Im Fall des geschlossenen Schlachthofs in Wassertrüdingen sind einem Bericht von Radio Galaxy zufolge sechs Verfahren gegen Mitarbeitende rechtskräftig abgeschlossen. Der Sender berichtet unter Berufung auf die Fränkische Landeszeitung von unterschiedlichen Geldstrafen. Außerdem soll ein inzwischen vorliegendes Gutachten eine technische Schwachstelle in der Schlachtanlage beschreiben, durch die einzelnen Hühnern der Kopf abgerissen worden sei. Damit betrifft die Aufarbeitung sowohl Handlungen von Beschäftigten als auch die Funktionsweise der eingesetzten Technik.
Sechs Abschlüsse nach sieben beantragten Strafbefehlen
Der Vergleich mit dem berichteten Stand vom 19. Februar 2026 macht den Fortgang der Verfahren deutlich. Damals meldete Franken Fernsehen unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Ansbach sieben beantragte Strafbefehle gegen Mitarbeitende. Drei seien bereits erlassen, aber noch nicht rechtskräftig gewesen. Ein weiterer Strafbefehl war nach der wiedergegebenen Auskunft der Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig. Die später berichteten sechs Verfahrensabschlüsse stehen damit einem damaligen Stand von einem ausdrücklich als rechtskräftig bezeichneten Strafbefehl gegenüber. Beantragung, Erlass und Rechtskraft bezeichnen dabei unterschiedliche Verfahrensstände und dürfen bei der Zahl der abgeschlossenen Fälle nicht gleichgesetzt werden.
Für den bereits im Februar abgeschlossenen Einzelfall nannte die Staatsanwaltschaft auch die konkrete Sanktion. Ihr stellvertretender Pressesprecher Christian Winkelmann erklärte gegenüber Franken Fernsehen, ein Beschuldigter sei wegen drei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden. Die Gesamtgeldstrafe betrug 65 Tagessätze zu jeweils 25 Euro, insgesamt 1.625 Euro. Dieser Betrag beschreibt ausschließlich den damals erläuterten Fall. Radio Galaxy spricht bei den weiteren Verfahren von unterschiedlichen Geldstrafen; eine einheitliche Sanktion für sämtliche betroffenen Beschäftigten lässt sich daraus nicht ableiten.
Gutachten beschreibt mögliche technische Ursache
Die zweite Entwicklung betrifft die Schlachtanlage selbst. Nach dem Bericht von Radio Galaxy soll das Gutachten eine „Schwachstelle“ ergeben haben. Diese soll dazu geführt haben, dass einzelnen Hühnern unsachgemäß der Kopf abgerissen wurde. Für die Beurteilung solcher Vorgänge ist die Unterscheidung praktisch entscheidend: Eine technische Ursache und eine unmittelbar von Beschäftigten ausgeführte Handlung werfen unterschiedliche Fragen nach Ablauf und Verantwortung auf. Wie die beschriebene Schwachstelle mit den einzelnen strafrechtlich behandelten Handlungen zusammenhängt, bleibt offen.
Bereits im Februar 2026 hatte Franken Fernsehen berichtet, dass die Ermittlungen gegen die Geschäftsleitung noch andauerten. Die Staatsanwaltschaft wartete damals auf ein von ihr beauftragtes Gutachten. Die technische Untersuchung gehörte somit schon zu diesem Zeitpunkt zur Aufarbeitung des Falls und war keine erst nachträglich aufgeworfene Frage. Der Bericht über ihr Ergebnis ist allerdings keine Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortung der Leitung. Für diese kommt es darauf an, welche konkreten Vorgänge wem zugerechnet werden können; ein technischer Befund allein beantwortet diese Frage nicht.
Stilllegung und Folgen für die Belegschaft
Öffentlich bekannt wurde der Fall durch Videoaufnahmen, die im April 2025 ans Licht kamen. Radio Galaxy nennt einen Umfang von mehr als 500 Stunden und berichtet von darauf dokumentierten Misshandlungen durch mehrere Mitarbeitende. Seit September 2025 ist der Schlachthof geschlossen. Die juristische Aufarbeitung setzte sich also über die Stilllegung hinaus fort. Dass Betriebsschließung und Strafverfahren zeitlich auseinanderfallen können, ist auch der unmittelbar vergleichbare Ausgangspunkt des GERATI-Beitrags zum Schlachthof-Prozess in Bad Iburg: Dort ging es um Verfahren nach der Schließung, allerdings gegen andere Beschuldigte und wegen anderer Vorwürfe.
Für die Belegschaft reichten die Folgen nach Darstellung der Tierschutzorganisation ANINOVA weit über die Strafverfahren gegen einzelne Mitarbeitende hinaus. Franken Fernsehen berichtete am 19. Februar 2026 unter Berufung auf die Organisation, die rund 125 Beschäftigten seien bereits entlassen worden. Außerdem würden Maschinen und Fahrzeuge des Schlachthofs verkauft. Das Unternehmen gab dem Sender auf Anfrage damals keine Auskunft. Die Angaben zu Entlassungen und Verkäufen stammen damit von ANINOVA und sind keine Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Der Verlust der Arbeitsplätze betrifft nach dieser Darstellung die gesamte Belegschaft, während sich die berichteten Strafverfahren gegen einzelne Beschäftigte richten. Für die weitere Aufarbeitung ist entscheidend, welche Bedeutung der technische Befund für die Verantwortung im Betrieb erhält.
Quellen
- mittelfranken.radiogalaxy.de – Wassertrüdingen | Stand im Schlachthof-Skandal – Radio Galaxy – Mittelfranken – https://mittelfranken.radiogalaxy.de/amp/wassertruedingen-stand-im-schlachthof-skandal-516354/
- frankenfernsehen.tv – Schlachthof in Wassertrüdingen: Mitarbeiter erhält Geldstrafe | Franken Fernsehen – https://www.frankenfernsehen.tv/amp/mediathek/video/schlachthof-in-wassertruedingen-mitarbeiter-erhaelt-geldstrafe/
