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Schlagwort: Fehlende Wasserversorgung der Ferkel

  • Tiertransportkontrolle in Wilsdruff: 680 Ferkel ohne Wasserversorgung

    Tiertransportkontrolle in Wilsdruff: 680 Ferkel ohne Wasserversorgung

    Bei einer Tiertransportkontrolle am Rasthof Dresdner Tor in Wilsdruff haben Polizei und Veterinäramt einen Sattelzug mit 680 Ferkeln beanstandet. Laut DieSachsen.de fehlte den Tieren die Wasserversorgung; die Befüllungsanlage war defekt. Die Feuerwehr füllte rund 500 Liter nach. Zudem wird gegen zwei Fahrer wegen Verstößen gegen Sozialvorschriften und EU-Tiertransportregeln ermittelt.

    Feuerwehr hilft bei der Versorgung der Ferkel

    Der Transport war am Donnerstag in Richtung Ungarn unterwegs. Nach der am 6. November veröffentlichten Meldung führten der 46-jährige serbische und der 54-jährige ungarische Fahrer eine dritte Fahrerkarte mit. Damit sollen sie Lenk- und Ruhezeiten umgangen haben. Die Hilfe bei der Wasserversorgung übernahm die Besatzung eines eigens organisierten Feuerwehrfahrzeugs.

    Die nachgefüllte Wassermenge belegt nicht, wie viel jedes Tier trank. Zur Dauer der fehlenden Versorgung, zum Gesundheitszustand der Ferkel und zur Weiterfahrt macht die Meldung keine näheren Angaben. Eine bestimmte Erkrankung der Tiere lässt sich daraus deshalb nicht ableiten.

    Wasser im Fahrzeug muss die Tiere auch erreichen

    Die EU-Tiertransportverordnung verlangt grundsätzlich eine Versorgung mit Wasser und Futter in angemessenen Abständen. Für lange Beförderungen gelten zusätzliche technische Anforderungen: Das Wassersystem muss ein sofortiges Nachfüllen während des Transports ermöglichen. Tränkevorrichtungen müssen funktionieren und so angebracht sein, dass die jeweils beförderten Tierkategorien sie erreichen können. Vorgeschrieben sind zudem Wasserstandmesser an den Vorratsbehältern.

    Diese Anforderungen erklären, weshalb eine defekte Befüllungsanlage bei einer Tierschutzkontrolle von Tiertransporten eine wesentliche Rolle spielt. Zur Versorgung gehören der Wasservorrat, die Möglichkeit zum Nachfüllen und der Zugang der Tiere zu geeigneten Tränken. Das bloße Vorhandensein eines Tanks belegt noch keine funktionierende Versorgungskette. Welche weiteren Bauteile am Wilsdruffer Fahrzeug überprüft wurden, geht aus dem Ereignisbericht allerdings nicht hervor.

    Als lange Beförderung definiert das EU-Regelwerk einen Transport von mehr als acht Stunden. Welche konkreten zusätzlichen Vorschriften auf eine Fahrt anzuwenden sind, hängt von deren Umständen ab. Allein die Fahrtrichtung Ungarn belegt weder den Abfahrtsort noch die bereits zurückgelegte oder geplante Dauer. Auch Alter und Gewicht der Ferkel werden nicht genannt. Pauschale Aussagen über eine zulässige Höchstfahrzeit wären für diesen Fall daher nicht ausreichend abgesichert.

    Fachliche Bewertung: Tränken allein verhindern Durst nicht

    Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, zählt anhaltenden Durst zu den besonders relevanten Belastungen von Schweinen beim Transport. Ihre 2022 veröffentlichte Bewertung nennt außerdem etwa Verletzungen, Bewegungsstress, Hitze und Schwierigkeiten beim Ruhen. Welche Folgen auftreten und wie schwer sie ausfallen, hängt unter anderem von der Transportphase, den Bedingungen im Fahrzeug und der Fahrtdauer ab.

    Die EFSA weist darauf hin, dass selbst Fahrzeuge mit Tränken bei Fahrten von mehr als acht Stunden anhaltenden Durst nicht zuverlässig verhindern. Eine Fahrtunterbrechung im stehenden Fahrzeug führt unter den untersuchten, kommerziell üblichen Platzbedingungen ebenfalls nicht automatisch dazu, dass die Tiere ausreichend trinken, fressen und ruhen. Die Behörde empfiehlt deshalb unter anderem kürzere Fahrtdauern und mehr Platz. Das sind allgemeine wissenschaftliche Einschätzungen; sie ersetzen keine Untersuchung der 680 Ferkel aus dem aktuellen Fall und belegen keine bestimmten gesundheitlichen Folgen bei diesen Tieren.

    Fahrerregeln und Tierschutz müssen getrennt geprüft werden

    Der Vorwurf zur dritten Fahrerkarte betrifft einen weiteren Kontrollbereich. Nach der Übersicht der Europäischen Kommission sehen die einschlägigen EU-Regeln grundsätzlich höchstens neun Stunden tägliche Lenkzeit vor; zweimal wöchentlich sind zehn Stunden möglich. Spätestens nach viereinhalb Stunden ist grundsätzlich eine Pause von 45 Minuten vorgesehen. Für einzelne Konstellationen bestehen Ausnahmen. Die Einhaltung wird unter anderem anhand von Fahrtenschreiberaufzeichnungen kontrolliert.

    Diese Regeln dienen nach Darstellung der Kommission der Verkehrssicherheit, den Arbeitsbedingungen der Fahrer und fairen Wettbewerbsbedingungen. Ihre Prüfung beantwortet jedoch noch nicht, ob die Tiere ordnungsgemäß versorgt wurden. Umgekehrt erledigt das Nachfüllen von Wasser einen möglichen Verstoß gegen Fahrpersonalvorschriften nicht. Beide Bereiche müssen anhand der jeweiligen Feststellungen beurteilt werden.

    Bei den meisten kontrollierten Transporten wurden laut DieSachsen.de die Vorschriften eingehalten; ansonsten gab es geringe Mängel. Der einzelne Sattelzug rechtfertigt deshalb kein pauschales Urteil über alle kontrollierten Betriebe. Zum Ergebnis der Ermittlungen gegen die beiden Fahrer liegen in dieser Meldung noch keine Angaben vor.

    Quellen