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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Presseanfrage GERATI

  • Dokumentation 2 | Landeswahlleitung Bayern – Presseanfrage und Antwort zur „Tierschutz-Briefwahlberatung“ (02.02.2026)

    Dokumentation 2 | Landeswahlleitung Bayern – Presseanfrage und Antwort zur „Tierschutz-Briefwahlberatung“ (02.02.2026)

    Im Rahmen der journalistischen Berichterstattung auf GERATI.de zur öffentlich beworbenen sogenannten „Tierschutz-Briefwahlberatung“ im Zusammenhang mit den anstehenden Kommunalwahlen in Bayern wurde am 02.02.2026 eine Presseanfrage an die Landeswahlleitung Bayern gerichtet.

    Ziel der Anfrage war eine grundsätzliche wahlrechtliche Einordnung des beschriebenen Beratungsangebots, insbesondere vor dem Hintergrund der Freiheit und Geheimheit der Wahl sowie der besonderen Sensibilität der Briefwahl.

    Adressat der Anfrage war das Bayerische Landesamt für Statistik als Geschäftsstelle der Landeswahlleitung.

    Die Antwort ging am selben Tag (02.02.2026) ein.

    Der folgende Artikel dient ausschließlich der transparenten Dokumentation der gestellten Presseanfrage sowie der darauf erfolgten Antwort im vollständigen Wortlaut.
    Eine journalistische oder rechtliche Einordnung erfolgt nicht an dieser Stelle und wird in einem gesonderten Analyseartikel vorgenommen.

    Presseanfrage von GERATI

    gestellt am 02.02.2026

    Sehr geehrte Damen und Herren,



    im Rahmen einer journalistischen Recherche für das Projekt GERATI.de, auf dem ich mich publizistisch mit Tierschutz- und Tierrechtsthemen befasse, bitte ich um eine wahlrechtliche Einordnung eines aktuell öffentlich beworbenen Beratungsangebots im Zusammenhang mit den anstehenden Kommunalwahlen in Bayern.



    In einem online veröffentlichten Beitrag bietet Michael Krämer, ehemaliger Landesgeneralsekretär der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei), einen kostenlosen Beratungsservice für Wählerinnen und Wähler in Bayern an. Der Service richtet sich ausdrücklich an Personen, die ihre Stimme „gezielt und effizient im Interesse des politischen Tierschutzes“ einsetzen möchten.



    Der entsprechende Beitrag ist unter folgendem Link abrufbar:


    https://www.myheimat.de/bayern/c-lokalpolitik/tierschutz-briefwahlberatung_a3590246




    Auffällig ist, dass sich das Angebot nicht allgemein auf das Wahlrecht oder den Wahlvorgang, sondern explizit auf Briefwahlunterlagen und Stimmzettel bezieht. Es wird zur individuellen Kontaktaufnahme per E-Mail und Telefon eingeladen, um Hilfestellung bei der Nutzung der Briefwahl zu leisten.



    Vor diesem Hintergrund bitten wir um eine fachliche Einschätzung der Landeswahlleitung zu folgenden Fragen:



    1. Wie ist ein solches Beratungsangebot wahlrechtlich einzuordnen, insbesondere im Hinblick auf die Freiheit und Geheimheit der Wahl?



    2. Gibt es aus Sicht der Wahlaufsicht besondere Anforderungen oder Grenzen für individuelle Beratungsangebote, die sich gezielt auf die Briefwahl beziehen?



    3. Ist es wahlrechtlich relevant, dass der Anbieter über eine langjährige parteipolitische Funktionärstätigkeit verfügt, auch wenn aktuell keine Kandidatur besteht?



    4. Ab welchem Punkt wäre eine solche Beratung nicht mehr als zulässige Wahlhilfe, sondern als unzulässige Einflussnahme auf das Wahlverhalten zu bewerten?



    Wir bitten ausdrücklich nicht um eine Bewertung der handelnden Person, sondern um eine grundsätzliche wahlrechtliche Einordnung der beschriebenen Konstellation, die wir in unserer Berichterstattung korrekt und sachlich wiedergeben möchten.



    Für unsere redaktionelle Planung bitten wir um eine Rückmeldung innerhalb von 72 Stunden, spätestens bis Donnerstag, den 5. Februar 2026, 12:00 Uhr (MEZ). Sollte eine Stellungnahme bis dahin nicht möglich sein, genügt auch ein kurzer Hinweis.



    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos GERATI

    Antwort der Landeswahlleitung Bayern

    eingegangen am 02.02.2026

    Sehr geehrter Herr Harnos,



    der Landeswahlleiter ist zuständig für die im Freistaat durchgeführten Volksbegehren und Volksentscheide, für die Wahlen zum Bayerischen Landtag, zum Deutschen Bundestag sowie zum Europäischen Parlament, nicht jedoch für die kommunalen Wahlen und Abstimmungen in Bayern.



    Diese werden von den Kommunen in eigener Zuständigkeit unter Aufsicht der Landratsämter, der Regierungen sowie des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration fachlich begleitet. Dem Landesamt für Statistik fallen hier vornehmlich statistische Aufgaben zu.



    Somit kann der Landeswahlleiter zu den aufgeworfenen Fragestellungen betreffend der Kommunalwahlen keine Einschätzungen abgeben.



    Mit freundlichen Grüßen



    Karsten Köhne

    Stellvertretender Landeswahlleiter



    Bayerisches Landesamt für Statistik

    Nürnberger Str. 95 | 90762 Fürth

    Tel.: 0911 98208-6156

    landeswahlleitung@bayern.de



    www.statistik.bayern.de/wahlen

    Hinweis zur weiteren Einordnung

    Dieser Artikel dient ausschließlich der Dokumentation der Pressekorrespondenz mit der Landeswahlleitung Bayern.

    Eine journalistische, strukturelle und wahlrechtliche Einordnung der Antwort erfolgt in einem gesonderten Analyse- und Erkenntnisartikel, der die bisherigen Dokumentationen zusammenführt und entsprechend verlinkt ist.

  • Dokumentation 1 | Michael Krämer – Presseanfrage und Stellungnahme zur „Tierschutz-Briefwahlberatung“ (02.02.2026)

    Dokumentation 1 | Michael Krämer – Presseanfrage und Stellungnahme zur „Tierschutz-Briefwahlberatung“ (02.02.2026)

    Im Zuge der journalistischen Berichterstattung auf GERATI.de zur öffentlich beworbenen sogenannten „Tierschutz-Briefwahlberatung“ im Zusammenhang mit den anstehenden Kommunalwahlen in Bayern wurde am 02.02.2026 eine Presseanfrage an den Anbieter des Beratungsangebots gerichtet.

    Adressat der Anfrage war Michael Krämer, ehemaliger Landesgeneralsekretär der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei), der das Angebot öffentlich bewirbt.

    Die Anfrage diente der sachlichen Klärung von Inhalt, Zielrichtung und Abgrenzung des Angebots.

    Die Antwort ging am selben Tag (02.02.2026) ein.

    Der folgende Artikel dient ausschließlich der transparenten Dokumentation der gestellten Presseanfrage und der darauf erfolgten Stellungnahme im vollständigen Wortlaut.

    Eine journalistische oder rechtliche Einordnung erfolgt nicht an dieser Stelle und wird gesondert vorgenommen.

    Presseanfrage von GERATI

    gestellt am 02.02.2026

    Sehr geehrter Herr Krämer,



    für einen heute erscheinenden journalistischen Artikel auf GERATI.de bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu dem von Ihnen öffentlich beworbenen Angebot einer sogenannten „Tierschutz-Briefwahlberatung“ im Zusammenhang mit den anstehenden Kommunalwahlen in Bayern.



    Der Artikel wird heute veröffentlicht und entsprechend gekennzeichnet. Ihre Stellungnahme würde – sobald sie vorliegt – als Update bzw. Ergänzung in die laufende Berichterstattung aufgenommen und vollständig sowie korrekt wiedergegeben.



    Gegenstand der Berichterstattung ist u. a. Ihr öffentlich zugänglicher Beitrag, abrufbar unter:


    https://www.myheimat.de/bayern/c-lokalpolitik/tierschutz-briefwahlberatung_a3590246





    In diesem Beitrag bieten Sie einen kostenlosen Beratungsservice für Wählerinnen und Wähler an, die ihre Stimme „gezielt und effizient im Interesse der Sache bzw. des politischen Tierschutzes“ einsetzen möchten, wobei der Fokus ausdrücklich auf Briefwahlunterlagen und Stimmzetteln liegt.



    Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Ihre Einschätzung zu folgenden Punkten:



    1. Wie verstehen Sie den konkreten Inhalt Ihrer Briefwahl-Beratung – handelt es sich aus Ihrer Sicht um eine rein technische Hilfestellung zur Vermeidung ungültiger Stimmen oder um eine inhaltlich-strategische Beratung zur Stimmenverteilung?



    2. Bezieht sich die Beratung auch auf konkrete Briefwahl-Stimmzettel einzelner Wählerinnen und Wähler?



    3. Werden im Rahmen der Beratung individuelle Empfehlungen zu Parteien, Listen oder Kandidaten ausgesprochen?



    4. In Ihrem Beitrag heißt es, dass sich das Angebot an Personen richtet, die ihre „Wählerstimme gezielt und effizient im Interesse der Sache einsetzen“ möchten.
    > Wie ist diese Formulierung konkret zu verstehen, und wie stellen Sie sicher, dass daraus keine gezielte Empfehlung oder Lenkung der Stimmabgabe zugunsten bestimmter Parteien, Listen oder Kandidaten resultiert?



    5. Erfolgt dieses Angebot in Abstimmung mit der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) oder unabhängig davon?



    6. Wo ziehen Sie selbst die Grenze zwischen allgemeiner Wahlhilfe und einer möglichen unzulässigen Einflussnahme auf die Briefwahl?



    Für meine redaktionelle Planung bitte ich um eine Rückmeldung innerhalb von 72 Stunden, spätestens bis Donnerstag, den 5. Februar 2026, 12:00 Uhr (MEZ).



    Sollte bis dahin keine Stellungnahme eingehen, wird dies im Artikel entsprechend transparent kenntlich gemacht.



    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Stellungnahme von Michael Krämer

    eingegangen am 02.02.2026

    Sehr geehrter Herr Harnos,



    hier kommen meine Antworten zu Ihren Fragen:



    Wie verstehen Sie den konkreten Inhalt Ihrer Briefwahl-Beratung – handelt es sich aus Ihrer Sicht um eine rein technische Hilfestellung zur Vermeidung ungültiger Stimmen oder um eine inhaltlich-strategische Beratung zur Stimmenverteilung?



    Es handelt sich um eine inhaltlich-strategische Beratung zur Stimmenverteilung.



    Bezieht sich die Beratung auch auf konkrete Briefwahl-Stimmzettel einzelner Wählerinnen und Wähler?



    Nein, die Beratung bezieht sich ganz allgemein auf die jeweilige lokale Situation der Wählerinnen und Wähler, soweit ich diese aus meinem Blickwinkel beurteilen kann.



    Werden im Rahmen der Beratung individuelle Empfehlungen zu Parteien, Listen oder Kandidaten ausgesprochen?



    Das ist durchaus möglich.
    In Ihrem Beitrag heißt es, dass sich das Angebot an Personen richtet, die ihre „Wählerstimme gezielt und effizient im Interesse der Sache einsetzen“ möchten. Wie ist diese Formulierung konkret zu verstehen, und wie stellen Sie sicher, dass daraus keine gezielte Empfehlung oder Lenkung der Stimmabgabe zugunsten bestimmter Parteien, Listen oder Kandidaten resultiert?



    Ich empfehle bestimmte Parteien, Listen und Personen, die vor Ort oder im betreffenden Landkreis für den politischen Tierschutz aktiv sind.
    Erfolgt dieses Angebot in Abstimmung mit der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) oder unabhängig davon?



    Dieses Angebot erfolgt unabhängig von der Tierschutzpartei oder einer anderen Partei. Ich informiere aber auch darüber, welche Mitglieder der Tierschutzpartei auf den Kandidatenlisten anderer Parteien und Wählergruppen zu finden sind und wie man diese gezielt unterstützen kann.



    Wo ziehen Sie selbst die Grenze zwischen allgemeiner Wahlhilfe und einer möglichen unzulässigen Einflussnahme auf die Briefwahl?



    Ich erkläre den Interessierten eindeutig, dass es in meiner Absicht liegt, die Stimmabgabe in Bayern zugunsten des politischen Tierschutzes zu beeinflussen und der Stimmabgabe des einzelnen Wählers mehr Gewicht zu verleihen.



    Es geht mir keinesfalls um Wahlwerbung für einen „radikalen“ Tierschutz, sondern um Tierschutz allgemein.



    Beispiele:



    a) In Fürth kandidiert im Zusammenhang mit dem Tierschutz nur die Tierschutzpartei. […]



    b) In Nürnberg kandidieren aus meiner Sicht eine relativ radikale Liste der Tierschutzpartei, eine eher gemäßigte Liste „Tierschutz und Sozialpolitik (TSP)“ und eine dem allgemeinen Tierwohl verpflichtete ÖDP. […]



    c) In Augsburg-Stadt und Augsburg-Land kandidieren jeweils die radikal-vegane V-Partei und die sehr gemäßigte ÖDP […].



    d) Wenn ich auf Mitglieder der Tierschutzpartei auf anderen Listen (z. B. ÖDP, SPD, FDP) hinweise, liegt es in der Macht des Wählers, diese gezielt durch Stimmenhäufelung (Kumulieren) zu unterstützen oder dies eben nicht zu tun.



    Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich (derzeit einfaches) Mitglied der Tierschutzpartei bin, mit der ÖDP sympathisiere und diesmal (2026) selbst nicht zur Wahl stehe.



    Ich bin Unterstützer des politischen Tierschutzes, sehe mich aber nicht als radikaler Tierrechtler.



    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Krämer

    Hinweis zur Einordnung

    Dieser Artikel dient ausschließlich der Dokumentation der geführten Pressekorrespondenz.

    Eine journalistische und wahlrechtliche Einordnung der Aussagen erfolgt in einem gesonderten Analyseartikel, der auf diesen Dokumentationsbeitrag Bezug nimmt und entsprechend verlinkt ist.