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Schlagwort: EU-Verbot der Nerzhaltung 2027

  • Nerzzucht-Verbot in Dänemark: Regierung verzichtet auf Ausnahme, Aus spätestens 2029

    Nerzzucht-Verbot in Dänemark: Regierung verzichtet auf Ausnahme, Aus spätestens 2029

    Dänemark wird keine Ausnahme vom EU-Verbot der Nerzhaltung beantragen. Damit endet die dänische Nerzzucht nach der vorgesehenen Übergangsfrist spätestens am 7. August 2029. Das Ministerium für Natur und Tierwohl teilte am 23. Oktober 2026 mit, dass die Regierung entsprechende Pläne ihrer Vorgängerin nicht weiterverfolgt. Für die verbliebenen Betriebe fällt damit die Aussicht weg, ihre Produktion mithilfe einer eigens beantragten dänischen Sonderregelung über die Übergangsfrist hinaus fortzuführen.

    Verbot ab 2027, Übergangsfrist bis 2029

    Das EU-Verbot tritt am 7. August 2027 in Kraft; anschließend ist eine zweijährige Übergangsperiode bis zum 7. August 2029 vorgesehen. Hintergrund ist die Aufnahme des Nerzes in die EU-Liste invasiver Arten im Juni 2025. Die Ankündigung aus Kopenhagen bedeutet deshalb keinen sofortigen Zuchtstopp. Für die betroffenen Halter ist vor allem der Unterschied zwischen Übergangsfrist und Ausnahme entscheidend: Die Frist verschiebt das endgültige Ende, eröffnet aber keine langfristige Betriebsperspektive. Ihre Planungen müssen sich damit auf einen zeitlich begrenzten Ausstieg einstellen.

    Die Vorgängerregierung hatte beschlossen, bei der Europäischen Kommission eine Sonderregelung zu beantragen, damit die dänischen Nerzhalter ihre Betriebe trotz des Verbots weiterführen könnten. Die jetzige Regierung verzichtet darauf, diesen Antrag einzureichen. Welche Bedeutung solche Ausnahmen für kommerzielle Tierhaltungen haben können, behandelt auch die Debatte über das EU-Haltungsverbot für Sikawild. Gemeinsam ist beiden Fällen die Frage, ob Betriebe trotz europäischer Beschränkungen weiterbestehen können. Die für Sikawild diskutierten Fristen und Haltungsbedingungen lassen sich jedoch nicht auf die dänische Nerzproduktion übertragen.

    Minister begründet den Kurswechsel mit Tierwohl

    Natur- und Tierwohlminister Christian Rabjerg Madsen begründet den Verzicht mit einer politischen Abwägung. Ein Wirtschaftszweig solle nicht allein deshalb fortbestehen, weil er schon lange existiere, erklärte er. Er müsse auch für Gesellschaft, Wirtschaft und Tiere sinnvoll sein. Die Regierung habe sich für das Tierwohl entschieden und werde deshalb keine Sonderregelung beantragen. Damit stellt der Minister neben die europäische Einstufung des Nerzes als invasive Art eine eigene tierwohlpolitische Begründung für den dänischen Kurswechsel.

    Die in der Regierungsmitteilung wiedergegebene Position der Sozialdemokraten verbindet das bevorstehende EU-Verbot ausdrücklich mit der aus ihrer Sicht inzwischen relativ geringen gesellschaftlichen Bedeutung der Nerzzucht. Die Partei hält den Verzicht auf eine Ausnahme deshalb für richtig. Die Sozialistische Volkspartei SF betont dagegen ihren jahrzehntelangen Einsatz gegen die Nerzzucht und kritisiert die Haltung in kleinen Käfigen. Diese Aussagen zeigen unterschiedliche politische Begründungen innerhalb des Regierungslagers: Die Sozialdemokraten beziehen die heutige Bedeutung der Branche ein, während SF vor allem grundsätzliche Einwände gegen die Haltungsform anführt.

    Das Ministerium verweist außerdem auf einen Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, vom Juli 2025 mit Empfehlungen zur Verbesserung des Tierwohls in der Nerzproduktion. Nach Einschätzung des Ministeriums wäre eine erhebliche Umgestaltung der dänischen Produktion erforderlich, um diesen Empfehlungen zu entsprechen. Damit führt es auch die Anforderungen an eine mögliche Fortführung als Argument für den Ausstieg an. Die Tierwohlempfehlungen sind dabei von der Einstufung als invasive Art zu unterscheiden, an die das EU-Verbot anknüpft. Der politische Verzicht auf einen Ausnahmeantrag verbindet somit zwei unterschiedliche Fragen: die europäische Beschränkung der Haltung und die Bewertung ihrer Bedingungen durch die dänische Regierung.

    Auf den Neustart von 2023 folgt der Ausstieg

    Dänemark gehörte früher zu den führenden Ländern der Nerzzucht, wie der Nordbayerische Kurier berichtet. Nach dem pandemiebedingten Einschnitt wurde die Zucht demnach 2023 in wesentlich kleinerem Umfang wieder aufgenommen. Für den 11. August 2026 nennt das Ministerium unter Verweis auf das zentrale dänische Nutztierregister sieben Nerzfarmen. Der beschlossene Verzicht auf eine Ausnahme betrifft damit eine bereits stark verkleinerte Branche. Die frühere internationale Bedeutung des Wirtschaftszweigs und seine Größenordnung nach dem Neustart liegen deutlich auseinander.

    Der historische Bruch reicht in den November 2020 zurück: Damals kündigte Ministerpräsidentin Mette Frederiksen aus Sorge vor einer Mutation des Coronavirus an, sämtliche mehr als 15 Millionen Nerze des Landes töten zu lassen. Nach dem Bericht des Nordbayerischen Kuriers fehlte der Regierung zum damaligen Zeitpunkt die Rechtsgrundlage für diese Entscheidung. Die Halter mussten entschädigt werden, und das Vorgehen löste eine umfangreiche politische Debatte aus. Der pandemiebedingte Eingriff von 2020 hatte damit einen anderen Anlass als das bevorstehende Ende aufgrund des EU-Verbots. Für die 2023 wieder aufgenommene Produktion bedeutet der neue Kurs dennoch einen weiteren grundlegenden Einschnitt: Zwischen dem Jahr ihres Neustarts und dem vorgesehenen endgültigen Ende liegen nur sechs Kalenderjahre.

    Quellen