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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

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Schlagwort: Peta Kids

  • Peta muss kindergefährdende Inhalte von Peta Kids entfernen

    Die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg, zwang Peta Inhalte von Peta Kids zu löschen, da dies Kindesgefährden seien.

    Vorausgegangen war eine Beschwerde bei der FSM – Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter, die gegen Peta eine Anzeige bei der zuständigen Landesmedienanstalt stellte. Die Landesmedienanstalt forderte Peta auf unter Strafandrohung, den Inhalt dieses Artikels zu löschen. Dieser Aufforderung gab Peta nach und löschte den Inhalt!

    Sehr geehrter Herr ****,

    ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihrer im Betreff genannten Beschwerde gegen die URL
    https://www.petakids.de/huhn-retten/
    nach Anzeige bei der zuständigen Landesmedienanstalt abgeholfen werden konnte. Das Angebot wurde entfernt.

    Bitte geben Sie bei Rückmeldungen die im Betreff genannte
    Prüfungsnummer an. Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    Julia W*****

    Beauftragte der FSM-Beschwerdestelle

    FSM-Beschwerdestelle
    Postfach 02 77 17
    10130 Berlin
    Fax: 030 240484-59
    E-Mail: hotline@fsm.de
    Vereinsregisternummer beim AG Berlin Charlottenburg: VR 20264 B

    Kopie E-Mail

    In diesem Artikel forderte Peta Kinder zu Straftaten auf

    Die Landesmedienanstalt geht weiteren Hinweise bei der Seite Peta Kids nach. Mehrere Beschwerden liegen auch auf Grundlage der insbesondere bei Kindern schädlichen Veganen Ernährungsweise vor, die Peta auf dieser Webseite offen von den Kindern einfordert.

    Weitere Löschungen von Artikeln sind also zu erwarten. Dieses dürfte für diese Webseite von Peta, die speziell auf Kinder abzielt, das Ende bedeuten. Weiterhin ist die Peta Jugendschutzbeauftragte Sylvie Bunz, überhaupt nicht erreichbar. Anrufe auf der von Peta angegebenen Telefonnummer, landen auf einem Anrufbeantworter. Trotz hinterlegter Rückrufanforderung an die Jugendschutzbeauftragte passiert nichts. Ein schwerwiegender Verstoß der Arbeitsweise eines Jugendschutzbeauftragten. Auch hier liegt bereits eine Strafanzeige vor.