Am 17. September 2026 betreten drei Aktivisten von Vier Pfoten das umzäunte Gelände von Circus Krone in Hamburg und klettern mit professioneller Ausrüstung auf die Zeltkonstruktion. Die Aktion eskaliert, Polizei und Rettungsdienst rücken an, gegen die Aktivisten wird wegen Hausfriedensbruchs ermittelt. Was Vier Pfoten als „friedlichen und legitimen Protest“ bezeichnet, wirft deshalb eine wesentlich grundlegendere Frage auf: Wie weit dürfen Tierrechtsorganisationen gehen, wenn sie ihre politischen Ziele durchsetzen wollen?
GERATI nimmt den Hamburger Vorfall zum Anlass, genauer hinzusehen. Es geht um die Verantwortung von Vier Pfoten, mögliche Risiken für Mitarbeiter, Besucher und Tiere sowie um die Frage, wer solche Aktionen plant und finanziert. Vor allem aber geht es um ein Thema, das der Bundestag bereits vor Jahren diskutierte: Können Organisationen steuerlich als gemeinnützig privilegiert bleiben, wenn Rechtsverstöße zum geplanten Mittel ihrer Kampagnen werden?
Vor der angekündigten Demonstration: Vier-Pfoten-Aktivisten steigen auf das Zirkuszelt
Bei der Aktion am Mittag handelte es sich nicht um die für später angekündigte Demonstration vor dem Circus Krone. Drei Aktivisten von Vier Pfoten – zwei Männer und eine Frau – waren mit professionellem Klettergeschirr auf die Zeltkonstruktion gestiegen, um dort ein Banner anzubringen. Bereits die mitgebrachte Ausrüstung und das konkrete Ziel sprechen gegen eine spontane Entscheidung. Die Aktion musste zumindest in wesentlichen Teilen vorbereitet worden sein.
Die zeitliche Abfolge ist dabei wichtig. Der Hamburger Tierschutzverein hatte für denselben Tag eine eigene Protestaktion angekündigt, die erst um 17 Uhr vor dem Haupteingang von Circus Krone beginnen sollte. Diese Demonstration wurde ausdrücklich als friedlicher Protest angekündigt und fand damit mehrere Stunden nach der Kletteraktion statt. Die Vier-Pfoten-Aktion am Mittag war folglich nicht einfach Teil dieser späteren Demonstration, sondern ein davon getrenntes Vorgehen.
Nach Angaben der Polizei befand sich das Circus-Gelände hinter einer Umzäunung. Die Aktivisten gelangten dennoch auf das Betriebsgelände und anschließend auf die Zeltkonstruktion. Nachdem Circus-Mitarbeiter die drei bemerkten, stiegen auch sie auf die Konstruktion; dort kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Die Polizei ermittelt gegen die Aktivisten wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch und gegen Circus-Mitarbeiter wegen Körperverletzung.
Damit unterschied sich die Vier-Pfoten-Aktion fundamental von einer gewöhnlichen Demonstration vor dem Zirkus. Wer ohne Erlaubnis ein umzäuntes fremdes Betriebsgelände betritt, bewegt sich nicht mehr im Bereich einer bloßen Protestaktion, sondern im Bereich des Strafrechts: Hausfriedensbruch ist nach § 123 StGB eine Straftat. Genau wegen dieses Verdachts ermittelt die Polizei gegen die drei Aktivisten. Vier Pfoten muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, warum für eine politische Aktion bewusst eine Methode gewählt wurde, bei der das Hausrecht von Circus Krone missachtet und anschließend sogar eine fremde Zeltkonstruktion bestiegen wurde. Aus einem Protest wurde damit eine Aktion mit strafrechtlicher Relevanz – und genau diese bewusste Grenzüberschreitung bildet den Ausgangspunkt der späteren Eskalation.
Die Kletteraktion brachte Menschen, Tiere und die Zeltkonstruktion in Gefahr
Ein Zirkuszelt ist keine frei zugängliche Kletteranlage und keine Bühne für politische Inszenierungen. Masten, Traversen, Seile, Abspannungen und Verbindungselemente sind Teil einer technischen Konstruktion, deren Belastung und Nutzung klaren Vorgaben unterliegen. Wer eigenmächtig auf eine solche Anlage steigt, greift damit in einen Bereich ein, dessen sicherheitstechnische Eigenschaften er in aller Regel nicht vollständig kennt. Genau dieses Risiko nahmen die Aktivisten von Vier Pfoten in Kauf, als sie die Zeltkonstruktion ohne Zustimmung des Betreibers bestiegen.
Bislang ist nicht bekannt, ob die Aktivisten wussten, welche Bauteile sie belasten durften, welche zusätzlichen Lasten vorgesehen waren oder ob einzelne Elemente durch Kletterbewegungen, Sicherungsseile oder Ausrüstung beschädigt werden konnten. Ebenso wenig ist öffentlich belegt, dass Vier Pfoten vor der Aktion eine statische oder technische Prüfung veranlasst hatte. Damit wurde eine fremde Konstruktion für politische Zwecke benutzt, ohne dass der Betreiber diese Nutzung freigegeben hatte und ohne dass öffentlich nachvollziehbar wäre, dass die damit verbundenen Risiken vorher fachlich bewertet wurden. Das ist keine Nebensache, sondern ein zentraler Punkt bei der Beurteilung der Verantwortung für die gesamte Aktion.
Die möglichen Folgen reichen weit über das persönliche Risiko der Aktivisten hinaus. Ein herunterfallender Karabiner, ein Werkzeug, ein Sicherungselement oder anderes Material kann aus mehreren Metern Höhe schwere Verletzungen verursachen. Wird ein Bauteil beschädigt oder eine Verbindung beeinträchtigt, können Auswirkungen auf die gesamte Konstruktion nicht einfach ausgeschlossen werden. Unter und in der Nähe eines Zirkuszeltes befinden sich Mitarbeiter, Besucher und Tiere – also genau diejenigen, deren Sicherheit bei einer solchen Aktion ebenfalls betroffen sein kann.
Vier Pfoten bezeichnete die Aktion später als friedlichen Protest. Diese Darstellung blendet jedoch aus, dass eine Aktion nicht allein deshalb ungefährlich ist, weil die Beteiligten keine Gewalt ausüben wollen. Wer bewusst auf eine fremde technische Konstruktion steigt, schafft zusätzliche Risiken und zwingt den Betreiber, auf eine Situation zu reagieren, die ohne diesen Eingriff gar nicht entstanden wäre. Gerade eine Organisation, die sich öffentlich auf den Schutz von Tieren und Lebewesen beruft, muss sich deshalb fragen lassen, warum für eine politische Botschaft eine Aktionsform gewählt wurde, bei der die Sicherheit von Menschen, Tieren und Betriebseinrichtungen zumindest potenziell gefährdet wurde.
Circus Krone musste auf den Eingriff reagieren
Circus Krone konnte nicht einfach hinnehmen, dass Unbefugte auf eine zentrale technische Konstruktion des eigenen Betriebes klettern. Der Betreiber trägt Verantwortung für die Sicherheit des Geländes, für Mitarbeiter, Besucher, Tiere und die technische Anlage selbst. In einer solchen Situation ist es deshalb nachvollziehbar, dass Mitarbeiter eingreifen und versuchen, die Kontrolle über das eigene Betriebsgelände zurückzugewinnen. Die Verantwortung für die Entstehung dieser Lage lag nicht bei Circus Krone, sondern bei den Aktivisten, die das Gelände betreten und das Zelt bestiegen hatten.
Vier Pfoten erhebt im Nachhinein schwere Vorwürfe gegen Circus-Mitarbeiter. Sven Wirth erklärte gegenüber TAG24, Aktivisten seien geschlagen, getreten und gewürgt worden; zudem seien Sicherungen gelöst und Personen geschubst worden. Circus Krone weist diese Darstellung zurück und bestreitet, den Aktivisten körperlichen Schaden zugefügt zu haben. Welche dieser Vorwürfe sich bestätigen lassen, müssen die Ermittlungsbehörden klären.
Für die Einordnung des Vorfalls ist jedoch entscheidend, Ursache und Reaktion nicht miteinander zu verwechseln. Die Aktivisten waren nicht zufällig auf der Zeltkonstruktion, sondern hatten sich bewusst dorthin begeben und damit eine Lage geschaffen, auf die der Betreiber reagieren musste. Dass es anschließend zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam, macht aus der ursprünglichen Kletteraktion keinen gewöhnlichen Protest und nimmt den Aktivisten nicht die Verantwortung dafür, diese gefährliche Situation überhaupt erst herbeigeführt zu haben.
Vier Pfoten nennt die Aktion „friedlich und legitim“
Vier Pfoten bezeichnete die Kletteraktion im Nachhinein als „friedlichen und legitimen Protest“. Gerade der Begriff „legitim“ ist dabei problematisch, weil er den Eindruck erweckt, die gewählte Methode sei gesellschaftlich oder rechtlich gerechtfertigt gewesen. Tatsächlich hatten die Aktivisten das umzäunte Betriebsgelände von Circus Krone betreten und eine technische Konstruktion bestiegen, obwohl ihnen dafür keine Zustimmung des Betreibers vorlag. Gegen sie wird deshalb wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch ermittelt.
Dass die Aktivisten nach eigener Darstellung keine Gewalt ausüben wollten, macht die Aktion nicht automatisch harmlos oder rechtmäßig. Ein Protest wird nicht dadurch legitim, dass sich seine Teilnehmer selbst ein moralisch höheres Ziel zuschreiben. Entscheidend bleibt, welche Mittel gewählt werden und ob dabei Rechte anderer verletzt oder strafrechtliche Grenzen überschritten werden. Gerade eine große und gemeinnützig auftretende Organisation sollte diese Unterscheidung besonders ernst nehmen.
Hinzu kommt, dass Vier Pfoten zahlreiche legale Möglichkeiten offenstanden, gegen Circus Krone zu protestieren. Die Organisation hätte vor dem Gelände demonstrieren, Pressearbeit betreiben, politische Forderungen stellen, Behörden einschalten oder eine öffentliche Kampagne organisieren können. Am selben Tag fand sogar eine separate angekündigte Demonstration gegen Circus Krone statt, die zeigt, dass öffentlicher Protest ohne das Betreten fremden Betriebsgeländes möglich war.
Die Kletteraktion war deshalb keine notwendige Form des Protests, sondern eine bewusst gewählte Eskalation. Wer eine solche Methode anschließend als „legitim“ bezeichnet, muss sich die Frage gefallen lassen, ob hier nicht versucht wird, eine strafrechtlich relevante Grenzüberschreitung nachträglich moralisch aufzuwerten. Genau diese Verschiebung ist aus Sicht von GERATI Teil des Problems: Der gute Zweck wird in den Vordergrund gestellt, während die gewählte Methode in den Hintergrund rückt.
Circus Krone widerspricht Vier Pfoten
Circus Krone weist die Vorwürfe von Vier Pfoten zurück und erklärt, seine Mitarbeiter hätten den Aktivisten keinen körperlichen Schaden zugefügt. Gleichzeitig betont das Unternehmen, dass die drei Kletterer durch ihr Vorgehen nicht nur sich selbst, sondern auch Mitarbeiter, Tiere und die technische Anlage gefährdet hätten. Diese Darstellung ist nachvollziehbar, weil der Betreiber in einer solchen Situation weder weiß, welche Bauteile belastet werden, noch welche weiteren Handlungen die Aktivisten auf der Konstruktion planen. Für Circus Krone ging es deshalb nicht um die Unterdrückung einer Meinung, sondern um die Kontrolle über das eigene Betriebsgelände und die Sicherheit einer fremdgenutzten Zeltkonstruktion.
Besonders brisant ist ein weiterer Punkt: Nach Angaben von Circus Krone fand ausgerechnet zum Zeitpunkt der Aktion eine unangekündigte Kontrolle der Tierhaltung statt. Der Circus erklärt, diese Kontrolle sei ohne Beanstandungen verlaufen. Eine unabhängige Bestätigung der zuständigen Behörde liegt GERATI bislang nicht vor, weshalb diese Aussage zunächst als Darstellung von Circus Krone behandelt werden muss. Sollte sich das Ergebnis behördlich bestätigen, würde sich der Widerspruch allerdings weiter zuspitzen: Während Vier Pfoten unter Berufung auf den Tierschutz eine riskante Aktion auf fremdem Gelände inszeniert, kontrollieren gleichzeitig die dafür zuständigen Behörden die Tierhaltung und finden nach Darstellung des Circus keine Beanstandungen.
Die spätere Demonstration zeigt, dass legaler Protest problemlos möglich war
Am Nachmittag fand eine angekündigte Demonstration des Hamburger Tierschutzvereins vor Circus Krone statt. Diese Aktion war von der Kletteraktion am Mittag getrennt und zeigt sehr deutlich, dass Kritik am Circus auch ohne das Betreten fremden Betriebsgeländes möglich war. Niemand bestreitet das Recht, gegen Tierhaltung im Zirkus zu demonstrieren, Transparente zu zeigen, politische Forderungen zu erheben oder öffentlich Kritik zu äußern. Genau dafür gibt es das Versammlungsrecht und die Möglichkeit, Proteste auf öffentlichem Grund zu organisieren.
Der Unterschied zur Aktion von Vier Pfoten liegt deshalb nicht in der Meinung, sondern in der Methode. Wer vor dem Gelände demonstriert, nutzt demokratische Rechte innerhalb des rechtlichen Rahmens. Wer dagegen ein fremdes Betriebsgelände betritt, das Hausrecht des Betreibers missachtet und anschließend eine technische Konstruktion besteigt, überschreitet diese Grenze bewusst. Gerade weil am selben Tag ein legaler Protest problemlos möglich war, lässt sich die Kletteraktion nicht damit rechtfertigen, es habe keine andere Möglichkeit gegeben, Kritik an Circus Krone öffentlich sichtbar zu machen.
Wer plante die Aktion – und welche Rolle spielte Vier Pfoten?
An diesem Punkt beginnt die entscheidende Recherche. In den Medien werden die drei Kletterer ausdrücklich als Aktivisten von Vier Pfoten bezeichnet, und die Organisation verteidigte die Aktion anschließend öffentlich. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, ob hier einzelne Unterstützer auf eigene Faust handelten oder ob Vier Pfoten selbst an Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung beteiligt war. Genau diese organisatorische Verantwortung muss geklärt werden, bevor sich die Hamburger Aktion abschließend bewerten lässt.
Offen sind derzeit insbesondere folgende Fragen:
- Waren die drei beteiligten Aktivisten Mitarbeiter, Beauftragte oder anderweitig offiziell für Vier Pfoten tätig?
- Wer plante die Kletteraktion und legte Circus Krone als Ziel fest?
- Wer beschaffte beziehungsweise bezahlte die professionelle Kletterausrüstung?
- Wer ließ das Banner herstellen und finanzierte es?
- Wer übernahm Anreise, Unterbringung oder sonstige Kosten?
- Wurde die Aktion während bezahlter Arbeitszeit vorbereitet oder durchgeführt?
- War Verantwortlichen von Vier Pfoten bereits vor Beginn bewusst, dass für das geplante Anbringen des Banners das Betriebsgelände ohne Zustimmung von Circus Krone betreten werden musste?
Gerade die letzte Frage ist von besonderer Bedeutung. Wenn das erklärte Ziel von Anfang an darin bestand, ein Banner auf der Zeltkonstruktion anzubringen, musste zwangsläufig geklärt werden, wie die Aktivisten überhaupt dorthin gelangen sollten. Sollte Vier Pfoten die Aktion selbst geplant oder organisatorisch unterstützt haben, wäre das Betreten des fremden Geländes kaum als überraschender Nebeneffekt darstellbar, sondern als vorhersehbarer Bestandteil der gewählten Aktionsform.
Damit würde sich die Bewertung grundlegend verändern. Dann ginge es nicht mehr nur um drei Aktivisten, die eigenmächtig eine strafrechtlich relevante Grenze überschritten haben, sondern um die mögliche Verantwortung einer gemeinnützigen Organisation für eine bewusst vorbereitete Aktion. Genau an diesem Punkt beginnt die eigentliche Frage nach Finanzierung, Organisationsverantwortung und Gemeinnützigkeit.
Gemeinnützigkeit und organisierter Rechtsbruch
Genau an diesem Punkt wird der Hamburger Vorfall politisch brisant. Tierschutz gehört in Deutschland zu den anerkannten gemeinnützigen Zwecken, und Organisationen profitieren dadurch von steuerlichen Vergünstigungen sowie einem besonderen gesellschaftlichen Vertrauensvorschuss. Diese Privilegien beruhen darauf, dass ihre Tätigkeit der Allgemeinheit dienen soll. Umso problematischer wird es, wenn eine Organisation Aktionen unterstützt oder organisiert, bei denen Rechtsverstöße nicht zufällig entstehen, sondern bereits in der Planung vorhersehbar oder bewusst einkalkuliert sind.
Für GERATI ist die Grenze deshalb klar: Gemeinnützigkeit darf kein Schutzschild für organisierte Rechtsverletzungen sein. Wenn Verantwortliche, Mitarbeiter oder beauftragte Aktivisten im Rahmen einer geplanten Kampagne handeln und dabei bewusst Hausrechte, Eigentumsrechte oder andere gesetzlich geschützte Grenzen missachten, muss die Frage nach der Gemeinnützigkeit zwingend gestellt werden. Es geht dabei ausdrücklich nicht um irgendein Mitglied, das privat eine Straftat begeht, sondern um Handlungen, die der Organisation selbst zugerechnet werden können.
Sollte sich also herausstellen, dass Vier Pfoten die Hamburger Aktion geplant, finanziert oder personell organisiert hat, wäre das deutlich mehr als bloßer Aktivismus einzelner Unterstützer. Dann stünde die Frage im Raum, ob eine gemeinnützige Organisation ihre steuerlichen Vorteile beanspruchen kann, während sie gleichzeitig Kampagnen betreibt, deren Umsetzung auf bewusst eingeplanten Rechtsverstößen beruht. Genau diese Verbindung zwischen Organisationsverantwortung, Finanzierung und Gemeinnützigkeit ist der politische Kern dieses Falls.
Bereits 2018 forderte die FDP: „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“
Die politische Debatte über Straftaten und Gemeinnützigkeit ist keineswegs neu. Bereits 2018 brachte die FDP-Bundestagsfraktion den Antrag „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ in den Bundestag ein. Darin forderte sie, Körperschaften grundsätzlich nicht mehr steuerlich zu begünstigen, wenn ihre Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks gegen Strafgesetze verstoßen oder zu solchen Rechtsbrüchen aufrufen. Als konkretes Beispiel wurde ausdrücklich die Tierrechtsorganisation PETA genannt, deren Umgang mit sogenannten Stalleinbrüchen damals bereits politisch umstritten war.
Im Februar 2019 beschäftigte sich der Finanzausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung ausführlich mit dieser Frage. Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft stellte dabei klar, dass nicht nur die Satzung, sondern auch die tatsächliche Geschäftsführung eines gemeinnützigen Vereins innerhalb der Rechtsordnung bleiben müsse. Aufrufe zu Straftaten, Anstiftung, die Beteiligung von Vereinsorganen oder eine kampagnenhafte Beteiligung von Mitgliedern könnten nach seiner Auffassung der Gemeinnützigkeit entgegenstehen. Auch Rechtsanwalt Walter Scheuerl kritisierte insbesondere das Eindringen von Tierrechtsaktivisten in Stallanlagen zur Beschaffung von Material für Kampagnen.
Andere Sachverständige widersprachen einer solchen pauschalen Betrachtung. Richter Ulf Buermeyer verwies darauf, dass nicht jedes Verhalten, das zunächst einen Straftatbestand erfüllt, am Ende auch rechtswidrig sein muss, weil das Strafrecht Rechtfertigungsgründe kennt. Als Beispiel nannte er die Rechtsprechung zu einem sogenannten Stalleinbruch, der wegen rechtfertigenden Notstands nicht als strafbar bewertet worden war. Genau an diesem Punkt zeigt sich aber auch das bis heute ungelöste Problem: Ein außergewöhnlicher Einzelfall, in dem eine konkrete Gefahr bereits bekannt war, ist etwas anderes als eine organisierte Kampagnenstrategie, bei der Rechtsverstöße bewusst eingeplant oder regelmäßig als Mittel eingesetzt werden.
Bemerkenswert ist, dass der FDP-Antrag die politische Debatte über Jahre beschäftigte und erst 2021 abschließend im Bundestag behandelt wurde. Der Kern der damaligen Forderung bleibt jedoch aktuell: Soll eine Organisation weiterhin steuerlich privilegiert werden, wenn Rechtsverstöße nicht zufällig geschehen, sondern durch ihre Repräsentanten im Rahmen der eigenen Kampagnenarbeit begangen oder unterstützt werden? Genau diese Frage stellt sich beim Hamburger Vorfall erneut, wenn sich bestätigen sollte, dass Vier Pfoten die Kletteraktion selbst geplant oder organisatorisch getragen hat.
Das Urteil zu sogenannten Stalleinbrüchen ist kein Freibrief
Besonders häufig wird in diesem Zusammenhang das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg herangezogen. Dort waren Tierschutzaktivisten in eine Schweinehaltungsanlage eingedrungen, um Zustände zu dokumentieren, die ihnen bereits zuvor bekannt waren. Das Gericht sah den grundsätzlich erfüllten Hausfriedensbruch in diesem konkreten Fall wegen rechtfertigenden Notstands als nicht rechtswidrig an. Entscheidend war also nicht, dass Tierschutzaktivisten generell fremde Stallanlagen betreten dürfen, sondern dass das Gericht unter den besonderen Umständen dieses Einzelfalls eine gegenwärtige Gefahr und eine entsprechende Rechtfertigung annahm.
Genau dieser Punkt wird in der öffentlichen Debatte häufig verkürzt dargestellt. Die Aktivisten waren nach den gerichtlichen Feststellungen nicht auf gut Glück in einen beliebigen Betrieb eingedrungen, um erst einmal nach möglichen Verstößen zu suchen. Sie wollten bereits bekannte Missstände dokumentieren. Damit unterscheidet sich der Fall grundlegend von einer Vorgehensweise, bei der zahlreiche Betriebe heimlich betreten, gefilmt oder überwacht werden, ohne dass zuvor ein konkreter Hinweis auf eine gegenwärtige Gefahr vorliegt.
Das Naumburger Urteil ist deshalb kein Freibrief für verdeckte Stallaktionen und erst recht keine allgemeine Erlaubnis für Tierrechtsorganisationen, fremde Betriebsgelände nach eigenen Maßstäben zu kontrollieren. Ein rechtfertigender Notstand muss immer im konkreten Einzelfall geprüft werden und setzt deutlich mehr voraus als die bloße Vermutung, irgendwo könne möglicherweise ein Tierschutzverstoß vorliegen. Wer das Urteil pauschal als Rechtfertigung für systematische Stalleinbrüche oder verdeckte Überwachungsaktionen verwendet, lässt genau diese juristische Grenze außer Acht.
Wie viele Betriebe werden illegal betreten, ohne dass etwas gefunden wird?
Eine der entscheidenden Fragen in der Debatte über verdeckte Tierrechtsaktionen bleibt bis heute weitgehend unbeantwortet: Wie viele Tierhaltungsbetriebe werden ohne Erlaubnis betreten, wie oft werden dort heimlich Kameras installiert und wie viele dieser Aktionen führen am Ende zu keinem verwertbaren Ergebnis? Die Öffentlichkeit kennt fast ausschließlich die spektakulären Fälle, in denen belastende Bilder veröffentlicht, Missstände angeprangert und politische Forderungen erhoben werden. Unsichtbar bleiben dagegen jene Fälle, bei denen ein Stall möglicherweise illegal betreten oder überwacht wurde, ohne dass sich anschließend ein relevanter Verstoß belegen ließ.
Genau darin liegt ein erhebliches Transparenzproblem. Wie viele Betriebe wurden heimlich betreten? Wie oft wurden Türen, Tore oder andere Zugänge überwunden? Wie viele Kameras wurden ohne Wissen des Betreibers angebracht? Wie viele Beschäftigte wurden dabei gefilmt, obwohl sie selbst mit keinem Tierschutzverstoß in Verbindung standen? Und vor allem: Wie viele dieser Aktionen endeten ohne Veröffentlichung, weil das gesammelte Material keinen Missstand zeigte?
GERATI behauptet ausdrücklich nicht, dass bestimmte Organisationen ohne Beleg regelmäßig eine bestimmte Zahl von Betrieben illegal betreten. Gerade weil belastbare Zahlen fehlen, lässt sich jedoch kaum überprüfen, wie systematisch solche Methoden tatsächlich eingesetzt werden. Wer nur die veröffentlichten Treffer kennt, weiß nicht, wie viele erfolglose Eingriffe in Hausrecht, Eigentum und möglicherweise Persönlichkeitsrechte ihnen vorausgingen.
Für gemeinnützige Tierrechtsorganisationen ist diese Frage besonders relevant. Wenn rechtswidrig erlangtes Material später für Medienkampagnen, politische Forderungen oder Spendensammlungen genutzt wird, muss auch offengelegt werden, wie dieses Material überhaupt zustande kam und wie viele vergleichbare Aktionen ohne Ergebnis durchgeführt wurden. Andernfalls bleibt für die Öffentlichkeit nur die erfolgreiche Auswahl sichtbar, während die möglichen Rechtsverletzungen hinter erfolglosen Recherchen im Dunkeln bleiben.
Verdeckte Aufnahmen betreffen auch Mitarbeiter
Bei der Debatte über heimliche Stallaufnahmen wird häufig so gesprochen, als beträfe der Eingriff ausschließlich den Tierhalter oder das Unternehmen. Tatsächlich können verdeckt installierte Kameras aber auch Beschäftigte, Tierärzte, Fahrer, Dienstleister oder andere Personen erfassen, die mit einem möglichen Tierschutzverstoß überhaupt nichts zu tun haben. Diese Menschen wissen unter Umständen weder, dass sie gefilmt werden, noch wer die Aufnahmen später auswertet oder speichert.
Damit geht es längst nicht nur um Tierschutz, sondern auch um Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und den Umgang mit heimlich gewonnenem Bildmaterial. Besonders problematisch wird es dort, wo Aufnahmen über längere Zeiträume entstehen und zahlreiche Personen erfassen, ohne dass am Ende überhaupt ein relevanter Verstoß festgestellt wird. Dann stellt sich die Frage, warum diese Menschen überhaupt heimlich dokumentiert wurden und auf welcher Grundlage eine private Organisation über solches Material verfügt.
Ebenso ungeklärt bleibt häufig, was mit den Aufnahmen geschieht, die für eine spätere Veröffentlichung nicht gebraucht werden. Werden sie unmittelbar gelöscht, dauerhaft gespeichert, intern archiviert, an Medien weitergegeben oder für spätere Kampagnen vorgehalten? Für die Betroffenen ist das kaum nachvollziehbar, weil sie von der verdeckten Aufnahme im Zweifel überhaupt nichts erfahren. Gerade deshalb reicht es nicht, lediglich auf einen später aufgedeckten Missstand zu verweisen.
Organisationen, die von Tierhaltern und Unternehmen maximale Transparenz verlangen, müssen sich deshalb dieselben Fragen zu ihren eigenen Methoden gefallen lassen. Wer heimlich filmt, fremde Betriebe betritt und personenbezogenes Material sammelt, sollte offenlegen können, nach welchen Regeln solche Aufnahmen entstehen, verarbeitet und gelöscht werden. Andernfalls entsteht eine bemerkenswerte Schieflage: Von anderen wird vollständige Transparenz verlangt, während die eigenen verdeckten Methoden weitgehend im Dunkeln bleiben.
Wer finanziert solche Aktionen?
Professionell vorbereitete Aktionen wie die in Hamburg kosten Geld. Kletterausrüstung, Banner, Anreise, mögliche Übernachtungen, Arbeitszeit, Medienarbeit und die gesamte organisatorische Vorbereitung müssen bezahlt werden. Wenn Aktivisten im Namen beziehungsweise im direkten Umfeld einer großen Organisation wie Vier Pfoten auftreten und diese Organisation die Aktion anschließend öffentlich verteidigt, liegt deshalb die Vermutung nahe, dass dafür auch Mittel aus dem Organisationshaushalt eingesetzt wurden. Bei einer gemeinnützigen Organisation stellt sich damit zwangsläufig die Frage, ob Spendengelder oder steuerbegünstigte Mittel zumindest mittelbar in die Vorbereitung und Durchführung einer solchen Aktion geflossen sind.
Genau hier beginnt das eigentliche Problem. Sollte Vier Pfoten Personal, Material, Reisekosten oder Arbeitszeit für die Hamburger Aktion eingesetzt haben, dann wäre das keine rein private Aktion einzelner Aktivisten mehr, sondern ein organisatorisch finanzierter Vorgang. Wenn zugleich von Anfang an absehbar war, dass zur Umsetzung das fremde Betriebsgelände von Circus Krone betreten werden musste, würde sich die Frage stellen, ob Mittel einer gemeinnützigen Organisation für eine Aktion eingesetzt wurden, die bewusst mit einer strafrechtlich relevanten Grenzüberschreitung verbunden war.
Vier Pfoten muss deshalb offenlegen, wer die Hamburger Aktion bezahlt hat und aus welchen Mitteln diese Kosten gedeckt wurden. Gerade bei einer steuerbegünstigten Organisation darf es keine Grauzone geben, wenn Personal, Ausrüstung und Kampagnenlogistik für Aktionen eingesetzt werden, bei denen das Hausrecht Dritter bewusst missachtet wird. Aus Sicht von GERATI wäre in einem solchen Fall zwingend zu prüfen, ob die steuerliche Gemeinnützigkeit noch gerechtfertigt ist oder ob staatliche Privilegien faktisch Aktionen mitfinanzieren, die sich außerhalb des rechtlich zulässigen Protestes bewegen.
Gemeinnützigkeit darf kein Freibrief sein
Tierschutz ist in Deutschland als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Daraus folgt aber nicht, dass jede Methode, die unter dem Etikett Tierschutz eingesetzt wird, ebenfalls schützenswert oder steuerlich privilegiert sein muss. Entscheidend ist nicht nur das Ziel einer Organisation, sondern auch die Art und Weise, wie dieses Ziel verfolgt wird. Wer bewusst Rechtsgrenzen überschreitet, kann sich nicht allein darauf berufen, im Namen einer guten Sache zu handeln.
Für GERATI ist deshalb klar: Vorsätzlich geplante Straftaten und systematisch organisierte Rechtsverletzungen dürfen mit Gemeinnützigkeit nicht vereinbar sein. Wenn Verantwortliche einer Organisation Aktionen planen, finanzieren oder durchführen, bei denen fremde Grundstücke betreten, Hausrechte missachtet oder andere strafrechtlich geschützte Grenzen überschritten werden, muss die steuerliche Privilegierung auf den Prüfstand. Gemeinnützigkeit darf nicht dazu führen, dass eine Organisation auf der einen Seite steuerliche Vorteile erhält und auf der anderen Seite genau diese Vorteile möglicherweise nutzt, um rechtswidrige Kampagnenmethoden zu finanzieren.
Dabei geht es nicht darum, einer gesamten Organisation jede Verfehlung eines einzelnen Mitglieds zuzurechnen. Entscheidend ist die organisatorische Verantwortung. Wenn Rechtsverstöße von Funktionären, Mitarbeitern oder beauftragten Aktivisten bewusst vorbereitet, finanziert oder als festes Kampagneninstrument eingesetzt werden, ist die Grenze aus Sicht von GERATI überschritten. In solchen Fällen darf Gemeinnützigkeit kein Schutzschild sein, sondern muss überprüft und gegebenenfalls entzogen werden.
Hamburg ist nur der aktuelle Anlass
Der Vorfall bei Circus Krone ist kein isoliertes Ereignis, sondern fügt sich in eine Entwicklung ein, die im radikalen Tierrechtsaktivismus seit Jahren zu beobachten ist. Immer wieder geht es um das Betreten fremder Betriebsgelände, verdeckte Aufnahmen, heimlich installierte Kameras oder andere Methoden, bei denen bewusst rechtliche Grenzen überschritten werden. Häufig wird dies mit dem Argument gerechtfertigt, das eigene Ziel sei so wichtig, dass außergewöhnliche Mittel notwendig seien. Genau diese Logik ist gefährlich, weil sie das Recht nicht mehr als verbindlichen Rahmen versteht, sondern als Hindernis, das bei moralischer Überzeugung überwunden werden dürfe.
Ein Rechtsstaat kann nach diesem Prinzip nicht funktionieren. Wer Missstände vermutet, kann Behörden einschalten, Strafanzeigen stellen, Beweise über legale Wege sichern, Medien informieren oder politische Veränderungen fordern. Private Tierrechtsorganisationen besitzen jedoch keine eigenen hoheitlichen Befugnisse und dürfen sich solche auch nicht selbst zuschreiben. Weder ein gemeinnütziger Zweck noch ein moralischer Anspruch verleiht das Recht, fremde Grundstücke zu betreten, technische Anlagen zu benutzen oder andere geschützte Rechte nach eigenem Ermessen außer Kraft zu setzen.
Gerade deshalb geht es bei Hamburg um mehr als nur um drei Aktivisten auf einem Zirkuszelt. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell aus politischem Protest eine Methode werden kann, bei der die eigene Überzeugung über die Rechte anderer gestellt wird. Wenn gemeinnützige Organisationen solche Formen des Aktivismus unterstützen, organisieren oder nachträglich als legitim verteidigen, muss nicht nur über den einzelnen Vorfall gesprochen werden, sondern über die grundsätzliche Frage, wo zivilgesellschaftliches Engagement endet und organisierter Rechtsbruch beginnt.
GERATI wird die Bundestagsparteien um Stellungnahme bitten
Der Hamburger Fall soll deshalb nicht mit diesem Artikel enden. GERATI wird die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit einem einheitlichen Fragenkatalog anschreiben und um eine klare Stellungnahme bitten. Dabei geht es nicht nur um Vier Pfoten, sondern um die grundsätzliche politische Frage, ob Organisationen weiterhin steuerlich privilegiert bleiben sollen, wenn Rechtsverstöße gezielt als Teil von Kampagnen eingesetzt oder organisatorisch mitgetragen werden. Gerade weil diese Debatte bereits 2018 im Bundestag geführt wurde, ist es aus Sicht von GERATI an der Zeit zu klären, wie die Parteien diese Frage heute bewerten.
Im Mittelpunkt der Anfrage sollen unter anderem folgende Punkte stehen:
- Soll eine gemeinnützige Organisation ihre steuerlichen Vorteile verlieren können, wenn Mitarbeiter, Funktionäre oder beauftragte Aktivisten im Rahmen geplanter Kampagnen vorsätzlich Straftaten begehen?
- Soll bei entsprechenden rechtskräftigen Verurteilungen automatisch eine steuerrechtliche Überprüfung der Gemeinnützigkeit eingeleitet werden?
- Macht es für die Bewertung einen Unterschied, ob einzelne Unterstützer eigenmächtig handeln oder ob eine Organisation Personal, Material, Arbeitszeit und Finanzierung bereitstellt?
- Reichen die heutigen Regelungen der Abgabenordnung aus, um systematisch organisierte Rechtsverstöße durch gemeinnützige Organisationen zu erfassen?
- Hält die jeweilige Partei den Grundsatz „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ heute für richtig, und wenn nicht, wo zieht sie selbst die Grenze?
GERATI wird die Antworten der Parteien dokumentieren und in einer weiteren Veröffentlichung gegenüberstellen. Ebenso wird transparent gemacht, wenn eine Partei auf die Anfrage nicht reagiert oder eine klare Position vermeidet. Ziel ist es, die Debatte aus der moralischen Selbstdarstellung einzelner Organisationen herauszuholen und auf die politische Ebene zu bringen, auf der am Ende entschieden werden muss, welche Voraussetzungen für steuerliche Gemeinnützigkeit gelten sollen.
Auch Vier Pfoten muss konkrete Fragen beantworten
Neben der politischen Debatte braucht es eine direkte Antwort von Vier Pfoten selbst. Die Organisation hat die Hamburger Aktion öffentlich verteidigt, deshalb muss sie auch erklären, wie diese Aktion vorbereitet, finanziert und gegenüber den zuständigen Behörden behandelt wurde. Gerade wenn eine gemeinnützige Organisation mit einer Aktion in Verbindung steht, bei der wegen Hausfriedensbruchs ermittelt wird, reichen allgemeine Hinweise auf einen angeblich „friedlichen und legitimen Protest“ nicht aus.
GERATI wird Vier Pfoten deshalb unter anderem folgende Fragen stellen:
- Wer hat die Hamburger Kletteraktion geplant und organisatorisch vorbereitet?
- Waren die drei beteiligten Aktivisten Mitarbeiter, Beauftragte oder anderweitig offiziell für Vier Pfoten tätig?
- Wer stellte das professionelle Kletterequipment zur Verfügung?
- Wer finanzierte Banner, Anreise, Material, Arbeitszeit und mögliche weitere Kosten der Aktion?
- Wurde die Aktion während bezahlter Arbeitszeit vorbereitet oder durchgeführt?
- War den Verantwortlichen bereits vor Beginn bewusst, dass für das Anbringen des Banners das Betriebsgelände von Circus Krone ohne Zustimmung betreten werden musste?
- Wurde die Kletteraktion beziehungsweise die damit verbundene Protestaktion bei den zuständigen Behörden ordnungsgemäß angezeigt oder angemeldet?
- Falls ja: Welche Form der Versammlung oder Aktion wurde angezeigt, welcher konkrete Ort wurde angegeben und welche behördlichen Auflagen galten für die Durchführung?
- War gegenüber den Behörden angegeben worden, dass Aktivisten das Betriebsgelände von Circus Krone betreten und auf die Zeltkonstruktion steigen würden?
- Falls die Kletteraktion nicht Bestandteil einer angezeigten Versammlung war: Warum entschied sich Vier Pfoten für eine Aktion außerhalb der später angekündigten Demonstration vor dem Circus?
- Hält Vier Pfoten Aktionen, bei denen fremdes Betriebsgelände bewusst betreten und das Hausrecht des Eigentümers missachtet wird, grundsätzlich für mit dem eigenen gemeinnützigen Auftrag vereinbar?
- Nach Angaben von Circus Krone fand während des Hamburger Gastspiels eine unangekündigte Kontrolle der Tierhaltung statt, die ohne Beanstandungen verlaufen sein soll. Wie bewertet Vier Pfoten dieses Kontrollergebnis?
- Auf welche konkreten, dokumentierten Verstöße stützt Vier Pfoten seine Vorwürfe gegen die Tierhaltung von Circus Krone, wenn behördliche Kontrollen nach Angaben des Unternehmens regelmäßig keine entsprechenden Beanstandungen ergeben?
- Wie erklärt Vier Pfoten den Widerspruch zwischen den eigenen öffentlichen Vorwürfen und Kontrollergebnissen zuständiger Veterinärbehörden, sofern diese keine Tierschutzverstöße feststellen?
- Würde Vier Pfoten eine gemeinsame oder beobachtete Kontrolle durch das zuständige Veterinäramt akzeptieren und das behördliche Ergebnis auch dann öffentlich anerkennen, wenn dabei keine Tierschutzverstöße festgestellt werden?
- Falls Vier Pfoten bei einer solchen Kontrolle zu einer anderen Bewertung käme als das Veterinäramt: Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien würde die Organisation einen Tierschutzverstoß feststellen, den die zuständige Behörde nicht beanstandet?
- Verfügt Vier Pfoten über konkrete Belege dafür, dass behördliche Kontrollen bei Circus Krone relevante Tierschutzverstöße übersehen oder falsch bewertet haben? Falls ja, welche?
Diese Fragen betreffen nicht nur die unmittelbare Kletteraktion, sondern auch die Glaubwürdigkeit der dahinterstehenden Kampagne. Wenn Vier Pfoten einerseits schwere Vorwürfe gegen die Tierhaltung erhebt, andererseits zuständige Veterinärbehörden bei ihren Kontrollen keine entsprechenden Verstöße feststellen, muss die Organisation erklären können, worauf ihre abweichende Bewertung konkret beruht. Ebenso muss geklärt werden, ob die Hamburger Aktion gegenüber den Behörden überhaupt in der Form angezeigt war, in der sie später tatsächlich durchgeführt wurde, und ob das Betreten des Betriebsgeländes sowie das Besteigen der Zeltkonstruktion Bestandteil der angekündigten Protestform waren.
GERATI wird die Antworten nicht nur zusammenfassen, sondern die entscheidenden Aussagen nachvollziehbar dokumentieren. Sollte Vier Pfoten einzelne Fragen nicht beantworten, wird auch das kenntlich gemacht. Gerade eine gemeinnützige Organisation, die von Unternehmen Transparenz und Rechenschaft verlangt, muss sich denselben Maßstäben stellen, wenn es um die Finanzierung, Planung und Rechtfertigung der eigenen Aktionen geht.
Fazit: Tierschutz rechtfertigt nicht jede Methode
Der Hamburger Vorfall begann nicht mit der körperlichen Auseinandersetzung auf der Zeltkonstruktion, sondern mit einer bewussten Entscheidung der Aktivisten. Sie betraten das Betriebsgelände von Circus Krone und stiegen auf eine technische Konstruktion, um dort ihre politische Botschaft zu platzieren. Erst dadurch entstand eine Situation, in der Mitarbeiter des Circus reagieren mussten und die schließlich Polizei und Rettungsdienst beschäftigte. Wer die Eskalation bewerten will, muss deshalb beim Ausgangspunkt beginnen und darf Ursache und Reaktion nicht miteinander verwechseln.
Ob einzelne Circus-Mitarbeiter bei ihrem Eingreifen strafrechtliche Grenzen überschritten haben, müssen die Ermittlungsbehörden klären. Unabhängig davon bleibt die Verantwortung derjenigen bestehen, die diese gefährliche Lage überhaupt erst geschaffen haben. Vier Pfoten muss deshalb nicht nur zu den behaupteten Übergriffen Stellung nehmen, sondern erklären, wer die Aktion plante, wer sie finanzierte, welche Rolle die Organisation selbst spielte und ob bewusst in Kauf genommen wurde, dass für die Durchführung fremdes Betriebsgelände betreten werden musste.
Für GERATI ist die grundsätzliche Grenze klar. Tierschutz ist ein legitimes und steuerlich anerkanntes gemeinnütziges Ziel, doch dieser Zweck kann nicht automatisch jede gewählte Methode rechtfertigen. Wenn Rechtsverletzungen nicht zufällig entstehen, sondern von Verantwortlichen geplant, finanziert oder als Kampagnenmittel eingesetzt werden, muss auch die Gemeinnützigkeit einer Organisation überprüft werden. Genau deshalb darf die politische Debatte nicht bei diesem einen Vorfall enden.
Der Hamburger Fall ist ein Beispiel dafür, wie schnell aus Aktivismus eine bewusste Missachtung rechtlicher Grenzen werden kann. Eine gemeinnützige Organisation, die gesellschaftliches Vertrauen und steuerliche Vorteile beansprucht, muss sich an der Rechtsordnung messen lassen und darf sich nicht durch den Verweis auf ein vermeintlich höheres Ziel davon lösen. Tierschutz ist gemeinnützig. Organisierter Rechtsbruch darf es nicht sein.
Quellen
- Deutscher Bundestag – FDP: Straftaten und Gemeinnützigkeit sollen sich ausschließen – https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2018/kw24-de-straftaten-gemeinnuetzigkeit-559710
- Deutscher Bundestag – Gemeinnützigkeit von PETA im Visier – https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2019_02/593124-593124
- Deutscher Bundestag – Öffentliche Anhörung zu Änderungen am steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht – https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse19/a07/Anhoerungen/705656-705656
- Oberlandesgericht Naumburg – Das Urteil im „Tierschützer-Fall“ – https://olg.sachsen-anhalt.de/aktuelles/pressemitteilungen
- Gesetze im Internet – § 123 StGB – Hausfriedensbruch – https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html
- Gesetze im Internet – § 52 AO – Gemeinnützige Zwecke – https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html
- Gesetze im Internet – § 63 AO – Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung – https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__63.html
- NDR / Tagesschau – Tierschutz-Aktivisten klettern auf Zelt von Circus Krone – https://www.tagesschau.de/inland/regional/hamburg/tierschutz-aktivisten-klettern-auf-circus-krone-zelt%2Ccircus-krone-110.html
- WELT / dpa – Auseinandersetzung bei Protest gegen Circus Krone in Hamburg – https://www.welt.de/article6aac261ae63576cfb10290db
- TAG24 – Aktivisten erheben nach Eskalation in luftiger Höhe schwere Vorwürfe, Zirkus wehrt sich – https://www.tag24.de/hamburg/lokales/aktivisten-erheben-nach-eskalation-in-luftiger-hoehe-schwere-vorwuerfe-zirkus-wehrt-sich-3533121
