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Schlagwort: Flughafen Linz verliert Zulassung

  • Rindertransporte per Flugzeug gestoppt: Flughafen Linz verliert Zulassung

    Rindertransporte per Flugzeug gestoppt: Flughafen Linz verliert Zulassung

    Gesundheitsministerium zieht Konsequenz

    Das österreichische Gesundheitsministerium hat dem Flughafen Linz-Hörsching am 9. Oktober 2026 die Zulassung als veterinärbehördliche Grenzkontrollstelle entzogen. Damit dürfen vorerst keine Rinder mehr über den Airport per Flugzeug in Drittstaaten versendet werden. Auslöser waren dokumentierte Mängel bei Transporten aus Ungarn nach Turkmenistan, die der Verein gegen Tierfabriken (VGT) öffentlich gemacht hatte. Der Fall verbindet eine konkrete behördliche Maßnahme mit einer grundlegenden praktischen Frage: Können Tiere an einem Flughafen ordnungsgemäß versorgt und kontrolliert werden, wenn dort die dafür nötigen Möglichkeiten fehlen? Nach der Darstellung des VGT verfügte der Flughafen Linz nicht über ausreichende Einrichtungen für eine ordnungsgemäße Versorgung der Rinder. Die Zulassung als Grenzkontrollstelle war deshalb der entscheidende Hebel, um weitere Abfertigungen über diesen Standort zu stoppen.

    Rinder stundenlang vor dem Abflug

    Anfang Oktober sollten nach den Angaben des VGT insgesamt rund 800 Stiere aus Ungarn in zwölf Flügen nach Turkmenistan gebracht werden. Die Tiere wurden zunächst mit Lastwagen nach Oberösterreich transportiert und anschließend am Flughafen in Flugzeuge verladen. Der Transportweg umfasste damit mehrere tausend Kilometer und kombinierte eine lange Fahrt auf der Straße mit einem anschließenden Lufttransport. Der Flughafen Linz hatte sich laut Medienberichten selbst um diesen Transportauftrag beworben.

    Am 8. Oktober beobachteten zwei VGT-Aktivisten die Situation am Flughafen. Nach ihrer Darstellung standen dort zwei Tiertransporter mit ungarischen und rumänischen Kennzeichen. Die Rinder befanden sich demnach bereits am Nachmittag auf dem Flughafengelände, während das Flugzeug erst gegen 23.30 Uhr abhob. Der VGT berichtet außerdem von stark verschmutzten Tieren, einer mit Kot und Urin bedeckten Ladefläche sowie Tränken, aus denen bei der Kontrolle kein Wasser gekommen sei. Die Verladung erfolgte nach Angaben der Organisation in etwa zwanzig Transportboxen. Pro Box seien ungefähr vier Rinder dicht nebeneinander untergebracht gewesen. Der VGT bewertete die Boxen als zu eng und kritisierte, dass die Tiere während der Verladung wie Fracht bewegt und über eine Hebebühne in den Frachtraum gebracht worden seien.

    Stopp gilt für den Standort, nicht automatisch für jede Route

    Mit dem Entzug der Zulassung ist der konkrete Abfertigungsweg über Linz unterbrochen. Die Maßnahme bedeutet jedoch nicht automatisch, dass alle geplanten Tierexporte nach Turkmenistan oder andere internationale Rindertransporte beendet sind. Nach Angaben des VGT wurden die verbliebenen Rindertransporte nach dem Stopp über den Flughafen Bukarest abgewickelt. Damit verlagert sich der praktische Streit zumindest teilweise von der oberösterreichischen Infrastruktur auf die Frage, unter welchen Bedingungen solche Transporte an anderen Flughäfen stattfinden.

    Landesrat Stefan Kaineder bezeichnete den behördlichen Schritt als richtig und notwendig. Der Tierarzt und Tiertransportexperte Alexander Rabitsch bestätigte laut einem Bericht von *MeinBezirk* außerdem, dass die Rinder zur Schlachtung bestimmt gewesen seien. Diese Einordnung ist für die Bewertung des Transports relevant: Es ging demnach nicht um Zuchttiere, sondern um Tiere, die nach ihrem Transportweg der Schlachtung zugeführt werden sollten. Die Aussage ist jedoch als Experteneinschätzung beziehungsweise als berichtete Bestätigung einzuordnen, nicht als eigenständige amtliche Feststellung im vorliegenden Material.

    Konsequenz für Kontrollen und Verantwortliche

    Der Fall zeigt, welche Bedeutung die Infrastruktur eines Grenzkontrollstandorts für Tiertransporte hat. Eine behördliche Zulassung ermöglicht nicht nur die Abfertigung, sondern setzt auch voraus, dass Kontrollen und die Versorgung der Tiere praktisch durchgeführt werden können. Fehlen diese Voraussetzungen, kann der Entzug der Zulassung den Transportweg unmittelbar blockieren – unabhängig davon, welche Exportfirma oder welcher Transporteur den Auftrag organisiert hat. Für die beteiligten Stellen bleibt damit mehr zu klären als die Frage, welcher Flughafen künftig genutzt wird. Der VGT nennt neben dem Gesundheitsministerium und dem Flughafen Linz auch die ungarische Veterinärbehörde NÉBIH sowie die Exportfirma Klinger im Zusammenhang mit dem Transport. Entscheidend ist, ob die festgestellten oder behaupteten Mängel an den jeweiligen Stationen überprüft und abgestellt werden. Für den Tierschutz wird sich der Erfolg der Maßnahme daran messen lassen, ob dadurch bessere Kontrollen und Versorgung erreicht werden – oder ob die Transporte lediglich auf andere Flughäfen ausweichen.

    Quellen