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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Marokko

  • Verwaltungsgericht Osnabrück erlaubt Viehtransport trotz Landeserlass

    Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat eine Entscheidung erlassen, die den Transport von Rindern erlaubt, obwohl eine staatliche Richtlinie solche Aktivitäten verbietet. Diese Entscheidung folgt auf die Zustimmung des Gerichts zu einem Eilantrag eines Rindtransportunternehmens, der den Landkreis Emsland dazu verpflichtet, die eingereichten Transportprotokolle zu genehmigen.

    Allerdings bleibt das Schicksal der 105 trächtigen Kühe ungewiss, bis ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vorliegt. Das Gericht hat Bedenken hinsichtlich möglicher Misshandlungen der Tiere in Marokko, dem vorgesehenen Zielort.

    Die Frage der unmenschlichen Behandlung während des Transportes von Nutztieren, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, ist umfassend dokumentiert worden und hat Forderungen nach einem umfassenden Verbot von Lebendexporten hervorgerufen.

    Gericht erlaubt den Transport von Rindern trotz staatlicher Anweisung.

    Die Gerichtsentscheidung, den Viehtransport trotz der staatlichen Anordnung zu erlauben, hat innerhalb der landwirtschaftlichen und Tierschutzgemeinschaften eine bedeutende Debatte und Kontroverse ausgelöst. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück, den Viehtransport nach Marokko zu genehmigen und die staatliche Verordnung gegen solche Transporte in Nicht-EU-Länder aufzuheben, hat weitreichende Bedenken hervorgerufen. Die Entscheidung des Gerichts hing davon ab, dass ein konkretes Risiko für die Verletzung von Tierschutzvorschriften nachgewiesen werden muss, um ein Transportverbot zu verhängen, und die Behauptungen des Landwirtschaftsministeriums wurden als unzureichend angesehen. Dies hat eine kontroverse Diskussion über die Auslegung und Anwendung von Tierschutzgesetzen und -vorschriften entfacht, insbesondere in Bezug auf den Transport von Nutztieren über weite Strecken.

    Der Fall hat die Komplexitäten und ethischen Überlegungen im Zusammenhang mit dem Viehtransport, insbesondere in Nicht-EU-Länder, in den Vordergrund gerückt. Die Debatte dreht sich um die Bewertung konkreter Risiken für das Wohlergehen von Tieren während solcher Reisen und um die Standards, die erfüllt sein sollten, um solche Transporte zu erlauben oder zu verbieten. Die Entscheidung hat auch Forderungen nach strengeren Vorschriften und Überwachung hervorgerufen, um die humanitäre Behandlung von Tieren während des Langstreckentransports zu gewährleisten.

    Die Auswirkungen der Entscheidung auf den Tierschutz, den landwirtschaftlichen Sektor und den rechtlichen Rahmen für den Transport von Nutztieren wurden einer intensiven Prüfung und Kritik unterzogen, wobei Interessengruppen umfassende Maßnahmen zur Sicherung des Wohlergehens der an diesen Transporten beteiligten Tiere fordern. Die laufenden Diskussionen spiegeln den dringenden Bedarf an einem ausgewogenen Ansatz wider, der sowohl den kommerziellen Interessen als auch den ethischen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Tiertransport gerecht wird.

    Ungewissheit über das Schicksal schwangerer Kühe

    Angesichts der rechtlichen und ethischen Debatten rund um die Entscheidung zum Rindertransport bleibt das Wohlergehen der 105 trächtigen Kühe ungewiss, bis weitere gerichtliche Überlegungen angestellt werden. Die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück, den Transport dieser trächtigen Kühe nach Marokko zu erlauben, trotz eines staatlichen Verbots solcher Transporte in Nicht-EU-Länder, hat erhebliche Bedenken ausgelöst.

    Die Besorgnis des Landwirtschaftsministeriums darüber, dass die Tiere in Marokko ohne Betäubung geschlachtet werden könnten, hat die Unsicherheit über ihr Schicksal verstärkt. Diese Entscheidung hat eine breite Debatte ausgelöst, wobei Tierschutzorganisationen wie VIER PFOTEN sich für ein landesweites Verbot von Lebendexporten außerhalb der EU aufgrund dokumentierter unmenschlicher Bedingungen und Verstöße gegen Tierschutzgesetze während des Tiertransports aussprechen.

    Die Entscheidung des Gerichts, wonach der Landkreis Emsland die vorgelegten Aufzeichnungen abstempeln muss, um den Transport zu genehmigen, hat die spezifischen Risiken, denen die trächtigen Kühe während der Reise und nach Erreichen ihres Ziels ausgesetzt sein könnten, nicht berücksichtigt. Die anhaltende Unsicherheit wird dadurch verstärkt, dass das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht noch keine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffen hat.

    Der Bedarf an verbesserten Tierschutzstandards und das Potenzial für unnötiges Leiden bei Lebendtierexporten außerhalb der EU unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Situation. Während die Debatte weitergeht und das Schicksal der trächtigen Kühe in der Schwebe liegt, bleibt der Ruf nach entscheidungsrelevanten Informationen, die den Tierschutz priorisieren, in dieser umstrittenen Angelegenheit an vorderster Front.

    Infragestellung der Bedingungen des Tierschutzes in Marokko

    Die laufende Debatte über das Wohlergehen der 105 trächtigen Kühe, die nach Marokko transportiert werden, erstreckt sich auf die Frage nach den Bedingungen des Tierschutzes im Zielland. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück, trotz der staatlichen Anweisung und der Bedenken des Landwirtschaftsministeriums in Hannover den Viehtransport zu erlauben, hat die Aufmerksamkeit auf die Bedingungen des Tierschutzes in Marokko gelenkt.

    Besondere Besorgnis besteht hinsichtlich der Möglichkeit, dass die Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden, was nach deutschen Tierschutzvorschriften verboten ist. Das Gerichtsurteil hat betont, dass die Beweislast für die Einhaltung der deutschen Tierschutzvorschriften in Marokko bei den deutschen Behörden liegt und sie somit die Verantwortung tragen, das Wohlergehen der Tiere auch nachdem sie das Land verlassen haben, sicherzustellen.

    Diese Entwicklung hat die Debatte über die Notwendigkeit strengerer Vorschriften und Überwachung von Lebendtierexporten neu entfacht, insbesondere in Länder außerhalb der EU, wo die Tierschutzstandards erheblich unterschiedlich sein können. Tierschutzorganisationen wie VIER PFOTEN haben sich schon lange für ein Verbot von Lebendexporten außerhalb der EU ausgesprochen und dabei auf dokumentierte unmenschliche Bedingungen und Verstöße gegen Tierschutzgesetze während des Viehtransports hingewiesen.

    Die Kontroverse um die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Kritik und Forderungen nach grundlegender Klarstellung in dieser Angelegenheit ausgelöst. Es wurden Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens des Viehs während des Langstreckentransports in Länder außerhalb der EU, einschließlich Marokko, geäußert. Während das Schicksal der 105 trächtigen Kühe noch ungewiss ist, bis eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts getroffen wird, bleibt die Debatte über die Bedingungen des Tierschutzes in Marokko ein Schwerpunkt der laufenden Diskussionen.

    Unterstützung für ein landesweites Verbot von Lebendtierexporten

    Trotz der laufenden Debatte über das Wohlergehen der 105 trächtigen Kühe, die nach Marokko transportiert werden, gibt es eine wachsende Unterstützung für ein landesweites Verbot von Lebendexporten außerhalb der EU. Die kürzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück, einen Rindertransport nach Marokko zuzulassen, obwohl ein Landeserlass gegen solche Transporte in Nicht-EU-Länder besteht, hat Forderungen nach strengeren Vorschriften ausgelöst.

    VIER PFOTEN, eine Tierschutzorganisation, hat sich vehement für ein landesweites Verbot von Lebendtierexporten außerhalb der EU eingesetzt und dabei auf das unnötige Leid hingewiesen, das mit solchen Transporten verbunden ist. Die Position der Organisation stimmt mit rechtlichen Meinungen überein, die die Durchführbarkeit eines landesweiten Verbots nahelegen und die Möglichkeit einer Änderung des Tierschutzgesetzes zur Erleichterung der Durchsetzung unterstützen.

    Die Kontroverse um die Entscheidung des Gerichts hat die Dringlichkeit verdeutlicht, ethische und Tierschutzbedenken im Zusammenhang mit Lebendexporten anzugehen. Die laufende Debatte hat die Notwendigkeit einer umfassenden Neubewertung der Vorschriften für den Transport von Nutztieren, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, unterstrichen. Die Unterstützung für ein landesweites Verbot spiegelt die wachsende Anerkennung der unmenschlichen Bedingungen und Verstöße gegen Tierschutzgesetze wider, die während solcher Transporte dokumentiert wurden.

    Während die Entscheidung des Gerichts Fragen zum aktuellen rechtlichen Rahmen aufgeworfen hat, hat sie auch Anstrengungen verstärkt, sich für Reformen einzusetzen, die den Tierschutz priorisieren. Während die Diskussion weitergeht, wird deutlich, dass die Frage der Lebendexporte und des Wohlergehens von Tieren während des Transports sorgfältige Überlegungen und entschlossenes Handeln erfordert, um die humane Behandlung von Nutztieren zu gewährleisten.

    Ausstehende Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts

    Die ausstehende Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat erhebliche Auswirkungen auf die Lösung des Problems des Rindertransports in Nicht-EU-Länder. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück, den Rindertransport trotz des staatlichen Verbots zu erlauben, hat eine weitreichende Debatte ausgelöst und erhebliche Bedenken aufgeworfen.

    Die ausstehende Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist entscheidend für die Zukunft des Rindertransports in Nicht-EU-Länder, insbesondere vor dem Hintergrund der widersprüchlichen Perspektiven zum Tierschutz und zu Handelsvorschriften.

    Das Ergebnis der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wird nicht nur den unmittelbaren Fall der 105 schwangeren Kühe, die für Marokko bestimmt sind, beeinflussen, sondern auch einen Präzedenzfall für ähnliche Situationen in der Zukunft schaffen. Diese Entscheidung wird mit großer Spannung erwartet, da sie weitere Klarheit in Bezug auf das umstrittene Thema der Rindertransportverbote und die Auslegung der Tierschutzgesetze im Kontext des internationalen Handels bringen könnte.

    Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts könnte entweder die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück bestätigen und das staatliche Verbot außer Kraft setzen und den Rindertransport erlauben, oder aber die Entscheidung des unteren Gerichts aufheben und das Verbot solcher Transporte bekräftigen. Die ausstehende Entscheidung unterstreicht auch die Notwendigkeit umfassender Leitlinien und Vorschriften für den Tiertransport, insbesondere in Nicht-EU-Länder, wo die Standards für den Tierschutz erheblich abweichen können.

    Schlussfolgerung

    Insgesamt hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück, den Rindertransport trotz der staatlichen Richtlinie zu erlauben, Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der trächtigen Kühe und der Bedingungen, denen sie in Marokko ausgesetzt sein könnten, aufgeworfen.

    Die Frage der unmenschlichen Behandlung während des Viehtransports, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, ist ein fortlaufendes Anliegen für Tierschutzorganisationen.

    Das ausstehende Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wird Licht auf das Schicksal der 105 trächtigen Kühe werfen.

    Quellen:

    1: https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/gericht-erlaubt-trotz-landeserlass-rindertransport-19379202.html
    2: https://www.landundforst.de/landwirtschaft/tier/gericht-erlaubt-transport-105-traechtigen-rindern-marokko-570462
    3: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Gericht-in-Osnabrueck-erlaubt-Transport-von-105-Rindern-nach-Marokko,tiertransport182.html
    4: https://aussiedlerbote.de/de/gericht-erlaubt-viehtransport-trotz-landesgesetz/
    5: https://www.vier-pfoten.de/unseregeschichten/presse/dezember-2023/verwaltungsgericht-osnabrueck-setzt-qualvollen-lebendtransport-von-rindern-nach-marokko-durch
    6: https://gerati.de/2022/01/21/traegt-peta-schuld-am-eu-entscheid-tiertransporte-in-drittlaendern-bleiben-erlaubt/
  • Oberverwaltungsgericht kippt Eilentscheidung das Verwaltungsgericht Köln – Rinder dürfen nach Marokko transportiert werden

    Der Landkreis Rhein-Sieg hatte am 8. Dezember einen Tiertransport nach Marokko untersagt. Begründet wurde diese Entscheidung mit der Vermutung, das die Tiere in Marokko voraussichtlich nicht tierschutzgerecht behandelt würden.

    Gegen diesen Bescheid des Landkreises Rhein-Sieg, legte die Spedition beim Verwaltungsgericht (VG) Köln per Eilantrag, Beschwerde ein. Das VG Köln lehnte den Eilantrag ab und folgte den Vermutungen der Kommune. 

    Die betroffene Spedition legte gegen die Ablehnung des VG Köln, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein. Das OVG kassierte die Entscheidung des VG Köln und genehmigte den Transport der Rinder, nach Marokko. 

    Spedition sei nicht fortdauernd verantwortlich für die Rinder

    In der Urteilsbegründung des 20. Senat führten die Richter folgendes aus …

    Die Untersagungsanordnung sei voraussichtlich rechtswidrig. Es sei schon fraglich, ob die angenommenen tierschutzrechtlichen Verstöße in Marokko der Spedition zuzurechnen seien. Die Annahme einer fortdauernden Verantwortlichkeit allein wegen des Transports begegne zumindest erheblichen Beden­ken, wenn die Rinder – wofür nichts konkret Greifbares spreche – nicht sofort im An­schluss an den Transport tierschutzwidrig behandelt würden. Erheblich zweifelhaft sei auch, ob die in Rede stehende Gefahr von Verstößen hinrei­chend konkret sei. Der Rhein-Sieg-Kreis stütze sich lediglich auf allgemeine Erkenntnis­se zum Umgang mit Rindern in Marokko. Deren Verlässlichkeit sei bislang nicht durch neutrale Stellungnahmen etwa staatlicher Stellen abgesichert und sie vermittelten allenfalls ein generelles Bild von in Marokko auch üblichen Methoden des Umgangs mit Rindern. Was mit den Rindern hier nach Beendigung des Transports wahrschein­lich geschehen werde, sei mit Ausnahme der letztendlich ‑ zu einem unbestimmten Zeitpunkt ‑ wohl zu erwartenden Schlachtung ungewiss. Eine solche Erkenntnislage möge es dem Verordnungsgeber erlauben, generelle Verbringungsverbote zu erlassen. Der Rhein-Sieg-Kreis sei als örtliche Tierschutzbehörde für den Erlass derartiger Regelungen aber schon nicht zuständig. Die nach der Erkenntnislage verbleibenden er­heblichen Unwägbarkeiten und Ungewissheiten ermächtigen ihn auch nicht da­zu, Verstöße als wahrscheinlich zu unterstellen und der Spedition den Nachweis aufzubürden, dass es nicht zu Zuwiderhandlungen gegen Anforderungen des Tier­schutzgesetzes kommen wird. Vielmehr müsse die Behörde den Sachverhalt selbst ermitteln.

    ovg.nrw.de

    Wirtschaftliche Interessen überwiegen

    Bei der allgemeinen Interessenabwägung über­wiege das wirtschaftliche Interesse der Spedition. Ob den Tieren schwerwiegende Beeinträchtigungen bis hin zur qualvollen Tö­tung drohten, sei hier ebenso ungewiss wie die Verantwortlichkeit der Antrag­stellerin für ein solches Geschehen. Ein faktisches Exportverbot für Rinder in Länder, in denen generell niedrigere Tierschutzstandards als in Deutschland bestünden, wie es mit dem Bescheid erlassen worden sei, sei auch unter Berück­sichtigung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Tierschutzes nicht gerechtfertigt.

    ovg.nrw.de

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    Für mich persönlich ist es fragwürdig, ob das religiöse Schächten eines Tieres, den Straftatbestand eines Tierschutzverstoßes beinhaltet. Nur weil Menschen in Deutschland, die allgemeine Nahrungsbeschaffung gänzlich verlernt haben und bei der Schlachtung von Tieren, fast in Ohnmacht verfallen, bestätigt dieses keine Tierquälerei. Wirtschaftliche Interessen überwiegen.

    Es grenzt schon an Volksverhetzung, wenn sich Beamte hinstellen und das religiöse Schlachten in einem Drittland, als Tierquälerei bezeichnen, obwohl diese Schlachtung dort, nach geltenden Gesetzen erfolgt.

    In Ländern wie Marokko gibt es keine Massentierhaltung! Um die Ernährung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten, ist man auf Tiertransporte angewiesen. Ein Verbot von Tiertransporten in Drittländer, würde meines Erachtens gegen das Völkerrecht verstoßen, da jeder Mensch ein Recht hat, sich ausreichend und abwechslungsreich zu ernähren.

    Mit solchen unbedachten Beschlüssen einzelner Beamter, schüren diese ehern Hass und Gewalt, gegen Ausländer, da man bei solchen unbewiesenen Verboten den Anschein erweckt, dass in Marokko Tiere vorsätzlich Misshandelt werden! Deutsches Tierschutzrecht kann nicht anderen Ländern aufgezwungen werden. Ein Verbot von Transporten verletzt die Berufsfreiheit von deutschen Unternehmen, wie das OVG jetzt auch urteilte!

    Der Beschluss des OVG ist rechtsgültig und unanfechtbar Az: 20 B 1958/20.