Die Buschtrommel kündigten es ja bereits an, dass wieder einmal Strafanzeigen unterwegs seien. Nun kam gestern die 91 Seitige Klageschrift vom Landgericht Berlin bei mir an.
Diverse Tierrechtlerinnen kündigten es ja bereits in diversen Kommentaren an. Peta habe gegen mich eine Klage erhoben. Nun ist die 91 Seitige Klageschrift vom Landgericht Berlin, nach acht Wochen Laufzeit endlich bei mir angekommen.
Ja ihr hört richtig, Haferbeck geht anscheinend davon aus, dass ich mir keinen Anwalt in Deutschland besorgen kann. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Die Zuständigkeit des Gerichtes regelt die Höhe des Streitwertes. Ist der Streitwert über 5.000 €, so ist ein Landgericht zuständig. Unter 5.000 € das Amtsgericht. An einem Amtsgericht kann man sich selbst verteidigen, man benötigt also nicht unbedingt einen Rechtsbeistand.
Auch die entstehenden Kosten im Vorfeld sind abhängig vom Streitwert. Also je höher der Streitwert, desto höher auch die Kosten für einen Anwalt. Ohne Vorkasse läuft hier in der Regel gar nichts, insbesondere wenn wie in meinem Fall der Mandant im Ausland lebt.
Haferbeck startete Diffamierungskampagne gegen Rechtsanwalt Walter Scheuerl
Edmund Haferbeck bezeichnete den Rechtsanwalt Walter Scheuerl als „Anwalt ohne Moral“. Dieser hatte erfolgreich für seine Mandanten, aus der Landwirtschaft, Unterhaltungsbranche und diverse Tierhalter rechtliche Erfolge erzielen können. Ein Dorn im Auge des fanatischen Edmund Haferbeck.
Es wurde unter dem Namen des Rechtsanwaltes eine Webseite eingerichtet und ein Diffamierungsvideo in Umlauf gebracht. Ziel der ganzen Kampagne aus dem Umfeld radikaler Tierrechtler war der Versuch die berufliche Existenz dieses Rechtsanwaltes zu beenden. Wie man sieht, hatte Haferbeck und alle anderen involvierten radikalen Tierrechtsgruppen, dabei keinen Erfolg!
Dennoch wird mir immer wieder von Rechtsanwälten vorgetragen, dass sie aus Angst gegenüber der Diffamierung von Peta und die damit verbundene Gefahr, Mandanten zu verlieren, eine Vertretung bei einer Klage gegen Peta oder die Verteidigung ablehnen. Damit ist in Deutschland ein fairer Prozess gegen Peta überhaupt nicht mehr möglich!
Haferbeck bettelt die deutsche Justiz um Hilfe an und bezeichnet diese in einem Buch als Rechtsbeugemafia und kriminelle Vereinigung
So sollte es dann doch schon einen verwundern, dass einer der die deutsche Justiz als „eine kriminelle Vereinigung“ und „Rechtsbeugemafia“ bezeichnet, deren Hilfe letztendlich sucht. Dass er dabei anscheinend aus purer Angst und Verzweiflung, den direkten gerichtlichen Schlagabtausch vor einem Amtsgericht scheut und den Streitwert auf 20.000 € vorläufig festlegt, sagt alles.
Ich hatte gestern noch mit einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei und dem Berliner Landgericht gesprochen. Anders als Haferbeck und Peta immer behauptet verstecke ich mich nicht vor der deutschen Justiz. Mittlerweile hat Peta sogar einen Textbaustein für das Thema GERATI auf Facebook eingerichtet. Dort behauptet Peta immer wieder ich sei fälschlicherweise ein Tierquäler. Natürlich rein mit der Begründung das Peta ja gegen jede Tierhaltung sei. Weiterhin wird behauptet, dass ich mich in Indonesien ja vor der deutschen Justiz verstecken würde! Dumm, nur wenn gerade ich, dann massiv gegen eigenes mir zugefügte Unrecht durch Haferbeck so akribisch bei der deutschen Justiz vorgehe!
So wurden mehrere dutzende Strafanzeigen die Haferbeck gegen meine Person stellte eingestellt. Diese von Haferbeck gestellte Strafanzeigen führten bei der Einreise aus Abu Dhabi kommend in München zu einer vorübergehenden Festnahme verbunden mit der Verweigerung auf mein Recht auf rechtliches Gehör!
Verwundert war ich damals schon das Haferbeck und Peta mich bei der Staatsanwaltschaft Augsburg anzeigte. Peta hat ihren Sitz in Stuttgart und mein Webserver und somit Tatort steht in der Nähe von Görlitz! Haferbeck scheint einen persönlichen Duzfreund bei dieser Staatsanwaltschaft zu haben. Dieser war, nachdem ich massiv auf die Rechtsverletzungen bei der Festnahme reagiert auf einmal spurlos verschwunden. Aussage der Mitarbeiterin dieser Staatsanwaltschaft. Er wurde zu anderen Aufgaben abberufen. Zwei Tage vorher aber noch einen Haftbefehl beantragen und diesen nur an die Bundespolizei in München zu senden, das sollte doch mal die Frage der Vorteilsnahme in den Raum werfen.
Alle meine Beschwerden und Strafanzeigen wurden abgeschmettert. Der größte Clou ist, dass eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch vom beschuldigten Staatsanwalt selbst eingestellt wurde. Die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München brachte auch nichts ein. Man sehe keinen Verstoß, dabei wenn ein Staatsanwalt eine gegen ihn gerichtete Strafanzeige selbst einstellt.
Ich will hier nicht zu ausschweifen sonst wird dieser Artikel noch länger. Wer sich die Story meiner vorläufigen Verhaftung aufgrund der Strafanzeigen genauer durchlesen möchte der Findet diese hier unter dem Suchergebnis Peta will Gerati verhaften lassen.
Es sei nur soviel gesagt, nachdem ich die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Augsburg angezweifelt hatte und durch die Görlitzer Staatsanwaltschaft endlich mein Recht auf Gehör erhielt wurden alle von Haferbeck gestellten Strafanzeigen unmittelbar eingestellt. Dazu war man über Jahre bei der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht in der Lage.
Ich habe eine Nacht darüber geschlafen
Gestern hatte ich dann auch noch das Landgericht Berlin nach mehreren Stunden verbringen in der Warteschleife erreicht. Ich schilderte meine Probleme und nach kurzer Rücksprache der Justizangestellten, mit der zuständigen Richterin, sollte ich formlos meine Anträge zusenden.
Ob diese in irgendeiner Form berücksichtigt werden kann ich nicht sagen und wird wohl auch abhängig sein wie die Rechtsanwälte von Haferbeck darauf reagieren. Wie bereits gesagt müssen solche Anträge eigentlich Rechtsanwälte einreichen, da vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht. Um einen Anwalt zu beauftragen, benötige ich aber erst einmal einen Beratungshilfeschein. Diesen bekommt man aber nur, wenn man Vorort erscheint und diesen beantragt. Keiner der gefragten konnte mir den Ablauf für einen im Ausland lebenden beschuldigten aufzeigen. Gleichzeitig ist die deutsche Justiz an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden. Hier insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren Art. 6 EMK.
Also berief ich mich in erster Linie auf die Europäische Menschenrechtskonvention und bezweifelte durch Urteile belegt den vom Kläger festgelegten vorläufigen Streitwert von 20.000 € an. Mehrere Urteile wiesen darauf hin, dass im Verfahren auf Unterlassung der Streitwert auf maximal 5.000 € Festgesetz werden kann. Damit wäre ein Amtsgericht für das Verfahren zuständig und ich könnte mich selbst verteidigen!
Meine Anträge beim Landgericht Berlin
- Antrag auf Fristverlängerung
Diesen Antrag mit einer Fristverlängerung auf unbestimmte Zeit habe ich mit der derzeitigen Corona-Krise begründet. In der Regel habe ich nach Zustellung der Klage 1 Monat Zeit, darauf durch einen Anwalt zu reagieren!
- Abweisung Zuständigkeit des Landgerichts Berlin
Wie bereits gesagt berufe ich mich hier auf Art. 6 EMK und diverse Urteile, die ich im Antrag vorbringe, die in ähnlichen Fällen in letzter Zeit den Streitwert auf maximal 5.000 € in vielen Fällen sogar nur mit 1.000 € festlegten. Ich stelle den Antrag an Abweisung an ein Amtsgericht mit Senkung des Streitwertes auf unter 5.000 €
- Antrag auf Beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe
Verbunden mit dem Aufzeigen wie ein Antrag für mich persönlich ohne direkt vor Ort zu kommen, ablaufen soll. In der Regel kann dieses auch ein Rechtsanwalt übernehmen, da ich aber im Ausland sitze kennt sich hier bisher jedenfalls keiner der Befragten aus.
- Antrag Zusendung fehlender Beweisunterlagen
In der Anlage K 6 gibt der Kläger an das der Bundeszentralreguister-Auszug keinerlei Eintragungen enthält. Nur fehlt dieser Beweis gänzlich. Der Kläger hat bereits mehrfach nachweislich gelogen.
- Mitteilung des deutschen Postbevollmächtigten mit Hinweis auf Nichtweitergabe an den Kläger
Dieses begründe ich unter anderem mit dem radikalen Vorgehen des Klägers. Dieser hält öffentlich Straftaten der radikalen Tierrechtsbewegung als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit und drohte mit der Gründung einer Terrororganisation vergleichbar mit Al Qaida!
Diese formulierten Anträge an das Landgericht Berlin umfassten insgesamt 4 Seiten, die ich diesem gestern per Fax und einer direkten mir übermittelten E-Mail-Adresse zusendete.
Spreche ich offen über die Klage von Haferbeck oder nicht?
Ich habe eine Nacht darüber geschlafen und bin zu dem Entschluss gekommen, dass es wichtig ist aufzuzeigen, dass man sich gegen Peta wehren muss. Ab ducken und Kleinbeigeben wurde jahrelang fabriziert. Das selbst Rechtsanwälte aus Angst einer Peta Diffamierungswelle in Bezug ihrer Mandantschaft eine Verteidigung ablehnen zeigt, dass hier der Rechtsstaat gänzlich versagt. Meinungsfreiheit ist das eine. Hass und Angst zu schüren das andere.
Als ich gestern die erste geschwärzte Seite der Klage veröffentlicht wurde ich mehrmals darauf angesprochen warum ich mich nicht einfach in Indonesien zurücklehne.
Was ich immer nicht kapiere…. Du sitzt in indonesien….. Wieso benutzt du solche Briefe nicht als Grillanzünder…. Was machen indonesische Behörden wenn sie von deutschen Behörden wegen so einer Kinderkacke behelligt werden…. Gar nichts machen die, nehme ich mal an?
Facebook Kommentar
Und ja der Kommentator hat recht. Ich könnte mir so ein schönes Leben machen. Stundenlang am Pool liegen oder ans Meer fahren und einfach das Leben genießen. Aber nein ich beschäftige mich Stundenlang und das täglich mit den Machenschaften von Peta und Co! Und das ganze seit nunmehr sechs Jahren. Derzeit habe ich 950 Artikel veröffentlicht und wenn ich mich ran halte, schaffe ich zum 6. Geburtstag am 14. Juli den tausendsten Artikel hier auf GERATI.
Wer soll es machen wenn nicht ich?
So habe ich in meiner Laufzeit bereits mehrere Kontakte zu Medienvertretern und Journalisten gehabt. Die finden wie viele andere meine Arbeit wichtig und gut. Gleichzeitig haben sie aber bedenken negative Berichte über Peta zu veröffentlichen. So war ich mit Produktionsfirmen vom ZDF, RTL und Y-Kollektiv (öffentlich rechtlicher YouTube Kanal) im Kontakt. Bisher ist aus den erst Gesprächen nicht viel passiert. Telefonisch wurde mir das Bedenken zu dem Thema von seitens der Rechtsabteilung genannt.
Auch daran erkennt man das selbst Medien die umfangreich und unvoreingenommen Angst vor Peta’s Hass Diffamierungskampagnen haben. Sowas kommt üblicher weise nur in Diktaturen wie in der Türkei vor, das man Angst haben muss sich zu einem Verein der in Deutschland, als Gemeinnützig zählt, kritisch zu äußern!
Deutsche Blogger, die sich kritisch mit Peta befassen werden, durch Abmahnungen Mundtot gemacht. Für jeden der es nicht glaubt, der braucht nur bei Google einmal die Suche „Peta Abmahnung“ zu starten. Allein das Thema „Peta tötet Tiere“ hat Peta zu einer grandiosen Abmahnwelle in Deutschland hinziehen lassen. Viele Blogger geben verständlich auf.
Warum geben so viele Blogger auf beim Thema Peta und Tierrecht?
Blogger geben nicht auf, weil sie keine Lust haben sich mit diesem Thema zu beschäftigen, sondern weil sie massiv Angefeindet werden. Selbst vor verbalen übergriffen auf angehörige der Blogger schrecken Tierrechtler aus dem Umfeld der von Peta unterstützen Bewegung nicht zurück. Ein Beispiel ist hier charitywatch.de wo die Seite als Mahnung immer noch abrufbar ist.
Ein weiteres Problem ist das finanzielle Risiko, was ein Blogger trägt. Insbesondere Haferbeck und seine Rechtsabteilung verschicken regelmäßig illegale Massenabmahnungen. Dass es sich bei den Abmahnungen die von Haferbeck eingefädelt werden um einen puren Einschüchterungsversuch handelt, will ich an einem Beispiel aufzeigen.
Als Erstes muss, man wissen was eine Abmahnung ist. Eine Abmahnung ist nichts anderes als eine außergerichtliche Einigung eines Streitfalles. Dieses wurde in Deutschland geschaffen, um Gerichte eigentlich zu entlasten. Ziel war es den geschäftlichen Wettbewerb von Unternehmen vor ab außergerichtlich zu klären. Dieses Mittel wurde aber immer mehr missbraucht und kommt hier auch bei Peta zum Einsatz.
Jeder kann eine Abmahnung verfassen und seinem Kontrahenten zustellen. Dazu braucht man nicht einmal einen Rechtsanwalt. Der einzige Unterschied ist, dass nur ein Rechtsanwalt seine Auslagen der Rechnung in Rechnung stellen kann.
Abschreckend bei einer Abmahnung ist die Höhe der Vertragsstrafe bzw. Ordnungsstrafe. Diese kann zwischen 10.000 € und 250.000 € liegen. Haferbeck fordert in seiner Klage gegen mich, z. B. 250.000 € Ordnungsgeld, im Wiederholungsfall, wenn er das Verfahren gewinnt.
Eine Abmahnung muss rechtlich korrekt und nachvollziehbar zugestellt werden. Dieses ist bei mir nicht möglich. Deshalb funktionieren Abmahnungen auch nur in Deutschland. Haferbeck und seine Rechtsabteilung fordern in der Regel eine negative Aussage gegen Peta zu löschen und nicht zu wiederholen. Dabei spielt es bei Peta keine Rolle, ob die Aussage wie „Peta tötet Tiere“ der Wahrheit entspricht. Haferbecks Ziel ist es das Image von Peta sauber zu halten, damit die Lügen von Peta unbehelligt weiterverbreitet werden können!
Was tun, wenn man von Dr. Edmund Haferbeck oder seinen Handlangern unterzeichnet Abmahnung erhält?
Das wichtigste ist Ruhe bewahren. Auch nicht von der angegebenen Summe erschrecken lassen. Eine Abmahnung, ist kein Schuldanerkenntnis. Dieses wird es erst, wenn man die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet und an Haferbeck zurückschickt. Als Erstes ist es wichtig den Vorwurf zu prüfen. Vieles ist in Deutschland von der freien Meinungsäußerung gedeckt. Peta bezeichnet ja auch jeden Tierhalter oder der Produkte von Tieren verkauft oder verwendet als Tierquäler. Juristisch wäre das eine falsche Tatsachenbehauptung, die jedoch durch den Artikel 5 des Grundgesetzes „Meinungsfreiheit“ gedeckt ist.
Wichtig in der Aussage, die man trifft, ist auch, dass man allgemein bleibt. Die Behauptung „Peta tötet Tiere“ ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Anders sieht es aus, wenn man eine Person namentlich nennt und dieses trifft dann nicht zu. Also immer allgemein bleiben.
Ich weiß ich nenne auch immer wieder direkt Namen. Nur habe ich dann auch belege dazu. Als Beispiel sei hier Yvonne Würz Fachreferentin bei Peta genannt. Eine Recherche ergab, das in ihrer Obhut während des Studiums mehrere Tiere starben. Sie selbst experimentierte also an Tieren, was sie eigentlich bei Peta als Tierquälerin untragbar machen müsste. Dennoch wird diese weiter beschäftigt.
Anwalt, aufsuchen Ja oder Nein?
Bei den Abmahnungen die Haferbeck und seine Peta Rechtsabteilung hat sich gezeigt, das beim Einschalten eines Anwaltes die Abmahnung von Peta sofort zurückgezogen wird. So sicher ist sich Dr. Edmund Haferbeck bei seinen Vorwürfen. Das Problem ist, dass es in der Regel schwer ist die gezahlten Anwaltskosten von Peta dann zurückzufordern. Also man bleibt auf den Anwaltskosten sitzen. Anders verhält es sich, wenn man mit der Haferbeck Abmahnung an die Öffentlichkeit geht. Hier haben prominente Beispiele gezeigt, das Peta keine weiteren rechtlichen Schritte einleitet. Abmahnung an Bundestagsabgeordneten Gero Hocker, oder der Angler und Journalist Matze Koch. Auch bei der veröffentlichten Abmahnung auf GERATI, wegen eines Leserbriefes wurde Haferbeck letztendlich nicht gerichtlich aktiv!
Natürlich kann man auch versuchen es auszusetzen, jedoch hat Haferbeck in den letzten Wochen in jubel ausgebrochen und teilte in einer Pressemitteilung mit, dass er angeblich gegenüber einem Angler und einem Landwirt eine Unterlassungsverfügung besitzt. Man sollte spätestens, wenn vom Gericht ein Schreiben ankommt, reagieren. Wenn man nicht reagiert, erlässt das zuständige Gericht ein Versäumnisurteil. Spätestens hier sollte man einen Anwalt einschalten. Insbesondere da Haferbeck ja immer überhöhter Streitwert ansetzt. Wie gesagt, ab einem Streitwert von über 5.000 € ist das Landgericht zuständig und hier isst generell Anwaltszwang. Darunter kann selbst die Verteidigung beim Amtsgericht anzeigen.
Was wirft mir Dr. Edmund Haferbeck nun in seiner Klage vor?
In erster Linie fordert Haferbeck die Unterlassung von Aussagen, die ich auf GERATI getätigt habe. Verwundert muss ich feststellen, dass Herr Haferbeck Aussagen die er gegen mich geäußert hat, selbst für sich nicht akzeptiert. Aber gehen wir einmal der Reihe nach.
In 6 Punkten beschwert sich Dr. Edmund Haferbeck, das ich ihn als Straftäter bezeichnen. Seinem Rechtsanwalt scheint er sein Urteil vorenthaltenen. Fakt ist das Dr. Edmund Haferbeck in einem Interview, das Urteil gegen seine Person präsentiert bekam. Er selbst behauptet immer wieder kein Peta Mitarbeiter sei jemals verurteilt worden. Seine Person scheint er bei dieser Aussagen auszuschließen.
Allein schon die Aussage die Haferbeck in diesem Interview von sich gibt, beweist doch die Gefahr, die von seiner Person ausgeht. Damals schmiss er mit Steinen auf einen Laborchef und wurde zu einer Bannmeile verurteilt. So sagt er auf das Gerichtsurteil. „Da muss man auch mal Hingehen und zeigen was Sache ist – da muss man auch mal hingehen – das ist überhaupt kein Problem – Gut sie haben ein Gerichtsurteil erhalten einen Zivilbeschluss – na und das ist doch Peanuts.“
Gleichzeitig hat er in mehreren Interviews und auf Peta die Aussage getroffen, dass „Straftaten der Tierrechtsszene ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit sind!“ Gleichzeitig drohte er mit der Gründung einer Terrororganisation der Tierrechtsbewegung.
Für mich persönlich ist ein Mensch ein Straftäter der mit Steinen auf Menschen schmeißt und damit Leib und Leben bedroht. Auch aus seinen Aussagen bei diesem gezeigten Interview kann man erkennen, dass er aus der Verurteilung nichts gelernt hat und selbst Straftaten der Tierrechtsbewegung, wie Brandstiftung, Sachbeschädigung Bedrohung, Körperverletzung Einbruch etc. für gut und notwendig hält und mit der Gründung einer Terrororganisation droht. Man darf sich schon Fragen wo für Herrn Haferbeck die Grenzen liegen, wenn man seine Aussagen hört.
Straftaten die Haferbeck mir in der Vergangenheit vorwarf
Wie üblich bei Peta wird man von diesen und ihren Mitläufern, sobald man sich Kritisch mit Peta und der Tierrechtsszene auseinandersetzt als Tierquäler betitelt. Keine einzige der Vorwürfe Beleidigung falsche Tatsachenbehauptung und verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz, konnte mir trotz intensiver Ermittelungen der Staatsanwaltschaft Augsburg und Görlitz nachgewiesen werden. Alle Strafanzeigen gegen meine Person die Haferbeck stellte wurden eingestellt.
Den Hammer schoss Haferbeck mit der Anzeige wegen Verstoßes gegen das deutsche Tierschutzgesetz ab und brachte damit die Staatsanwaltschaft Augsburg selbst in Bredouille. Wie soll ich gegen das Deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben, wen ich von 2008 bis 2018 überhaupt nicht in Deutschland war? Dieses teilte Haferbeck in seiner Verzweiflung sogar in der Strafanzeige mit. Und der Staatsanwalt, der dieses bearbeitet, erkannte nicht die Dummheit die in dieser Anzeige steckte.
Zweiter Vorwurf! Ich würde falsch Behaupten Haferbeck sei als Rechtsanwalt aufgetreten
Mal ehrlich, wenn ich Beweismittel einem Gericht als Verteidiger vorlege, dann prüfe ich doch den Inhalt. Und was erkennt man auf dem Screenshot? Dr. Edmund Haferbeck ist in einem Gerichtsprozess nachweislich dokumentiert als Rechtsanwalt aufgetreten.
Also von solchen Rechtsanwälten denen solche Fehler unterlaufen würde ich mich nicht vertreten lassen.
Eine weitere Aussage die Haferbeck nicht gut findet ist folgende …
Da hat sich wohl Dr. Edmund Haferbeck bereits eingeschissen, als ihn meine E-Mail erreichte!
Natürlich wird wie üblich diese Aussage völlig aus dem Zusammenhang gerissen.
Dieses Vorgehen ist Üblich in der Tierrechtsszene. Diese Aussage wurde getroffen, nachdem Dr. Edmund Haferbeck an verschiedene Tierrechtsorganisationen eine Rundmail verschickte die Aus versehen auch an mich gesendet wurde, wo er nur kurz und lapidar schreibt „Nicht Antworten“! Ich hatte mir erlaubt eine gemeinsame Emnid Umfrage verschiedener Tierrechtsorganisationen zu hinterfragen. Wenn bei dieser express E-Mail die von Haferbeck keine Minute nach meiner Anfrage versendet wurde, nicht die pure Angst spricht!
Punkt 9 und 10 bemängelt Haferbeck, dass ich ihn als Spinner berzeichnen würde
Ganz vergessen scheint Haferbeck, das er mich als Erstes als „Spinner“ bezeichnet hat und dass in einer Antwort auf eine Pressemitteilung von Karin Burger die damals die Webseite Doggennetz betrieb.
Herr Höffken hat gerade Rücksprache genommen, auch über den Vorstand: Wir geben keine persönlichen Daten von unseren Leuten raus, nur weil ein Spinner in Indonesien über uns her zieht. Die Dokumente liegen hier alle vor, es sind keine Fälschungen. Wir haben hier bei PETA im übrigen nur Akademiker, davon vier, die sogar promoviert haben.
(PETA Deutschland, Presseantwort von Dr. Edmund Haferbeck, 25.07.14)
Abzurufen unter Doggennetz
Nun ich sag es mal mit einem deutschen Sprichwort „Was du nicht willst was dir man tut, das füge auch keinem anderem zu„!
Als 11 und letzten Punkt findet Haferbeck einen deutlich als Satire gekennzeichneten Absatz als verletzend.
Sofort begann das Poltern des Herrn Dr. Edmund Haferbeck, der wohl gerade an einem Glas, „teuren Champagner“ [Satire], der wie üblich aus Spendengelder finanziert wurde, nippte und den Rest des Glases über seinen unvegan anmutenden Körpers, inkl. Schweinespeckhälfte im Vorderbereich, kippte.
Abzurufen GERATI
Nun wie deutlich soll man noch Satire kennzeichnen. Man sieht wieder einmal das Herr Dr. Edmund Haferbeck für sich und Peta allein die Meinungsfreiheit gepachtet haben will. In unzähligen Kampagnen werden Unwahrheiten verbreitet unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Eine aktuelle Kampagne ist zum Beispiel gegen TUI. Peta konnte bisher nicht Nachweisen das TUI Tierquälerei betreibt. Dasselbe gilt für den Loro Park.
Seine Kampagnen Aussagen mit seiner selbsterfundenen ethischen Vorstellungen zu begründen, die nichts mit den geltenden gesellschaftlichen Grundvoraussetzungen zu tun hat, ist nicht nur stupid. Man darf sich also nicht wundern, wenn immer mehr Stimmen behaupten, dass Peta ein sektenartiger Verein ist.
Fazit zu der von Dr. Edmund Haferbeck eingereichten Klage
Wie man sieht, kann ich jeden Klagepunkt mit sachlichen Mitteln widerlegen. Ich werde erst einmal abwarten was das Landgericht zu meinen nicht ganz juristischen Anträgen sagt. Aber so wurde es erst einmal telefonisch besprochen. Auf den in der Klage, als Beweismittel aufgeführte Bundeszentralregister Auszug von Edmund Haferbeck bin ich jedenfalls gespannt.
Anders als wie Tierrechtler aus dem Umfeld von Soko Tierschutz die mit Kenntnisnahme von Adressen ihrer Gegenpartei, zu sogenannten Spaziergängen aufrufen, kann Haferbeck genüsslich weiter schlafen. Ich halte mich an die gesetzlichen Vorschriften und werde die Adresse anders als Peta im Fall des Berliner Großwildjägers nicht öffentlich breittreten!
Vielleicht kann man sich ja auch mal nach dem Streit wo wir doch jetzt unsere gegenseitigen Adressen schon ausgetauscht haben, auf einen Kaffee treffen. Ich benötige auch keine Milch! 😉
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