124 Schweine sind nach einem Lüftungsausfall in einer Mastanlage in Wernburg im Saale-Orla-Kreis verendet. Nach Angaben des Veterinäramts soll ein Lüftungssachverständiger untersuchen, warum auch die Meldeanlage und das Notstromaggregat versagt haben. Veterinäramt und Polizei ermitteln gegen den Betrieb. Die Agrarprodukte Ludwigshof eG weist die Vorwürfe zurück und verweist auf die laufenden Untersuchungen.
Am Vorabend fiel die Fütterungsanlage auf
MDR Thüringen ordnet den Tod der Tiere zeitlich auf Mitte Oktober ein. Insgesamt wurden in der Anlage 1.145 Schweine gehalten. Die 124 verendeten Tiere entsprechen damit rund 10,8 Prozent des Bestands, also etwas mehr als jedem zehnten Schwein. Die Untersuchung betrifft neben der Ursache des Lüftungsausfalls auch die Frage, weshalb die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen die Tiere nicht vor dessen Folgen schützten.
Noch am Vorabend war eine Mitarbeiterin wegen eines Defekts an der Fütterungsanlage vor Ort gewesen, wie das Landratsamt mitteilte. An der Lüftung seien zu diesem Zeitpunkt keine Auffälligkeiten festgestellt worden. Der Besuch beschreibt damit eine Kontrolle vor dem späteren Ausfall, erklärt jedoch dessen Ursache nicht. Ob die Störung der Fütterungsanlage technisch mit dem Lüftungsversagen zusammenhing, ist offen. Ebenso lässt sich aus der Anwesenheit einer Mitarbeiterin allein nicht ableiten, wann und wie Alarmanlage und Notstromaggregat zuletzt auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft wurden.
Für Lüftung und Notstrom gelten unterschiedliche Kontrollabstände
§ 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung unterscheidet bei den technischen Kontrollen zwischen verschiedenen Einrichtungen. Vorhandene Beleuchtungs-, Lüftungs- und Versorgungseinrichtungen müssen mindestens einmal täglich auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Für Notstromaggregate und Alarmanlagen nennt die Vorschrift dagegen technisch erforderliche Abstände. Eine einheitliche tägliche Prüffrist für sämtliche Geräte legt sie damit nicht fest. Für Betreiber bedeutet das praktisch, dass die Kontrolle der laufenden Versorgungstechnik und die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen jeweils berücksichtigt werden müssen.
Die Verordnung verlangt außerdem Vorsorge für eine ausreichende Versorgung mit Frischluft, Licht, Futter und Wasser bei einer Betriebsstörung. Werden an Haltungseinrichtungen Mängel festgestellt, müssen diese unverzüglich beseitigt werden. Ist das nicht möglich, sind bis zur Behebung andere Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Tiere zu treffen. Spätestens vor dem Einstallen neuer Tiere müssen die Mängel behoben sein. Kontrolle, Reaktion auf einen bekannten Defekt und Vorsorge für eine Störung sind damit unterschiedliche Aufgaben: Auch nach einer unauffälligen Kontrolle muss die Versorgung bei einem späteren Ausfall abgesichert sein.
Wie folgenreich technische und bauliche Notfälle für einen Tierbestand sein können, behandelt auch der GERATI-Bericht über einen Stallbrand mit rund 600 verendeten Schweinen. Dort war ein Schweinestall in der Nacht zum 12. Juli vollständig ausgebrannt. Die Feuerwehr verhinderte ein Übergreifen auf weitere Gebäude; die Brandursache war zum damaligen Berichtsstand ungeklärt. Der Vergleich betrifft die praktische Bedeutung der Vorsorge in Tierhaltungen, während in Wernburg das Versagen von Lüftung, Meldeanlage und Notstromaggregat untersucht wird.
Neben der Technik erfasst § 4 auch die unmittelbare Beobachtung der Tiere. Ihr Befinden muss grundsätzlich mindestens einmal täglich durch eine für Fütterung und Pflege verantwortliche Person direkt überprüft werden. Über die Ergebnisse der Bestandskontrollen, medizinische Behandlungen und vorgefundene tote Tiere sind unverzüglich Aufzeichnungen zu führen, insbesondere zu Anzahl und Ursache von Tierverlusten. Entsprechende Aufzeichnungen nach anderen Rechtsvorschriften können diese Dokumentation ersetzen. Die Unterlagen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
PETA zeigt mögliche Verstöße an, Betrieb widerspricht
PETA hat wegen des Vorfalls eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen möglicher Verstöße gegen Tierschutzvorschriften gestellt. Die Agrarprodukte Ludwigshof eG weist die Vorwürfe zurück. Nach Angaben des Veterinäramts arbeitet das Unternehmen mit den Ermittlungsbehörden zusammen. Ob dem Betrieb ein Bußgeld droht, bezeichnete das Amt als offen. Eine festgestellte Pflichtverletzung ergibt sich aus der Anzeige und den laufenden Ermittlungen noch nicht.
Für die betriebliche Aufarbeitung reicht die Frage nach dem ursprünglichen Lüftungsdefekt allein nicht aus. Eine wieder funktionierende Lüftung würde noch nicht erklären, warum Alarm und Notstrom im entscheidenden Moment versagten. Genau diese zusätzlichen Ausfälle soll der Sachverständige nach Angaben des Veterinäramts untersuchen. Für den Schutz des Tierbestands ist entscheidend, dass auch beim Ausfall der gewöhnlichen Betriebstechnik eine ausreichende Frischluftversorgung gewährleistet bleibt.
Quellen
- tagesschau.de – Ermittlungen Nach Tod von 124 Schweinen: Tierschützer erstatten Anzeige – Polizei ermittelt – https://www.tagesschau.de/inland/regional/thueringen/lueftungsausfall-mastanlage-ermittlungen-tierschutz,tote-schweine-100.html
- gesetze-im-internet.de – § 4 TierSchNutztV – Einzelnorm – https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/__4.html
