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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Schlachthof

  • Erfolg für den Rechtsstaat: Gericht verurteilt illegales Vorgehen von Tierrechtsaktivisten im Namen des Tierschutzes

    Erfolg für den Rechtsstaat: Gericht verurteilt illegales Vorgehen von Tierrechtsaktivisten im Namen des Tierschutzes

    Der jüngste Fall aus Oldenburg hat erneut die Diskussion um die Methoden von Tierrechtsaktivisten und die rechtlichen Grenzen ihres Handelns in den Fokus gerückt. Ein Gericht hat entschieden, dass das heimliche Filmen in einem Schlachthof gegen das Hausrecht verstößt und die beteiligten Aktivisten zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese Entscheidung, die auch den Tierschutz betrifft, wird von vielen als Sieg für den Rechtsstaat gefeiert und wirft gleichzeitig ein kritisches Licht auf die Vorgehensweisen der Tierrechtsbewegung.

    Das Urteil: Ein klares Zeichen für die Rechtsstaatlichkeit und den Tierschutz

    In einer Zeit, in der Emotionen oft die Debatte über Tierschutz dominieren, setzt das Oldenburger Gericht ein klares Zeichen für die Einhaltung von Recht und Ordnung. Die Richter betonten, dass auch das berechtigte Anliegen des Tierschutzes nicht über dem Gesetz stehen darf. Die Aktivisten hatten im Jahr 2018 verdeckte Aufnahmen in einem Schlachthof gemacht, die angebliche Verstöße gegen den Tierschutz dokumentierten. Diese Aufnahmen wurden später veröffentlicht und führten zu einer breiten öffentlichen Empörung.

    Das Gericht stellte jedoch fest, dass das heimliche Filmen einen Eingriff in das Hausrecht des Schlachthofbetreibers darstellt. Diese Entscheidung unterstreicht, dass es in einem Rechtsstaat rechtmäßige Wege geben muss, um auf Missstände im Bereich des Tierschutzes aufmerksam zu machen, ohne dabei die Rechte anderer zu verletzen. Die Verurteilung der Aktivisten zu einer Geldstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro ist dabei nicht nur eine Sanktion für das illegale Vorgehen, sondern auch ein wichtiges Signal an alle, die glauben, dass der Zweck die Mittel heiligt.

    Die Argumente der Aktivisten: Öffentliches Interesse am Tierschutz vs. Rechtsbruch

    Die Aktivisten argumentierten, dass ihr Vorgehen durch das öffentliche Interesse am Tierschutz gerechtfertigt sei. Sie wollten mit ihren Aufnahmen die Öffentlichkeit über die Misshandlung von Tieren informieren. Diese Argumentation wurde jedoch vom Gericht klar zurückgewiesen. Die Richter machten deutlich, dass die Verletzung des Hausrechts nicht durch das öffentliche Interesse aufgewogen wird.

    Diese Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die oft kontroversen Methoden der Tierrechtsbewegung. Während das Anliegen des Tierschutzes zweifellos wichtig ist, stellt sich die Frage, ob es gerechtfertigt ist, für dieses Ziel das Gesetz zu brechen. Das Urteil zeigt, dass der Rechtsstaat klare Grenzen setzt, die auch von Aktivisten respektiert werden müssen. Es ist eine Erinnerung daran, dass der Zweck nicht immer die Mittel heiligt und dass es wichtig ist, im Rahmen der geltenden Gesetze zu handeln.

    Die Folgen des Urteils: Signalwirkung und Forderungen nach Gesetzesänderungen im Tierschutz

    Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Tierrechtsbewegung und setzt einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft. Es verdeutlicht die rechtlichen Grenzen, innerhalb derer Aktivisten operieren dürfen, und die Konsequenzen, die bei deren Überschreitung drohen. Dies könnte in Zukunft dazu führen, dass Aktivisten vorsichtiger agieren und legale Wege suchen, um auf Missstände im Tierschutz hinzuweisen.

    Gleichzeitig hat das Urteil eine breite Diskussion über die Balance zwischen Tierschutz und den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland ausgelöst. Tierschutzorganisationen und Aktivisten fordern nun vermehrt gesetzliche Änderungen, die es ermöglichen sollen, Missstände aufzudecken, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Diese Forderungen zeigen, dass das Thema noch lange nicht abgeschlossen ist und weiterhin für Diskussionen sorgen wird.

    Fazit: Ein Sieg für den Rechtsstaat und eine Herausforderung für die Tierrechtsbewegung im Kontext des Tierschutzes

    Das Urteil des Oldenburger Gerichts ist ein wichtiger Erfolg für die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung von Gesetzen. Es zeigt, dass auch noble Ziele wie der Tierschutz nicht über dem Gesetz stehen dürfen und dass illegale Methoden nicht toleriert werden können. Gleichzeitig stellt es die Tierrechtsbewegung vor die Herausforderung, neue Wege zu finden, um ihre Anliegen im Rahmen der geltenden Gesetze durchzusetzen.

    Dieser Fall verdeutlicht die Notwendigkeit, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl den Schutz der Tiere als auch die Rechte der Betroffenen berücksichtigt. Es bleibt zu hoffen, dass die Diskussionen, die durch dieses Urteil angestoßen wurden, zu konstruktiven Lösungen führen, die den Tierschutz weiter voranbringen, ohne die Rechtsstaatlichkeit zu gefährden.

    Quellen:

  • Der Aschaffenburger Schlachthof darf wieder schlachten

    Die kürzliche Wiedereröffnung des Aschaffenburger Schlachthofs, eines Schlachthofs in Deutschland, hat eine kontroverse Debatte über Tierschutzvorschriften entfacht. Nachdem die Einrichtung aufgrund schwerwiegender Verstöße geschlossen wurde, hat sie den Betrieb wieder aufgenommen und damit Empörung unter Tierschutzaktivisten ausgelöst. Die Kontrollbehörde, die für die Wiedereröffnung verantwortlich ist, wurde wegen angeblicher Geheimhaltung kritisiert. Lokale Politiker in Aschaffenburg werden die Kontroverse diskutieren und eine Beendigung des Pachtvertrags mit dem Betreiber in Betracht ziehen. Die Entscheidung wird erhebliche Auswirkungen auf die laufende Diskussion über Tierschutzvorschriften und die Zukunft des Schlachthofs haben.

    Geschichte des Aschaffenburger Schlachthofs

    Der Betreiber des Aschaffenburger Schlachthofs hat eine dokumentierte Geschichte von Verstößen gegen den Tierschutz. Dies ist nicht das erste Mal, dass der Betreiber in solche Verstöße verwickelt ist, was bei Tierschützern Besorgnis ausgelöst hat. Die Verstöße des Betreibers haben zur Kontroverse um das Schlachthaus beigetragen.

    Diese Verstöße gegen den Tierschutz haben zu Forderungen nach strengeren Vorschriften und Strafen geführt. Befürworter argumentieren, dass strengere Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die ordnungsgemäße Behandlung von Tieren in Schlachthöfen zu gewährleisten. Die wiederholten Verstöße des Betreibers verdeutlichen die Notwendigkeit einer strengeren Überwachung und Durchsetzung von Tierschutzstandards.

    Die Geschichte der Verstöße des Betreibers weist auch auf die Bedeutung gründlicher Inspektionen und Überwachung durch Kontrollbehörden hin. Es ist entscheidend, dass diese Behörden regelmäßige Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass ordnungsgemäße Verfahren eingehalten und der Tierschutz gewahrt wird. Die Wiedereröffnung des Aschaffenburger Schlachthofs hat die Debatte über die Wirksamkeit der aktuellen Vorschriften und die Notwendigkeit stärkerer Maßnahmen zum Schutz des Tierschutzes neu entfacht.

    Gründe für die vorübergehende Schließung

    Die vorübergehende Schließung des Aschaffenburger Schlachthofs war auf schwerwiegende Verstöße gegen den Tierschutz zurückzuführen. Die Gründe für die Schließung wurden von den Behörden ermittelt, die Maßnahmen ergriffen haben, um die Verstöße zu bekämpfen. Die Auswirkungen auf den Tierschutz dürfen nicht unterschätzt werden, da die Verstöße auf eine Missachtung des Wohlergehens der geschlachteten Tiere hinwiesen. Die Folgen einer Wiedereröffnung des Schlachthofs müssen sorgfältig bedacht werden, da sie möglicherweise zu weiterem Tiermissbrauch führen könnten.

    Die Schließung des Schlachthofs war ein notwendiger Schritt, um sicherzustellen, dass angemessene Maßnahmen zum Schutz des Tierschutzes ergriffen werden. Die schwerwiegenden Verstöße, die zur Schließung führten, zeigten eine klare Missachtung der ethischen Behandlung von Tieren. Durch die Schließung des Schlachthofs wollten die Behörden diese Verstöße angehen und weiteren Schaden für Tiere verhindern.

    Die Wiedereröffnung des Schlachthofs wirft jedoch Bedenken hinsichtlich der möglichen Konsequenzen auf. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die festgestellten Mängel angemessen behoben wurden und dass geeignete Maßnahmen vorhanden sind, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Darüber hinaus werfen die früheren Verstöße des Betreibers Fragen nach ihrer Fähigkeit auf, sich an Tierschutzvorschriften zu halten.

    Die Konsequenzen einer Wiedereröffnung des Schlachthofs könnten erhebliche Auswirkungen auf den Tierschutz haben. Es ist entscheidend, dass die Kontrollbehörde und der Betreiber gemeinsam strenge Maßnahmen ergreifen, um die ethische Behandlung von Tieren sicherzustellen. Die Wiedereröffnung des Schlachthofs darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden, und eine fortlaufende Überwachung und Aufsicht sind erforderlich, um weitere Verstöße zu verhindern und den Tierschutz zu gewährleisten.

    Mängel wurden vom Veterinäramt behoben.

    Die im Schlachthof festgestellten Mängel wurden vom Veterinäramt in Zusammenarbeit mit dem Betreiber und der Kontrollbehörde behoben und verwaltet. Die Wirksamkeit der vom Veterinäramt ergriffenen Korrekturmaßnahmen ist entscheidend, um einen ordnungsgemäßen Betrieb des Schlachthofs und die Einhaltung der Tierschutzstandards sicherzustellen.

    Um die Wirksamkeit der Maßnahmen des Veterinäramts zu bewerten, wurde eine Zusammenarbeit zwischen der Kontrollbehörde, dem Betreiber und dem Veterinäramt eingerichtet. Diese Zusammenarbeit hatte zum Ziel, die im Schlachthof festgestellten Mängel zu identifizieren und zu beheben. Die Tabelle unten gibt einen Überblick über die festgestellten Mängel, die vom Veterinäramt ergriffenen Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse:

    Festgestellte MängelMaßnahmen des VeterinäramtsErzielte Ergebnisse
    Verstöße gegen TierschutzvorschriftenDurchführung von Inspektionen und AuditsVerbesserte Einhaltung der Vorschriften
    Unzureichende Einrichtungen für den Umgang mit TierenEmpfehlungen zur Verbesserung der EinrichtungenVerbessertes Tierwohl beim Umgang
    Fehlende angemessene Schulung für das PersonalDurchführung von Schulungsprogrammen für das SchlachthofpersonalVerbessertes Wissen und Fähigkeiten des Personals
    Unzureichende HygienepraktikenDurchführung von Hygienebewertungen und Bereitstellung von AnleitungenVerbesserte Hygienestandards

    Durch die gemeinsamen Anstrengungen des Veterinäramts, der Kontrollbehörde und des Betreibers wurden die im Schlachthof festgestellten Mängel wirksam behoben. Die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen hat zu einer verbesserten Einhaltung der Tierschutzvorschriften, verbesserten Tierhandhabungspraktiken, erhöhtem Wissen und Fähigkeiten des Personals sowie höheren Hygienestandards geführt. Dieser kooperative Ansatz unterstreicht die Bedeutung einer effektiven Kommunikation und Zusammenarbeit aller beteiligten Parteien, um einen ordnungsgemäßen Betrieb des Schlachthofs und das Wohl der Tiere zu gewährleisten.

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz sieht eine Verschwörung.

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz äußert Bedenken über eine mögliche Verschwörung im Zusammenhang mit der kürzlichen Wiedereröffnung des Schlachthauses. Es sind Vorwürfe einer Verschwörung aufgetaucht, bei denen Aktivisten die Geheimhaltung der Kontrollbehörde in Frage stellen und sich über die Entscheidung, dem Schlachthaus den Betrieb wieder zu ermöglichen, empören.

    Die Kontroverse begann, als Soko Tierschutz, eine radikale Tierrechtsorganisation, Fotos und Videos von der Lieferung von Schlachtschweinen an den Aschaffenburger Schlachthof veröffentlichte. Die von Soko Tierschutz aufgenommenen Fotos lieferten Beweise dafür, dass das Schlachthaus tatsächlich wiedereröffnet wurde. Dieser Beweis löste Empörung unter Tierschutzaktivisten aus, die auf eine dauerhafte Schließung der Einrichtung gehofft hatten.

    Kritiker argumentieren, dass die Kontrollbehörde heimlich und ohne angemessene Transparenz oder öffentliche Konsultation gehandelt hat. Die Entscheidung, die Wiedereröffnung des Schlachthauses zu genehmigen, stößt auf Enttäuschung und Wut. Lokale Politiker sind nun in die Diskussion eingebunden und erwägen die Möglichkeit, den Mietvertrag mit dem Betreiber zu kündigen.

    Die Kontroverse wird durch die Geschichte des Betreibers von Verstößen gegen den Tierschutz weiter angeheizt. Es ist nicht das erste Mal, dass der Betreiber in solche Vergehen verwickelt ist, was bei Tierschutzaktivisten Besorgnis hervorruft. Die Handlungen des Betreibers haben zu Forderungen nach strengeren Vorschriften und Strafen geführt.

    Die politischen Diskussionen rund um das Schlachthaus werden erhebliche Auswirkungen auf den zukünftigen Betrieb haben. Die Kontroverse hat auch eine breitere Debatte über Tierschutzvorschriften ausgelöst und eine Neubewertung bestehender Richtlinien angeregt.

    Die Fleischproduktion ist sozial notwendig, um die Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen.

    Die Fleischproduktion spielt eine entscheidende Rolle für die Aufrechterhaltung der Lebensmittelsicherheit und die Erfüllung der gesellschaftlichen Nachfrage nach Proteinquellen. Der Konsum von Fleisch ist ein wichtiger Bestandteil vieler Menschen Ernährung und liefert essentielle Nährstoffe wie Proteine, Eisen und Vitamin B12. Es gibt jedoch ethische Bedenken in Bezug auf die Fleischproduktion, insbesondere hinsichtlich des Tierschutzes und der Umweltauswirkungen.

    Ethische Bedenken in der Fleischproduktion ergeben sich aus der Behandlung von Tieren, die für Fleisch gezüchtet werden. Viele Menschen sind besorgt über die Bedingungen, unter denen Tiere gehalten werden, den Einsatz von Antibiotika und Hormonen und die Praktiken bei der Schlachtung. Diese Bedenken haben zu einer erhöhten Nachfrage nach ethisch produziertem und nachhaltigem Fleisch geführt.

    Die Auswirkungen der Fleischproduktion auf die Umwelt sind ebenfalls von großer Bedeutung. Die Aufzucht von Nutztieren erfordert große Mengen an Land, Wasser und Futter, was zur Abholzung, Wasserverschmutzung und Treibhausgasemissionen beiträgt. Darüber hinaus führt die Produktion von Futtermitteln für Nutztiere, wie Sojabohnen und Mais, zur Verarmung der Artenvielfalt und zur Erschöpfung natürlicher Ressourcen.

    Es werden Anstrengungen unternommen, um diese ethischen Bedenken anzugehen und die Umweltauswirkungen der Fleischproduktion zu minimieren. Dazu gehören die Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken, die Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika und Hormonen sowie die Erforschung alternativer Proteinquellen wie pflanzliche Fleischersatzprodukte. Es ist jedoch wichtig, eine Balance zwischen der Erfüllung der Nachfrage nach Fleisch und der Bewältigung dieser Bedenken zu finden, um sowohl die Lebensmittelsicherheit als auch die Umweltschonung zu gewährleisten.

    Häufig gestellte Fragen

    Welche früheren Verstöße hat der Betreiber des Aschaffenburger Schlachthofs begangen?

    Der Betreiber des Aschaffenburger Schlachthofs hat eine Vorgeschichte von früheren Verstößen, einschließlich schwerwiegender Verstöße gegen den Tierschutz. Die Schließung des Schlachthofs wurde aufgrund dieser Verstöße eingeleitet, was zu Forderungen einer endgültigen Schließung des Schlachthofes führte.

    Wie haben die Behörden die Schließung des Schlachthofs eingeleitet?

    Die Schließung des Schlachthofs wurde von den Behörden aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen den Tierschutz eingeleitet. Die Handlungen der Kontrollbehörde bei der Wiedereröffnung wurden kritisiert und es laufen Diskussionen über eine mögliche Beendigung des Mietvertrags mit dem Betreiber.

    Welche spezifischen Maßnahmen wurden von der Kontrollbehörde und dem Betreiber ergriffen, um die festgestellten Mängel anzugehen?

    Die Kontrollbehörde und der Betreiber des Aschaffenburger Schlachthofs haben zusammengearbeitet, um die festgestellten Mängel zu beheben. Es wurden spezifische Maßnahmen ergriffen, um die Probleme zu beheben und die Einhaltung der Tierschutzvorschriften sicherzustellen.

    Warum glaubt Friedrich Mülln von Soko Tierschutz, dass es eine Verschwörung um die Wiedereröffnung des Schlachthofs gibt?

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz glaubt, dass es eine Verschwörung rund um die Wiedereröffnung des Schlachthofs gibt, aufgrund des Mangels an Transparenz und angeblicher geheimer Maßnahmen der Kontrollbehörde. Diese Kontroverse hat eine breitere Debatte über Tierschutzbestimmungen ausgelöst.

    Wie trägt die Kontroverse um den Aschaffenburger Schlachthof zur breiteren Debatte über Tierschutzvorschriften und die Rolle der Fleischproduktion bei der Sicherstellung der Lebensmittelversorgung bei?

    Die Kontroverse um den Aschaffenburger Schlachthof trägt zu der breiteren Debatte über Tierschutzvorschriften und die Rolle der Fleischproduktion bei, um die Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen. Sie unterstreicht die Notwendigkeit strengerer Vorschriften und ethischer Praktiken in der Branche.

    Schlussfolgerung

    Zusammenfassend hat die Wiedereröffnung des Aschaffenburger Schlachthofs Kontroversen und Besorgnis unter Tierschutzaktivisten ausgelöst. Trotz der Bemühungen der Einrichtung, Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen zu beheben, stößt die Entscheidung zur Wiederaufnahme des Betriebs auf Empörung. Die Möglichkeit, den Mietvertrag mit dem Betreiber zu kündigen und Forderungen nach strengeren Vorschriften und Strafen haben die Debatte über Tierschutzbestimmungen weiter angeheizt. Die politische Entscheidung über den zukünftigen Betrieb des Schlachthofs wird weitreichende Auswirkungen auf die laufenden Diskussionen über den Tierschutz haben.

  • Landratsamt weist Vorwürfe von Tierarzt, gegen Schlachtbetriebe zurück

    In einem Artikel der Mittelbadischen Presse wurden kürzlich Tierschutzverstöße in Schlachtbetrieben im Ortenaukreis aufgedeckt. Ein Veterinär hatte zahlreiche Verstöße gegen den Tierschutz gemeldet, woraufhin das Landratsamt Ortenaukreis reagierte und betonte, dass nur wenige Verstöße festgestellt worden seien. Der Tierschutz genieße in der Region einen hohen Stellenwert und es gebe keine Kompromisse in dieser Angelegenheit. Das Landratsamt kritisierte den Artikel und wies die suggerierten Vorwürfe zurück. Trotzdem bleibt die Frage im Raum, ob alles in Ordnung ist in den Schlachtbetrieben der Ortenau, nachdem der Veterinär von erschreckenden Zuständen berichtet hatte. Eine unabhängige Untersuchung der Zustände in den Betrieben könnte Aufschluss darüber geben.

    In einem Artikel in der Mittelbadischen Presse wurden Tierschutzverstöße in den Schlachtbetrieben des Ortenaukreises angeprangert. Ein Veterinär meldete angeblich zahlreiche Verstöße gegen den Tierschutz. Das Landratsamt Ortenaukreis reagierte auf den Artikel und betonte, dass nur wenige Tierschutzverstöße in den hiesigen Schlachtbetrieben festgestellt werden.

    Landratsamt betont hohen Stellenwert des Tierschutzes

    Landratsamts-Sprecher Kai Hockenjos betonte in seiner Stellungnahme, dass das Veterinäramt des Ortenaukreises einen sehr hohen Wert auf Tierschutz und Tiergesundheit lege. Die Tierschutzpolitik werde auf hohem Niveau praktiziert, um dem festgeschriebenen Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden. Es gebe keine Kompromisse in dieser Angelegenheit.

    Suggerierte Tierschutzverstöße nicht korrekt

    Das Landratsamt kritisierte den Artikel, der suggerierte, dass es in den Schlachtbetrieben des Ortenaukreises von Tierschutzverstößen nur so wimmele. Diese Behauptung sei nicht korrekt. Vielmehr nähmen die Schlachtbetriebe die Belange des Tierschutzes durchweg ernst, was sich auch in der geringen Zahl festzustellender Verstöße widerspiegele. Alle von dem zitierten Tierarzt gemeldeten Verstöße seien vom Veterinäramt konsequent abgearbeitet worden.

    Kritik an undifferenzierten Behauptungen

    Das Landratsamt wies außerdem die undifferenzierte Behauptung zurück, dass in hiesigen Metzgereien 85 Prozent der festgestellten Verstöße im Bereich des Tierschutzes liegen würden. Ebenso entsprächen die hiesigen Schlachtbetriebe durchweg den aktuellen rechtlichen Anforderungen, auch wenn es sicherlich auch ältere Betriebe gebe und wenn sich bei regelmäßigen Kontrollen mitunter auch Mängel zeigen und vom Amt abgestellt werden würden.

    Generelle Diskreditierung wird zurückgewiesen

    Mit den Hinweisen auf Gewaltandrohung gegen das Überwachungspersonal, Schlachträume, die nicht mehr den Anforderungen entsprechen würden, und einer angeblichen Ignoranz der Schlachtenden gegenüber Beanstandungen würden die Ortenauer Schlachtbetriebe generell diskreditiert. Das sei unredlich und falsch und spiegele die Tatsachen vor Ort nicht wider. Das Landratsamt Ortenaukreis wies diese Behauptungen in dieser Form zurück.

    Kritik an Vorgehen des Veterinärs

    Der Veterinär, der die Anschuldigungen erhoben hatte, wurde in der Stellungnahme des Landratsamts nicht direkt erwähnt, jedoch wurde das Vorgehen des Tierarztes kritisch hinterfragt. Die angeblichen Tierschutzverstöße wurden vom Veterinäramt konsequent abgearbeitet und es liegen keine Beschwerden seitens des Tierarztes vor, dass es bei Anzeigen zu Versäumnissen seitens des Amts gekommen sei. Allerdings bemängelte das Landratsamt, dass der Veterinär die Vorwürfe ohne ausreichende Überprüfung und ohne Rücksprache mit dem Betrieb öffentlich gemacht hatte. Dies könne zu einem erheblichen Imageschaden für den Betrieb führen und sei nicht im Sinne eines konstruktiven Dialogs zwischen Amt und Betrieb. Das Landratsamt betonte zudem, dass es wichtig sei, bei Tierschutzverstößen sachlich und besonnen zu handeln und nicht durch überhastete öffentliche Anschuldigungen unnötig Panik und Verunsicherung zu erzeugen.

    Doch trotz der Bemühungen des Landratsamtes, die Vorwürfe des Veterinärs zu entkräften, bleibt die Frage im Raum, ob tatsächlich alles in Ordnung ist in den Schlachtbetrieben der Ortenau. Der Veterinär hatte in dem besagten Artikel von erschreckenden Zuständen gesprochen und detailliert von seinen Erfahrungen berichtet. So berichtete er von Rindern, die bereits tot in die Betriebe gebracht worden seien, von Tieren, die bei vollem Bewusstsein geschlachtet worden seien, und von einer allgemein herrschenden Atmosphäre, die den Tierschutz nicht ernst nehme.

    Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation in den Schlachtbetrieben der Ortenau weiterentwickelt. Der Vorwurf des Veterinärs wiegt schwer und sollte nicht einfach abgetan werden. Es bedarf einer unabhängigen Untersuchung der Zustände in den Betrieben, um festzustellen, ob tatsächlich alles in Ordnung ist. Der Tierschutz sollte in jedem Fall ernst genommen werden und es darf keine Kompromisse geben. Nur so kann das Vertrauen in die Betriebe und in die Arbeit des Landratsamtes wiederhergestellt werden.

  • Berufsstraftäter Friedrich Mülln von Soko Tierschutz beschuldigt vorsätzlich falsches Unternehmen

    Mittlerweile dürfte jedem Klar sein, das Friedrich Mülln von Soko Tierschutz, Lügenpropaganda verbreitet und das nur um sein eigenes Ego aufzuputschen.

    Friedrich Mülln manipuliert Videomaterial so, dass der tatsächliche Zusammenhang verschleiert wird und das Videomaterial zu seinen Gunsten ausgelegt werden kann. Erstaunlicherweise scheinen insbesondere die öffentlich rechtlichen Fernsehsender, die durch GEZ Gebühren finanziert werden, die Problematik Friedrich Mülln nicht zu erkennen. Gleichzeitig wird vonseiten der öffentlich rechtlichen in keinster Weise das manipulierte Videomaterial überprüft. Selbst die Möglichkeit, das der Beschuldigte auf die Vorwürfe Stellung bezieht, wird nicht von öffentlich rechtlichen Sendern ermöglicht.

    Man stellt zwar die Behauptung auf, dass man dem Beschuldigten die Möglichkeit der Stellungnahme geben wollte, zeigt ihm aber gleichzeitig nicht, was man ihm überhaupt vorwirft. Allein eine Überprüfung der Behauptungen von Friedrich Mülln, hätten sofort die Erkenntnisse bringen müssen, dass Mülln hier vorsätzlich, ein falsches Unternehmen der Tierquälerei beschuldigt.

    SWR löscht Friedrich Mülln – Lügenpropaganda aus der Mediathek

    Mittlerweile scheinen einige öffentlich rechtliche Sender mitzubekommen, dass sie hier ein falsches Unternehmen beschuldigt haben. So löschte bereits der SWR, den Soko Tierschutz – Beitrag, aus seiner Mediathek.

    Dem fälschlich öffentlich beschuldigten Unternehmen, ist damit natürlich nicht geholfen. Ohne Prüfung der von Friedrich Mülln, der sich bereits mehrfach vor einem deutschen Gericht verantworten musste, zu prüfen, wird ein Unschuldiger regelrecht vorverurteilt, indem man die Firma öffentlich nennt. Die in Deutschland geltende Unschuldsvermutung wird damit gänzlich verletzt. 

    Hätten sich die öffentlich rechtlichen Sender einmal mit Friedrich Mülln und Soko Tierschutz beschäftigt, hätten sie leicht erkennen können, dass seine Behauptung immer wieder, durch Ermittlungsbehörden als Fake und übertriebene Meinungsmacherei herausstellten. Mülln selbst präsentiert sich in einem Militärtarnoutfit und macht auch keinen Hehl daraus, dass er Straftaten begeht. Diese Straftaten bezeichnet er selbst, als zivilen Ungehorsam. 

    Wer krankhaft Straftaten begeht, sollte zum Schutz der Zivilgesellschaft, auf den gesunden Menschenverstand überprüft werden. Das letztendlich hier sogar der Staat diese Straftaten mitfinanziert, da man diesem Verein die Gemeinnützigkeit zuspricht, ist nur die Spitze des Eisberges.

    Selbst ein Richter, der Friedrich Mülln, nach deutschen Recht verurteilen hätte müssen, jubelte in der Urteilsbegründung und forderte Mülln dazu auf weiterzumachen. Das Verfahren wurde eingestellt gegen die Auflage 1.500 Euro zu zahlen. Welch eine skurrile Justiz ist das, die einem verurteilten Straftäter zujubelt?

    Überprüfung der Einhaltung des Tierschutzes muss sein

    Diese darf aber nicht, in Nichtausgebildete und stupidisch, auf Grundlage von eigenen ethischen Grundvoraussetzungen, in Vereinen und Personen gelegt werden. Es müssen mehr Gelder in die zuständigen Behörden fließen, damit diese ihre Aufgaben durchführen können. Gleichzeitig muss die Justiz, gegen Straftäter aus der Tierrechtsszene härter durchgreifen. Wie viele Ställe sollen von den hinter Mülln stehenden Chaoten, sollen noch in Flammen aufgehen? Wer mit, oder von Tieren und deren Produkten lebt, ist kein Verbrecher. Das muss auch durch die Politik und Justiz einmal verdeutlicht werden. 

    Hier die Stellungnahme des falsch beschuldigten Unternehmens

    Sehr geehrte Frau ***,

    bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es um die Schlachthof Biberach GmbH dreht. Wir haben dem SWR und Herr Mülln die Information zukommen lassen, dass die Berichterstattung, in der die Metzgerei Koch, Ihre Gebäude und das Logo, eingeblendet wurde einen falschen Bezug zwischen zwei rechtlich und unternehmerisch getrennte Unternehmen herstellt. Dieser Bezug ist inhaltlich falsch, und wird von zumindest einer Partei vorsätzlich, mindestens aber grob fahrlässig hergestellt.
    Wir haben hierzu die Gewissheit, dass der Spezialitäten Metzgerei Koch ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden dadurch entsteht, für diesen wir uns Regressforderung offen halten. Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass das Filmmaterial mittlerweile nicht mehr in der SWR Mediathek angeboten wird. Wir geben Ihnen diese Information, dass Sie entsprechend berichten können, ohne rechtlich angreifbar zu sein.
    Des Weiteren denke ich, dass Sie über Ihre Interviewpartner im Voraus gut recherchieren, um Ihre eigene Berichterstattung glaubwürdig erscheinen zu lassen, und die nötige Kompetenz auszustrahlen.
    Bestimmt sind Sie dabei auf den Verein GERATI (gerati.de) gestoßen, und haben die dort herausgegebenen Informationen sauber aufgearbeitet.
    Sicherlich führten Sie mit Herr Dr. Gero Hocker, Bundestagsabgeordneter FDP, ein informatives Gespräch zu seinen Erfahrungen mit gemeinnützigen Organisationen.
    Somit haben wir keine Sorge, dass Sie vorbereitet in die Gespräche gehen, und fachlich-sachlich richtig berichten können.

    Mit freundlichem Gruß

    Spezialitäten Metzgerei Koch
    Bleicherstraße 49
    88400 Biberach