François Ingold und Eric Barras wollen den Kanton Freiburg gegen das EFTA-Mercosur-Freihandelsabkommen in Stellung bringen. Ihre Motion verlangt, dass der Kanton das Kantonsreferendum ergreift. Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat dagegen die Ablehnung, wie der «Schweizer Bauer» berichtet: Er erkennt landwirtschaftliche Risiken an, gewichtet aber auch die Exportchancen. Das Geschäft ist im amtlichen Parlamentsregister der Sitzung vom 11. November 2026 zugeordnet; eine Entscheidung des Grossen Rats steht damit noch aus.
Produktionsstandards und begrenzte Importmengen
Die Motion wurde am 6. Oktober 2026 eingereicht und zählt im Parlamentsregister 56 Mitunterzeichner. Barras ist Landwirt aus Châtel-sur-Montsalvens. Nach dem Bericht des «Schweizer Bauer» kritisieren die beiden Grossräte, dass Schweizer Betriebe hohe Produktions-, Umwelt- und Tierschutzstandards erfüllen müssen, zugleich aber stärker mit südamerikanischen Agrarprodukten konkurrieren sollen. Die Produktionsbedingungen seien nicht vergleichbar. Ihr Einwand verbindet damit die Anforderungen an die Nutztierhaltung mit der wirtschaftlichen Frage, unter welchen Bedingungen landwirtschaftliche Produkte miteinander konkurrieren.
Der Staatsrat bestreitet diese Bedenken dem Bericht zufolge nicht grundsätzlich. Er zeigt Verständnis für Sorgen wegen unterschiedlicher Standards und Produktionskosten, verweist aber auf die Begrenzung der Marktöffnung durch 25 bilaterale Zollkontingente. Die meisten Kontingente für sensible Agrarprodukte, darunter Fleisch, machten weniger als zwei Prozent des Schweizer Gesamtkonsums aus oder entsprächen bisherigen Importmengen. Die Motion nennt unter anderem 3000 Tonnen Rindfleisch, 1000 Tonnen Geflügelfleisch und fünf Millionen Liter Rotwein. Damit setzen die beiden Seiten unterschiedliche Schwerpunkte: Die Motionäre kritisieren die Wettbewerbsbedingungen, während die Regierung auf die begrenzten Mengen verweist. Eine Mengenbegrenzung beantwortet den Einwand unterschiedlicher Produktionsbedingungen allerdings nicht unmittelbar.
Exportchancen stehen landwirtschaftlichen Sorgen gegenüber
Auf der anderen Seite der Freiburger Abwägung stehen Unternehmen, die vom erleichterten Handel profitieren könnten. Der «Schweizer Bauer» nennt einen Markt mit rund 270 Millionen Einwohnern und die Aussicht, dass nach Ablauf der Übergangsfristen rund 96 Prozent der Schweizer Exporte in die Mercosur-Staaten zollfrei werden sollen. Als mögliche Nutzniesser im Kanton führt der Bericht die Pharma-, Chemie-, Maschinenbau- und Lebensmittelbranche an. Der Staatsrat bewertet das Abkommen deshalb nicht allein aus Sicht der Landwirtschaft. Für Freiburg geht es um eine Entscheidung, bei der die möglichen Vorteile und die befürchteten Belastungen verschiedene Wirtschaftsbereiche betreffen.
Auch die vorgesehenen Begleitmassnahmen lösen den Streit nicht auf. Nach dem Bericht hat das Bundesparlament für die Landwirtschaft zwischen 2028 und 2033 zusätzliche 517 Millionen Franken vorgesehen. Davon entfallen 480 Millionen auf Investitionskredite und 37 Millionen auf Absatzförderung. Die Motionäre wenden ein, dass diese Instrumente keine direkten Entschädigungen für mögliche Einkommensverluste darstellen. Für betroffene Betriebe ist diese Unterscheidung praktisch relevant: Die Förderung von Investitionen oder Absatz ist etwas anderes als der Ausgleich eines tatsächlich sinkenden Einkommens. Dass Mittel vorgesehen sind, beantwortet deshalb noch nicht die von den Motionären aufgeworfene Frage nach der Absicherung möglicher Verluste.
Bundesrat verteidigt die Zugeständnisse bei Agrarprodukten
Der Konflikt um Fleisch und Wein beschäftigt auch die Bundespolitik, allerdings in einem eigenen, von der Freiburger Motion getrennten Geschäft. Dort wird verlangt, diese sensiblen Produkte aus dem Abkommen auszuschliessen. Der Bundesrat hält dagegen, ohne Zugeständnisse im Agrarbereich wäre ein Abschluss nicht möglich gewesen; deren nachträgliche Rücknahme würde das Inkrafttreten verhindern. Er bewertet die Konzessionen als verkraftbar und verweist auf einen vereinbarten Schutzmechanismus für den Fall von Marktverwerfungen. Den erwarteten Vorteilen rechnet er jährliche Zolleinsparungen von mindestens 155 Millionen Franken zu. Diese Argumentation macht deutlich, weshalb die Bundesregierung Agrarzugeständnisse als Bestandteil des gesamten Handelspakets verteidigt.
In Freiburg liegt nun die politische Entscheidung über den kantonalen Vorstoss beim Grossen Rat. Das Register führt die Motion unter der Nummer 2026-GC-254 mit dem Status «In Beratung» und nennt den 27. Oktober 2026 als Antwortdatum. Die Ablehnungsempfehlung des Staatsrats ist somit noch kein parlamentarischer Entscheid. Bei der vorgesehenen Behandlung am 11. November geht es darum, ob Freiburg den Widerstand gegen die Genehmigung des Abkommens mit dem Instrument des Kantonsreferendums unterstützen soll.
Quellen
- schweizerbauer.ch – Freiburger Bauer bekämpft Mercosur-Abkommen – https://www.schweizerbauer.ch/artikel/regionen/westschweiz/freiburger-bauer-bekaempft-mercosur-abkommen
- fr.ch – Kantonsreferendum gegen das EFTA-Mercosur-Freihandelsabkommen | Parlinfo – https://www.fr.ch/de/parlinfo/geschaefte/860d0edd66564948a71f3ae76675338b
- ws-old.parlament.ch – Ausschluss sensibler Produkte (Fleisch und Wein) aus dem Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und den Mercosur-Staaten – https://ws-old.parlament.ch/affairs/20253968
