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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

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Schlagwort: Auswilderung

  • World Octopus Day: PETA fordert Kraken-Freilassung – PR-Forderung ohne belastbaren Plan

    World Octopus Day: PETA fordert Kraken-Freilassung – PR-Forderung ohne belastbaren Plan

    Zum World Octopus Day am 8. Oktober nutzt PETA das Sea Life Hannover erneut für eine grundsätzliche Kampagne gegen die Haltung von Kraken in Aquarien. Die Tierrechtsorganisation fordert, den dort gehaltenen Kraken aus der Einrichtung zu nehmen und „in seine Heimat“ zurückzubringen. Was sich als einfache Forderung nach Freiheit verkaufen lässt, ist in der Praxis jedoch erheblich komplizierter. PETA nennt weder einen konkreten Freilassungsort noch einen nachvollziehbaren Plan dafür, wie ein Tier aus längerfristiger menschlicher Obhut fachlich verantwortbar in ein Meeresökosystem zurückgebracht werden soll.

    PETA verlangt eine Freilassung, ohne die Voraussetzungen zu erklären

    PETA präsentiert die Rückführung des Kraken als naheliegende Lösung. Doch schon die grundlegenden Fragen bleiben offen: Woher stammt das konkrete Tier genau, zu welcher Population gehört es, welche gesundheitlichen Untersuchungen wären erforderlich und an welchem Ort sollte eine Freilassung stattfinden? Auch die Frage, ob der Krake überhaupt für eine solche Maßnahme geeignet wäre, beantwortet die Organisation in ihrer Mitteilung nicht. Damit wird eine komplexe tiermedizinische und ökologische Entscheidung auf den einfachen Gegensatz „Aquarium oder Freiheit“ reduziert.

    Gerade bei der Freilassung eines Tieres kann diese Vereinfachung problematisch werden. Ein Tier lässt sich nicht deshalb verantwortungsvoll auswildern, weil eine Organisation die Vorstellung von Freiheit emotional attraktiver findet als seine Haltung im Aquarium. Herkunft, Gesundheitsstatus, Verhalten, mögliche Krankheitserreger und die Situation am Zielort müssen berücksichtigt werden. Ohne diese Informationen bleibt PETAs Forderung zunächst eine öffentlichkeitswirksame Kampagnenbotschaft und kein ausgearbeitetes Konzept zum Wohl des konkreten Tieres.

    Der World Octopus Day wird für eine grundsätzliche Anti-Aquarien-Kampagne genutzt

    Dass es PETA nicht ausschließlich um das einzelne Tier in Hannover geht, zeigt bereits die Struktur der Kampagne. Rund um den World Octopus Day richtet die Organisation ähnliche Forderungen gegen verschiedene zoologische Einrichtungen und verbindet einzelne Kraken mit der allgemeinen Forderung, diese Tierart künftig überhaupt nicht mehr in Zoos und Aquarien zu halten. Der Fall Hannover dient damit vor allem als lokaler Aufhänger für eine längst feststehende grundsätzliche Position.

    Dieses Muster ist bei PETA nicht ungewöhnlich. Auch bei der PETA-Kampagne gegen die Krakenhaltung im Zoo am Meer wurde aus einem konkreten Tierhaltungsthema schnell eine allgemeine Forderung gegen die Haltung der gesamten Tiergruppe entwickelt. Eine sachliche Prüfung müsste jedoch zunächst klären, wie das einzelne Tier gehalten wird und ob tatsächlich konkrete tierschutzrelevante Defizite bestehen. Die grundsätzliche Ablehnung von Tierhaltung ersetzt eine solche Prüfung nicht.

    Hohe Intelligenz ist kein Beweis gegen eine fachgerechte Haltung

    PETA verweist ausführlich auf die Intelligenz von Kraken. Dass Oktopoden lernfähig sind, Probleme lösen und komplexes Verhalten zeigen können, ist wissenschaftlich bekannt und wird auch von zoologischen Einrichtungen nicht bestritten. Gerade deshalb gehören Beschäftigung, abwechslungsreiche Fütterung, Rückzugsmöglichkeiten und eine entsprechend gestaltete Umgebung zu den wichtigen Bestandteilen einer verantwortungsvollen Krakenhaltung. Aus Intelligenz allein lässt sich jedoch keine logische Schlussfolgerung ableiten, nach der ein Tier grundsätzlich nicht in menschlicher Obhut gehalten werden dürfe.

    Auch das Sea Life Hannover beschreibt selbst Beschäftigungsmaßnahmen für seinen Oktopus. Futter kann beispielsweise so angeboten werden, dass das Tier zunächst eine Aufgabe lösen muss. Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Haltung kritikfrei wäre. Es zeigt aber, dass PETAs Darstellung zu kurz greift, wenn die Fähigkeiten der Tiere ausschließlich als Argument gegen Aquarien benutzt werden und die Frage nach konkreten Haltungsbedingungen praktisch ausgeblendet bleibt.

    Eine kurze Lebenserwartung macht eine Haltung nicht automatisch falsch

    Ein weiteres PETA-Argument ist die vergleichsweise kurze natürliche Lebensspanne vieler Krakenarten. Daraus leitet die Organisation ab, dass Aquarien immer wieder neue Tiere beschaffen müssten. Dieser Hinweis beschreibt zunächst eine biologische Eigenschaft der Tiere, sagt aber noch nichts darüber aus, ob die Haltung eines konkreten Kraken tierschutzgerecht oder tierschutzwidrig ist. Ein Tier besitzt seine artspezifische Lebensspanne unabhängig davon, ob es im Meer oder in menschlicher Obhut lebt.

    Entscheidend wäre vielmehr die Frage, ob die Beschaffung der Tiere negative Auswirkungen auf die jeweilige Wildpopulation hat. Genau dafür nennt PETA beim Kraken aus Hannover keine konkreten Zahlen. Weder wird die betroffene Population benannt noch deren Größe oder eine nachgewiesene Belastung durch die Entnahme einzelner Tiere dargestellt. Aus dem allgemeinen Hinweis, ein gefangener Krake fehle anschließend im Meer, wird deshalb noch kein belastbarer populationsbiologischer Nachweis.

    PETA erklärt einen einzelnen Kraken zum Problem für ein ganzes Ökosystem

    Besonders weitgehend ist die Behauptung, gefangene Kraken würden in ihren ursprünglichen Ökosystemen fehlen und könnten dort nicht mehr zur Fortpflanzung beitragen. Auf abstrakter Ebene ist selbstverständlich jedes entnommene Tier anschließend nicht mehr Bestandteil seiner ursprünglichen Population. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass die Population dadurch relevant geschwächt wird. Für eine solche Aussage wären Daten über Populationsgröße, Reproduktionsrate, Fangdruck und Bestandsentwicklung notwendig.

    Diese Daten liefert PETA in der Mitteilung nicht. Stattdessen wird aus einer grundsätzlich richtigen Feststellung – ein entnommenes Tier befindet sich nicht mehr im Meer – eine wesentlich weitergehende ökologische Schlussfolgerung gezogen. Genau an dieser Stelle müsste eine Organisation, die mit wissenschaftlich klingenden Argumenten arbeitet, belastbare Zahlen liefern. Ohne sie bleibt die Aussage vor allem geeignet, die bereits bestehende Forderung nach einem Ende der Krakenhaltung zusätzlich moralisch aufzuladen.

    Die konkrete Haltung in Hannover gerät bei PETA in den Hintergrund

    Wer wirklich beurteilen möchte, ob der Krake im Sea Life Hannover angemessen gehalten wird, müsste sich mit dem vorhandenen Becken, Rückzugsmöglichkeiten, Beschäftigung, Wasserqualität, Ernährung und tiermedizinischer Betreuung auseinandersetzen. Genau diese konkrete Prüfung spielt in PETAs Kampagne jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Das Ergebnis steht bereits fest: Das Tier soll aus dem Aquarium verschwinden.

    Damit unterscheidet sich PETAs Vorgehen grundsätzlich von einer offenen Bewertung der Haltung. Bei einer solchen Bewertung wäre theoretisch auch das Ergebnis möglich, dass einzelne Bedingungen verbessert werden müssen, während die Haltung als solche weiterhin vertretbar bleibt. Für PETA kommt diese Möglichkeit aufgrund der grundsätzlichen Ablehnung zoologischer Tierhaltung kaum in Betracht. GERATI hat diese Strategie bereits bei PETAs grundsätzlicher Kritik an Zoos thematisiert.

    Webcams ersetzen keine lebenden Tiere im Aquarium

    Als Alternative schlägt PETA unter anderem Webcams und virtuelle Unterwasserangebote vor. Besucher könnten Meerestiere dadurch beobachten, ohne dass Tiere in Aquarien gehalten würden. Auch diese Argumentation setzt jedoch bereits voraus, dass die Haltung lebender Tiere grundsätzlich unerwünscht ist. Ob eine Webcam tatsächlich dieselbe Vermittlungswirkung entfalten kann wie die unmittelbare Beobachtung eines lebenden Tieres, wird nicht nachgewiesen.

    Digitale Angebote können zoologische Bildungsarbeit ergänzen und Einblicke in Lebensräume ermöglichen, die sonst kaum zugänglich wären. Daraus folgt aber nicht, dass sie zwangsläufig ein gleichwertiger Ersatz für lebende Tiere sind. Gerade die direkte Beobachtung von Verhalten, Bewegung und Reaktionen macht einen wesentlichen Teil zoologischer Vermittlung aus. PETAs Vorschlag ist deshalb weniger eine neutrale pädagogische Alternative als eine Konsequenz aus der eigenen grundsätzlich tierhaltungsablehnenden Position.

    Der Verzicht auf Kraken auf Sylt beweist keine allgemeine Unmöglichkeit

    Als weiteres Argument verweist PETA auf das Sylt Aquarium, das nach Angaben der Organisation künftig auf die Haltung von Kraken verzichten wolle. Ein solcher Schritt kann eine betriebliche Entscheidung einer einzelnen Einrichtung sein. Daraus lässt sich jedoch keine allgemeine wissenschaftliche Aussage ableiten, nach der Kraken prinzipiell nicht tiergerecht in menschlicher Obhut gehalten werden könnten.

    Genau diese Trennung fehlt in der PETA-Kommunikation. Eine einzelne Entscheidung wird als Beispiel dafür präsentiert, wie andere Aquarien ebenfalls handeln sollten. Ohne Kenntnis der konkreten Gründe auf Sylt ist dieser Schluss jedoch nicht belastbar. Eine Einrichtung kann aus ganz unterschiedlichen Gründen auf eine Tierart verzichten, ohne damit automatisch ein grundsätzliches Urteil über sämtliche Haltungen dieser Art zu fällen.

    Die emotionale Forderung ersetzt keine fachliche Freilassungsplanung

    Besonders auffällig bleibt am Ende die Diskrepanz zwischen der starken Forderung und den fehlenden praktischen Angaben. PETA verlangt eine Rückkehr „in die Heimat“, erklärt aber nicht, was diese Heimat beim konkreten Kraken bedeutet und wie eine solche Rückführung ablaufen sollte. Ohne gesicherte Herkunft, fachliche Untersuchung und ein geeignetes Zielgebiet kann eine Freilassung nicht allein deshalb als tierschutzgerechte Lösung gelten, weil sie emotional sympathisch klingt.

    Gerade hier müsste PETA deutlich mehr liefern als eine Pressemitteilung zum World Octopus Day. Wer öffentlich verlangt, ein konkretes Tier aus menschlicher Obhut zu nehmen und in die Natur zurückzubringen, sollte auch zeigen können, dass dieser Schritt für genau dieses Tier verantwortbar ist. Andernfalls wird aus einer scheinbar konkreten Tierschutzforderung vor allem eine symbolische Kampagne gegen zoologische Tierhaltung.

    PETA nutzt den Kraken vor allem als Symbol für die eigene Agenda

    Der Krake im Sea Life Hannover eignet sich hervorragend für eine emotionale Kampagne. Kraken gelten als intelligent, faszinierend und für viele Menschen geheimnisvoll. Die Vorstellung eines solchen Tieres hinter einer Scheibe lässt sich deshalb leicht mit Begriffen wie Freiheit und Gefangenschaft verbinden. Genau dadurch gerät jedoch die entscheidende Frage aus dem Blick: Wie geht es dem konkreten Tier tatsächlich und welche Maßnahme wäre für dieses Individuum fachlich die beste?

    PETAs Antwort steht bereits fest, bevor diese Fragen beantwortet werden. Das Tier soll aus dem Aquarium verschwinden, weil die Organisation Krakenhaltung grundsätzlich ablehnt. Eine individuelle Beurteilung der Situation in Hannover wird damit durch eine politische beziehungsweise ideologische Grundsatzposition ersetzt. Für eine seriöse Tierschutzdebatte reicht es jedoch nicht, eine emotional eingängige Forderung zu formulieren. Wer Freiheit fordert, muss auch erklären können, wie diese Freiheit praktisch aussehen soll und warum sie für das konkrete Tier tatsächlich besser wäre.

    Quellen

  • Artenschutz in Zoos: Warum Auswilderungszahlen allein zu kurz greifen

    Artenschutz in Zoos: Warum Auswilderungszahlen allein zu kurz greifen

    Zoos begründen die Haltung und Zucht bedrohter Wildtiere unter anderem mit ihrem Beitrag zum Artenschutz. Dabei wird in öffentlichen Debatten häufig ein Fehler gemacht: Artenschutz wird fast ausschließlich an der Zahl tatsächlich ausgewilderter Tiere gemessen. Eine Untersuchung nordamerikanischer Wiederansiedlungsprojekte und eine Übersichtsarbeit zu Raubtier-Freilassungen liefern hierzu interessante Zahlen, erlauben aber gerade keine umfassende Bewertung der Artenschutzleistung zoologischer Einrichtungen. Denn Auswilderung ist nur ein Teil eines wesentlich breiteren Systems aus Erhaltungszucht, Forschung, Finanzierung, veterinärmedizinischem Wissen und Unterstützung von Schutzprojekten.

    Nordamerikanische Studie untersucht nur einen Teil zoologischer Artenschutzarbeit

    Brichieri-Colombi und Kollegen werteten für eine 2018 veröffentlichte Untersuchung 1.863 Fachartikel zu 279 translozierten Tierarten in Nordamerika aus. Bei 58 Prozent der untersuchten Arten kam überhaupt eine Zucht in menschlicher Obhut zum Einsatz. Zoos stellten Tiere für 14 Prozent aller untersuchten Arten bereit. Unter den Arten, bei denen Gefangenschaftszucht Bestandteil des jeweiligen Projekts war, lag der Zoo-Anteil bei 25 Prozent.

    Insgesamt waren 54 Zoos an Freilassungen von Tieren aus 40 Arten beteiligt. Diese Zahlen dokumentieren damit konkrete Beiträge zoologischer Einrichtungen zu Wiederansiedlungsprojekten. Sie sagen jedoch nicht aus, welchen Anteil Zoos insgesamt am Artenschutz haben oder wie viele ihrer gehaltenen Arten Bestandteil anderer Schutzprogramme sind. Die Untersuchung beschränkt sich auf Nordamerika und auf die bis 2014 veröffentlichte wissenschaftliche Literatur.

    Genau diese Abgrenzung ist für die Interpretation entscheidend. Die Untersuchung misst weder den Anteil sämtlicher in Zoos gehaltener Tiere, die später freigelassen werden, noch bewertet sie die gesamte Artenschutzarbeit zoologischer Einrichtungen. Beiträge wie Finanzierung, wissenschaftliche Beratung, veterinärmedizinische Betreuung, genetisches Management oder logistische Unterstützung werden durch die Zahl der bereitgestellten Tiere nicht erfasst. Aus dem Anteil von 14 Prozent lässt sich deshalb nicht ableiten, Zoos seien nur in entsprechend geringem Umfang am Artenschutz beteiligt.

    Auch die Erwartung, dass ein großer Teil der in Zoos gehaltenen Tiere irgendwann ausgewildert werden müsste, würde die Funktion moderner Zoos verkürzen. Erhaltungszucht kann beispielsweise dazu dienen, genetisch stabile Populationen außerhalb des natürlichen Lebensraums aufzubauen und Arten langfristig abzusichern. Ob aus solchen Populationen tatsächlich Tiere freigelassen werden können, hängt von zahlreichen ökologischen, politischen und praktischen Voraussetzungen ab. Die Zahl unmittelbar ausgewilderter Tiere ist deshalb nur ein möglicher Maßstab unter mehreren.

    Wiederansiedlung von Raubtieren bleibt eine anspruchsvolle Aufgabe

    Eine weitere häufig zitierte Arbeit von Kristen Jule, John Leaver und Lea aus dem Jahr 2008 verglich 49 Studien zu Wiederansiedlungen von Karnivoren in Afrika, Europa und Nordamerika. Erfasst wurden 20 Projekte mit insgesamt 983 in Gefangenschaft geborenen Tieren sowie 29 Projekte mit 1.169 wild gefangenen und anschließend umgesiedelten Tieren. Nach der Freilassung lag die berichtete Überlebensrate der in Gefangenschaft geborenen Tiere bei 32 Prozent, während die Vergleichsgruppe 53 Prozent erreichte. In der damaligen Übersicht zeigte sich damit ein deutlicher Unterschied zwischen beiden Gruppen.

    Mehr als die Hälfte der dokumentierten Todesfälle ging nach den ausgewerteten Studien auf menschliche Ursachen zurück. Dazu gehörten unter anderem Verkehrsunfälle und gezielte Tötungen. Bei in Gefangenschaft geborenen Karnivoren wurden zudem häufiger Verhungern und Erkrankungen festgestellt. Die Autoren diskutierten unter anderem fehlende Erfahrungen bei Nahrungssuche und Jagd sowie eine geringere Scheu vor Menschen als mögliche Ursachen.

    Auch diese Ergebnisse dürfen jedoch nicht pauschal auf heutige Zoo- und Wiederansiedlungsprogramme übertragen werden. Entscheidend sind die jeweilige Art, Aufzuchtbedingungen, Trainingsmethoden, Auswahl der Tiere, Qualität des Lebensraums und die Betreuung nach der Freilassung. Zudem stammen die ausgewerteten Projekte aus dem Zeitraum zwischen 1990 und 2006. Die Untersuchung bildet deshalb nicht automatisch die heutigen Standards spezialisierter Wiederansiedlungsprogramme ab.

    Einzelne neuere Programme zeigen, dass in Gefangenschaft geborene Tiere unter geeigneten Bedingungen durchaus erfolgreich in die Natur zurückkehren können. Als Beispiel wird unter anderem der Iberische Luchs genannt. Solche Entwicklungen zeigen zugleich, wie wichtig wissenschaftlich begleitete Zucht, Vorbereitung und langfristiges Management für Wiederansiedlungen sind. Die damaligen Durchschnittswerte belegen daher vor allem, dass Freilassungen komplex sind und nicht allein durch die Herkunft eines Tieres erfolgreich werden.

    Erfolgreiche Projekte zeigen die Bedeutung zoologischer Einrichtungen

    Der europäische Zooverband EAZA verweist nach eigenen Angaben auf mehr als 260 Wiederansiedlungsprojekte für 156 Arten. Mehr als die Hälfte dieser Arten sei als bedroht oder gefährdet eingestuft. Dabei zählt der Verband nicht ausschließlich die Bereitstellung von Tieren als Artenschutzleistung. Auch Geldmittel, Personal, Fachwissen, Ausrüstung und Koordination gehören zu den Beiträgen zoologischer Einrichtungen.

    Ein dokumentiertes Beispiel ist der Bartgeier. Seit 1978 wurden nach Angaben aus dem Zoobereich mehr als 300 Tiere in die Wildnis entlassen. Auch Projekte zum Östlichen Spitzmaulnashorn in Ruanda werden als Beispiele dafür angeführt, dass zoologische Einrichtungen unter geeigneten Rahmenbedingungen wichtige Partner von Schutz- und Wiederansiedlungsprojekten sein können. Solche Programme zeigen, dass moderne Zoos weit mehr leisten können als reine Tierhaltung für Besucher.

    Gleichzeitig wäre es ebenso wenig sinnvoll, aus einzelnen erfolgreichen Projekten zu folgern, dass jede in einem Zoo gehaltene Tierart unmittelbar für eine spätere Auswilderung gezüchtet wird. Das ist auch nicht erforderlich, damit zoologische Einrichtungen einen Beitrag zum Artenschutz leisten können. Die nordamerikanische Untersuchung beschreibt lediglich einen begrenzten Teil konkreter Freilassungsprojekte, während die Karnivoren-Übersicht vor allem auf die Schwierigkeiten bestimmter Wiederansiedlungen hinweist. Beide Arbeiten liefern daher wichtige Informationen, aber keine Gesamtbilanz zoologischen Artenschutzes.

    Genau hier liegt ein wesentlicher Unterschied zur Argumentation der IG Wild beim Wild. Aus begrenzten Zahlen zur direkten Bereitstellung von Tieren lässt sich nicht ohne Weiteres ableiten, dass der Artenschutzbeitrag von Zoos insgesamt gering sei. Wer Artenschutz ausschließlich mit der späteren Freilassung eines Tieres gleichsetzt, blendet andere zentrale Aufgaben zoologischer Einrichtungen aus. Dazu gehören unter anderem Erhaltungszucht, wissenschaftliches Populationsmanagement, Forschung und die Unterstützung von Schutzmaßnahmen in den Herkunftsregionen.

    Transparenz ist sinnvoll, darf aber nicht zum falschen Maßstab werden

    Die Organisation IG Wild beim Wild fordert langfristig eine Umwandlung von Zoos in Auffangstationen für einheimische Wildtiere. Diese Forderung ist eine politische beziehungsweise gesellschaftspolitische Position und keine Schlussfolgerung, die sich aus den beiden genannten Studien ableiten lässt. Die wissenschaftlichen Arbeiten beantworten weder die grundsätzliche ethische Frage zoologischer Tierhaltung noch bewerten sie Bildungsarbeit, Forschung, Erhaltungszucht oder finanzielle Unterstützung von Schutzprojekten. Dafür wären wesentlich umfassendere Untersuchungen notwendig.

    Eine transparente Darstellung konkreter Wiederansiedlungsprojekte ist dennoch sinnvoll. Zoos können nachvollziehbar darstellen, welche Tiere für bestimmte Programme gezüchtet wurden, wie viele davon freigelassen wurden und wie sich die Populationen anschließend entwickelt haben. Ebenso sollte erkennbar sein, ob eine Einrichtung Tiere bereitstellt oder ein Projekt durch Forschung, Personal, Finanzierung oder andere Leistungen unterstützt. Eine solche Differenzierung stärkt die Nachvollziehbarkeit zoologischer Artenschutzarbeit.

    Dabei darf Transparenz jedoch nicht mit der Forderung verwechselt werden, den Wert zoologischer Einrichtungen ausschließlich anhand von Auswilderungszahlen zu beurteilen. Nicht jedes Tier in einem Zoo ist für eine spätere Freilassung vorgesehen, und nicht jede Artenschutzmaßnahme endet mit einer Auswilderung. Bei manchen Arten kann bereits die Sicherung einer genetisch stabilen Reservepopulation eine wichtige langfristige Funktion erfüllen. Bei anderen stehen Forschung oder die Unterstützung von Schutzprojekten im natürlichen Lebensraum im Mittelpunkt.

    Fazit: Artenschutz in Zoos ist mehr als die Zahl ausgewilderter Tiere

    Die beiden Untersuchungen stellen den Artenschutzbeitrag moderner Zoos nicht grundsätzlich infrage. Sie zeigen vielmehr, dass Wiederansiedlungen anspruchsvolle Projekte sind und dass die direkte Bereitstellung von Tieren nur einen Teil zoologischer Artenschutzarbeit ausmacht. Die nordamerikanische Studie kann keine Aussage darüber treffen, welchen Gesamtbeitrag Zoos zu Erhaltungszucht, Forschung, Finanzierung oder Schutzmaßnahmen leisten. Ebenso können historische Durchschnittswerte bei Karnivoren nicht pauschal auf sämtliche heutigen Wiederansiedlungsprogramme übertragen werden.

    Erfolgreiche Projekte wie beim Bartgeier oder anderen bedrohten Arten zeigen gleichzeitig, dass zoologische Einrichtungen unter geeigneten Bedingungen einen konkreten Beitrag zur Wiederherstellung wildlebender Populationen leisten können. Transparenz über solche Projekte ist sinnvoll und stärkt die Glaubwürdigkeit. Daraus folgt jedoch nicht, dass jeder Zoo oder jede gehaltene Tierart anhand der Zahl tatsächlich ausgewilderter Tiere bewertet werden sollte.

    Wer die Artenschutzleistung von Zoos beurteilen möchte, muss deshalb das gesamte Spektrum betrachten. Auswilderung ist ein sichtbares und wichtiges Instrument, aber eben nur eines von mehreren. Die vorliegenden Zahlen eignen sich daher für eine differenzierte Diskussion über Wiederansiedlungen – nicht jedoch als Beleg dafür, dass zoologischer Artenschutz insgesamt nur eine begrenzte Bedeutung hätte.

    Quellen