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Schlagwort: Nutztiere

  • Aufweichung des Tierschutzgesetzes – Wildtiere im Zirkus bleiben erlaubt

    Aufweichung des Tierschutzgesetzes – Wildtiere im Zirkus bleiben erlaubt

    Am 20. September 2024 hat die Bundesregierung die endgültige Reform des Tierschutzgesetzes vorgestellt, die nach intensiven Debatten im Bundestag zur Abstimmung kam und angenommen wurde. Bereits im Vorfeld sorgte die Reform für erhebliche Kontroversen, insbesondere wegen der weiterhin erlaubten Haltung von Wildtieren im Zirkus. Zwar wird die Anschaffung neuer Tiere bestimmter Arten wie Elefanten, Giraffen oder Flusspferde künftig verboten, doch dürfen bereits vorhandene Tiere weiterhin in Zirkussen gehalten werden. Diese Regelung stößt bei Tierschützern auf Kritik, da sie ein vollständiges Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus gefordert hatten.

    Neuerungen und Einschränkungen

    Die Bundesregierung betonte, dass die jüngsten Änderungen im Tierschutzgesetz einen wichtigen Schritt zur weiteren Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland darstellen. Besonders bedeutsam ist die Regelung, dass künftig keine neuen Wildtiere bestimmter Arten wie Elefanten, Giraffen oder Flusspferde mehr in Zirkussen gehalten oder neu angeschafft werden dürfen. Dieser Kompromiss wurde mit dem Ziel gefunden, den Zirkusbetrieben eine Übergangsphase zu ermöglichen, anstatt ihnen sofort strenge Vorgaben aufzuerlegen, die sie wirtschaftlich vor unlösbare Probleme stellen könnten.

    Obwohl der Bestandsschutz für bereits vorhandene Tiere bestehen bleibt, stellt sich dennoch die berechtigte Frage, ob diese Tiere weiterhin unter den speziellen Bedingungen eines Zirkus artgerecht gehalten werden können. Tierschutzorganisationen kritisieren, dass das Leben im Zirkus für Wildtiere grundsätzlich nicht geeignet sei, da ihre natürlichen Bedürfnisse in der beengten und ständig wechselnden Umgebung eines Zirkusses nicht erfüllt werden können. Hinzu kommt, dass die Tiere regelmäßig transportiert werden und in kleinen Käfigen leben, was zu erheblichem Stress führt. Kritiker argumentieren daher, dass der vermeintliche Fortschritt durch das Verbot der Neuanschaffung nur ein erster Schritt ist, der nicht weit genug geht. Ein vollständiges Verbot der Haltung von Wildtieren in Zirkussen wird von vielen als die einzige wirklich tierschutzgerechte Lösung gefordert.

    Diese Kritikpunkte unterstreichen, dass die eigentlichen Probleme der Wildtierhaltung im Zirkus durch die jetzige Gesetzesänderung nicht gelöst werden. Vielmehr bleibt abzuwarten, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Schutz von Wildtieren langfristig und nachhaltig zu gewährleisten.

    Verbesserungen für Nutztiere

    Das neue Tierschutzgesetz bringt wichtige Neuerungen für die Haltung von Nutztieren. Ein bedeutender Fortschritt ist die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Verstöße gegen den Tierschutz frühzeitig zu erkennen und zu dokumentieren. Auch die schrittweise Abschaffung der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes. Diese Praxis führte in der Vergangenheit häufig zu schwerwiegenden physischen und psychischen Belastungen bei den Tieren. Tierschutzorganisationen begrüßen diese Schritte, fordern jedoch noch strengere Vorschriften und eine schnellere Umsetzung.

    Die Videoüberwachung in Schlachthöfen wird besonders positiv bewertet, da sie mehr Transparenz in die oft in der Kritik stehenden Prozesse bringt. Kritiker des Gesetzes bemängeln jedoch, dass die Übergangsfristen für die Abschaffung der Anbindehaltung zu lang seien. Während die schrittweise Umsetzung vorgesehen ist, leiden viele Rinder weiterhin unter dieser Haltung, die ihnen kaum Bewegungsfreiheit lässt und Stress verursacht.

    Insgesamt wird das Gesetz als ein Fortschritt im Tierschutz angesehen, doch es bleibt die Forderung nach zusätzlichen Reformen. Die Einführung strengeren Regelungen und kürzerer Übergangsfristen für die Abschaffung der Anbindehaltung stehen dabei im Mittelpunkt der Debatte. Tierschützer hoffen auf eine schnelle und nachhaltige Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere in Deutschland.

    Ein nationaler Tierschutzbeauftragter als Fortschritt?

    Eine zentrale Neuerung des neuen Tierschutzgesetzes ist die Einführung eines nationalen Tierschutzbeauftragten. Diese Position soll als Anlaufstelle für alle Belange des Tierschutzes dienen und die effektive Umsetzung des Tierschutzgesetzes überwachen. Der Beauftragte fungiert als Schnittstelle zwischen Regierung, Tierschutzorganisationen und der breiten Öffentlichkeit. Die Einrichtung dieser Rolle wird von vielen als ein bedeutender Fortschritt angesehen, da sie den Dialog zwischen den beteiligten Akteuren fördert und die Bearbeitung von Tierschutzfragen effizienter gestaltet.

    Kritiker befürchten jedoch, dass ohne ausreichend rechtliche Befugnisse und Ressourcen die Rolle des Tierschutzbeauftragten symbolisch bleiben könnte. Für eine tatsächliche Verbesserung des Tierschutzes sei es entscheidend, dass diese Position auch mit der nötigen Autorität ausgestattet wird, um Verstöße effektiv anzugehen und Reformen voranzutreiben.

    Tierschutzorganisationen hoffen, dass durch diese zentrale Instanz mehr Transparenz geschaffen wird und der Tierschutz in Deutschland gestärkt aus dieser Reform hervorgeht. Der Erfolg dieser Maßnahme hängt jedoch stark von der Umsetzung und der Bereitschaft der Regierung ab, den Empfehlungen des Beauftragten zu folgen.

    Fazit

    Das neue Tierschutzgesetz bringt einige bedeutende Fortschritte, insbesondere im Bereich der Nutztierhaltung. Die Entscheidung, Wildtiere im Zirkus weiterhin zu erlauben, stößt jedoch auf viel Kritik. Es bleibt abzuwarten, wie effektiv die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und ob weitere Verschärfungen notwendig sind, um den Tierschutz in Deutschland nachhaltig zu stärken.

    Quellen:

  • 1 Kg veganes Lebensmittel produzieren 4 kg nicht essbare Biomasse

    In einem NTV Podcast widerspricht Wilhelm Windisch, Agrarwissenschaftler von der Technischen Universität München (TUM), der veganen Argumentation, dass insbesondere Kühe die Hauptschuld am Klimawandel tragen!

    Unter anderen auch Peta behauptet immer wieder, dass Kühe in der Nutztierhaltung für den Klimawandel, eine der größten Mitschuld tragen! Dass diese Behauptung so nicht haltbar ist, kann man bereits durch simples Informieren und Nachdenken widerlegen. 

    In erster Linie baut sich Methan selbständig nach einigen Jahren ab. Anders sieht es bei CO₂ aus, was nicht selbständig abgebaut wird. Hier benötigt man Pflanzen, die durch Photosynthese CO₂ in Sauerstoff wandeln! Ein weiteres Argument liefert Wilhelm Windisch in seinem Podcast auf NTV. Aus 1 kg für den Menschen verwertbare Nahrungsmittel (Vegan), entstehen 4 kg nicht essbare Biomasse, die von Wiederkäuern, wie Kühen verwertet werden können. 

    Kühe in der Nutztierhaltung können also, aus für den Menschen nicht verwertbare Biomasse, Nahrung und notwendiges tierisches Eiweiß erzeugen. Windisch sagt aber auch, dass das auf bearbeiten von Kraftfutter, ein Übel ist, da große Anteile der landwirtschaftlichen Nutzfläche, für die Tiernahrungsproduktion Verwendung findet. Gleichzeitig verweist er jedoch, dass Nahrungsmittelpflanzen insbesondere in Deutschland durch notwendige Wechselkulturen nicht in ausreichender Produktion verfügbar sind. Insbesondere mit dem Hinweis, dass Felder übermäßig gedüngt werden müssten. 

    Die Verwendung der nicht essbaren Biomasse, in Biokraftwerken, erzeugt wiederum CO₂, was den Klimawandel wieder anheizen würde. Kühe geben sogar, gerechnet auf ihre Produkte, weniger Methan ab, als vor 100 Jahren. Die Behauptung, wir würden mehr Tiere halten, als vor 150 Jahren, widerspricht der Wissenschaftler auch. Nutztiere, sind für die Verwertung nicht essbarer Biomasse existenziell notwendig. 

    Hier der Podcast auf NTV

    Klima-Labor von ntv – wie retten wir die Erde? – https://audionow.de/podcast/8dfade80-929b-4b5c-a135-dd70e4471fd7