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Schlagwort: Schließung des Wildparks

  • Wolfsangriff im Wildpark Johannismühle: Polizei ermittelt gegen Mitarbeiterin

    Wolfsangriff im Wildpark Johannismühle: Polizei ermittelt gegen Mitarbeiterin

    Nach dem Wolfsangriff im Wildpark Johannismühle ermittelt die Polizei gegen eine Mitarbeiterin wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Eine Achtjährige war am 28. Oktober 2026 bei einem gebuchten Tierpflegertag schwer verletzt worden; ein Rettungshubschrauber brachte sie ins Krankenhaus. Nach Polizeiangaben befand sie sich mit zwei weiteren Kindern und der Mitarbeiterin im Gehege. Der Landkreis Teltow-Fläming kündigt eine Kontrolle des Parks an und erklärt, die Kinder hätten das Wolfsgehege nicht betreten dürfen.

    Kinder im Wolfsgehege: Der Zutritt wird zur zentralen Frage

    Der Angriff ereignete sich vor der regulären Öffnung des Wildparks in Baruth/Mark. Nach Darstellung des Landkreises wurden die Tiere gerade mit Wasser versorgt, als das Mädchen angegriffen wurde. Die Kreisverwaltung schreibt der Tierpflegerin zugleich zu, durch schnelles Handeln weiteres Leid für die beiden anderen Mädchen verhindert zu haben. Diese Darstellung ihrer Reaktion und die strafrechtliche Untersuchung betreffen unterschiedliche Fragen: Die Ermittlungen sollen klären, ob ein fahrlässiges Verhalten vorlag; eine Schuld ist damit nicht festgestellt.

    Gegenüber dem rbb unterschied der Beigeordnete des Landkreises, Björn Christian Paterok, ausdrücklich zwischen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gehegen mit gefährlichen Tieren. In Letzteren hätten Besucher keinen Zutritt. Eine behördliche Genehmigung für Besucher, solche Gehege zu betreten, liegt nach Angaben des Landkreises nicht vor. Für Familien ist damit ein wesentlicher Unterschied benannt: Ein gebuchter Tierpflegertag bedeutet nicht, dass Kinder auch Zugang zu einem Wolfsgehege haben dürfen. Entscheidend für die Aufarbeitung ist deshalb, wie es zu dem Aufenthalt der drei Kinder bei den Tieren kam.

    Hilfe reicht über die Behandlung der Verletzungen hinaus

    Der Rettungsdienst leitete vor Ort die medizinische Notfallversorgung ein. Vier Personen, darunter drei Kinder, wurden durch die Notfallseelsorge betreut. Auch die zunächst eingesetzte Rettungswagenbesatzung sollte ihren Dienst nach dem Ereignis nicht fortsetzen, wie der Landkreis in seiner Mitteilung erklärte. Um die Versorgung im Einsatzgebiet aufrechtzuerhalten, wurde vorübergehend ein Rettungswagen einer anderen Wache nach Baruth verlegt. Zusätzlich kündigte der Kreis eine Einsatznachbesprechung unter Beteiligung des Einsatznachsorgeteams an.

    Die Polizei spricht von einem Angriff durch mindestens einen Wolf; der Landkreis hält die Beteiligung mehrerer Tiere für möglich. Eine fachliche Einschätzung zu deren Gesundheitszustand und Verhalten lag nach der Mitteilung der Kreisverwaltung noch nicht vor. Der genaue Ablauf bleibt Gegenstand der Ermittlungen. Der erste GERATI-Bericht zum Angriff beim Tierpflegertag schilderte bereits die unmittelbare Versorgung der Betroffenen und die Schließung des Parks; nun richtet sich das strafrechtliche Verfahren konkret gegen eine Mitarbeiterin.

    Intakte Zäune beantworten die Frage nach dem Kinderangebot nicht

    Bei einer Kontrolle am 23. Juli 2025 wurden nach Angaben des Landkreises keine sicherheitsrelevanten Mängel an Zäunen oder Einfriedungen festgestellt. Eine weitere Überprüfung am 19. März 2026 betraf einen Teilbereich des Parks und ergab dort keine tierschutzrechtlichen Beanstandungen. Beide Ergebnisse haben einen begrenzten Aussagewert für den jetzigen Fall: Sie beschreiben den damaligen Zustand und die jeweils geprüften Bereiche. Beim Angriff am 28. Oktober befanden sich die Kinder dagegen innerhalb des Wolfsgeheges. Ob eine Einfriedung Tiere am Entweichen hindert und wie ein Aufenthalt von Kindern bei diesen Tieren organisiert wurde, sind verschiedene Sicherheitsfragen.

    Die Betriebsgenehmigung verpflichtet den Wildpark, Raubtier- und Wisentgehege täglich auf Schwachstellen zu prüfen, durch die Tiere entweichen könnten. Entdeckte Mängel müssen unverzüglich beseitigt und dokumentiert werden. Der Landkreis erklärte gegenüber dem rbb allerdings auch, Schutzmaßnahmen für Besucher lägen in der Verantwortung des Betreibers und würden nicht durch den Kreis oder das Veterinäramt geprüft. Tierpflegertage und Fütterungen würden vom Landkreis weder genehmigt noch behördlich begleitet. Frühere Anlagenkontrollen dürfen deshalb nicht mit einer behördlichen Freigabe des konkreten Kinderangebots gleichgesetzt werden.

    Kontrolle angekündigt, Wiederöffnung nur nach Freigabe

    Der Wildpark besitzt eine Genehmigung als zoologische Einrichtung nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz, die auch eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zum Zurschaustellen von Tieren umfasst. Zu den genehmigten Tierarten gehören Wölfe und Polarwölfe. Für die weitere Prüfung sollen die Untere Naturschutzbehörde sowie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt einen Polizeibericht erhalten. Das Veterinäramt kündigte eine zeitnahe tierschutzrechtliche Vor-Ort-Kontrolle an. Dabei sollen die aktuelle Situation überprüft und mögliche weitere Maßnahmen bestimmt werden; außerdem werden Sicherheitsvorgaben und betriebliche Abläufe überprüft.

    Die Polarwolfanlage ist nach Darstellung des Landkreises weiterhin entsprechend den regulären Sicherheitsvorkehrungen gesichert. Der Park öffnete am 28. Oktober nicht für den regulären Besucherverkehr und bleibt nach der Mitteilung bis auf Weiteres geschlossen. Eine Wiederöffnung setzt die Freigabe der zuständigen Behörde voraus. Für Besucher ist damit die behördliche Freigabe der entscheidende Maßstab für eine Rückkehr zum regulären Parkbetrieb.

    Quellen