In zwei kommerziellen Masthähnchenbeständen nahe Kecskemét ist die Newcastle-Krankheit nachgewiesen worden. Betroffen sind insgesamt 219.000 Tiere – 124.000 in einem Bestand und 95.000 in einem zweiten. Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) meldete die Ausbrüche am 9. September.
Zwei Bestände per PCR positiv getestet
Die Veterinärdiagnostik des ungarischen Amtes für Lebensmittelsicherheit bestätigte die Infektionen in beiden Betrieben mittels Real-Time-PCR. Damit handelt es sich nicht lediglich um einen Verdacht aufgrund von Krankheitszeichen, sondern um einen labordiagnostisch bestätigten Nachweis. Wo das Virus in die Bestände gelangte, ist dagegen noch offen; die Infektionsquelle wird von der WOAH als unbekannt beziehungsweise nicht eindeutig bestimmt geführt.
Die Newcastle-Krankheit, auch atypische Geflügelpest genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln. Ihr Verlauf kann je nach Virusstamm, Tierart und Immunstatus unterschiedlich ausfallen. Das Friedrich-Loeffler-Institut weist darauf hin, dass auch in geimpften Herden bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen eine Laboruntersuchung erforderlich sein kann, weil nur eine schnelle Diagnose eine rasche Eindämmung ermöglicht. Die Erkrankung betrifft damit nicht nur die beiden ungarischen Bestände. Ihre Ausbreitung kann grundsätzlich verschiedene Vogelhaltungen erfassen. Eine genaue Bewertung des Risikos hängt jedoch von den jeweiligen Umständen ab.
Behörden ordnen Tötung und Desinfektion an
Für die beiden betroffenen Betriebe wurden umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Die Herden werden getötet, anschließend sollen die Stallanlagen und betroffenen Bereiche desinfiziert werden. Tierkörper, tierische Nebenprodukte und Abfälle müssen unter behördlicher Aufsicht beseitigt werden, damit das Virus nicht über Material, Fahrzeuge oder Personen weiterverbreitet wird. Die Maßnahmen betreffen damit sowohl die betroffenen Tiere als auch deren Haltung und die anfallenden Materialien. Sie sollen die weitere Ausbreitung des Virus verhindern. Welche weiteren Schritte erforderlich sind, hängt von der behördlichen Bewertung ab.
Zusätzlich richteten die ungarischen Behörden Restriktionszonen ein. Innerhalb dieser Gebiete werden Geflügelbestände überwacht. Die weiteren Angaben zu zurückverfolgten Infektionswegen, einer Ausweitung der Überwachung sowie zu Einschränkungen bei Verbringungen und strengeren Anforderungen an Reinigung und Desinfektion sind in der vorliegenden Beleggrundlage nicht jeweils konkret nachgewiesen. Die Überwachung innerhalb der Zonen ergänzt damit die Maßnahmen in den beiden betroffenen Betrieben. Die Infektionsquelle bleibt zugleich ungeklärt. Ein konkreter Zusammenhang mit anderen Beständen ist nicht belegt.
Ungarn ist Teil einer internationalen Ausbruchslage
Die ungarischen Fälle stehen nicht isoliert neben einzelnen Meldungen. Die WOAH führt derzeit auch Newcastle-Krankheit in Polen, Spanien, Singapur, Deutschland, Peru, Israel, Malaysia und Burkina Faso. Keines dieser Länder grenzt unmittelbar an Ungarn, weshalb aus der internationalen Auflistung allein kein konkreter Übertragungsweg für die beiden Betriebe bei Kecskemét abgeleitet werden kann. Die Auflistung zeigt damit lediglich weitere gemeldete Ereignisse. Sie belegt keinen Zusammenhang zwischen diesen Ereignissen und den Fällen in Ungarn. Für die Einordnung der ungarischen Ausbrüche bleibt daher die dortige Untersuchung maßgeblich.
Für die Geflügelwirtschaft liegt die praktische Bedeutung deshalb weniger in einer belegten Verbindung zu einem anderen Land als in der ungeklärten Eintragsquelle. Wenn sich nicht feststellen lässt, wie das Virus in einen Bestand gelangte, müssen alle möglichen Einschleppungswege besonders konsequent berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem Personen- und Fahrzeugbewegungen, Gerätschaften, neue Tiere sowie der Kontakt zu Wild- oder Nachbarbeständen. Diese Beispiele beschreiben mögliche Wege, ohne einen davon als Ursache der ungarischen Fälle festzulegen. Die konkrete Infektionsquelle ist weiterhin nicht bestimmt. Für die Betriebe bleibt deshalb die umfassende Biosicherheit von Bedeutung.
Der Fall erinnert damit auch deutsche Halter an die anhaltende Bedeutung der Überwachung. Das Friedrich-Loeffler-Institut informiert zur Newcastle-Krankheit insbesondere über die Notwendigkeit, unklare Krankheits- und Verlustgeschehen frühzeitig labordiagnostisch abzuklären. Einen regionalen Bezug hat zudem die Warnung vor Newcastle Disease im Landkreis München, die zeigt, dass die Tierseuche auch außerhalb großer internationaler Ausbruchsmeldungen für Geflügelhalter relevant bleiben kann. Die Hinweise des Instituts beziehen sich auf die diagnostische Abklärung unklarer Geschehen. Die verlinkte regionale Warnung ergänzt den internationalen Blick um ein Beispiel außerhalb Ungarns. Daraus folgt jedoch keine Aussage über einen Zusammenhang mit den beiden betroffenen Beständen.
Entscheidend ist in Ungarn nun, ob die Nachverfolgung einen gemeinsamen Eintragsweg für die beiden Betriebe aufdeckt oder ob es sich um voneinander unabhängige Ereignisse handelt. Bis dahin bleiben die Tötung der betroffenen Herden, die Desinfektion und die Überwachung der Restriktionszonen die zentralen Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Derzeit liegt kein belegter gemeinsamer Eintragsweg vor. Ebenso ist nicht geklärt, ob die beiden Ereignisse voneinander unabhängig sind. Die weitere Bewertung hängt daher von den Ergebnissen der Nachverfolgung ab.
Quellen
- gefluegelnews.de – 219.000 Masthähnchen betroffen – Ungarn meldet Newcastle-Krankheit – Geflügelnews – https://www.gefluegelnews.de/article/219000-masthahnchen-betroffen-ungarn-meldet-newcastle-krankheit
- fli.de – Newcastle-Krankheit (ND) | Friedrich-Loeffler-Institut – https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/newcastle-krankheit-nd
- gefluegelnews.de – Newcastle-Krankheit: Spanien, Israel und Polen melden neue Ausbrüche – https://www.gefluegelnews.de/article/newcastle-krankheit-spanien-israel-und-polen-melden-neue-ausbruche
