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Schlagwort: Sexualisierte Gewalt im Tierrechtsaktivismus

  • #ARMeToo: Sexuelle Übergriffe in der Tierrechtsszene – warum Betroffene nicht schweigen müssen

    #ARMeToo: Sexuelle Übergriffe in der Tierrechtsszene – warum Betroffene nicht schweigen müssen

    Sie demonstrieren gegen Tierleid, kämpfen für Gerechtigkeit und fordern Respekt gegenüber allen Lebewesen. Doch ausgerechnet innerhalb der Tierrechtsbewegung berichten Frauen seit Jahren von sexueller Belästigung, Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch. Unter dem Hashtag #ARMeToo entstand bereits 2018 eine internationale Debatte, die im April 2026 durch neue Erfahrungsberichte aus den USA erneut Aufmerksamkeit erhielt. Auch in Deutschland wurde das Problem innerhalb der veganen und tierrechtlichen Szene schon vor Jahren angesprochen. Für Betroffene stellt sich dabei eine besonders schwierige Frage: Wie können sie sich gegen Übergriffe wehren, wenn sie gleichzeitig fürchten, ihre Freunde, ihre Gemeinschaft oder ihren Platz innerhalb der Bewegung zu verlieren?

    #ARMeToo: Als die Tierrechtsbewegung begann, über sich selbst zu sprechen

    Die weltweite #MeToo-Bewegung brachte ab 2017 zahlreiche Berichte über sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt an die Öffentlichkeit. Frauen schilderten ihre Erfahrungen mit einflussreichen Männern, beruflichen Abhängigkeiten und der Angst, durch eine Beschwerde persönliche Nachteile zu erleiden. Diese Entwicklung erreichte auch die internationale Tierrechtsbewegung, in der sich Anfang 2018 unter dem Hashtag #ARMeToo eine eigene Diskussion entwickelte. Das Kürzel „AR“ steht für „Animal Rights“, also Tierrechte. Im Mittelpunkt standen sexuelle Grenzüberschreitungen, der Umgang mit Betroffenen und die Machtverhältnisse innerhalb von Organisationen und Aktivistengruppen.

    Bereits am 3. Februar 2018 beschäftigte sich der amerikanische Podcast „Our Hen House“ mit der #ARMeToo-Bewegung. Wenige Wochen später, am 6. März 2018, griff die Tierrechtsorganisation In Defense of Animals die Diskussion in einer Stellungnahme zum Internationalen Frauentag auf. Sie erklärte, aus früheren Fehlern lernen und zu einer sichereren und gleichberechtigteren Bewegung beitragen zu wollen. Damit wurde deutlich, dass die Debatte längst über einzelne Beiträge in sozialen Netzwerken hinausgewachsen war. Auch etablierte Organisationen sahen sich veranlasst, über den Umgang mit Sexismus und sexuellen Grenzüberschreitungen innerhalb der eigenen Bewegung zu sprechen.

    Dabei ging es nicht ausschließlich um sexuelle Übergriffe. Aktivistinnen thematisierten ebenso sexistische Verhaltensweisen, persönliche Abhängigkeiten und die besondere Stellung einflussreicher Männer innerhalb der Bewegung. Während zahlreiche Frauen Veranstaltungen organisieren, Kampagnen unterstützen und praktische Tierschutzarbeit leisten, prägen häufig einzelne bekannte Persönlichkeiten die öffentliche Wahrnehmung. Besonders kritisch wurde betrachtet, wie mit Beschwerden umgegangen wird, wenn sie sich gegen Personen richten, die innerhalb einer Organisation über großen Einfluss verfügen.

    Wenn bekannte Aktivisten unangreifbar erscheinen

    Wer sich über Jahre für den Tierschutz engagiert, baut häufig ein enges persönliches Umfeld auf. Gemeinsame Demonstrationen, Kampagnen, Reisen und Freundschaften verbinden die Beteiligten oft weit über die eigentliche Vereinsarbeit hinaus. Innerhalb solcher Gemeinschaften können bekannte Aktivisten erheblichen Einfluss gewinnen, selbst wenn sie keine offizielle Führungsposition innehaben. Ihre Bekanntheit, persönlichen Kontakte und Verdienste um die gemeinsame Sache verschaffen ihnen eine Stellung, die Kritik erschweren kann.

    Genau diese Verhältnisse gehören zu den zentralen Themen der #ARMeToo-Debatte. Wenn einer Person große Verdienste um den Tierschutz zugeschrieben werden, kann ihre öffentliche Anerkennung dazu führen, dass Beschwerden über ihr Verhalten auf Widerstand stoßen. Betroffene fürchten möglicherweise, nicht ernst genommen oder für negative Schlagzeilen über ihre Organisation verantwortlich gemacht zu werden. Besonders schwierig wird die Situation, wenn ausgerechnet enge Freunde oder Mitarbeiter einer beschuldigten Person über den Umgang mit einer Beschwerde entscheiden.

    Mit diesen Strukturen beschäftigt sich auch die Wissenschaftlerin Lisa Kemmerer in ihrem 2023 erschienenen Buch „Oppressive Liberation: Sexism in Animal Activism“. Die Veröffentlichung untersucht Sexismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse innerhalb der Tierrechtsbewegung. Kemmerer behandelt unter anderem die #ARMeToo-Debatte und öffentlich bekannt gewordene Vorwürfe innerhalb internationaler Tierrechtsorganisationen. Ihre Arbeit zeigt, wie eng Fragen persönlicher Abhängigkeit, gesellschaftlicher Anerkennung und des Umgangs mit sexuellen Grenzüberschreitungen miteinander verbunden sein können.

    April 2026: Neue Erfahrungsberichte aus den USA bringen #ARMeToo zurück

    Am 8. April 2026 veröffentlichte die vegan-feministische Autorin „Vegan Girl“ auf Substack einen Beitrag mit dem Titel „Sexual Exploiters in Animal Liberation Spaces“. Darin schildert sie ihre Erfahrungen als junge Tierrechtsaktivistin in Chicago im Jahr 2019. Sie war damals 19 Jahre alt und beteiligte sich an Aktionen im Umfeld von Anonymous for the Voiceless. In ihrem Bericht beschreibt sie Annäherungsversuche eines deutlich älteren Aktivisten, die sie als bedrängend und grenzüberschreitend erlebte.

    Die Autorin befand sich damals in einer schwierigen persönlichen Lebenssituation und lebte zeitweise in ihrem Auto. Innerhalb der Aktivistengruppe fand sie Anschluss und erhielt Unterstützung von anderen Beteiligten. Ein älterer Mitstreiter bot ihr nach ihrer Schilderung eine Übernachtungsmöglichkeit an, bedrängte sie anschließend jedoch mit unerwünschten körperlichen Annäherungen. Sie beschreibt, wie schwer es ihr in dieser Situation fiel, sich gegenüber dem angesehenen Aktivisten abzugrenzen.

    Besonders eindrücklich sind ihre Schilderungen darüber, weshalb sie lange nicht öffentlich über das Erlebte sprach. Sie wollte der Bewegung, für die sie sich engagierte, keinen Schaden zufügen und fürchtete mögliche Reaktionen ihres Umfelds. Aus der Verbundenheit mit dem gemeinsamen Ziel entwickelte sich für sie ein persönlicher Konflikt. Einerseits wollte sie sich weiterhin für Tiere einsetzen, andererseits belasteten sie die Erfahrungen mit einem Menschen aus genau dieser Gemeinschaft.

    Am 30. April 2026 veröffentlichte die Autorin einen weiteren Beitrag unter dem Titel „We Have a Problem“. Darin berichtete sie, dass sich nach ihrer ersten Veröffentlichung zahlreiche Frauen bei ihr gemeldet hätten, die ebenfalls sexuelle Grenzüberschreitungen innerhalb der Tierrechtsbewegung erlebt hätten. Mehrere dieser Schilderungen betrafen ihren Angaben zufolge Männer, die innerhalb der Szene ein hohes Ansehen genießen. Die Autorin griff ausdrücklich den Hashtag #ARMeToo wieder auf und stellte Verbindungen zu früheren Berichten über sexuelles Fehlverhalten im Tierrechtsaktivismus her.

    Damit erhielt eine Diskussion neue Aufmerksamkeit, die bereits acht Jahre zuvor öffentlich geführt worden war. Die Veröffentlichungen sprechen Probleme an, die weit über einzelne persönliche Konflikte hinausreichen: den Einfluss bekannter Aktivisten, die Stellung junger Frauen innerhalb der Bewegung und die Frage, wie eine Gemeinschaft mit Beschwerden gegen Mitglieder aus den eigenen Reihen umgeht. Gerade die erneuten Erfahrungsberichte zeigen, wie wichtig unabhängige Anlaufstellen und ein offener Umgang mit solchen Vorfällen sind.

    Deutschland: Sexuelle Übergriffe wurden auch hier bereits thematisiert

    Die Diskussion über Sexismus und sexuelle Grenzüberschreitungen innerhalb der Tierrechtsbewegung ist keineswegs ausschließlich ein amerikanisches Thema. Bereits zum Weltvegantag 2018 veröffentlichte das anarchistische Kollektiv Glitzerkatapult eine Stellungnahme, die über das deutschsprachige Nachrichtenarchiv A-Infos verbreitet wurde. Darin setzte sich die Gruppe kritisch mit verschiedenen Formen der Diskriminierung innerhalb der veganen Bewegung auseinander. Ein eigener Abschnitt beschäftigte sich mit Sexismus und griff ausdrücklich die amerikanische Diskussion unter #ARmetoo auf.

    Die Verfasser kritisierten, dass überwiegend Männer als führende Persönlichkeiten wahrgenommen würden, obwohl Frauen innerhalb der veganen Bewegung zahlreich vertreten seien. Außerdem erklärten sie ausdrücklich, dass sexistische Übergriffe auch innerhalb der veganen Bewegung vorkämen. Damit wurde das Problem bereits 2018 aus dem deutschsprachigen Aktivismusumfeld heraus angesprochen. Die internationale Debatte hatte offensichtlich auch hier Menschen erreicht, die einen kritischen Blick auf die eigenen Strukturen forderten.

    Schon zuvor waren deutschsprachige Texte über psychologische Gewalt und sexuelle Grenzüberschreitungen im Tierrechtsaktivismus erschienen. Teilweise handelte es sich um Übersetzungen internationaler Veröffentlichungen, die über Plattformen wie Tierautonomie verbreitet wurden. Die Beiträge beschäftigten sich mit Abhängigkeiten, persönlichen Grenzverletzungen und dem Umgang mit Macht innerhalb aktivistischer Gemeinschaften. Damit existiert auch im deutschsprachigen Raum seit Jahren eine Auseinandersetzung mit diesen Themen.

    Für deutsche Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen ergeben sich daraus wichtige Fragen. Welche Ansprechpartner stehen ehrenamtlichen Helfern zur Verfügung, wenn sie sexuelle Belästigung erleben? Wie werden Beschwerden behandelt, die sich gegen langjährige Mitarbeiter oder bekannte Führungspersonen richten? Gibt es unabhängige Stellen, an die sich Betroffene wenden können, ohne sich zunächst innerhalb der eigenen Gruppe erklären zu müssen? Die internationale #ARMeToo-Debatte bietet einen konkreten Anlass, solche Fragen auch in Deutschland öffentlich zu stellen.

    Warum Betroffene schweigen, obwohl sie Hilfe benötigen

    Nach einem sexuellen Übergriff reagieren Menschen sehr unterschiedlich. Manche wehren sich unmittelbar, andere erstarren oder versuchen, die Situation möglichst schnell zu verlassen. Wieder andere verstehen erst später, wie sehr ihre persönlichen Grenzen verletzt wurden. Besonders schwierig kann die Verarbeitung werden, wenn die übergriffige Person zuvor als Freund, Vertrauensperson oder Vorbild galt.

    Scham gehört für viele Betroffene zu den größten Hindernissen, über das Erlebte zu sprechen. Sie befürchten, dass andere ihnen nicht glauben, unangenehme Fragen stellen oder ihnen sogar eine Mitschuld zuschreiben könnten. Manche möchten nicht, dass persönliche und intime Einzelheiten innerhalb ihres Freundeskreises bekannt werden. Aus Angst vor solchen Reaktionen schweigen sie möglicherweise über Monate oder Jahre.

    Innerhalb einer Aktivistengruppe kann dieser Druck noch größer werden. Wer regelmäßig an Demonstrationen teilnimmt, gemeinsam mit anderen reist oder an langfristigen Kampagnen arbeitet, möchte dieses soziale Umfeld nicht verlieren. Richtet sich ein Vorwurf gegen eine bekannte oder einflussreiche Person, kann die Sorge entstehen, selbst ausgeschlossen oder öffentlich angegriffen zu werden. Hinzu kommt möglicherweise das Gefühl, durch eine Beschwerde dem gemeinsamen Tierschutzziel zu schaden.

    Gerade dieser letzte Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit. Ein Mensch, der sich mit großer Überzeugung für Tiere engagiert, kann in einen Konflikt zwischen dem eigenen Schutzbedürfnis und der Loyalität gegenüber seiner Gemeinschaft geraten. Doch die Verantwortung für einen sexuellen Übergriff liegt nicht bei der Person, die darüber spricht. Wer Missstände anspricht, beschädigt damit nicht automatisch die gemeinsame Sache, sondern ermöglicht es einer Organisation, Verantwortung zu übernehmen.

    Was Betroffene nach einem sexuellen Übergriff tun können

    Wer sexuelle Belästigung oder einen Übergriff erlebt hat, sollte zunächst auf die eigene Sicherheit achten. Besteht weiterhin eine unmittelbare Bedrohung, kann es sinnvoll sein, den Ort zu verlassen und eine vertraute Person um Unterstützung zu bitten. In akuten Gefahrensituationen ist die Polizei in Deutschland unter 110 erreichbar, bei medizinischen Notfällen der Rettungsdienst unter 112. Niemand muss sich allein einer Person stellen, von der eine weitere Bedrohung ausgehen könnte.

    Soweit es möglich ist, sollten vorhandene Informationen zum Vorfall aufbewahrt werden. Dazu gehören beispielsweise Chatverläufe, E-Mails, Fotos, Nachrichten oder Namen möglicher Zeugen. Auch ein persönliches Gedächtnisprotokoll kann hilfreich sein, in dem der Ablauf möglichst zeitnah mit Datum, Uhrzeit und weiteren Einzelheiten festgehalten wird. Solche Unterlagen können bei einer späteren rechtlichen Prüfung oder Strafanzeige wichtig werden.

    Nach körperlicher oder sexueller Gewalt kann eine zeitnahe medizinische Untersuchung sinnvoll sein. Dabei geht es um die Versorgung möglicher Verletzungen, gesundheitliche Vorsorge und gegebenenfalls die Sicherung von Spuren. In verschiedenen Regionen Deutschlands bestehen Angebote zur vertraulichen Spurensicherung, die auch ohne vorherige Strafanzeige genutzt werden können. Fachberatungsstellen helfen dabei, entsprechende Einrichtungen zu finden und die nächsten Schritte zu besprechen.

    Auch wer erst nach längerer Zeit Unterstützung sucht, kann sich an eine Beratungsstelle wenden. Ein Übergriff muss nicht unmittelbar angezeigt werden, damit Betroffene Hilfe erhalten können. Ebenso wenig müssen sie bereits selbst beurteilen können, welche strafrechtliche Bedeutung das Erlebte besitzt. Beratung kann zunächst dabei helfen, das Geschehen einzuordnen und die eigenen Möglichkeiten kennenzulernen.

    Strafanzeige erstatten: Wie läuft ein Verfahren tatsächlich ab?

    Viele Betroffene zögern, eine Strafanzeige zu erstatten, weil sie Angst vor den anschließenden Ermittlungen und einer möglichen Gerichtsverhandlung haben. Die Vorstellung, persönliche Erlebnisse mehrfach schildern zu müssen, kann belastend sein. Hinzu kommt die Sorge, der beschuldigten Person erneut zu begegnen oder innerhalb des eigenen Umfelds mit dem Vorfall in Verbindung gebracht zu werden. Deshalb ist es wichtig, den Ablauf eines Strafverfahrens verständlich zu erklären.

    Eine Strafanzeige kann in Deutschland bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Je nach Bundesland und Sachverhalt bestehen auch schriftliche oder elektronische Möglichkeiten der Anzeigeerstattung. Anschließend prüfen die Ermittlungsbehörden den geschilderten Sachverhalt und entscheiden, welche weiteren Ermittlungen erforderlich sind. Dazu können Befragungen, die Auswertung vorhandener Nachrichten oder die Sicherung weiterer Beweismittel gehören.

    Im Ermittlungsverfahren kann die betroffene Person als Zeugin oder Zeuge befragt werden. Auch andere Beteiligte können angehört und medizinische Unterlagen berücksichtigt werden. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Eine Strafanzeige führt deshalb nicht automatisch zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.

    Kommt es zu einem Strafprozess, kann eine erneute Aussage erforderlich sein. Für Betroffene bestimmter Sexual- und Gewaltdelikte bestehen besondere Möglichkeiten der Unterstützung und des Schutzes. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen anwaltlicher Beistand, psychosoziale Prozessbegleitung und Maßnahmen zur Verringerung der Belastung während des Verfahrens. Spezialisierte Beratungsstellen können bereits vor einer Anzeige darüber informieren, welche Unterstützung im konkreten Fall zur Verfügung steht.

    Vor einer Strafanzeige kann eine unabhängige rechtliche Beratung hilfreich sein. Denn bei Straftaten, die von Amts wegen verfolgt werden, können Polizei und Staatsanwaltschaft verpflichtet sein, Ermittlungen unabhängig davon fortzuführen, ob die betroffene Person später noch eine Strafverfolgung wünscht. Bei bestimmten Delikten spielen außerdem Strafanträge und gesetzliche Fristen eine Rolle. Wer diese Zusammenhänge frühzeitig kennt, kann eine Entscheidung über die nächsten Schritte besser vorbereitet treffen.

    Vertrauliche Hilfe: Diese Stellen unterstützen Betroffene in Deutschland

    Nicht jeder Mensch möchte nach einem sexuellen Übergriff unmittelbar zur Polizei gehen. Manche benötigen zunächst jemanden, der zuhört, Fragen beantwortet und gemeinsam mit ihnen mögliche Schritte bespricht. Dafür stehen in Deutschland verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung, die auch ohne vorherige Strafanzeige genutzt werden können. Sie richten sich sowohl an Menschen, die akut von Gewalt betroffen sind, als auch an Personen, deren Erfahrungen bereits länger zurückliegen.

    Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter 116 016 erreichbar. Es bietet kostenlose, anonyme und mehrsprachige Beratung rund um die Uhr. Betroffene Frauen können dort über ihre Erfahrungen sprechen, Fragen stellen und sich über weitere Hilfsmöglichkeiten informieren. Auch eine Online-Beratung steht unter www.hilfetelefon.de zur Verfügung.

    Eine weitere Anlaufstelle ist das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch unter 0800 22 55 530. Es richtet sich insbesondere an Menschen, die sexuelle Gewalt in Kindheit oder Jugend erlebt haben, sowie an Angehörige und andere Ratsuchende. Auch heute erwachsene Betroffene können sich beraten lassen, wenn ihre Erfahrungen in diesem Zusammenhang stehen. Über www.hilfe-portal-missbrauch.de lassen sich darüber hinaus spezialisierte Beratungsstellen und weitere Unterstützungsangebote finden.

    Der WEISSE RING unterstützt Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, unabhängig von ihrem Geschlecht. Über das Opfer-Telefon 116 006 können Betroffene Informationen zu ihren Rechten und zu möglichen Hilfsangeboten erhalten. Die Organisation verfügt außerdem über regionale Ansprechpartner und unterstützt bei der Suche nach geeigneten Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten. Weitere Informationen stehen unter www.weisser-ring.de zur Verfügung.

    Diese Beratungsangebote können gerade dann wichtig sein, wenn Betroffene noch nicht wissen, wie sie mit dem Erlebten umgehen sollen. Sie ermöglichen Gespräche, ohne dass sofort eine öffentliche Auseinandersetzung oder ein Strafverfahren beginnen muss. Wer sich später für rechtliche Schritte entscheidet, kann sich außerdem darüber informieren, welche Möglichkeiten zum Schutz persönlicher Daten und zur Begleitung im Verfahren bestehen. Die Entscheidung über den eigenen Weg sollte möglichst gut informiert und ohne zusätzlichen Druck getroffen werden können.

    Tierschutzorganisationen müssen auch ihre eigenen Mitglieder schützen

    Die Verantwortung für den Umgang mit sexuellen Übergriffen darf nicht allein bei den Betroffenen liegen. Tierschutzvereine, Tierrechtsorganisationen und Aktivistengruppen sollten klare Verfahren besitzen, mit denen Beschwerden entgegengenommen und geprüft werden können. Dazu gehören erreichbare Ansprechpartner, nachvollziehbare Regeln und Schutzmaßnahmen gegen mögliche Benachteiligungen nach einer Meldung. Besonders wichtig ist, dass auch Beschwerden gegen bekannte oder einflussreiche Personen unabhängig bearbeitet werden können.

    Ein Problem entsteht, wenn Hinweise auf sexuelles Fehlverhalten gegen eine Führungsperson ausschließlich von deren engen Mitarbeitern oder persönlichen Freunden behandelt werden. Solche Interessenkonflikte können das Vertrauen in ein Beschwerdeverfahren erheblich beeinträchtigen. Unabhängige Anlaufstellen und transparente Abläufe schaffen dagegen bessere Voraussetzungen, um Betroffene zu schützen und Vorwürfe sachgerecht zu prüfen. Das dient zugleich einem fairen Umgang mit allen Beteiligten.

    GERATI setzt sich regelmäßig kritisch mit den öffentlichen Forderungen und Arbeitsweisen von Tierrechtsorganisationen auseinander. Dazu gehören beispielsweise die Kampagnen und Positionen von PETA und deren Auswirkungen auf die öffentliche Tierschutzdebatte. Beim Schutz von Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern geht es jedoch um eine Verantwortung, die unabhängig von politischen und weltanschaulichen Positionen besteht. Jede Organisation, die Menschen für ihre Arbeit gewinnt, sollte auch für ein Umfeld sorgen, in dem persönliche Grenzen respektiert werden.

    Das gilt ebenso für kleinere Initiativen und lose organisierte Aktivistengruppen. Gerade dort fehlen möglicherweise feste Ansprechpartner oder schriftlich geregelte Beschwerdeverfahren. Wenn junge Menschen an Demonstrationen, gemeinsamen Reisen oder längeren Aktionen teilnehmen, können klare Verhaltensregeln und unabhängige Vertrauenspersonen besonders wichtig sein. Wer sich öffentlich für den Schutz anderer Lebewesen einsetzt, sollte auch innerhalb der eigenen Gemeinschaft Verantwortung übernehmen.

    GERATI möchte Betroffenen eine Stimme geben

    Wer innerhalb der Tierschutz- oder Tierrechtsszene sexuelle Belästigung, Grenzüberschreitungen oder Übergriffe erlebt hat, kann sich vertraulich an GERATI wenden. Das gilt ebenso für ehemalige Mitarbeiterinnen, ehrenamtliche Helferinnen und andere Personen, die entsprechende Vorfälle beobachtet haben. Niemand muss seinen Namen öffentlich nennen oder bereits beim ersten Kontakt sämtliche Einzelheiten schildern. Manchmal ist es ein großer Schritt, überhaupt erstmals mit jemandem außerhalb des eigenen Umfelds über solche Erfahrungen zu sprechen.

    GERATI möchte Betroffenen die Möglichkeit geben, ihre Erlebnisse mitzuteilen, ohne dass daraus automatisch eine öffentliche Geschichte entsteht. Ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung werden weder persönliche Erfahrungen noch identifizierende Angaben veröffentlicht. Eine erste Nachricht verpflichtet weder zu einem Interview noch zu einer weiteren Zusammenarbeit. Betroffene entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie weitere Informationen übermitteln oder an einer journalistischen Aufarbeitung mitwirken möchten.

    Auch Hinweise auf problematische Strukturen innerhalb von Organisationen sind willkommen. Dazu gehören beispielsweise Beschwerden, die ignoriert worden sein sollen, fehlende unabhängige Ansprechpartner oder Situationen, in denen Menschen nach einer internen Meldung unter Druck geraten sind. GERATI geht solchen Hinweisen journalistisch nach, prüft die übermittelten Informationen und behandelt persönliche Angaben vertraulich. Bei gewöhnlicher E-Mail-Kommunikation lässt sich allerdings keine uneingeschränkte technische oder rechtliche Anonymität garantieren.

    Betroffene und Zeugen können sich direkt an die GERATI-Redaktion wenden:

    E-Mail: hinweise@gerati.de

    Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine kurze Nachricht, in der das Anliegen allgemein beschrieben wird. Namen, Dokumente oder besonders sensible Einzelheiten müssen zunächst nicht übermittelt werden. Wer zunächst die Möglichkeiten einer vertraulichen Kommunikation besprechen möchte, kann dies ausdrücklich mitteilen. Die Redaktion ist keine Ermittlungsbehörde oder professionelle Opferberatungsstelle; entsprechende unabhängige Hilfsangebote stehen Betroffenen zusätzlich zur Verfügung.

    Mit diesem Angebot möchte GERATI dazu beitragen, dass Erfahrungen und mögliche Missstände innerhalb der deutschen Tierschutz- und Tierrechtsszene nicht allein aus Angst vor persönlichen Konsequenzen verborgen bleiben. Niemand soll dazu gedrängt werden, seine Geschichte öffentlich zu erzählen oder unmittelbar strafrechtliche Schritte einzuleiten. Ebenso wichtig ist jedoch, dass Betroffene wissen, welche Möglichkeiten ihnen offenstehen und an wen sie sich außerhalb ihrer eigenen Organisation wenden können. Unabhängige Beratung, rechtliche Unterstützung und eine vertrauliche journalistische Kontaktaufnahme können dabei unterschiedliche Aufgaben erfüllen.

    #ARMeToo: Der Schutz von Menschen darf nicht hinter dem Tierschutz zurückstehen

    Seit mindestens 2018 beschäftigt sich die internationale Tierrechtsbewegung unter dem Hashtag #ARMeToo mit sexuellen Grenzüberschreitungen und problematischen Machtverhältnissen in den eigenen Reihen. Die neuen Erfahrungsberichte aus den USA im April 2026 haben dieser Diskussion erneut Aufmerksamkeit verschafft. Auch im deutschsprachigen Raum wurden bereits vor Jahren sexistische Übergriffe innerhalb der veganen Bewegung angesprochen. Damit steht ein Thema im Raum, das Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen nicht allein der öffentlichen Diskussion in sozialen Netzwerken überlassen sollten.

    Wer sich für Tiere engagiert, sollte innerhalb seiner Organisation auf klare Regeln, verlässliche Ansprechpartner und einen respektvollen Umgang vertrauen können. Betroffene müssen die Möglichkeit haben, Beschwerden vorzubringen, ohne dadurch ihre Zugehörigkeit zur Gemeinschaft aufs Spiel zu setzen. Ebenso wichtig sind unabhängige Beratungsangebote und verständliche Informationen darüber, wie sexuelle Übergriffe dokumentiert und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt werden können. Diese Möglichkeiten bekannt zu machen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Opferschutzes.

    Sexuelle Belästigung und Gewalt werden nicht dadurch weniger schwerwiegend, dass sich die verantwortliche Person öffentlich für Tiere einsetzt. Bekanntheit, Einfluss oder Verdienste um eine gemeinsame Sache dürfen kein Grund sein, Beschwerden zu ignorieren oder betroffene Menschen zum Schweigen zu bewegen. Eine Bewegung, die Respekt und den Schutz verletzlicher Lebewesen fordert, muss diese Grundsätze auch im Umgang mit ihren eigenen Mitgliedern ernst nehmen. Wer für den Schutz von Lebewesen kämpft, darf die Menschen innerhalb der eigenen Bewegung nicht vergessen.

    Quellen