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Schlagwort: Einfuhrverbot für Tiere

  • Hennes IX. muss auf Stadion-Comeback warten: Einfuhrbeschränkung verhindert Rückkehr

    Hennes IX. muss auf Stadion-Comeback warten: Einfuhrbeschränkung verhindert Rückkehr

    Hennes IX. bleibt dem Stadion des 1. FC Köln wegen der Geflügelpest-Beschränkungen im Kölner Zoo weiterhin fern. Entscheidend ist dabei der Rückweg: Der Geißbock könnte grundsätzlich zu einem Spiel fahren, dürfte anschließend aber nicht wieder in sein Zuhause zurückkehren. Nach dem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers dürfen derzeit keine Tiere in den Zoo eingeführt werden; die Regelung gilt noch mindestens bis zum 9. November. Danach soll eine erneute Gesundheitskontrolle folgen. Für die FC-Fans ist dieses Datum deshalb noch kein zugesagter Termin für das Wiedersehen mit ihrem Maskottchen.

    Der Rückweg entscheidet über den Stadionbesuch

    Im Stadion übermittelte Sprecher Michael Trippel erneut den Gruß: „Hennes drückt die Hufe.“ Hinter der freundlichen Botschaft steht eine konkrete Einschränkung des gewohnten Ablaufs zwischen Zoo und Fußballstadion. Solange die Rückkehr ausgeschlossen ist, lässt sich ein Auftritt nicht als vorübergehender Ausflug organisieren. Die Beschränkung betrifft damit auch das Kölner Maskottchen, obwohl der Anlass ein Ausbruch unter Enten war. Für seinen Stadionbesuch müssen Hin- und Rückfahrt möglich sein; die grundsätzliche Möglichkeit, den Zoo zu verlassen, reicht dafür nicht aus.

    Wie eng beides normalerweise zusammengehört, erläutert der FC in seiner Vorstellung von Hennes IX. Der Verein beschreibt dort die Impfungen und tiermedizinischen Voraussetzungen, die dem Bock regulär erlauben, für Auftritte den Zoo zu verlassen und ohne Quarantänemaßnahmen zurückzukehren. Hennes lebt seit August 2018 im Kölner Zoo und wurde den Fans bei der Saisoneröffnung am 4. August 2019 erstmals als neues Maskottchen vorgestellt. Sein Amt übernahm er von Hennes VIII., der aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand ging. Die Vereinsdarstellung erklärt somit den üblichen Ablauf, setzt die nun geltende Einfuhrbeschränkung aber nicht außer Kraft.

    Die Entwarnung Anfang Oktober hatte einen begrenzten Aussagegehalt

    Bereits am 6. Oktober 2026 hatte der WDR über eine Entwarnung im Kölner Zoo berichtet. Damals waren bei Untersuchungen weiterer Zoovögel keine zusätzlichen infizierten Tiere gefunden worden. Das Veterinäramt hatte die Testung von 189 weiteren Tieren verlangt; diese Untersuchungen waren dem damaligen Bericht zufolge abgeschlossen. Zuvor waren zwei aus Belgien eingetroffene Enten gestorben, bei denen die Vogelgrippe festgestellt wurde. Weitere 25 Enten mussten getötet werden, sodass insgesamt 27 Tiere von dem Ausbruch betroffen waren. Auch beim Züchter, von dem die Enten stammten, war das Virus nachgewiesen worden.

    Zoodirektor Theo Pagel bewertete die Sicherheitsmaßnahmen damals als wirksam. Die neu angekommenen Enten hätten sich noch in Quarantäne befunden, und das Virus sei vor einem Kontakt mit anderen Tieren entdeckt worden. Aus Sicherheitsgründen hatte der Zoo das Hippodom und das Eulenkloster geschlossen sowie die Flugshow eingestellt. Diese Maßnahmen blieben nach der am 6. Oktober wiedergegebenen Auskunft zunächst bestehen, während Pagel auf eine baldige Wiederöffnung des Hippodoms hoffte. Außerdem war eine Nachtestung drei Wochen später angekündigt. Die damalige Entwarnung bezog sich damit auf die Untersuchungsergebnisse zu diesem Zeitpunkt und bedeutete keine Aufhebung sämtlicher Einschränkungen.

    Schon Hennes VII. musste wegen einer Tierseuche pausieren

    Eine seuchenbedingte Stadionpause gab es in der Geschichte der FC-Geißböcke bereits früher. Nach der Vereinschronik fehlte Hennes VII. wegen der damaligen Maul- und Klauenseuche in der Saison 2000/2001 bei den Heimspielen gegen Wolfsburg und Unterhaching. An seiner Stelle stand ein Pappkamerad im Stadion. Der historische Fall betraf eine andere Tierseuche und erklärt deshalb weder die heutige Frist noch die jetzigen Maßnahmen. Er zeigt jedoch, dass schon ein früherer Hennes seine gewohnten Auftritte wegen seuchenbedingter Beschränkungen unterbrechen musste. Für Hennes IX. ist nun die erneute Gesundheitskontrolle nach der mindestens bis zum 9. November geltenden Regelung der nächste angekündigte Schritt – ein feststehender Comeback-Termin ist damit noch nicht verbunden.

    Quellen