Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) führt neue Biosicherheitsanforderungen für sämtliche Schweinehaltungen in der Schweiz ein. Die Regeln sollen verhindern, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Bestände eingeschleppt oder innerhalb der Schweiz weiterverbreitet wird. Betroffen sind nicht nur professionelle Zucht- und Mastbetriebe, sondern auch kleinere und private Haltungen.
Stufe 1 gilt im normalen Betrieb
Die zunächst geltende Stufe 1 setzt auf Vorsorge im Alltag. Dazu gehören kontrollierte Zugänge zu den Ställen, Hygienemassnahmen beim Betreten der Tierbereiche und bauliche oder organisatorische Vorkehrungen gegen den Kontakt zwischen Hausschweinen und Wildschweinen. Auch Besucher müssen erfasst werden, damit im Fall eines Verdachts nachvollziehbar bleibt, wer den Betrieb betreten hat.
Zusätzlich verlangt das System eine laufende Dokumentation. Dazu zählen unter anderem Behandlungsjournale sowie die tägliche Erfassung von Todesfällen und Aborten. Damit geht es nicht allein um einzelne Hygieneschritte, sondern um eine Kombination aus Zugangskontrolle, Kontaktvermeidung und nachvollziehbarer Betriebsführung.
Die Anforderungen wurden nach Angaben des BLV gemeinsam mit Branchenvertretern erarbeitet. Ihre Einhaltung soll nach einer Erstabnahme durch einen Gesundheitsdienstanbieter regelmässig überprüft werden. Vorgesehen sind zwei weitere Besuche pro Jahr. Für Tierhalter bedeutet das zusätzliche organisatorische Arbeit, zugleich wird die Einhaltung der Vorgaben zu einem überprüfbaren Status des jeweiligen Betriebs.
Vorteile bei einem ASP-Ausbruch
Die sogenannte ASP-Konformität ist nicht nur eine formale Auszeichnung. Erfüllt ein Betrieb die Anforderungen, kann er im Fall eines Ausbruchs in der Umgebung von Erleichterungen beim Tierverkehr und bei der Vermarktung seiner Tiere profitieren. Welche konkreten Erleichterungen im Einzelfall gelten, hängt von der jeweiligen Seuchenlage und den behördlichen Anordnungen ab.
Für nicht konforme Betriebe kann die Lage dagegen schwieriger werden. Sobald Schutzmassnahmen verschärft werden, können Transporte und die Vermarktung stärker eingeschränkt werden. Die tägliche Dokumentation und die regelmässigen Kontrollen wirken deshalb auch wirtschaftlich: Sie sollen im Ernstfall nachweisen, dass ein Betrieb die Voraussetzungen für einen erleichterten Tierverkehr erfüllt.
Eine zweite Stufe ist für den tatsächlichen Seuchenfall vorgesehen. Sie soll zusätzliche Vorgaben für den Tierverkehr und diagnostische Abklärungen enthalten. Die Kontrolle dieser verschärften Massnahmen liegt bei den kantonalen Veterinärämtern. Die jetzt eingeführte Stufe 1 ist dagegen für den Normalbetrieb bestimmt und ersetzt nicht die zusätzlichen Eingriffe, die bei einem konkreten Ausbruch notwendig werden könnten. Weitere Hintergruende bietet der GERATI-Beitrag Ramiswil Pferdeversteigerung: Viel Empörung, wenig Fakten.
Hohe Einschleppungsgefahr in Europa
Das BLV bewertet die Gefahr einer Verschleppung der ASP in die Schweiz als gross. In Europa waren die Fallzahlen bei Hausschweinen zuvor über mehrere Jahre zurückgegangen. Im April kam es jedoch in Italien erneut zu einem Ausbruch. Besonders in Regionen mit infizierten Wildschweinbeständen sei eine Übertragung auf Hausschweine jederzeit möglich, erklärte das BLV zur internationalen Tierseuchenlage.
Die Afrikanische Schweinepest betrifft Schweine und Wildschweine, stellt nach den hier zugrunde liegenden Angaben jedoch keine Gefahr für Menschen dar. Für betroffene Tierhaltungen kann ein Ausbruch trotzdem erhebliche Folgen haben: Einschränkungen beim Transport, zusätzliche Untersuchungen und mögliche Vermarktungsprobleme treffen sowohl grosse Betriebe als auch Hobbyhalter.
Damit verschiebt sich die Verantwortung für den Seuchenschutz stärker in den Betriebsalltag. Wer Schweine hält, muss nicht erst auf einen konkreten Verdachtsfall reagieren, sondern bereits im Normalbetrieb Zugang, Hygiene, Kontakte und Ereignisse dokumentieren. Entscheidend wird im Ernstfall sein, ob diese Vorsorge nicht nur auf dem Papier besteht, sondern bei Kontrollen tatsächlich nachvollziehbar ist.
Quellen
- frontaliereticino.ch – Neue Vorschriften gegen die Afrikanische Schweinepest – https://frontaliereticino.ch/de/schweiz-artikel/schweiz-regeln-afrikanische-schweinepest
- bluewin.ch – Veterinärdienst legt neue Regeln für Schweinehalter fest – https://www.bluewin.ch/de/news/veterinaerdienst-legt-neue-regeln-fuer-schweinehalter-fest-li.3616703
- radiocentral.ch – Veterinärdienst legt neue Regeln für Schweinehalter fest | Radio Central – https://www.radiocentral.ch/news/schweiz/veterinaerdienst-legt-neue-regeln-fuer-schweinehalter-fest-165581068
