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Schlagwort: Online-Tierhandel

  • 22 Katzen in Berlin-Hellersdorf: Veterinäramt greift ein

    22 Katzen in Berlin-Hellersdorf: Veterinäramt greift ein

    In Berlin-Hellersdorf hat das zuständige Veterinäramt 22 Katzen aus einer Wohnung geholt und anschließend in einem Tierheim untergebracht. Unter den Tieren befinden sich nach den bislang vorliegenden Angaben zahlreiche Jungtiere sowie teilweise trächtige Katzen. Vorausgegangen waren Hinweise auf eine größere Katzenhaltung, bei der Tiere über ein Internetportal zum Verkauf angeboten worden sein sollen. Für die Tiere bedeutet das behördliche Eingreifen zunächst, dass sie außerhalb der bisherigen Haltung versorgt und ihr gesundheitlicher Zustand überprüft werden kann.

    Verkaufsanzeigen führten zu der Katzenhaltung

    Aufmerksam geworden war man auf die Haltung durch Verkaufsanzeigen auf dem Internetportal „deine-tierwelt.de“, auf dem zahlreiche Katzenbabys unterschiedlichen Alters angeboten worden sein sollen. Eine Mitarbeiterin der Tierrechtsorganisation PETA nahm daraufhin Kontakt mit der Anbieterin auf und besuchte die Wohnung. Die dabei gewonnenen Informationen wurden anschließend an die zuständigen Stellen weitergegeben. Eine ausführliche eigene Darstellung des Veterinäramts zu den konkreten Zuständen in der Wohnung wurde bislang nicht veröffentlicht.

    Nach den verfügbaren Angaben befand sich ein größerer Teil der Katzen gemeinsam in einem kleinen Raum. Dort soll ein deutlicher Ammoniakgeruch wahrnehmbar gewesen sein, während Teile des Laminatbodens offenbar durch Urin beschädigt waren. Die Anbieterin soll außerdem erklärt haben, selbst nicht dauerhaft in der Wohnung zu leben und die Tiere nur alle zwei Tage zu versorgen. Diese konkreten Beschreibungen stammen aus der vorausgegangenen Recherche und sind bislang nicht durch eine öffentlich zugängliche amtliche Dokumentation bestätigt.

    Veterinäramt holt 22 Katzen aus der Wohnung

    Nachdem die zuständigen Stellen über die Haltung informiert worden waren, wurde der Fall an das Veterinäramt übergeben. Nach den veröffentlichten Angaben lag anschließend ein Durchsuchungsbeschluss vor, mit dem die Behörde Zugang zu der Wohnung erhielt. Insgesamt wurden 22 Katzen aus der Haltung geholt und anschließend in einem Tierheim untergebracht. Damit lag die Entscheidung über das weitere Vorgehen bei der zuständigen Behörde und nicht bei den Personen oder Organisationen, die zuvor auf den Fall aufmerksam gemacht hatten.

    Über den genauen Gesundheitszustand der einzelnen Tiere liegen bislang keine ausführlichen amtlichen Informationen vor. Bekannt ist lediglich, dass sich darunter Jungtiere, erwachsene Katzen und teilweise trächtige Tiere befinden sollen. Einige Katzen wurden als stark verängstigt beschrieben, wobei auch diese Einschätzung aus der vorausgegangenen privaten Recherche stammt. Ob veterinärmedizinische Untersuchungen Krankheiten, Verletzungen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen ergeben haben, wurde bisher nicht öffentlich mitgeteilt.

    War es tatsächlich eine illegale Katzenzucht?

    In der ursprünglichen Veröffentlichung wird der Fall als illegale Katzenzucht bezeichnet. Ob diese rechtliche Einordnung tatsächlich bereits durch das Veterinäramt oder eine andere zuständige Stelle festgestellt wurde, geht aus den bislang öffentlich verfügbaren Informationen jedoch nicht hervor. Die große Zahl der Tiere und das gleichzeitige Angebot verschiedener Jungtiere können einen Verdacht auf eine umfangreichere Zucht oder einen gewerbsmäßigen Handel begründen. Ein solcher Verdacht ist jedoch von einer behördlichen oder gerichtlichen Feststellung zu unterscheiden.

    Auch die Frage, ob erforderliche Genehmigungen bestanden oder ob gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, lässt sich auf Grundlage der bislang veröffentlichten Informationen nicht abschließend beantworten. Ebenso ist nicht bekannt, ob gegen die verantwortliche Person bereits ein Bußgeld-, Verwaltungs- oder Strafverfahren eingeleitet wurde. GERATI bezeichnet die Haltung deshalb nicht als nachgewiesen illegale Katzenzucht, solange eine entsprechende Feststellung der zuständigen Stellen fehlt. Entscheidend ist zunächst der dokumentierte Umstand, dass das Veterinäramt die Tiere aus der Wohnung geholt hat.

    Ähnliche Fälle beschäftigen Berliner Behörden immer wieder

    Dass größere Tierhaltungen in Wohnungen die Berliner Veterinärbehörden wiederholt beschäftigen, zeigt ein früherer Fall aus demselben Bezirk. Im Februar 2024 wurden 48 Katzen der Rasse Ukrainian Levkoy aus einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Marzahn-Hellersdorf geholt. Damals lagen deutlich konkretere Angaben des Bezirksamts vor, wonach die Tiere teilweise schwere körperliche Beeinträchtigungen und zuchtbedingte genetische Defekte aufwiesen. Dem damaligen Halter wurde nach Behördenangaben außerdem die weitere Tierhaltung untersagt.

    In diesem früheren Fall musste die Polizei den Zugang zur Wohnung unterstützen, nachdem sich der Halter den Maßnahmen des Veterinäramts widersetzt hatte. Die Katzen wurden anschließend auf Pflegestellen in mehreren Bundesländern verteilt und dort tierärztlich versorgt. Der Fall zeigt, dass Behörden bei entsprechendem Verdacht durchaus weitreichend eingreifen können, sobald die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Gleichzeitig verdeutlicht er, warum zwischen einem Anfangsverdacht und einer später behördlich bestätigten Bewertung unterschieden werden muss.

    Onlineanzeigen können wichtige Hinweise liefern

    Onlineplattformen spielen bei der Aufdeckung problematischer Tierhaltungen immer wieder eine Rolle. Verkaufsanzeigen können Hinweise darauf geben, dass ungewöhnlich viele Jungtiere angeboten werden oder eine Haltung möglicherweise über den rein privaten Bereich hinausgeht. Allein die Tatsache, dass Katzen oder Hunde über das Internet angeboten werden, macht einen Verkauf jedoch noch nicht automatisch illegal. Entscheidend sind die konkrete Herkunft der Tiere, die Haltungsbedingungen, der Umfang des Handels und die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

    GERATI berichtete erst im September über drei kranke Welpen aus einem Kofferraum in Berlin, die nach einem geplanten Verkauf von der Polizei sichergestellt wurden. Auch dort spielte ein über das Internet angebahnter Tierverkauf eine zentrale Rolle. Solche Fälle zeigen, dass Verkaufsanzeigen ein Ausgangspunkt für Ermittlungen sein können, aber nicht bereits selbst den Rechtsverstoß beweisen. Eine belastbare Bewertung kann erst erfolgen, wenn Behörden den konkreten Sachverhalt geprüft haben.

    Behörden müssen den konkreten Einzelfall bewerten

    Auch im aktuellen Fall in Berlin-Hellersdorf sollte deshalb nicht über die bislang bekannten Tatsachen hinausgegangen werden. Fest steht nach dem derzeit veröffentlichten Informationsstand, dass 22 Katzen aus der Wohnung geholt und in einem Tierheim untergebracht wurden. Noch nicht öffentlich geklärt sind dagegen die genaue rechtliche Einordnung der Haltung, der Gesundheitszustand aller Tiere und mögliche Konsequenzen für die verantwortliche Person. Weitere Aussagen sollten deshalb erst dann als Tatsachen dargestellt werden, wenn entsprechende Informationen der zuständigen Stellen vorliegen.

    Hinweise von Privatpersonen oder Organisationen können dabei eine wichtige Funktion erfüllen und Behörden überhaupt erst auf mögliche Missstände aufmerksam machen. Die rechtliche Bewertung und die Entscheidung über Eingriffe liegen jedoch bei den zuständigen staatlichen Stellen. Im konkreten Fall führte dieser Weg schließlich zu einem Durchsuchungsbeschluss und zur Herausnahme der Tiere aus der Wohnung. Damit ist der behördliche Vorgang deutlich wichtiger als die Frage, welche Organisation ursprünglich auf die Haltung aufmerksam geworden ist.

    Für die Katzen beginnt nun die weitere Versorgung

    Für die 22 Katzen steht zunächst die Versorgung im Tierheim im Mittelpunkt. Gerade bei Jungtieren und trächtigen Katzen dürfte eine tierärztliche Untersuchung notwendig sein, bevor über ihre weitere Unterbringung oder eine mögliche Vermittlung entschieden werden kann. Ob und wann einzelne Tiere später an neue Halter vermittelt werden können, ist derzeit nicht bekannt. Auch über mögliche Eigentumsfragen oder eine endgültige behördliche Einziehung der Katzen liegen bislang keine näheren Informationen vor.

    Der Fall zeigt vor allem, wie wichtig eine saubere Trennung zwischen Hinweis, Verdacht und behördlicher Feststellung ist. Eine auffällige Haltung oder eine größere Zahl von Verkaufsanzeigen kann Anlass für eine Kontrolle sein, ersetzt aber noch keine rechtliche Bewertung. Entscheidend ist, was die zuständigen Behörden vor Ort feststellen und welche Maßnahmen daraus folgen. Im Fall der 22 Katzen in Berlin-Hellersdorf hat das Veterinäramt jedenfalls gehandelt und die Tiere aus der bisherigen Haltung geholt.

    Quellen