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Schlagwort: Straßenhunde Kastration

  • Straßenhunde in der Türkei: 99 Prozent eingefangen – doch wo sind die Tiere?

    Straßenhunde in der Türkei: 99 Prozent eingefangen – doch wo sind die Tiere?

    Türkischer Innenminister meldet nahezu abgeschlossene Einsammlung

    Die Türkei hat ihre landesweite Einsammlung von Straßenhunden nach offiziellen Angaben nahezu abgeschlossen. Innenminister Mustafa Çiftçi erklärte am 18. September 2026, dass bereits 99,22 Prozent der herrenlosen Tiere eingefangen worden seien. In 78 der insgesamt 81 Provinzen seien die entsprechenden Arbeiten abgeschlossen. Doch eine entscheidende Frage bleibt offen: Wie viele der eingesammelten Straßenhunde leben inzwischen tatsächlich in Tierheimen, wurden vermittelt oder mussten eingeschläfert werden?

    Die Regierungsangabe lässt sich bislang nicht anhand einer vollständigen, öffentlich zugänglichen Bestandsstatistik unabhängig überprüfen. Der Minister nannte zwar den nahezu abgeschlossenen Einsammelprozess und berichtete über Vermittlungen, legte aber keine umfassende Bilanz zum Verbleib aller Tiere vor. Die seit der Gesetzesänderung von 2024 laufende Maßnahme steht deshalb weiterhin in der Kritik von Tierschutzorganisationen. Diese warnen insbesondere vor einer Überlastung der bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten und erheben teilweise schwerwiegende Vorwürfe gegen die zuständigen Behörden.

    Gesetz von 2024 verpflichtet Kommunen zur Unterbringung

    Grundlage der Einsammlung ist das türkische Gesetz Nr. 7527, das am 30. Juli 2024 verabschiedet wurde und Anfang August in Kraft trat. Es verpflichtet die zuständigen Kommunen, herrenlose Straßenhunde einzufangen und in dafür vorgesehenen Einrichtungen unterzubringen. Dort sollen die Tiere versorgt, rehabilitiert und nach Möglichkeit an neue Halter vermittelt werden. Unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen, insbesondere bei schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen oder einer erheblichen Gefährdung durch aggressive Tiere, ist auch eine Euthanasie zulässig.

    Das türkische Verfassungsgericht bestätigte am 7. Mai 2025 die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Bestimmungen. Die Richter verwiesen dabei unter anderem auf den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straßenhunden und die Verpflichtung des Staates, gesundheitliche Risiken zu begrenzen. Gleichzeitig betonten sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Euthanasie und den Schutz vor willkürlichen Tötungen. Die gerichtliche Entscheidung bestätigt damit den rechtlichen Rahmen, beantwortet jedoch nicht die Frage, ob sämtliche Kommunen die Vorschriften bei ihrer praktischen Umsetzung einhalten.

    Hayfed erhebt schwere Vorwürfe gegen die Unterbringung

    Die türkische Tierschutzorganisation Hayfed kritisiert die Folgen der großangelegten Einsammlung. Ihre Vorsitzende Nihal Kasa berichtete gegenüber der Deutschen Presse-Agentur von problematischen Bedingungen in einzelnen Unterbringungseinrichtungen. Nach ihren Angaben seien Hunde teilweise schutzlos Sonne und Kälte ausgesetzt, während die vorhandenen Kapazitäten nicht für alle Tiere ausreichten. Darüber hinaus erhob sie Vorwürfe wegen unrechtmäßiger Tötungen und fehlender Transparenz bei der Durchführung der staatlichen Maßnahmen.

    Diese Vorwürfe sind von den offiziellen Angaben zur Einsammelquote zu unterscheiden. Die zuständigen türkischen Ministerien äußerten sich auf Anfrage der dpa nicht zu den konkreten Anschuldigungen. Auch der Deutsche Tierschutzbund warnte bereits am 17. August 2026 unter Berufung auf seinen Partnerverein Datça Dogs vor überfüllten Tierheimen und einer unzureichenden Versorgung. Für eine abschließende Beurteilung der landesweiten Zustände wären allerdings überprüfbare Belegungszahlen, veterinärmedizinische Kontrollergebnisse und dokumentierte Einzelfälle erforderlich.

    Tierheimkapazitäten: Unterschiedliche Zahlen erschweren die Bilanz

    Besonders deutlich werden die offenen Fragen beim Vergleich der veröffentlichten Statistiken. Bei der Verabschiedung des Gesetzes hatte die türkische Regierung die Straßenhundpopulation zunächst auf ungefähr vier Millionen Tiere geschätzt und diese Zahl später auf rund 1,2 Millionen reduziert. Nach einer vom Landwirtschafts- und Forstministerium beantworteten parlamentarischen Anfrage standen im April 2026 etwa 459.000 Plätze in Tierheimen und sogenannten natürlichen Lebensräumen zur Verfügung. Bis dahin waren laut dieser Auskunft rund 97.000 herrenlose Tiere vermittelt worden, wobei die Zahlen keinen vollständigen Überblick über den aktuellen Bestand erlauben.

    Der Deutsche Tierschutzbund verwendete in seiner Pressemitteilung vom August dagegen die ältere Größenordnung von etwa 110.000 Tierheimplätzen bei rund vier Millionen Straßenhunden. Die beiden Statistiken unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihres Bezugszeitraums als auch möglicherweise hinsichtlich der berücksichtigten Unterbringungsformen. Sie lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres direkt miteinander vergleichen. Gerade angesichts der inzwischen gemeldeten Einsammelquote wäre eine aktuelle Aufschlüsselung nach klassischen Tierheimen, natürlichen Lebensräumen, belegten Plätzen und zusätzlich geschaffenen Kapazitäten erforderlich.

    Regierung meldet inzwischen 102.000 vermittelte Tiere

    In seiner aktuellen Erklärung vom September berichtete Innenminister Çiftçi außerdem von ungefähr 102.000 vermittelten herrenlosen Tieren. Gegenüber den rund 97.000 Vermittlungen, die in der parlamentarischen Auskunft für April genannt wurden, entspricht dies einem Zuwachs von etwa 5.000 Tieren. Allerdings bleibt unklar, wie viele Hunde sich gegenwärtig in den staatlichen und kommunalen Einrichtungen befinden und wie viele Tiere seit Beginn der Einsammlung auf andere Weise aus dem registrierten Bestand ausgeschieden sind. Ohne eine solche Gesamtbilanz ist es nicht möglich, den tatsächlichen Verbleib der eingesammelten Hunde nachzuvollziehen.

    Die türkische Regierung begründet ihr Vorgehen insbesondere mit der Sicherheit der Bevölkerung. In der Türkei wurden wiederholt Angriffe durch frei lebende Hunderudel gemeldet, weshalb die Behörden die Zahl herrenloser Tiere auf den Straßen verringern wollen. Tierschutzorganisationen plädieren dagegen für Programme aus Einfangen, Kastration, Impfung und anschließender Rückführung. Dass auch andere Länder vor vergleichbaren Herausforderungen stehen, zeigt unser GERATI-Artikel über das Straßenhunde-Management in Marokko, der sich mit dem dortigen TNVR-Programm beschäftigt.

    Entscheidend ist der dokumentierte Verbleib der Hunde

    Mit der offiziellen Einsammelquote von 99,22 Prozent meldet die türkische Regierung einen weit fortgeschrittenen Vollzug ihres gesetzlichen Programms. Die eigentliche Bewährungsprobe besteht nun darin, die Versorgung und den Verbleib der Tiere nachvollziehbar zu dokumentieren. Dazu gehören aktuelle Angaben über belegte und verfügbare Plätze, Vermittlungen, veterinärmedizinisch begründete Euthanasien sowie mögliche Verstöße gegen geltende Vorschriften. Erst eine solche transparente Bilanz ermöglicht eine überprüfbare Beurteilung der Folgen für die Tiere und der Umsetzung des Gesetzes.

    Quellen