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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

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Schlagwort: Lücken bei veterinärmedizinischen Kontrollen

  • Kretschmanns Rückhalt für Hauk nach dem Schlachthofskandal in Biberach

    Kretschmanns Rückhalt für Hauk nach dem Schlachthofskandal in Biberach

    Winfried Kretschmann wies nach dem Schlachthofskandal in Biberach die Forderung der oppositionellen SPD zurück, Agrarminister Peter Hauk zu entlassen. „Ich werde ihn nicht entlassen“, sagte der Grünen-Politiker dem damaligen dpa-Bericht zufolge. Die von Hauk vorgestellten Maßnahmen bezeichnete er als schlüssig und äußerte die Erwartung, damit die Probleme in den Griff zu bekommen. Zugleich verlangte der Ministerpräsident Aufklärung darüber, wie solche Zustände trotz einer von ihm als hundertprozentig bezeichneten Kontrolle durch Veterinäre möglich gewesen waren. Seine Entscheidung sicherte dem CDU-Minister politischen Rückhalt, ließ die Frage nach der Wirksamkeit der Aufsicht aber ausdrücklich offen.

    Rückhalt für den Minister, Kritik an den Zuständen

    Anlass der Auseinandersetzung waren veröffentlichte Aufnahmen aus dem Biberacher Schlachthof. Der dpa-Bericht beschrieb, wie sich das Töten von Rindern durch fehlerhafte Bolzenschussgeräte qualvoll verlängert habe. Kretschmann verurteilte die Zustände mit den Worten: „Das geht wirklich überhaupt nicht.“ Während die SPD daraus die Forderung nach Hauks Entlassung ableitete, setzte der Regierungschef auf dessen angekündigte Maßnahmen. Der politische Gegensatz betraf damit die personelle Konsequenz aus dem Fall: Ablösung des Ministers oder Korrekturen unter seiner Verantwortung.

    Biberach stand dabei nicht allein. Der dpa-Bericht verwies auf die Schließung eines Schlachthofs in Tauberbischofsheim Anfang 2018 und auf eine weitere Betriebsschließung in Gärtringen im Kreis Böblingen. Hauk hatte verschärfte Kontrollen in der Branche sowie die Förderung regionaler Schlachthöfe angekündigt. Die politische Aufgabe reichte damit über den einzelnen Betrieb hinaus. Kretschmanns Erwartung an das Maßnahmenpaket bezog sich auf die Vermeidung weiterer solcher Zustände, nicht nur auf eine Reaktion am Standort Biberach.

    Biberacher Vorgeschichte: neun Mängel, acht als erledigt gemeldet

    Zum historischen Hintergrund gehört die Mitteilung des Agrarministeriums vom 25. November 2020. Darin erklärte Hauk, die aus den Medien bekannten Bilder aus Biberach entsprächen nicht den rechtlichen Vorgaben für eine tierschutzgerechte Schlachtung. Das Ministerium teilte mit, er habe am selben Morgen in Abstimmung mit dem Landratsamt Biberach die vorläufige Schließung veranlasst. Bis zur Klärung sollten dort keine Tiere mehr geschlachtet werden. Gegenstand der Aufklärung waren die Verantwortung des Betreibers und seiner Beschäftigten sowie die Rolle des amtlichen Kontrollpersonals.

    Hauk verwies damals auf das Schlachthofmonitoring von 2018, bei dem das Regierungspräsidium neun Mängel gemeldet habe. Acht davon seien zwischenzeitlich als erledigt gemeldet worden. Offen geblieben seien fehlerhafte Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Betäubungsgerät. Diese Dokumentationsmängel sind von der im dpa-Bericht beschriebenen Fehlerhaftigkeit der Bolzenschussgeräte zu unterscheiden; sie besagen für sich genommen nichts über einen technischen Defekt. Hauk bewertete die Fernsehbilder seinerseits als Ausdruck offensichtlichen und groben menschlichen Fehlverhaltens. Eine unangekündigte gemeinsame Kontrolle von Regierungspräsidium und Veterinäramt hatte nach Ministeriumsangaben außerdem neue Mängel ergeben und ebenfalls zur vorläufigen Schließung beigetragen.

    Entscheidend war das Eingreifen während der Schlachtung

    Die Aufklärung war am 25. November 2020 nach Darstellung des Ministeriums noch nicht abgeschlossen. Den Behörden liege das vollständige Filmmaterial noch nicht vor, hieß es damals. Hauk forderte SOKO Tierschutz zur Übergabe sämtlicher Aufnahmen auf; das Regierungspräsidium Tübingen wurde gebeten, bei der Staatsanwaltschaft Amtshilfe wegen des Materials zu erbitten. Daneben kündigte der Minister Gespräche mit Behörden und Schlachtbranche an, um deren Zusammenarbeit vor Ort zu verbessern. Ein angekündigter Maßnahmenkatalog sollte sowohl die Schlachtung als auch die Nutztierhaltung betreffen.

    Für die praktische Bewertung dieser Politik ist Hauks eigene Anforderung an die Kontrolle aufschlussreich. In der Mitteilung von 2020 verlangte er neben verantwortungsbewussten Betreibern und Beschäftigten auch Kontrollpersonal, das Verstöße konsequent unterbindet. Damit benannte er einen strengeren Maßstab als die bloße Anwesenheit einer Aufsicht: Entscheidend ist deren Eingreifen im laufenden Betrieb. Die Förderung regionaler Schlachtung und die Durchsetzung tierschutzgerechter Abläufe erfüllen folglich unterschiedliche Aufgaben. Der zentrale Prüfstein für Kretschmanns Vertrauen in Hauk war deshalb, ob die angekündigten Veränderungen genau dort Wirkung entfalten würden, wo Tiere geschlachtet und die Vorgänge überwacht werden.

    Quellen