Die Bundesregierung will die Videoüberwachung in Schlachthöfen gesetzlich vorschreiben. Künftig sollen insbesondere größere Betriebe ihre tierschutzrelevanten Arbeitsbereiche mit Kameras überwachen und den Veterinärbehörden die Aufzeichnungen zur Verfügung stellen. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums wären rund 230 Schlachtstätten betroffen, die zusammen mehr als 90 Prozent des deutschen Schlachtvolumens abdecken. Während Befürworter darin eine Möglichkeit sehen, Tierschutzverstöße besser aufzuklären, warnen Vertreter kleinerer Schlachthöfe vor zusätzlichen Kosten, bürokratischen Anforderungen und einer weiteren Belastung ihrer Beschäftigten.
Waldkraiburg zeigt, wie Videoüberwachung bereits funktioniert
Im oberbayerischen Waldkraiburg wird die Videoüberwachung bereits seit mehreren Jahren eingesetzt. In dem großen Rinderschlachthof, in dem wöchentlich etwa 4.000 bis 5.000 Rinder geschlachtet werden, dokumentieren Kameras die Arbeitsabläufe in Bereichen, in denen mit lebenden Tieren umgegangen wird, sowie bei der Entblutung. Der dortige Tierschutzbeauftragte Anton Kumpfmüller sieht darin ein wichtiges Instrument, um Arbeitsprozesse kontinuierlich zu kontrollieren und gegebenenfalls zu verbessern. Nach seiner Einschätzung kann eine verpflichtende Videoüberwachung auch in anderen Betrieben zu mehr Transparenz beitragen.
Die Erfahrungen aus Waldkraiburg verdeutlichen allerdings auch, dass Kameras allein keinen besseren Tierschutz garantieren. Entscheidend ist, dass Aufnahmen tatsächlich ausgewertet, mögliche Verstöße erkannt und notwendige Veränderungen anschließend umgesetzt werden. Videoaufzeichnungen können beispielsweise dokumentieren, wie Tiere entladen, zur Betäubung geführt und anschließend geschlachtet werden. Sie ersetzen jedoch weder geschultes Personal noch die unmittelbare Überwachung durch die zuständigen Veterinärbehörden.
Welche Betriebe künftig Kameras installieren müssen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine verpflichtende Videoüberwachung insbesondere für Schlachteinrichtungen vor, die aufgrund ihrer Größe bereits einen Tierschutzbeauftragten benennen müssen. Maßgeblich sind dabei die europäischen Vorgaben und die jeweiligen jährlichen Schlachtmengen. Erfasst werden sollen unter anderem die Entladung, die Unterbringung der Tiere, die Betäubung sowie die anschließende Entblutung. Die Kameras müssen dabei sowohl die Tiere als auch die Personen erfassen, die mit ihnen umgehen.
Auch die Speicherung und behördliche Auswertung sind im Gesetzentwurf bereits konkret geregelt. Die Betriebe sollen ihre Aufnahmen für die letzten 30 Schlachttage speichern und den zuständigen Behörden arbeitstäglich zum Abruf bereitstellen. Die Veterinärbehörden sollen das Material sowohl stichprobenartig als auch bei konkreten Verdachtsfällen überprüfen können. Technische Einzelheiten könnten später durch eine zusätzliche Rechtsverordnung festgelegt werden.
Bereits im Juli 2026 berichtete GERATI über die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes und die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen . Der Gesetzentwurf wurde am 9. Juli erstmals im Bundestag beraten und war am 11. September Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigenanhörung. Dort forderte eine Mehrheit der angehörten Experten, die Überwachung nicht auf größere Schlachtstätten zu beschränken. Die gesetzliche Neuregelung befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren und ist damit noch keine allgemein geltende Pflicht.
Kleine Schlachthöfe warnen vor zusätzlichen Belastungen
Besonders kritisch betrachten manche Betreiber kleinerer Schlachthöfe die möglichen wirtschaftlichen und personellen Folgen. Peter Strobel, Leiter des kommunalen Schlachthofs in Garmisch-Partenkirchen, verweist gegenüber BR24 auf bereits bestehende Kontrollen, zahlreiche Auflagen und den zunehmenden Mangel an qualifizierten Metzgern. Sein Betrieb schlachtet wöchentlich etwa 200 Tiere und liegt knapp oberhalb der Grenze, ab der die geplante Überwachungspflicht greifen würde. Strobel befürchtet, dass eine dauerhafte Kameraüberwachung die Beschäftigten zusätzlich belastet und weitere Anforderungen kleinere Betriebe langfristig überfordern könnten.
Dabei ist eine Unterscheidung zwischen Aufzeichnung und Auswertung wichtig. Der Gesetzentwurf verpflichtet die betroffenen Schlachthöfe nicht dazu, sämtliche Videoaufnahmen selbst systematisch zu überprüfen, sondern sieht diese Aufgabe bei den zuständigen Behörden. Dennoch müssen die Betriebe die technische Infrastruktur bereitstellen, Aufzeichnungen speichern und deren Abruf ermöglichen. Gerade bei kleineren Unternehmen können Anschaffung, Wartung und Datenschutz zusätzliche organisatorische Anforderungen verursachen.
Die Bundesregierung will kleinere Schlachtstätten deshalb grundsätzlich von der Verpflichtung ausnehmen. Allerdings könnten Veterinärbehörden auch dort eine Videoüberwachung anordnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften vorliegen. Vertreter des Fleischerhandwerks begrüßen die grundsätzliche Ausnahme, weil kleinere Betriebe zusätzliche Kosten häufig schwerer tragen können. Gleichzeitig besteht die Sorge, dass weitere Belastungen regionale Schlachtmöglichkeiten gefährden und dadurch längere Tiertransporte notwendig werden könnten.
Tierschutzorganisationen fordern eine umfassendere Überwachung
Der Deutsche Tierschutzbund betrachtet die vorgesehene Beschränkung auf größere Schlachthöfe kritisch. Nach Auffassung des Verbandes können Tierschutzverstöße unabhängig von der Betriebsgröße auftreten, weshalb eine allgemeine Überwachungspflicht erforderlich sei. Auch Vertreter der Bundestierärztekammer und weiterer Organisationen sprachen sich während der parlamentarischen Anhörung für eine Ausweitung aus. Die Bundesregierung verfolgt dagegen mit ihrem Entwurf einen Ansatz, der einen Großteil der Schlachtungen erfasst, ohne sämtliche kleineren Betriebe zur Installation von Kameras zu verpflichten.
Die öffentliche Diskussion betrifft damit nicht nur die Anzahl der überwachten Betriebe, sondern ebenso die praktische Wirksamkeit der vorgesehenen Kontrollen. Während größere Schlachthöfe zahlreiche Arbeitsabläufe gleichzeitig dokumentieren müssen, unterscheiden sich kleinere Einrichtungen häufig deutlich hinsichtlich ihrer technischen Ausstattung und personellen Möglichkeiten. Eine Ausweitung der Überwachung würde deshalb auch die Frage aufwerfen, wie zusätzliche Aufnahmen von den zuständigen Veterinärbehörden tatsächlich ausgewertet werden sollen. In der Bundestagsanhörung wurde unter anderem vorgeschlagen, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine KI-gestützte Auswertung zu prüfen.
Entscheidend ist die tatsächliche Kontrolle
Die geplante Videoüberwachung schafft zusätzliche Möglichkeiten, Arbeitsabläufe nachträglich zu kontrollieren und mögliche Tierschutzverstöße zu dokumentieren. Ob dadurch tatsächlich weniger Verstöße auftreten, hängt wesentlich davon ab, wie konsequent das Material überprüft wird und welche Maßnahmen bei festgestellten Problemen folgen. Gleichzeitig müssen die Anforderungen für kleinere Betriebe wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar bleiben, damit regionale Schlachtstrukturen nicht durch unverhältnismäßige Zusatzbelastungen gefährdet werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird deshalb insbesondere zu klären sein, wie sich eine wirksame Tierschutzkontrolle mit praktikablen Vorgaben für unterschiedlich große Schlachtstätten verbinden lässt.
Quellen
- Bayerischer Rundfunk – Was bringt Videoüberwachung im Schlachthof? – https://www.br.de/nachrichten/bayern/was-bringt-videoueberwachung-im-schlachthof,VVxtPtL
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat – Videoüberwachung in Schlachthöfen – https://www.bmleh.de/DE/themen/tiere/tierschutz/videoueberwachung.html
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat – Kabinett beschließt verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen – https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/038-video%C3%BCberwachung.html
- Deutscher Bundestag – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes, Drucksache 21/6809 – https://dserver.bundestag.de/btd/21/068/2106809.pdf
- Deutscher Bundestag – Novellierung des Tierschutzgesetzes debattiert – https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-tierschutzgesetz-1192570
