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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Pressemitteilung

  • PETA und der Fall der angeblichen Zoophilie im Zoo Leipzig

    Im Jahr 2014 sorgte die Tierschutzorganisation PETA e.V. für Aufsehen, als sie dem Zoo Leipzig öffentlich Zoophilie-Vorwürfe unterstellte. Der Hintergrund war ein Anruf einer vermeintlichen Zoomitarbeiterin namens Lena in der WDR-Talksendung Domian, in dem sie ihre angeblichen sexuellen Gefühle für einen Schimpansen im Zoo gestand. PETA reagierte darauf mit einer Strafanzeige und einer Pressemitteilung, in der sie den Zoo öffentlich denunzierte.

    Die Vorwürfe entbehrten jeglicher Grundlage, wie sich später herausstellte. Die angebliche Zoomitarbeiterin Lena gab in einem Online-Forum zu, den Anruf frei erfunden zu haben. Der Zoo Leipzig bestätigte zudem, dass es weder eine Mitarbeiterin mit diesem Namen noch einen Schimpansen namens Alex gab. Die Tierpfleger des Zoos haben auch keinen direkten Kontakt zu den Tieren in Pongoland.

    Der Rechtsstreit zwischen dem Zoo Leipzig und PETA endete mit einem Erfolg für den Zoo. PETA unterzeichnete eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Organisation untersagt, jegliche Zoophilie-Behauptungen gegenüber dem Zoo Leipzig aufzustellen.

    Kritik an PETA

    Der Vorfall wirft ein schlechtes Licht auf PETA und ihre Arbeitsweise. Die Organisation hat mit ihren Vorwürfen gegenüber dem Zoo Leipzig nicht nur falsche Anschuldigungen erhoben, sondern auch die Privatsphäre der Mitarbeiter des Zoos verletzt. Es ist fraglich, ob PETA in ihrem Engagement für den Tierschutz noch die Grenzen des Anstands und der Legalität wahrt.

    Zudem ist die Art und Weise, wie PETA auf den vermeintlichen Anruf reagiert hat, zweifelhaft. Anstatt den Fall gründlich zu prüfen und zu recherchieren, hat die Organisation ohne weitere Nachforschungen eine Strafanzeige gestellt und eine Pressemitteilung veröffentlicht. Dies zeigt, dass PETA offenbar bereit ist, auch auf Basis von Halbwahrheiten und Spekulationen gegen vermeintliche Tierschutzverstöße vorzugehen.

    Der Schutz von Tieren ist zweifellos ein wichtiges Anliegen. Doch PETA sollte sich fragen, ob ihr Vorgehen in diesem Fall angemessen war und ob es wirklich dazu beigetragen hat, das Wohl der Tiere zu verbessern. Die Organisation sollte sich an die Grundsätze von Fairness, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit halten, um glaubwürdig und erfolgreich zu sein.

    Fazit

    Der Fall der angeblichen Zoophilie im Zoo Leipzig zeigt, wie schnell falsche Anschuldigungen zu schwerwiegenden Konsequenzen führen können. PETA hat mit ihrem Vorwurf nicht nur den Ruf des Zoos beschädigt, sondern auch die Privatsphäre der Mitarbeiter verletzt. Der Rechtsstreit hat gezeigt, dass solche Vorwürfe nicht unbeantwortet bleiben sollten.

    Es bleibt zu hoffen, dass PETA aus diesem Vorfall lernt und in Zukunft sorgfältiger mit ihren Anschuldigungen umgeht. Der Schutz von Tieren ist zweifellos ein wichtiges Anliegen, aber er sollte nicht auf Kosten von Menschenrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen erreicht werden. Leider machte PETA seit 2014 genauso weiter! Was PETA mehrere Gerichtsverfahren einbrachte die PETA verlor. Mehr dazu hier auf GERATI.

  • Pressemitteilung des Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. anerkannter Naturschutzverband

    PETA-Anzeige nach Ermittlungen abgeschmettert

    Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorsitzenden des Anglervereins Burg wegen unbegründeten Verdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

    Wie lange noch will PETA den Rechtsstaat zur eigenen Profilierung missbrauchen?

    Man mag es schon nicht mehr hören. Anzeige von PETA unbegründet.

    Verfahren eingestellt.

    Aber worin besteht der Mehr-Wert für PETA?

    Medienwirksam versucht sich ein Verein ins kollektive Bewusstsein der Menschen zu klagen. Da der gesellschaftliche Nutzen durch eigenen Arbeit in und mit der Natur wenig nennenswert oder freundlich formuliert überschaubar ist, müssen andere Aufhänger zum Beleg der Nützlichkeit gefunden werden.

    Nicht das wir uns gegen Ermittlungen wehren, bei denen einem begründeten Anfangsverdacht nachgegangen wird. Aber gegen Anzeigen aus dem „blauen Dunst“ heraus, haben wir schon etwas. Betrachtet man das Geschäftsmodell des Klägers etwas genauer, bleiben mehr Fragen als Antworten. Reichlich Spenden und Erbschaften zur generieren ist das Fundament der Organisation und folgerichtig wissen die Verantwortlichen bei der Tierrechtsorganisation PETA genau, das gelingt am besten im Rampenlicht der Öffentlichkeit.

    Nach dem Motto „irgendetwas bleibt immer hängen“, ist ihnen jedes Stilmittel zur Selbstdarstellung recht, von den so genannten „Undercover-Aufnahmen“ bis hin zu Posts auf Facebook. Und wenn der Motor des Geschäftsmodels mal stottert, schreckt man auch ohne Faktenkenntnis nicht vor spektakulären Strafanzeigen zurück.  Das damit auch Zweifel an der Integrität Beschuldigter, auch unbescholtener Bürger gesät werden, wird durch die Tierrechtler billigend in Kauf genommen. Und so wundert es dann auch nicht, wenn zu Unrecht Angeprangerte für ihre Rehabilitation schon selber sorgen müssen.

    Bei so verengtem Blickfeld entsteht schnell ein ganz eigenes Weltbild, in dem vegane Ernährung der Schlüssel für ein erfülltes Leben ist. Und nicht selten wird man mit missionarischen Eifer auch daran erinnert. Aber damit nicht genug. Dazu passend bedient man sich im Ringen um öffentliche Aufmerksamkeit auch „an den Haaren herbeigezogener Gründe“, um vermeintliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz anzuprangern. Das ist für uns Missbrauch des Rechtsstaates und sollte nicht ohne Konsequenzen bleiben.

    In diesem Kontext scheint ein Blick auf die Verwendung der eingeworbenen Mittel der Tierechtler hilfreich. Wenn nur 13 Cent von jedem gespendeten Euro dem Tierwohl direkt zufließen, aber 87 Cent für andere Zwecke, wie Aufklärungskampagnen, Öffentlichkeitsarbeit und politische Arbeit verwendet werden, sollten die Spender sich schon Fragen zum Verhältnis von Schein und Sein stellen. Bei fast 8 Millionen Euro an Spenden & Erbschaften 2018 ist Nachdenklichkeit nicht unangebracht.

    Hintergrund

    Der ehemalige Vorsitzende des Fischereivereins Burg wurde durch die Organisation PETA, wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt. Hintergrund waren Veröffentlichungen zum Trockenfallen von Gewässern in Folge anhaltender Dürre mit einhergehendem Fischsterben. Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Ermittlungsbehörden konnte kein Anhaltspunkt für ein Fehlverhalten ermittelt werden. Folgerichtig wurde das Verfahren eingestellt. Der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. unterstützte seinen Funktionär durch die Übernahme der Rechtsvertretung durch eine Fachanwaltskanzlei.