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Schlagwort: Gelöschte Überwachungsaufnahmen

  • Landtagsanhörung zum Schlachthof Kellinghusen: Wie wirksam sind die Kontrollen?

    Landtagsanhörung zum Schlachthof Kellinghusen: Wie wirksam sind die Kontrollen?

    Der Umwelt- und Agrarausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags hat Behörden und Tönnies zu mutmaßlichen Tierschutzverstößen im Schlachthof Kellinghusen befragt. Nach dem NDR-Bericht beantworteten Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU), die Leiterin des Kreisveterinäramtes Steinburg, Birte Hellerich, und Tönnies-Tierschutzbeauftragter Jörg Altemeier die Fragen der Abgeordneten. Im Mittelpunkt standen neben den gefilmten Handlungen die betriebliche Videoüberwachung und die Reichweite amtlicher Kontrollen. Dabei wurde ein entscheidender Unterschied deutlich: Täglich anwesendes Kontrollpersonal bedeutet keine lückenlose Überwachung sämtlicher Arbeitsschritte.

    Den politischen Anstoß hatte unter anderem die SPD-Fraktion gegeben, die am 19. Oktober 2026 einen Berichtsantrag für den Ausschuss bekannt machte. Ihre tierschutzpolitische Sprecherin Sandra Redmann verlangte Aufklärung über die Aufnahmen, bisherige Kontrollen und mögliche Konsequenzen. Der betroffene Betrieb R. Thomsen gehört seit 2015 zu Tönnies; dort werden nach NDR-Angaben jährlich rund eine Million Schweine geschlachtet. Die Frage, wie Fehlverhalten erkannt und unterbunden wird, betrifft damit einen Standort mit erheblichem Schlachtumfang.

    Tönnies spricht von Einzelfällen und kündigt engere Überwachung an

    Ausgangspunkt der Befragung waren heimlich entstandene Videoaufnahmen, die Animal Rights Watch nach eigenen Angaben zugespielt wurden. Der NDR berichtet, darauf seien unter anderem Schläge ins Gesicht von Schweinen und das Abtrennen eines Hinterfußes vor der Tötung zu sehen. Der Sender erklärte, die Aufnahmen auf Echtheit überprüft zu haben. Altemeier sagte dagegen im Ausschuss, das Unternehmen prüfe weiterhin, ob die Bilder echt seien. Die beschriebenen Szenen und die Frage nach ihrer betrieblichen Einordnung müssen deshalb auseinandergehalten werden: Die Überprüfung durch den Sender ist keine abgeschlossene behördliche oder gerichtliche Feststellung der Vorwürfe.

    Altemeier erklärte zugleich, interne Prüfungen hätten Einzelfälle ergeben und keine systematischen Probleme im Schlachthof erkennen lassen. Tönnies kündigte gegenüber dem NDR dennoch Veränderungen an: Die betrieblichen Kameraaufzeichnungen müssten engmaschiger ausgewertet werden, um menschliches Fehlverhalten sicherer zu erkennen und umgehend abzustellen. Außerdem wolle das Unternehmen Schulungen intensivieren, auch mit externen Partnern, und die betriebliche Kontrolldichte gemeinsam mit den Behörden erhöhen. Die Einzelfall-Erklärung geht somit mit der eigenen Einschätzung einher, dass die bisherigen Verfahren zur Erkennung solcher Handlungen verbessert werden müssen. Ob Fehlverhalten vereinzelt auftritt und ob eine Kontrolle zuverlässig funktioniert, sind zwei unterschiedliche Fragen.

    Kameras zeichnen auf, doch der Abgleich scheitert

    Nach Unternehmensangaben sind bereits seit Jahren in allen tierschutzrelevanten Bereichen Kameras installiert, deren Aufnahmen stichprobenartig ausgewertet werden. Ein Vergleich mit den heimlich entstandenen Bildern war bei der Ausschussbefassung jedoch nicht mehr möglich. Diese stammen Animal Rights Watch zufolge aus März und April; das entsprechende betriebliche Material sei nach einem Monat gelöscht worden, erklärte Altemeier unter Verweis auf datenschutzrechtliche Vorgaben. Das war die Begründung des Unternehmens für die Löschung. Praktisch fehlte damit die Möglichkeit, die gezeigten Abläufe anhand der eigenen damaligen Kameraaufzeichnungen nachzuvollziehen.

    Auch die behördliche Nutzung der betrieblichen Videos hat Grenzen. Das Kreisveterinäramt erklärte im Ausschuss, diese nur bei konkreten Verdachtsfällen zu prüfen; eine vollständige Auswertung sei aus Zeitgründen ausgeschlossen. Täglich fielen mehr als 100 Stunden Videomaterial an, also deutlich mehr Aufzeichnungszeit als ein einzelner Kalendertag umfasst. Die Kameras liefern damit zwar Bilder aus mehreren Bereichen, aber nicht automatisch eine zeitnahe Kontrolle jeder aufgenommenen Handlung. Für den Schutz der Schweine ist deshalb entscheidend, welche Ausschnitte tatsächlich geprüft werden und wie schnell auf Auffälligkeiten reagiert wird.

    Amtliche Präsenz ist keine durchgehende Aufsicht

    Hellerich zufolge sind grundsätzlich täglich zehn bis zwölf Beschäftigte des Kreisveterinäramtes im Schlachthof tätig. Jedes angelieferte Tier werde bei der Lebendschau angesehen, außerdem erfolge die Fleischuntersuchung an Schlachtkörpern und Organen. Die Arbeitsschritte dazwischen würden dagegen anlassbezogen und stichprobenartig kontrolliert. Seit Bekanntwerden der Aufnahmen habe das Amt seine Präsenz erhöht und setze zunächst einen Mitarbeiter dauerhaft im sensiblen Bereich ein. Diese Maßnahme verändert die Aufsicht während des laufenden Betriebs und setzt damit an einer anderen Stelle an als die nachträgliche Auswertung von Videos.

    Hellerich wies gegenüber dem NDR den Vorwurf zurück, ihre Behörde habe versagt, und erklärte, diese hätte aus ihrer Sicht nicht mehr tun können. Sie betonte außerdem die Verantwortung der Betreiber für die Einhaltung der Standards. Entdecke ein Unternehmen selbst mögliche Verstöße, müsse es Maßnahmen wie Sanktionen oder Nachschulungen ergreifen; eine Pflicht zur Meldung an das Kreisveterinäramt gebe es ihrer Darstellung zufolge nicht. Kai Braunmiller, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz, setzte einen anderen Akzent: Bessere Schulungen und mehr Videostichproben hätten die Vorfälle aus seiner Sicht verhindern können. Er verlangte Überwachungsbereitschaft auf beiden Seiten und warnte davor, aus sichtbarer Behördenpräsenz auf das Verhalten ohne Aufsicht zu schließen.

    KI-Auswertung und Betäubungsverfahren stehen zur Debatte

    Bei der Videoüberwachung setzen sowohl Braunmiller als auch Tönnies auf künstliche Intelligenz. Braunmiller sieht darin eine Möglichkeit, Abweichungen im Umgang mit Tieren zu erkennen und relevante Aufzeichnungen gegebenenfalls unmittelbar an das Veterinäramt zu übermitteln. Er spricht sich dafür aus, die Nutzung im Tierschutzgesetz zu verankern; das ist eine Forderung des Experten. Tönnies arbeitet nach eigenen Angaben bereits an einer KI-gestützten Auswertung und möchte solche Technik künftig verstärkt einsetzen. Der angekündigte technische Ansatz soll somit die Sichtung unterstützen, während engere Stichproben, Schulungen und zusätzliche Präsenz unmittelbar die bisherigen Kontrollabläufe betreffen.

    Die Abgeordneten fragten außerdem nach Alternativen zur CO₂-Betäubung. Altemeier erklärte, Tönnies forsche seit Jahren mit Argon, Stickstoff und Helium und teste auch Bolzenschuss- sowie Elektrobetäubung; nach seiner Darstellung sei davon bislang nichts im großen Maßstab marktreif. Redmann kündigte weitere Gespräche über strukturelle Veränderungen an, darunter die Geschwindigkeit des Schlachtens in großen Betrieben. Damit berührt die Debatte auch die aus der Nutztierhaltung bekannte Frage nach dem Verhältnis von Produktivität und Tierwohl, ohne dass damit eine Ursache für die konkreten Handlungen in Kellinghusen festgestellt wäre. Für deren weitere Aufarbeitung blieb nach der rund anderthalbstündigen Ausschussbefassung eine konkrete Hürde: Ministerium, Veterinäramt und Tönnies erklärten, noch keinen Zugriff auf das vollständige heimlich gedrehte Material zu haben, das sie auf weitere Konsequenzen prüfen wollten.

    Quellen