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Schlagwort: Bukarest

  • Alena Gerber und PETA in Bukarest: Schützt Kastration wirklich vor der Tötung?

    Alena Gerber und PETA in Bukarest: Schützt Kastration wirklich vor der Tötung?

    Alena Gerber engagiert sich gemeinsam mit PETA für die Kastration von Straßenhunden in Bukarest. Eine mobile Tierklinik soll verhindern, dass sich die Tiere weiter vermehren und möglicherweise getötet werden. Doch die öffentliche Begründung der Aktion wirft Fragen auf. Denn nach rumänischem Recht schützt eine Kastration allein nicht automatisch vor der Tötung. Und selbst wenn die Tiere anschließend weiter auf der Straße leben dürften, wären damit weder die bestehenden Straßenhundebestände noch mögliche Gefahren durch aggressive Hunde beseitigt.

    Alena Gerber kämpft mit PETA gegen angebliches Kopfgeld

    Seit 17 Jahren engagiert sich das Model Alena Gerber nach Angaben der österreichischen Kronen Zeitung an der Seite der Tierrechtsorganisation PETA. Acht Kampagnen soll sie bereits unterstützt haben, zuletzt mit einem freizügigen Fotoshooting gegen Pelzmode. Nun richtet sich ihre Aufmerksamkeit auf Rumänien, wo sie gemeinsam mit PETA einen Kastrationseinsatz für Straßenhunde in Bukarest unterstützt. Eine mobile Tierklinik soll dafür sorgen, dass die Tiere keinen weiteren Nachwuchs bekommen und nach Gerbers Darstellung vor einer Tötung bewahrt werden.

    Gegenüber krone.at begründet Gerber die Aktion mit einer bemerkenswerten Behauptung. Nach rumänischem Recht dürften unkastrierte Straßenhunde getötet werden, während die Regierung für deren Tötung sogar ein Kopfgeld bezahle. Für kastrierte Tiere gebe es dagegen kein Geld, erklärt das Model. Damit entsteht der Eindruck, die Kastration könne über Leben und Tod eines Straßenhundes entscheiden. Doch gerade diese Darstellung hält einer genaueren Betrachtung der rumänischen Rechtslage nicht ohne Weiteres stand.

    Rumänisches Gesetz: Kastration bedeutet keinen automatischen Schutz

    Die rumänische Dringlichkeitsverordnung OUG 155/2001 regelt den Umgang mit herrenlosen Hunden und sieht grundsätzlich deren Aufnahme in entsprechende Unterbringungseinrichtungen vor. Nach Artikel 4 beträgt die reguläre Verwahrfrist 14 Arbeitstage. Nicht zurückgeforderte oder adoptierte Tiere können nach den Bestimmungen des Artikels 7 auf Grundlage einer entsprechenden Entscheidung euthanasiert werden. Entscheidend sind dabei die gesetzlichen Verfahren, die Unterbringungskapazitäten und die behördlichen Entscheidungen. Einen allgemeinen Ausschluss der Euthanasie allein aufgrund einer vorherigen Kastration enthält die Regelung nicht.

    Damit stellt sich bereits die erste kritische Frage an Gerber und PETA: Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage beruht die Behauptung, kastrierte Straßenhunde seien vor der Tötung geschützt? Auch die Aussage über ein staatliches Kopfgeld, das ausschließlich für unkastrierte Hunde gezahlt werde, bedarf einer nachvollziehbaren gesetzlichen oder behördlichen Grundlage. Dass Kommunen die Kosten für die gesetzlich vorgesehenen Verfahren tragen, belegt noch kein entsprechendes Kopfgeldsystem. Wer öffentlich mit einer solchen Aussage für eine Tierschutzaktion wirbt, sollte diese Unterscheidung erklären können.

    Bukarest erklärt ausdrücklich, keine Hunde in seinen Tierheimen zu töten

    Besonders interessant wird die Angelegenheit durch die Angaben der zuständigen Bukarester Straßenhundebehörde ASPA. Auf ihrer offiziellen Internetseite erklärt die städtische Einrichtung ausdrücklich, dass sie in ihren Tierheimen keine Hunde euthanasiere. Nach ihrer Darstellung besteht auch nach Ablauf der gesetzlichen Verwahrfrist keine automatische Verpflichtung zur Tötung. Die Behörde verweist darauf, dass Hunde bei ausreichenden Kapazitäten und finanziellen Mitteln länger untergebracht werden können. Eingefangene Tiere werden nach ASPA-Angaben in den Einrichtungen Bragadiru und Mihăilești medizinisch versorgt, kastriert, gekennzeichnet und zur Adoption angeboten.

    Diese Angaben stehen zumindest in einem deutlichen Spannungsverhältnis zur öffentlichen Darstellung einer unmittelbar drohenden Tötung unkastrierter Straßenhunde in Bukarest. Zwar lässt sich die Praxis der Hauptstadt nicht ohne Weiteres auf sämtliche rumänischen Gemeinden übertragen. Auch schließen die Aussagen der ASPA nicht aus, dass andernorts Straßenhunde aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen euthanasiert werden. Für eine Aktion, die ausdrücklich in Bukarest stattfindet, sind die Angaben der dort zuständigen Behörde jedoch von erheblicher Bedeutung. PETA müsste deshalb erklären, für welche Hunde konkret eine Tötungsgefahr besteht und weshalb gerade deren Kastration diese Gefahr beseitigen soll.

    Kastriert und wieder auf der Straße – das eigentliche Problem bleibt

    Dass Kastrationen zur langfristigen Begrenzung einer Straßenhundepopulation beitragen können, steht außer Frage. Ein kastrierter Hund kann sich nicht mehr fortpflanzen und sorgt damit nicht für weiteren ungewollten Nachwuchs. Allerdings verschwindet ein bereits vorhandener Straßenhund durch eine Operation nicht von der Straße. Sollte ein Tier nach der Behandlung wieder freigelassen werden, bleibt es weiterhin Bestandteil der frei umherlaufenden Hundepopulation. Für die Menschen, die in den betroffenen Gebieten leben, ändern sich damit einige der bestehenden Probleme zunächst überhaupt nicht.

    Gerade bei aggressiven oder territorialen Straßenhunden ist diese Unterscheidung wichtig. Eine Kastration ist keine verlässliche Behandlung für sämtliche Formen aggressiven Verhaltens und macht einen auffälligen Hund nicht automatisch ungefährlich. Das Risiko von Beißvorfällen, Konflikten mit Menschen oder anderen Tieren sowie Verkehrsunfällen kann bei weiterhin frei umherlaufenden Hunden bestehen bleiben. Wer das Straßenhundeproblem ernsthaft lösen möchte, muss deshalb neben der Fortpflanzung auch die Sicherheit der Bevölkerung berücksichtigen. Tierschutz und der Schutz von Menschen schließen sich dabei keineswegs gegenseitig aus.

    Weltorganisation für Tiergesundheit warnt vor isolierten Kastrationsprogrammen

    Dass diese Kritik keineswegs eine grundsätzliche Ablehnung von Kastrationen bedeutet, zeigt ein Blick auf die Empfehlungen der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). In ihrem Terrestrial Animal Health Code behandelt sie ausdrücklich das Verfahren des Fangens, Kastrierens, Impfens und anschließenden Freilassens von Straßenhunden. Die Organisation macht deutlich, dass dieses Verfahren keine eigenständige Gesamtlösung für das Management von Hundepopulationen darstellt. Vielmehr müsse es mit weiteren Maßnahmen kombiniert werden, die auch andere Ursachen für frei umherlaufende Hunde berücksichtigen.

    Die WOAH weist ausdrücklich darauf hin, dass Probleme wie Lärmbelästigung, Verschmutzungen, Beißverletzungen und Verkehrsunfälle durch die Wiederfreilassung kastrierter Hunde nicht automatisch verschwinden. Außerdem sei das Verfahren nicht für jeden Hund geeignet. Die Organisation empfiehlt eine individuelle gesundheitliche und verhaltensbezogene Beurteilung, bevor über eine mögliche Freilassung entschieden wird. Bei Tieren, die weder für eine Freilassung noch für eine Vermittlung geeignet sind, sieht sie unter entsprechenden Voraussetzungen auch die Euthanasie als zu prüfende Möglichkeit vor. Damit berücksichtigt die internationale Fachorganisation ausdrücklich Aspekte, die in der öffentlichen Darstellung von Tierrechtskampagnen häufig zu kurz kommen.

    Was passiert mit den Hunden nach PETAs Kastrationseinsatz?

    Für den geplanten Einsatz von Gerber und PETA ergibt sich daraus eine entscheidende Frage: Was geschieht eigentlich mit den behandelten Hunden, nachdem die Operation abgeschlossen ist? Werden sie in bestehende Tierheime überführt, dauerhaft betreut oder an neue Halter vermittelt? Gibt es Vereinbarungen mit kommunalen Behörden und geeignete Unterbringungsplätze? Und wie wird mit Hunden verfahren, die aufgrund ihres Verhaltens ein Risiko für Menschen oder andere Tiere darstellen könnten? Der bisherige Bericht über den Einsatz liefert darauf keine ausreichenden Antworten.

    Eine Wiederfreilassung wäre zudem nicht nur aus praktischer Sicht zu hinterfragen, sondern auch rechtlich problematisch. Der Deutsche Tierschutzbund erklärte noch im April 2024, dass das Freilassen eingefangener Straßenhunde nach einer Kastration in Rumänien damals nicht zulässig gewesen sei. Gemeinsam mit der Tierhilfe Hoffnung setzte er sich deshalb für eine rechtliche Möglichkeit ein, kastrierte Hunde unter bestimmten Voraussetzungen wieder freizulassen. Ob für Gerbers aktuellen Einsatz eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht oder überhaupt eine Freilassung vorgesehen ist, geht aus der bisherigen Berichterstattung nicht hervor. Umso wichtiger wäre eine klare Darstellung des vorgesehenen Verbleibs der Tiere.

    Andere Tierschutzprojekte setzen bereits bei den Ursachen an

    Dass eine nachhaltige Begrenzung der Straßenhundepopulation mehr erfordert als einzelne Operationen, zeigt ein Modellprojekt des Deutschen Tierschutzbundes und der Tierhilfe Hoffnung im rumänischen Landkreis Argeș. Die Organisationen stellten im April 2024 ein auf fünf Jahre angelegtes Vorhaben vor, das sich ausdrücklich auch an Hunde mit Besitzern richtet. Denn unkontrollierte Vermehrung findet keineswegs ausschließlich bei herrenlosen Tieren statt. Auch Hunde, die einen Halter haben, können durch ungewollten Nachwuchs zur Entstehung neuer Straßenhundepopulationen beitragen.

    In Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden sollten deshalb bestehende Pflichten zur Kennzeichnung, Registrierung, Tollwutimpfung und Kastration konsequenter umgesetzt werden. Gleichzeitig waren zusätzliche tiermedizinische Kapazitäten vorgesehen, darunter ein Kastrations- und Registrierungszentrum mit einer angestrebten Kapazität von bis zu 40.000 Kastrationen jährlich. Das Projekt beschränkt sich damit nicht auf die Behandlung bereits streunender Tiere, sondern versucht, weiteren Nachwuchs und spätere Aussetzungen möglichst früh zu verhindern. Ob sämtliche Ziele erreicht werden, muss anhand der tatsächlichen Ergebnisse beurteilt werden. Der Ansatz verdeutlicht jedoch, weshalb langfristiger Tierschutz auch funktionierende Kontrollen und verantwortliche Hundehalter benötigt.

    Einen vergleichbar umfassenden Ansatz verfolgt die italienische Gemeinde Quartu Sant’Elena auf Sardinien. GERATI berichtete bereits über das dortige Programm zur Sterilisation von Hunden und Katzen, das neben medizinischen Eingriffen auch Kennzeichnung, Adoptionsförderung und vorübergehende Unterbringung vorsieht. Dabei werden unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich auch Tiere aus privater Haltung einbezogen. Solche Maßnahmen setzen nicht erst dann an, wenn ein Hund bereits auf der Straße lebt. Sie versuchen vielmehr, unkontrollierten Nachwuchs, vermeidbare Tierabgaben und das Entstehen neuer Streunerbestände gleichzeitig zu begrenzen.

    PETA muss sich an den Ergebnissen messen lassen

    Prominente Unterstützung kann dazu beitragen, auf das Schicksal von Straßenhunden aufmerksam zu machen und finanzielle Mittel für tiermedizinische Maßnahmen zu mobilisieren. Auch Gerbers Engagement muss deshalb nicht grundsätzlich infrage gestellt werden. Allerdings reicht die gute Absicht einer Aktion nicht aus, um ihren tatsächlichen Nutzen zu beurteilen. Entscheidend ist, wie viele Tiere erreicht werden, welchen Schutz sie anschließend genießen und ob das Vorhaben über die einzelne Kastration hinaus zur Verbesserung der Situation beiträgt. Gerade eine international bekannte Organisation wie PETA sollte solche Fragen nachvollziehbar beantworten können.

    Dazu gehört auch die Frage, wie sich die geplante Aktion in die bereits vorhandenen Maßnahmen der Bukarester Behörden einfügt. Die ASPA bietet nach eigenen Angaben selbst kostenlose Kastrationen und Mikrochip-Kennzeichnungen für bestimmte Hunde mit Haltern an und arbeitet mit mobilen Tierkliniken. Zugleich betreibt sie Einrichtungen für eingefangene Straßenhunde und fördert deren Adoption. PETA müsste daher erklären, welchen zusätzlichen Beitrag der gemeinsame Einsatz mit Gerber leisten soll. Eine nachvollziehbare Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und eine dokumentierte Nachbetreuung wären dabei aussagekräftiger als die bloße Zahl durchgeführter Operationen.

    Zwischen Tierschutzkampagne und tatsächlicher Problemlösung

    Der geplante Kastrationseinsatz in Bukarest kann für die behandelten Tiere einen medizinischen und langfristig populationsbezogenen Nutzen haben. Er beantwortet jedoch nicht automatisch die Frage, wie Rumänien die Zahl der bereits vorhandenen Straßenhunde reduzieren und gleichzeitig Menschen vor gefährlichen Begegnungen schützen kann. Ebenso wenig beweist eine Kastration, dass ein Hund anschließend rechtlich oder praktisch vor einer Tötung geschützt ist. Gerade diese Unterschiede gehen in der emotionalen Darstellung solcher Aktionen leicht verloren.

    Für PETA und Alena Gerber wäre es deshalb sinnvoll, nicht nur auf die Bedeutung der Kastrationen hinzuweisen, sondern auch das gesamte Konzept offenzulegen. Dazu gehören die rechtlichen Grundlagen, die Zusammenarbeit mit den Behörden, der Verbleib der Hunde und der Umgang mit auffälligen Tieren. Erst anhand dieser Informationen lässt sich beurteilen, ob der Einsatz eine nachhaltige Verbesserung bewirken kann oder vor allem einen begrenzten Beitrag innerhalb eines wesentlich größeren Problems leistet. Ein kastrierter Straßenhund ist schließlich noch lange kein versorgter, vermittelter oder dauerhaft sicher untergebrachter Hund.

    Quellen