänemark: L&F geht gegen SGAV vor

    Klage gegen Stallbaustopp in Dänemark: L&F geht gegen SGAV vor

    Der dänische Agrar- und Ernährungsverband L&F hat gegen den Genehmigungsstopp für neue und größere konventionelle Schweineställe geklagt. Die Klage richtet sich gegen das Amt für grüne Flächenumwandlung und Gewässerumwelt, kurz SGAV, das die entsprechende Verordnung erlassen hat. Darüber berichtet das Fachportal schweine.net unter Bezug auf Agra Europe. Der Verband verlangt eine schnelle gerichtliche Klärung und bestreitet, dass das bestehende Tierhaltungsgesetz einen solchen Eingriff erlaubt.

    L&F bestreitet die gesetzliche Grundlage

    Die Verordnung trat dem Bericht zufolge am 26. Oktober in Kraft. L&F argumentiert, das dänische Tierhaltungsgesetz ermächtige die Regierung nicht dazu, eine gesamte Produktionsform durch eine Verordnung pauschal von neuen Genehmigungen auszuschließen. Nach Auffassung des Verbandes hätte die Regierung dafür ein Gesetzgebungsverfahren im Parlament anstoßen müssen. Im Mittelpunkt des juristischen Einwands steht damit die Frage, ob die gesetzliche Grundlage den gewählten Genehmigungsstopp trägt.

    Natur- und Tierschutzminister Christian Rabjerg Madsen verteidigt dagegen die Vorbereitung der Maßnahme. Nach den von schweine.net wiedergegebenen Medienberichten verweist er darauf, dass sein Haus und das Justizministerium die Regelung geprüft hätten. Dem Stopp sei gründliche Vorarbeit vorausgegangen. Die Möglichkeit, solche Fragen gerichtlich klären zu lassen, gehöre zur Demokratie, lautet seine Position. Die ministerielle Prüfung und die Einwände des Verbandes stehen damit gegeneinander; eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit ist das noch nicht.

    Betriebe müssen auf die künftigen Rahmenbedingungen warten

    Für Schweinehalter betrifft das Moratorium unmittelbar die Möglichkeit, einen neuen konventionellen Stall genehmigen zu lassen oder einen bestehenden zu erweitern. L&F warnt vor Risiken für Investitionen, Arbeitsplätze und Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der Verband beschreibt damit wirtschaftliche Gefahren, keine bereits festgestellten Verluste. Der praktische Konflikt liegt in der Reihenfolge: Die Genehmigungen werden gestoppt, während die künftigen Rahmenbedingungen erst ausgearbeitet werden sollen.

    Wie stark politische Vorgaben die Möglichkeiten für Stallinvestitionen beeinflussen können, behandelt auch der GERATI-Beitrag über geplante zusätzliche Stallbauförderung und strengere Zugangsvoraussetzungen in Niedersachsen. Dort geht es um den Zugang zu Fördermitteln, nicht um einen Genehmigungsstopp. Der Beitrag beschreibt eine geplante Aufstockung der Förderung und Anforderungen an Außenklima beziehungsweise Auslauf, die den Kreis förderfähiger Vorhaben begrenzen. Der Vergleich macht einen wichtigen Unterschied sichtbar: In Niedersachsen steht die finanzielle Unterstützung bestimmter Bauweisen zur Debatte, im dänischen Streit die Erteilung neuer Genehmigungen für konventionelle Schweineställe.

    Vierparteien-Runde soll Anfang 2027 beginnen

    Nach der dargestellten Position des zuständigen Ministeriums soll das Moratorium gelten, bis eine neue Vierparteien-Runde Vorschläge zur künftigen Ausrichtung der Schweinehaltung erarbeitet hat. Das Gremium soll Anfang 2027 starten und innerhalb von sechs Monaten Lösungen entwickeln. Auf seiner Tagesordnung stehen Tierwohl, Antibiotikaeinsatz und Wertschöpfung. Damit umfasst der Auftrag sowohl die Haltung und Gesundheit der Tiere als auch die wirtschaftliche Ausrichtung der Branche.

    Die sechs Monate sind als Arbeitszeit des Gremiums vorgesehen und bedeuten keine Zusage, dass bereits sechs Monate nach Inkrafttreten des Stopps wieder Genehmigungen erteilt werden. Zwischen dem Inkrafttreten im Oktober und dem geplanten Beratungsbeginn Anfang 2027 liegt zusätzlich eine Wartephase. Kommt keine Einigung zustande, will die Regierung entsprechende Vorgaben politisch umsetzen. Für betroffene Betriebe ist deshalb neben der gerichtlichen Prüfung entscheidend, wann und unter welchen Bedingungen ihre Neubau- oder Erweiterungspläne wieder genehmigt werden können.

    Quellen