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Schlagwort: Krankheiten beim Welpenkauf

  • Welpenkauf aus Osteuropa: Behörde warnt vor Krankheiten und Tierleid

    Welpenkauf aus Osteuropa: Behörde warnt vor Krankheiten und Tierleid

    In Sachsen warnt die Landesuntersuchungsanstalt (LUA) eindringlich vor dem Welpenkauf aus Osteuropa, wenn Herkunft, Transportweg und Gesundheitsstatus der Tiere nicht nachvollziehbar sind. Untersuchungen der Behörde zeigen, dass geschmuggelte oder unter problematischen Bedingungen importierte Hunde Krankheitserreger wie Salmonellen, Parvoviren, Parasiten und Bandwürmer in sich tragen können. Auch die Gefahr einer Einschleppung von Tollwut spielt bei unzureichend geimpften Importhunden weiterhin eine Rolle. Neben dem Tierleid können dadurch erhebliche gesundheitliche und finanzielle Folgen für Käufer entstehen.

    Tollwutfall führte zu Maßnahmen in Sachsen

    Wie ernst die Gesundheitsgefahr genommen wird, zeigte ein Tollwutfall Ende 2025. Ein Hund war über eine Tierschutzorganisation aus Russland nach Rheinland-Pfalz gebracht worden und erkrankte an Tollwut. Deutschland gilt seit Jahren als frei von klassischer terrestrischer Tollwut, dennoch bleibt die Einschleppung durch unzureichend kontrollierte Tierimporte ein Risiko. Der Fall hatte auch Folgen für Sachsen, weil drei weitere Hunde aus demselben Sammeltransport dort vermittelt worden waren.

    Die drei Tiere wurden amtstierärztlich überprüft, geimpft und zunächst unter behördliche Beobachtung gestellt. Bei der LUA wurden vorsorglich die Tollwutantikörper-Titer bestimmt. Die Untersuchungen ergaben einen ausreichenden Schutz, sodass die angeordneten Maßnahmen anschließend wieder aufgehoben werden konnten. Für Käufer zeigt dieser Fall, dass Herkunft, Impfstatus und Transportweg eines Hundes nicht nur Fragen des Tierschutzes, sondern auch des Gesundheitsschutzes sind.

    Ein ähnliches Problem zeigte sich erst im September 2026 in Berlin. Dort wurden drei kranke Welpen aus einem Kofferraum beschlagnahmt, die nach den vorliegenden Angaben aus Polen stammten und teilweise weder über die erforderlichen Impfungen noch über eine Kennzeichnung verfügten. Die Tiere kamen wegen des möglichen Tollwutrisikos zunächst in Quarantäne. Solche Fälle verdeutlichen, warum insbesondere bei kurzfristigen Übergaben und ungeklärter Herkunft Vorsicht geboten ist.

    Illegale Transporte an der polnischen und tschechischen Grenze

    Nach Angaben der LUA werden in Sachsen immer wieder Hunde aus illegalen Transporten aufgegriffen. Aufgrund der geografischen Lage betrifft dies insbesondere die Grenzregionen zu Polen und Tschechien sowie die Landkreise Görlitz und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Häufig handelt es sich um junge Tiere kleiner und derzeit gefragter Hunderassen beziehungsweise Mischlinge, darunter Chihuahuas, Spitze, Zwergspitze und Malteser. Gerade solche Tiere lassen sich aufgrund ihrer Größe vergleichsweise einfach transportieren und über Onlineangebote kurzfristig vermitteln.

    Wie viele geschmuggelte Hunde insgesamt bei Kontrollen entdeckt werden, lässt sich für Sachsen allerdings nicht beziffern. Nach Angaben des Innenministeriums werden diese Fälle nicht in einer eigenen Statistik erfasst. Auch die LUA untersucht beschlagnahmte Tiere nur anlassbezogen, beispielsweise wenn ein Tier verendet ist oder ein konkreter Krankheitsverdacht besteht. Die vorhandenen Untersuchungszahlen bilden deshalb nicht das vollständige Ausmaß des illegalen Welpenhandels ab.

    GERATI hat sich bereits mehrfach mit diesem Problem beschäftigt. Auch bei einer von Martin Rütter begleiteten Aktion gegen illegalen Welpenhandel standen Herkunft, Verkaufswege und die Bedingungen im Mittelpunkt, unter denen Welpen gehandelt werden. Entscheidend bleibt dabei die Unterscheidung zwischen seriöser Zucht beziehungsweise nachvollziehbarer Vermittlung und einem Handel, bei dem Herkunft und Gesundheitsstatus der Tiere verschleiert werden. Ein pauschaler Verdacht gegen jeden aus dem Ausland stammenden Hund wäre deshalb ebenso falsch wie das Ignorieren der dokumentierten Risiken.

    Obduktionen zeigen gesundheitliche Folgen

    Zwischen 2020 und 2025 wurden nach Angaben der LUA 23 geschmuggelte Tiere obduziert. Einer der dokumentierten Fälle betraf im April 2025 einen Hund aus Bulgarien. Das Tier war wegen mangelhafter Papiere und einer fehlenden Tollwutimpfung an der Grenze beschlagnahmt worden. Später litt der Hund trotz Behandlung in einer Tierklinik unter blutigem Erbrechen und Durchfall und starb.

    Bei der anschließenden Sektion stellte die LUA einen massiven Befall mit Herzwürmern fest. Herzwürmer können unter anderem Herz, Lunge und weitere Organe schwer schädigen und ohne rechtzeitige Diagnose tödlich verlaufen. Gerade bei Hunden aus Regionen, in denen entsprechende Parasiten verbreitet sind, können deshalb zusätzliche veterinärmedizinische Untersuchungen erforderlich sein. Der Fall zeigt, dass gesundheitliche Probleme nicht zwangsläufig unmittelbar bei der Übergabe eines Tieres erkennbar sind.

    Niedriger Kaufpreis kann hohe Folgekosten verursachen

    Die LUA rät sowohl aus Gründen des Tierschutzes als auch wegen möglicher Infektionsgefahren vom Kauf von Welpen mit ungeklärter Herkunft aus dem Ausland ab. Kommerzielle Welpenzuchten unter schlechten hygienischen Bedingungen können Erkrankungen begünstigen und gleichzeitig erhebliches Tierleid verursachen. Für Käufer kommen unter Umständen hohe Kosten für Diagnostik, Behandlung, Quarantäne oder behördlich angeordnete Untersuchungen hinzu. Ein vermeintlich günstiger Kauf kann dadurch schnell erheblich teurer werden als der Erwerb eines nachweislich gesund aufgezogenen Tieres.

    Besonders kritisch sind Angebote, bei denen sehr junge Tiere kurzfristig über das Internet verkauft oder an wechselnden Treffpunkten übergeben werden. Fehlende oder widersprüchliche Dokumente, nicht nachvollziehbare Impfungen, eine fehlende Kennzeichnung oder die Weigerung, die tatsächliche Haltung der Tiere zu zeigen, sollten Käufer misstrauisch machen. Entscheidend ist nicht allein, aus welchem Land ein Hund stammt, sondern ob seine Herkunft und sein Gesundheitsstatus nachvollziehbar dokumentiert werden können. Transparenz ist hier ein wesentlich besserer Schutz als ein besonders niedriger Verkaufspreis.

    Auch die geplanten europäischen Vorgaben zur Kennzeichnung von Hunden und Katzen setzen an diesem Problem an. GERATI hat bereits erläutert, welche Rolle die Chip-Pflicht und Registrierung beim illegalen Welpenhandel spielen können. Eine Kennzeichnung allein wird kriminelle Handelsstrukturen jedoch nicht beseitigen, wenn Dokumente gefälscht oder Kontrollen umgangen werden. Sie kann aber dazu beitragen, Herkunft und Besitzerwechsel besser nachvollziehbar zu machen.

    Herkunft prüfen statt pauschal verurteilen

    Die Warnung der sächsischen Untersuchungsanstalt sollte nicht als pauschale Verurteilung jeder seriösen Vermittlung eines Hundes aus Osteuropa verstanden werden. Das eigentliche Problem sind unklare Herkunft, illegale Transporte, fehlende Impfungen und Zuchten unter schlechten hygienischen und tierschutzrelevanten Bedingungen. Ein ordnungsgemäß transportierter, tierärztlich untersuchter und vollständig dokumentierter Hund ist nicht mit einem geschmuggelten Welpen aus einer anonymen Onlineanzeige gleichzusetzen. Genau diese Unterscheidung ist wichtig, wenn über illegalen Welpenhandel gesprochen wird.

    Wer einen Hund kaufen oder übernehmen möchte, sollte deshalb Herkunftsnachweise, Chipnummer, Impfstatus und vorhandene tierärztliche Unterlagen kontrollieren. Auch das Alter des Tieres, der tatsächliche Herkunftsort und die Bedingungen der Übergabe sollten plausibel sein. Lassen sich zentrale Angaben nicht überprüfen oder widersprechen sich die Dokumente, ist Zurückhaltung angebracht. Der niedrigste Kaufpreis sollte bei einer Entscheidung für ein Tier jedenfalls nicht das wichtigste Kriterium sein.

    Quellen