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Schlagwort: Jagdtradition

  • PETA-Kritik an Hubertusmesse: Streit um Gottesdienst in Kronberg

    PETA-Kritik an Hubertusmesse: Streit um Gottesdienst in Kronberg

    PETA fordert die Kirchengemeinde in Kronberg auf, die Hubertusmesse künftig nicht mehr zu unterstützen. Die Organisation sieht in dem Gottesdienst eine kirchliche Legitimation der Jagd. Gerade diese Schlussfolgerung verlangt jedoch eine konkrete Begründung: Welche Inhalte der angekündigten Messe rechtfertigen den Vorwurf? Die Veranstaltungsquellen beschreiben einen ökumenischen Gottesdienst mit Jagdmusik und dem Leitgedanken „Im Einklang leben“. Sie belegen die Verbindung zur jagdlichen Tradition, aber keine pauschale Billigung sämtlicher Jagdpraktiken.

    Warum soll sich die Kirchengemeinde zurückziehen?

    Nach dem vorliegenden Bericht der Taunus-Nachrichten kritisiert PETA-Fachreferent Peter Höffken die Veranstaltung als falsches Signal. Die Gemeinde solle sich für die Schöpfung einsetzen; ihre Unterstützung der Hubertusmesse stellt PETA dazu in einen Gegensatz. Damit bleibt es nicht bei Kritik an einzelnen Jagdhandlungen: Die Organisation fordert eine Änderung der kirchlichen Beteiligung an einer religiösen Veranstaltung.

    Diese Forderung ist an ihrem konkreten Anlass zu messen. Aus der Beteiligung von Jägerinnen und Jägern allein folgt noch nicht, welche Jagdpraktiken ein Gottesdienst gutheißt. Der vorliegende Bericht nennt weder eine entsprechende Predigtpassage noch eine bestimmte Drückjagd, die mit der Kronberger Messe verbunden wäre. PETAs allgemeine Ablehnung der Jagd ersetzt diesen Nachweis nicht. Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, Höffken lehne Religion grundsätzlich ab: Belegt ist seine Kritik an der Verbindung von Kirche und Jagd.

    Die Frage an PETA lautet deshalb, weshalb die Gemeinde ihre religiöse Veranstaltung an der jagdethischen Position der Organisation ausrichten sollte. Dazu müsste PETA darlegen, welche konkreten Inhalte sie beanstandet und weshalb die geforderte Beendigung der kirchlichen Unterstützung daraus folgt. Die Berufung auf christliche Barmherzigkeit formuliert einen ethischen Maßstab. Sie entscheidet aber nicht von selbst, wie die Gemeinde das Verhältnis von Glauben, Tierwohl und jagdlicher Tradition verstehen muss.

    Veranstalter betonen Verantwortung für die Natur

    Die Stadt Kronberg beschreibt den Gottesdienst als Verbindung von Liturgie und Jagdmusik unter einem Leitgedanken des Miteinanders von Mensch, Natur und Schöpfung. Der beteiligte Jagdklub Main-Taunus betont die überlieferte Wandlung des Hubertus zum frommen Menschen und ein Leben im Einklang mit der Natur. Das ist eine andere Deutung der Veranstaltung als die von PETA behauptete Legitimation der Jagd.

    Diese Selbstdarstellungen sind als Positionen der Beteiligten einzuordnen. Sie beweisen weder, dass jede Jagdpraxis verantwortungsvoll ist, noch beantworten sie alle Fragen zum Tierwohl. Sie zeigen jedoch, dass PETAs Bewertung nicht die einzige begründungsbedürftige Deutung des Gottesdienstes ist. Eine eigens auf die aktuelle PETA-Kritik abgegebene Stellungnahme der Gemeinde liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor; die Ankündigungen werden hier nicht als nachträgliche Antwort ausgegeben.

    Das Beispiel Genf trägt keine pauschale Schlussfolgerung

    Der Ausgangsbericht verbindet PETAs Kritik außerdem mit der These, natürliche Einflüsse reichten zur Regulierung von Wildbeständen aus. Als Beispiel nennt er den Kanton Genf mit seinem Verbot der Freizeitjagd. Das Verbot besteht tatsächlich seit 1974. Daraus folgt jedoch nicht, dass der Kanton vollständig auf menschliche Eingriffe in Wildbestände verzichtet.

    Auf seiner offiziellen Informationsseite erläutert der Kanton Genf, dass Umweltwächter bei Bedarf professionelle Regulierungsabschüsse durchführen. Die Behörde beschreibt außerdem Prävention und Regulierung von Wildschweinen zur Begrenzung von Schäden an Kulturen. Das Genfer Modell unterscheidet somit zwischen verbotener Freizeitjagd und behördlichem Wildtiermanagement. Wer Genf als Beleg für eine ausschließlich natürliche Bestandsregulierung anführt, lässt einen wesentlichen Bestandteil dieses Modells außer Betracht.

    Das ist eine sachliche Grenze des wiedergegebenen Arguments. Sie beweist umgekehrt weder die Notwendigkeit jeder deutschen Jagdpraxis noch die ethische Richtigkeit einer Hubertusmesse. Ob und welche Eingriffe erforderlich sind, muss anhand der jeweiligen Tierart, des Lebensraums und des konkreten Ziels geprüft werden. Die Frage nach der kirchlichen Beteiligung lässt sich mit dem bloßen Verweis auf Genf deshalb nicht entscheiden.

    Konkrete Belege statt pauschaler Verurteilung

    Angekündigt ist die Kronberger Messe für den 6. November 2026 um 19 Uhr in der Evangelischen Johanniskirche. Liturgie, Chor, Orgel und Jagdhornmusik bilden das Programm. Die Veranstaltung ist öffentlich zugänglich; der Jagdklub lädt auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ein.

    Kritik an einer religiösen Veranstaltung ist legitim und muss sich ebenso an Belegen messen lassen wie die Aussagen ihrer Veranstalter. Für PETAs Rückzugsforderung fehlt in den vorliegenden Quellen eine konkrete Verbindung zwischen dem Inhalt dieser Messe und den allgemein beanstandeten Jagdpraktiken. Das Genfer Beispiel schließt diese Lücke nicht. Eine belastbare Auseinandersetzung müsste erklären, weshalb gerade dieser Gottesdienst die kritisierten Handlungen legitimiert. Eine pauschale Gleichsetzung von religiöser Begleitung und Billigung jeder Jagdpraxis reicht dafür nicht.

    Quellen