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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Staatsanwaltschaft Augsburg

  • SOKO Tierschutz unter Druck: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Betreiber des Kaninchenbetriebs Kissing ein

    SOKO Tierschutz unter Druck: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Betreiber des Kaninchenbetriebs Kissing ein

    Die Bilder waren drastisch. Die Begriffe noch drastischer. Von „Blutfarm“, „Käfigfolter“, „systematischer Tierquälerei“ und einem angeblich geheimen Tierversuchslabor war die Rede. SOKO Tierschutz setzte den Kaninchenbetrieb in Kissing öffentlich massiv unter Druck, mobilisierte Proteste und brachte schwere Vorwürfe in Umlauf.

    Doch inzwischen zeigt sich: Juristisch scheint ein erheblicher Teil dieser Kampagne auf deutlich dünnerem Eis zu stehen, als die öffentliche Empörung zunächst vermuten ließ. Die Staatsanwaltschaft Augsburg sieht bei Betriebsinhaber und Seniorchef des Kissinger Kaninchenbetriebs keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und hat die Verfahren gegen diese beiden Verantwortlichen eingestellt. ([radio-augsburg.de][1])

    Damit ist der Fall nicht vollständig abgeschlossen. Nach bisheriger öffentlicher Quellenlage laufen beziehungsweise liefen noch Verfahren gegen zwei Mitarbeiter, und das Landratsamt prüft mögliche Ordnungswidrigkeiten. Aber gerade der zentrale politische und mediale Angriff gegen die Betriebsleitung hat strafrechtlich vorerst keinen Bestand.

    Vom moralischen Tribunal zur juristischen Prüfung

    SOKO Tierschutz hatte den Betrieb mit verdeckten Aufnahmen an die Öffentlichkeit gebracht. Laut ZDF war ein Mitarbeiter als Tierpflegerhelfer verdeckt eingeschleust worden und hatte über Monate hinweg im Betrieb und Labor gefilmt. Gezeigt wurden unter anderem Kaninchen in langen Käfigreihen, verletzte Tiere sowie ein grober Umgang einzelner Mitarbeiter mit den Tieren. ([ZDFheute][2])

    Diese Bilder sind ohne Frage geeignet, Emotionen auszulösen. Sie rechtfertigen auch kritische Fragen zur Haltung, zur Kontrolle und zur Verwendung von Kaninchen für medizinische Zwecke. Aber genau hier beginnt der entscheidende Unterschied: Moralische Empörung ersetzt keinen juristischen Nachweis.

    Denn das Strafrecht fragt nicht, ob Bilder unangenehm wirken. Es fragt, ob konkrete Personen konkrete Straftatbestände erfüllt haben. Genau an dieser Stelle scheint die Kampagne von SOKO Tierschutz ins Wanken zu geraten.

    Staatsanwaltschaft sieht keine Tierschutzverstöße bei Betriebsinhaber und Seniorchef

    Radio Augsburg berichtete am 19. Juni 2026, die Staatsanwaltschaft Augsburg sehe bei Betriebsinhaber und Seniorchef des Kissinger Kaninchenbetriebs keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Die Verfahren gegen die Betreiber wurden eingestellt. ([radio-augsburg.de][1])

    Das ist ein zentraler Punkt. Denn öffentlich wurde über Monate hinweg der Eindruck erzeugt, hier stehe nicht nur der Umgang einzelner Mitarbeiter, sondern das gesamte Betriebssystem unter dem Verdacht strafbarer Tierquälerei.

    Juristisch scheint sich dieser Vorwurf gegen die Betriebsleitung jedoch nicht bestätigt zu haben. Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Haltungspraxis moralisch unproblematisch ist. Es bedeutet aber, dass der strafrechtliche Vorwurf gegen Betriebsinhaber und Seniorchef nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft offenbar nicht tragfähig war.

    Das Landgericht Augsburg hatte SOKO Tierschutz bereits Grenzen gesetzt

    Bereits zuvor hatte SOKO Tierschutz vor dem Landgericht Augsburg eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 021 O 3453/25 bestätigte das Gericht eine einstweilige Verfügung wegen identifizierender Berichterstattung über angebliche Tierschutzverstöße. ([Gesetze Bayern][3])

    Besonders brisant ist der Leitsatz der Entscheidung. Das Gericht stellte klar, dass die identifizierende Verdachtsberichterstattung über systematische Tierquälerei, systematische Gesetzesverstöße und strafbares Verhalten eine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beziehungsweise Unternehmerpersönlichkeitsrechts darstellte, weil dem Betroffenen keine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wurde. ([Gesetze Bayern][3])

    Damit wurde nicht nur eine Formalie beanstandet. Das Gericht machte deutlich, dass auch eine Tierrechtsorganisation, die sich als Aufdecker versteht, presserechtliche Grundsätze beachten muss. Wer konkrete Personen oder Betriebe öffentlich an den Pranger stellt, muss sauber recherchieren, Betroffene anhören und Tatsachen von Verdacht und Meinung trennen.

    Eine zentrale Behauptung erwies sich als nicht haltbar

    Besonders deutlich wird das an der Behauptung, eine Kontrolle des Veterinäramtes sei vorher bekannt gewesen. Genau diese Aussage wurde gerichtlich untersagt. Das Landgericht Augsburg untersagte SOKO Tierschutz unter anderem, die Behauptung zu verbreiten, „die Kontrolle des Amtes war vorher bekannt“. ([Gesetze Bayern][3])

    Auch das ZDF musste seinen Beitrag korrigieren. Dort heißt es inzwischen ausdrücklich, neue Erkenntnisse deuteten auf ein Missverständnis hin. Im fraglichen Zeitraum habe es keine Kontrolle des Veterinäramtes gegeben. ([ZDFheute][2])

    Das ist kein Nebenaspekt. Denn die Behauptung einer angeblich vorher bekannten Kontrolle ist geeignet, Behördenversagen, Vertuschung oder ein Zusammenspiel zwischen Betrieb und Amt zu suggerieren. Wenn sich eine solche Behauptung als nicht tragfähig erweist, spricht das gegen die Sorgfalt der ursprünglichen Kampagnenkommunikation.

    Auch das Veterinäramt widersprach der Darstellung

    Das zuständige Veterinäramt des Landkreises Aichach-Friedberg teilte dem ZDF mit, dass bei regelmäßigen Kontrollen des Betriebs bisher keine tierschutzwidrigen Zustände oder Situationen im Umgang mit den Kaninchen festgestellt worden seien. ([ZDFheute][2])

    Auch die Betreiberseite wies die Vorwürfe zurück. Über ihre Anwälte ließ sie erklären, der Geschäftsführung seien unangemessene oder rechtswidrige Verhaltensweisen weder bekannt gewesen, noch habe es Anlass gegeben, an der Integrität der Mitarbeiter zu zweifeln. Zudem verfüge der Betrieb über alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und unterliege regelmäßigen, auch unangekündigten Kontrollen. ([ZDFheute][2])

    Damit ergibt sich ein anderes Bild als das, welches SOKO Tierschutz öffentlich zeichnete. Nicht ein angeblich rechtsfreier Raum steht hier im Raum, sondern ein genehmigter und kontrollierter Betrieb, bei dem einzelne Vorgänge kritisch geprüft wurden.

    Der juristische Kern: Verdacht ist nicht Beweis

    SOKO Tierschutz arbeitet regelmäßig mit verdeckten Aufnahmen. Solche Aufnahmen können Missstände sichtbar machen. Sie können Ermittlungen auslösen. Sie können öffentliche Debatten anstoßen.

    Aber sie ersetzen kein rechtsstaatliches Verfahren. Gerade wenn Bilder aus dem Kontext gerissen, emotional kommentiert oder mit weitreichenden Schlussfolgerungen verbunden werden, entsteht schnell eine öffentliche Vorverurteilung.

    Im Kissing-Fall scheint genau das passiert zu sein. Einzelne Szenen wurden zu einem Gesamtbild verdichtet. Aus Vorwürfen wurden Kampagnenparolen. Aus mutmaßlichem Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter wurde der Eindruck eines systematischen Betriebsversagens.

    Doch vor Gericht und bei der Staatsanwaltschaft zählt nicht die stärkste Schlagzeile, sondern die belastbare Tatsachengrundlage.

    SOKO Tierschutz unterliegt einem gefährlichen Muster

    Der Fall zeigt ein wiederkehrendes Problem im modernen Kampagnen-Tierschutz. Organisationen wie SOKO Tierschutz treten nicht nur als Hinweisgeber auf. Sie agieren zugleich als Ermittler, Ankläger, Medienakteur und Mobilisierungsmaschine.

    Das erzeugt öffentliche Wucht, aber auch erhebliche Risiken. Denn wer mit maximaler moralischer Anklage arbeitet, muss sich an maximaler Sorgfalt messen lassen.

    Wenn sich dann zentrale Tatsachenbehauptungen als nicht haltbar erweisen, wenn Gerichte identifizierende Berichterstattung untersagen und wenn Strafverfahren gegen die Betriebsleitung eingestellt werden, bleibt von der ursprünglichen Kampagnenerzählung deutlich weniger übrig.

    Was bleibt offen?

    Fairerweise muss festgehalten werden: Die Einstellung der Verfahren gegen Betriebsinhaber und Seniorchef bedeutet nicht, dass sämtliche Fragen rund um den Betrieb erledigt sind. Nach bisheriger Berichterstattung sind beziehungsweise waren noch Verfahren gegen zwei Mitarbeiter offen. Auch eine mögliche ordnungswidrigkeitenrechtliche Prüfung beim Landratsamt ist gesondert zu betrachten.

    Aber genau diese Differenzierung ist entscheidend. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob einzelne Mitarbeiter wegen konkreter Handlungen überprüft werden oder ob öffentlich ein gesamter Betrieb samt Leitung als System der Tierquälerei dargestellt wird.

    SOKO Tierschutz scheint diesen Unterschied in der öffentlichen Kampagne bewusst oder zumindest fahrlässig verwischt zu haben.

    Fazit: Der Fall Kissing wird zum Eigentor für SOKO Tierschutz

    Der Kaninchenbetrieb Kissing bleibt ein emotionales Thema. Tierversuche, Kaninchenhaltung und Blutgewinnung für medizinische Zwecke lösen zu Recht gesellschaftliche Debatten aus. Diese Debatten müssen geführt werden.

    Aber sie müssen auf Tatsachen beruhen.

    Im Fall Kissing sprechen die bisherigen juristischen Entwicklungen eine deutliche Sprache: Die Staatsanwaltschaft sieht bei Betriebsinhaber und Seniorchef keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Das Landgericht Augsburg setzte SOKO Tierschutz presserechtliche Grenzen. Eine zentrale Behauptung über angeblich bekannte Veterinärkontrollen musste korrigiert beziehungsweise durfte nicht weiter verbreitet werden.

    Damit steht nicht nur der Betrieb im Fokus. Im Fokus steht nun auch die Arbeitsweise von SOKO Tierschutz.

    Wer andere öffentlich an den Pranger stellt, muss beweisen können, was er behauptet. Genau daran scheint diese Kampagne in wesentlichen Punkten zu scheitern.

    [1]: https://www.radio-augsburg.de/verfahren-eingestellt-staatsanwaltschaft-sieht-keinen-tierschutzverstoss-bei-kissinger-kaninchenbetrieb-257856/ „Keine Tierschutzverstöße: Justiz entlastet Kissinger Betrieb“
    [2]: https://www.zdfheute.de/panorama/tierschutz-kaninchen-tierversuche-asamhof-100.html „Bauernhof in Kissing: Kaninchen für Tierversuche getötet“
    [3]: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2026-N-1249?hl=true „LG Augsburg, Endurteil v. 06.02.2026 – 021 O 3453/25 – Bürgerservice“

  • Staatsanwaltschaft Augsburg verweigert weitere Auskünfte! – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (4)

    Eigentlich dachte ich, dass ich endlich einmal dazu komme, weitere Stellungnahmen zu den Strafanzeigen von PeTA zu verfassen. Doch die Staatsanwaltschaft Augsburg sorgt für immer neuen Gesprächsstoff!

    Auf meine letzte E-Mail an die Staatsanwaltschaft erhielt ich eine sehr fragwürdige Antwort. Hier erst einmal der letzte Artikel, der sich auf diesen hier aufbaut.

    Darauf gab die Staatsanwaltschaft Augsburg folgende Stellungnahme ab!

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    die Zweitakten wurden vernichtet, da das Verfahren (mit Erstakten) von der StA Görlitz übernommen wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wie können Akten vernichtet werden, die in einem Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg, als Beweismittel bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingebracht wurden.

    Insbesondere wenn man den Nachweis erbringen kann, dass die Erstakten unvollständig an die Staatsanwaltschaft Görlitz übermittelt wurden!

    Also schrieb ich folgende E-Mail zurück!

    Sehr geehrte Frau R***,

    die Zweitakten waren nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungsgrundlage einer Beschwerde gegen einen Staatsanwalt!

    Laut Verordnung über Aufbewahrung von Schriftstücken der Gerichte Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden (abzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAufbewV-ANL_1#BayAufbewV-ANL_1-G1) sind diese nach Punkt 723, 5 Jahre aufzubewahren. Wie können diese Zweitakten dann vernichtet worden sein?

    Da diese Akte (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz) nicht bei der Staatsanwaltschaft Görlitz vorliegt, fordere ich sie hiermit letztmalig auf, den Straftatvorwurf, der mir vorgeworfen wurde zu benennen.

    Die Aussage das diese Akten, die als Beweismittel der Generalstaatsanwaltschaft beigefügt worden sind, vernichtet worden sind, kann in diesem kurzem Zeitraum nicht geschehen sein! Sollten diese doch vernichtet worden sein, dann bitte ich sie mir den Absatz zu benennen, auf den sich die Vernichtung der Akten bezieht!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Nun bekam man von seitens der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich doch ein feuchtes Höschen (Ironie)!

    Denn der leitende Staatsanwalt in meinem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Augsburg schrieb mir persönlich zurück:

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    wie Ihnen bereits vielfach mitgeteilt wurde, wurden sämtliche gegen Sie geführte Verfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz abgegeben und dort übernommen. Für sämtliche verfahrensrelevanten Auskünfte ist die Staatsanwaltschaft Görlitz zuständig.

    Ich bitte Sie, sich dorthin zu wenden und von weiteren Anfragen an die Staatsanwaltschaft Augsburg Abstand zu nehmen.

    Unter Hinweis auf § 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern teile ich Ihnen mit, dass weitere Anfragen nicht mehr beantwortet werden.

    Im Hinweis auf § 17 Abs. 3 findet man folgende Erläuterung:

    (3) 1Eingänge, die lediglich frühere, ordnungsgemäß bearbeitete Anträge wiederholen, ohne neue Tatsachen oder Gesichtspunkte vorzubringen, werden mit einem Hinweis auf die frühere Entscheidung beantwortet. 2Weitere gleichartige Eingänge können unbeantwortet bleiben.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO-17

    Nun wie soll eine andere Staatsanwaltschaft ein übergebenes Ermittlungsverfahren ordnungsgemäß bearbeiten, wenn von der Staatsanwaltschaft die das Verfahren vorab bearbeitende und gegen die eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch eingereicht wurde, Akten vorsätzlich unterschlägt und diese sogar vernichtet!

    Also schrieb ich noch einmal eine E-Mail in der Hoffnung, dass man bei der Staatsanwaltschaft doch einmal zu denken anfängt!

    Sehr geehrter Herr H***,

    die Akte zu der Strafsache „Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz“ fehlt! Dieses bestätigte mir der ermittelnde Polizeibeamte in Görlitz und die Staatsanwaltschaft Görlitz mit den Worten, alle vorliegenden Verfahren wurden an die Polizeidirektion Görlitz abgegeben!

    Sämtliche Korrespondenz, und auch meine Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Verdachtes des Amtsmissbrauches wurden lieblos gegen sich selbst durchgeführt. Weiterhin schien bereits, ohne dass man meine Strafanzeige gelesen hatte, ein Ablehnungsbescheid vorzuliegen. (Siehe meinen Schriftverkehr zu der Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg)

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg habe die Zweitakten als Beweis für ihre eigene Unschuld in dem Verfahren „Verdacht des Amtsmissbrauches“ beigefügt. Wie können diese Akten dann vernichtet werden, wo dieser Sachverhalt noch nicht einmal verjährt bzw. ich immer noch ein Recht auf Zivilklage besitze?

    Sollte die Staatsanwaltschaft Augsburg der Generalstaatsanwaltschaft München diese Akten vorsätzlich vorenthalten haben, konnte die Generalstaatsanwaltschaft ja überhaupt nicht zu einer Entscheidung kommen, da wichtiges Beweismittel durch ihre Behörde vorenthalten wurde.

    Bis heute haben sie sich nicht einmal bei der Staatsanwaltschaft Görlitz erkundigt, ob tatsächlich alle Strafverfahren angekommen sind!

    Weiterhin beantworten sie nicht die Frage, die ich auf die Antwort-E-Mail an Frau R*** gestellt habe!

    Aber ich stelle sie ihnen gern noch einmal: Wie kann es sein, dass Akten aus einem Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg so schnell vernichtet wurden?

    Und das gerade jenes Strafverfahren, was von ihrer Seite ganz oben bei ihren Ermittlungen geführt wurde, letztendlich spurlos verschwindet, nach dem man die Erkenntnis erlangt hatte, dass sich Herr Harnos massiv wehrt, und auch seit 10 Jahren überhaupt nicht in Deutschland war. Wie soll ich dann bitteschön gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben.

    Gern gebe ich noch einen Hinweis, der das Ermittlungsverfahren ihrer Behörde ins lächerliche zieht!

    Mittlerweile liegen mir ja die Strafanzeigen die sie an die Staatsanwaltschaft Görlitz übergeben haben vor, jedenfalls der Teil der Strafanzeigen der von ihrer Behörde weitergeleitet wurde. So veranlasste eine weitere Strafanzeige von PeTA Deutschland ihre Behörde, mich bei der Einreise in Deutschland festzuhalten!

    So warf mir der Strafanzeigensteller Unteranderem vor, auch Betreiber der Webseite www.milionenbetrug-tierschutz.com zu sein!

    Als ich bei der KPI Augsburg anrief, sprach ich mit einem Herrn E***, und nicht wie sie gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft behaupten mit einem Herrn R***. Dieser Name ist mir gänzlich unbekannt.

    Herr E*** teilte mir am Telefon mit, dass er mir keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen kann, da die Akten „LEER“ seien!!!

    Gleichzeitig stellte ich die Frage, wie es sein kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg hier die Ermittlungen übernimmt, wobei diese ja Kenntnis haben müsste, dass sich der Server von gerati.de/ in Friedensdorf bei Görlitz befindet und sich der Strafanzeigensteller in Stuttgart.

    Dazu kam eine recht merkwürdige Mitteilung von seitens der KPI Augsburg. Die Ermittlungsverfahren wurden damals in Zusammenhang mit einer Strafanzeige von Soko Tierschutz zusammengefügt. Man kam jedoch zu der Erkenntnis, dass ich nichts mit dieser Domain www.milionenbetrug-tierschutz.com zu tun hatte. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Auch hier wurde ich bis heute nicht informiert und mein Recht auf Gehör missachtet!

    Erstaunlich ist es dann doch, dass sich in den von ihnen übermittelten Akten immer noch eine Strafanzeige befindet, die auf diese Domain www.milionenbetrug-tierschutz.com verweist, wo sie doch bereits seit Juni 2015 Kenntnis besitzen, dass ich nichts mit dieser Domain zu tun habe!

    Weiterhin wurde ihnen durch den Anzeigensteller PeTA Deutschland die Domain und sogar die IP-Adresse und der Provider namentlich genannt. Warum hat man sich weder an den Domainregistar Denic.de gewannt, (wo man als ausländischer Domaininhaber eine deutsche Postanschrift hinterlegen muss), um eine deutsche Domain zu betreiben, noch an den Hoster in Friedensdorf, über den Zeitraum von mehreren Jahren. Bis Juni 2018 konnte man die Domaindaten sogar frei bei DENIC einsehen und leicht herausfinden, wie die deutsche Postanschrift ist.

    Und die Hauptfrage ist, wie kam es, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg, nur die Bundespolizei am Flughafen München und das genau am 10. Februar 2018 nach mir fanden lies? Die Bundespolizei und die bayrische Polizei wussten ja nachweislich nichts von der Fahndung (siehe mein Besuch bei beiden Behörden im Münchner Hauptbahnhof).

    Ein Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg, wie die Suspendierte Kieler Staatsanwältin, ihr Amt im Namen des Tierschutzes, angefeuert durch radikale Tierrechtler insbesondere aus dem Umfeld von PeTA Deutschland missbrauchten, lässt sich wohl hier mehr als vermuten.

    Im Fall, dass ich keine Antwort auf meine E-Mail erhalte, da sie sich ja trotz Nachweis, dass Akten in ihrer Behörde verschwunden sind, oder anderen ermittelnden Staatsanwaltschaften vor enthalten werden, teile ich ihnen hiermit mit, dass ich dieses zur Strafanzeige bringen werde.

    Ich erwarte unverzüglich von ihnen die Unterrichtung über den Wortlaut der Strafanzeige Verstoß gegen das Tierschutzgesetz!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Nächster Schritt Generalstaatsanwaltschaft München

    Hier werde ich den Antrag stellen, das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen, da die betroffene Staatsanwaltschaft Beweise im Ermittlungsverfahren vorenthalten habe. Eine weitere Strafanzeige käme auch noch in Betracht. Dazu aber mehr in einem der nächsten Artikel zu diesem Thema.