Streit vor dem geplanten Start
Der Streit um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) verschärft sich wenige Monate vor dem geplanten Inkrafttreten. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert die Abschaffung des Gesetzes, während der Öko-Verband Bioland diese Position zurückweist und stattdessen gezielte Änderungen verlangt. Nach dem Bericht von Lebensmittel Praxis wollen neben dem Bauernverband auch elf Bundesländer das Gesetz streichen. Das THKG soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der DBV verbindet seine Forderung mit dem kurzen Zeitfenster bis zum Start und der aus seiner Sicht fehlenden Einigung über eine Neugestaltung. Damit steht nicht nur der Termin im Mittelpunkt, sondern die grundsätzliche Frage, ob das bestehende Modell überhaupt noch als Grundlage für eine staatliche Kennzeichnung dienen soll. Bioland lehnt die vollständige Abschaffung des Gesetzes ab und fordert stattdessen Nachbesserungen. Für Verbraucher geht es dabei um die Transparenz über die Haltungsbedingungen von Tieren, deren Fleisch verkauft wird. Bioland betont, dass Verbraucher mehr Tierwohl und mehr Transparenz durch eine verbindliche und unabhängige staatliche Kennzeichnung auf Fleischprodukten wollten. Für landwirtschaftliche Betriebe ist entscheidend, welche Nachweise künftig verlangt werden und ob Investitionen in bessere Haltungsbedingungen unter verlässlichen Regeln geplant werden können. Eine ersatzlose Streichung würde den vorgesehenen gesetzlichen Rahmen beseitigen, ohne dass im aktuellen Streit bereits eine alternative Regelung feststeht.
Bauernverband verlangt einen Neustart
Hubertus Beringmeier, Veredelungspräsident des Deutschen Bauernverbandes, fordert nach Angaben des Verbandes die sofortige Abschaffung des THKG. In der DBV-Mitteilung erklärt er: „Unsere Geduld ist zu Ende.“ Der Verband hält das bestehende Gesetz für untauglich. Aus seiner Sicht bringe es keinen zusätzlichen Mehrwert gegenüber bereits vorhandenen Haltungskennzeichen. Zugleich verursache es weiteren Aufwand und mehr Bürokratie.
Der DBV kritisiert damit nicht lediglich einzelne technische Details. Seine Forderung zielt auf das Ende der geltenden Regelung und damit auf einen politischen Neustart. Nach Darstellung des Verbandes sei das Vertrauen in eine echte Neugestaltung verloren gegangen. Die Position steht zugleich im Gegensatz zu dem von Bioland gewünschten Vorgehen, das Gesetz trotz erkannter Schwächen zu erhalten und kurzfristig zu überarbeiten.
Bioland fordert konkrete Korrekturen
Bioland-Präsident Jan Plagge lehnt die vollständige Abschaffung ab. Der Verband verweist darauf, dass das Gesetz auf Kompromissen der Zukunftskommission Landwirtschaft und der Borchert-Kommission beruhe. Eine komplette Aufgabe des Projekts würde nach Biolands Einschätzung das ohnehin geringe Vertrauen von Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel in die politische Verlässlichkeit weiter schwächen. Bioland räumt zugleich ein, dass das Gesetz noch nicht ausgereift sei.
Bioland stellt dabei nicht den Anspruch auf, das THKG sei bereits vollständig ausgereift. Der Verband fordert vielmehr Nachbesserungen und anschließend eine zügige Umsetzung. Im Mittelpunkt stehen nach dem Bericht zwei konkrete Punkte: Das sogenannte Downgrading soll möglich werden, außerdem sollen Bio-Betriebe nicht doppelt registriert werden müssen. Diese Forderungen richten sich auf die praktische Handhabung des Systems, nicht auf seine vollständige Abschaffung. Aus Sicht Biolands stehen viele Betriebe grundsätzlich bereit, in mehr Tierwohl zu investieren. Dafür seien jedoch verlässliche Rahmenbedingungen und finanzielle Planungssicherheit erforderlich. Ein wiederholtes Verschieben oder Aufgeben der Kennzeichnung könne diese Planung erschweren, weil Betriebe und Marktpartner nicht wüssten, welche staatlichen Vorgaben am Ende gelten.
Politische Verantwortung und praktische Folgen
Der Konflikt berührt deshalb auch die Arbeit des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Im Zusammenhang mit der Debatte wird berichtet, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer das Bundesförderprogramm für den Stallumbau gestoppt hat. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Laut Bioland-Präsident Jan Plagge steht Rainer in der Verantwortung, den Umbau der Tierhaltung aktiv zu gestalten; dafür brauche es ein wirksames Tierhaltungskennzeichnungsgesetz.
Für die Praxis liegen die Unterschiede der beiden Positionen klar auf dem Tisch. Der Bauernverband stellt den Nutzen des bestehenden Gesetzes und den zusätzlichen Verwaltungsaufwand infrage. Bioland hält dagegen, dass Verbraucher mehr Tierwohl und Transparenz durch eine verbindliche, unabhängige staatliche Kennzeichnung erwarteten und dass ein überarbeitetes Gesetz dafür die notwendige Grundlage schaffen könne. Der geplante Start am 1. Januar 2027 steht im Mittelpunkt der Debatte. Der DBV verlangt die Abschaffung, elf Bundesländer unterstützen nach dem vorliegenden Bericht diese Richtung, und Bioland drängt auf Korrekturen innerhalb des bestehenden Rahmens. Entscheidend ist nun, ob die geforderten Anpassungen rechtzeitig in eine umsetzbare Regelung übersetzt werden oder ob der Streit den vorgesehenen Start erneut infrage stellt.
Quellen
- lebensmittelpraxis.de – Bioland kontra Bauernverband – Streit um Tierhaltungskennzeichnungsgesetz spitzt sich zu – https://lebensmittelpraxis.de/industrie-aktuell/50047-streit-um-kennzeichnung-bioland-widerspricht-bauernverband-im-streit-um-tierhaltungskennzeichnungsgesetz.html
