Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht, nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Baden-Württemberg?

Wie sieht es in Berlin, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, in der Beschwerde von PETA, über die Verweigerung des Tierschutzverbandsklagerechts in Baden-Württemberg, aus? Ist die Gewährung des Tierschutzverbandsklagerechts im Land Berlin noch rechtlich haltbar?