In zwei niedersächsischen Hähnchenmastbetrieben mit zusammen rund 63.000 Tieren stehen schwere Tierschutzvorwürfe im Raum. Die Tierrechtsorganisation Aninova hat nach eigenen Angaben Strafanzeigen gegen zwei Landwirte gestellt und Videoaufnahmen aus den Betrieben an die zuständigen Behörden übermittelt. Das Material aus dem Februar 2026 soll unter anderem kranke und verletzte Hähnchen, tote Tiere zwischen lebenden Artgenossen sowie einen problematischen Umgang mit Tieren beim Ausstallen zeigen. Ob daraus tatsächlich strafrechtlich relevante Verstöße folgen und welche Personen hierfür verantwortlich sein könnten, müssen die zuständigen Behörden klären.
Aufnahmen aus Vechta und Stade
Betroffen sind ein Betrieb im Landkreis Vechta mit etwa 43.000 Masthähnchen und ein weiterer Betrieb im Landkreis Stade mit rund 20.000 Tieren. Nach Darstellung von Aninova sollen einzelne kranke oder verletzte Tiere nicht ausreichend versorgt worden sein. Besonders kritisiert werden Szenen während des Ausstallens, bei denen Hähnchen kopfüber getragen, geworfen oder teilweise getreten worden sein sollen. Die veröffentlichten Angaben beziehen sich auf Videoaufnahmen, die nach Angaben der Organisation im Februar 2026 entstanden sind.
Dabei müssen zwei unterschiedliche Vorwurfskomplexe voneinander getrennt werden. Einerseits geht es um die Versorgung einzelner Tiere während der Mast, andererseits um den Umgang mit den Hähnchen beim Einfangen und Verladen für den Transport zum Schlachthof. Videoaufnahmen können Hinweise auf mögliche Verstöße liefern, ersetzen jedoch keine behördliche oder gerichtliche Prüfung des gesamten Sachverhalts. Auch die Betreiber der betroffenen Betriebe äußerten sich gegenüber dem NDR zunächst nicht zu den konkreten Vorwürfen.
Veterinäramt bewertet Verhalten als tierschutzwidrig
Besonders deutlich fällt die Reaktion des zuständigen Veterinäramtes auf Teile des Videomaterials aus. Das Amt bezeichnete das Verhalten einzelner Mitglieder einer Fängerkolonne als „hochgradig tierschutzwidrig“ und kündigte eine eigene Strafanzeige wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an. Damit stammt die rechtliche Reaktion in diesem Punkt nicht ausschließlich von einer Tierrechtsorganisation, sondern auch von einer zuständigen Behörde. Eine strafrechtliche Schuld einzelner Personen ist damit allerdings noch nicht festgestellt.
Bei den behördlichen Kontrollen zeigen sich zugleich Unterschiede zwischen den beiden betroffenen Betrieben. Im Landkreis Vechta seien nach Angaben des NDR bei regelmäßigen Kontrollen keine Verstöße festgestellt worden. Im Landkreis Stade habe es dagegen im Rahmen von Lebenduntersuchungen wiederholt Mängel gegeben, deren Beseitigung angeordnet und anschließend kontrolliert worden sei. Welche konkreten Mängel dies waren und ob ein unmittelbarer Zusammenhang mit den jetzt veröffentlichten Videoaufnahmen besteht, ist öffentlich bislang nicht näher erläutert worden.
PHW sieht Probleme bei Mitarbeitern der Verladefirma
Auch die PHW-Gruppe, zu der die Marke Wiesenhof gehört und die von einem der betroffenen Betriebe beliefert wird, hat sich zu dem Material geäußert. Das Unternehmen bewertete das Verhalten von zwei Mitarbeitern einer beauftragten Verladefirma auf den Aufnahmen als kritisch. Gleichzeitig erklärte PHW, dass auf den übrigen Videosequenzen aus den beiden Ställen nach eigener Einschätzung keine weiteren Auffälligkeiten zu erkennen seien. Dem betroffenen Landwirt wurde nach Unternehmensangaben empfohlen, ebenfalls Anzeige zu erstatten.
Damit stellt sich auch die Frage nach der konkreten Verantwortungsverteilung. Beim Ausstallen können neben dem Tierhalter externe Fang- oder Verladeunternehmen tätig sein, deren Mitarbeiter unmittelbar mit den Tieren umgehen. Ob mögliche Verstöße ausschließlich einzelnen Beschäftigten zugerechnet werden können oder ob zusätzlich organisatorische Abläufe und Kontrollen auf betrieblicher Ebene untersucht werden müssen, lässt sich anhand der bisher veröffentlichten Informationen nicht abschließend beurteilen. Genau diese Abgrenzung dürfte für die weiteren Prüfungen von Bedeutung sein.
Strafanzeigen bedeuten noch keine festgestellte Schuld
Die Strafanzeigen werden nun von den zuständigen Stellen geprüft. Entscheidend ist dabei nicht allein, was auf einzelnen Videosequenzen zu sehen ist, sondern auch, wann und wo die jeweiligen Szenen aufgenommen wurden, welche Personen beteiligt waren und welche konkreten Handlungen ihnen zugerechnet werden können. Für eine strafrechtliche Bewertung muss zudem geklärt werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz tatsächlich erfüllt sind. Eine Strafanzeige oder ein öffentlich erhobener Vorwurf ist deshalb nicht mit einer strafrechtlichen Feststellung gleichzusetzen.
Das gilt insbesondere bei Material, das von einer Tierrechtsorganisation veröffentlicht und mit einer eigenen Bewertung versehen wird. Die Bilder können Anlass für Kontrollen und Ermittlungen geben, ihre rechtliche Einordnung obliegt jedoch Behörden und gegebenenfalls Gerichten. Gerade bei emotional stark aufgeladenen Fällen ist die Trennung zwischen dokumentiertem Verhalten, der Interpretation einer Organisation und einer späteren juristischen Bewertung entscheidend. Im vorliegenden Fall liegt zumindest für einzelne Szenen bereits eine deutliche behördliche Einschätzung vor, während die Frage der persönlichen und strafrechtlichen Verantwortung weiterhin offen ist.
Weitere Tierwohlverfahren in Niedersachsen
Der Fall steht im Zusammenhang mit weiteren Auseinandersetzungen zwischen Tierschutzorganisationen, landwirtschaftlichen Betrieben und der Fleischwirtschaft. Beim Schlachthof in Elsfleth laufen nach Angaben des NDR weiterhin Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen eigener Tierwohlvorwürfe. Dieses Verfahren betrifft jedoch einen anderen Betrieb und einen eigenständigen Sachverhalt. Eine Vermischung der Fälle würde deshalb weder der tatsächlichen noch der rechtlichen Lage gerecht.
Für die beiden jetzt betroffenen Hähnchenmastbetriebe kommt es darauf an, welche Feststellungen die zuständigen Behörden nach Prüfung des vollständigen Materials treffen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob kranke oder verletzte Tiere tatsächlich nicht angemessen versorgt wurden und ob beim Ausstallen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. Ebenso wichtig ist die Klärung, welche Personen für mögliche Verstöße konkret verantwortlich waren. Erst behördliche Ermittlungen und gegebenenfalls gerichtliche Entscheidungen können aus den derzeitigen Vorwürfen belastbare rechtliche Feststellungen machen.
Quellen
- ndr.de – Vorwürfe wegen Tierquälerei gegen Hähnchenmastbetriebe – https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/tierquaelerei-vorwuerfe-gegen-haehnchenmastbetriebe,maststall-100.html
- tagesschau.de – Vorwürfe wegen Tierquälerei gegen Hähnchenmastbetriebe – https://www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/tierquaelerei-vorwuerfe-gegen-haehnchenmastbetriebe,maststall-100.html
- presseportal.de – Getreten, geworfen, misshandelt: ANINOVA deckt Tierquälerei in zwei Wiesenhof-Hähnchenmastbetrieben in Niedersachsen auf – https://www.presseportal.de/pm/115581/6352824
