Friedrich Mülln von Soko Tierschutz stürmt türenknallend während der Gerichtsverhandlung aus dem Saal
Friedrich Mülln von Soko Tierschutz stürmt türenknallend während der Gerichtsverhandlung aus dem Saal

Eigentlich hätte Friedrich Mülln von Soko Tierschutz genauso auf die Anklagebank gehört! Über Monate ließ er die Tierquälerei zu und profitierte finanziell sogar von dieser! Die deutsche Justiz lässt sich von Berufsstraftätern, wie Friedrich Mülln, nicht beeinflussen!

In eigener Sache: Ich verurteile selbstverständlich jede Art von Tierquälerei! Von seitens der radikalen kriminellen Tierrechtler wird mir immer zugeschrieben, ich würde Tierquälerei unterstützen! Nein, das tue ich nicht und ich bin genauso dafür, dass Tierquäler gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden! Wenn jedoch Tierrechtler denken, sie können das Recht beugen und dabei selbst Straftaten begehen und den Rechtsstaat versuchen zu beeinflussen, dann sehe ich mich genötigt dieses offen zulegen! Und ja, insbesondere Friedrich Mülln ist für mich persönlich ein Berufsstraftäter! Wer eigene Straftaten als zivilen Ungehorsam betitelt, sollte sich nicht wundern, dass die deutsche Justiz bei den angeklagten Tierquälern, Milde walten lässt! 

Friedrich Mülln von Soko Tierschutz ist ein Berufsstraftäter! Er verdient durch das Begehen von Straftaten sein Geld. Dazu zählen Einbrüche, illegale Videoaufzeichnungen im höchst privat intimen Bereich und deren illegale Veröffentlichung! Ja ich weiß, der Aufschrei aus der Tierrechtsszene ist jetzt wieder groß. Friedrich Mülln ist doch ein Gutmensch. Er setzt sich für die Tiere ein und will Tierquälerei aufdecken! 

Aber will das Friedrich Mülln wirklich?

Friedrich Mülln selbst gibt an, dass er aufklären möchte! Und ja, das ist wichtig und gut! Nur die kriminellen Mittel und deren Energie, die er dazu aufwendet, entbehrt jeder Rechtsgrundlage! Dabei verletzt er nicht nur Gesetze, sondern auch Grundrechte eines Menschen. Jede technische Überwachung muss im Ermittlungsverfahren von einem Richter genehmigt werden. Dieses soll dem Bürger die Grundrechte zusichern.

Friedrich Mülln maßt sich also Dinge an, die laut Gesetz nicht einmal für Ermittlungsbehörden, ohne richterlichen Beschluss, möglich sind! Er selbst äußert sich dahingehend, dass es sich bei seinen Straftaten um zivilen Ungehorsam handele.

Nein, ist es nicht! Sich an einen Baum, an ein Tor zu ketten, oder sich auf die Straße zu setzen ist ziviler Ungehorsam. Dieses ist immer jedoch im Bereich einer Ordnungswidrigkeit angelegt. Jedoch nicht, wer vorsätzlich Straftaten, wie Friedrich Mülln, begeht.

Jetzt kommen aus der Tierschutz- und Tierrechtsszene das Argument …, 

aber Straftaten sind ja erlaubt, wenn diese zur Aufklärung einer anderen Straftat führen! 

Dieses Argument kann man nur zum Teil gelten lassen! Denn mit dem Feststellen einer tierquälerischen Handlung hätte man den Beweis ja erbracht! Friedrich Mülln besitzt jedoch keinerlei Genehmigungen selbständige Ermittlungen durchzuführen, auch wenn er im Namen seines Vereins den Begriff „SOKO“ stehen hat! Spätestens jetzt müsste doch Friedrich Mülln die Behörden informieren! Doch weit gefehlt, es passiert nichts. Und das über Wochen und Monaten!

Friedrich Mülln gibt selbst an, dass nach der ersten Erkenntnis der Tierquälerei, die Recherchen weitere drei bis sechs Monate dauern! Drei bis sechs Monate, wo Friedrich Mülln die Tierquälerei wissentlich duldet und somit weitere Tierquälerei zulässt. Den Tieren räumt Friedrich Mülln also nicht das Recht ein, dass sie ohne Tierquälerei behandelt werden können. In der humanen Gesetzgebung spricht man hier von unterlassener Hilfeleistung! 

Und auch hier höre ich immer wieder Argumente, wie …

Friedrich Mülln muss für Soko Tierschutz ja Beweise sichern!

Nein, muss er nicht. Er hat sofort zum Verhindern weiterer Tierquälerei die Behörden zu informieren! Und genau das passiert nicht! Sabbernd sitzt Friedrich Mülln vor dem Monitor und hofft immer noch auf schlimmere Tierquälerei. Dadurch nimmt er vorsätzlich in Kauf, dass weitere Tiere Qualen ausgesetzt werden! Wenn es ihm um die Tiere gehen würde, wie er immer wieder sagt, würde er jeder Tierqual unmittelbar verhindern, sobald er davon Kenntnis besitzt! Das tut er jedoch nicht!

Durch sein vorsätzliches Zögern duldet er somit die Tierqual und ist nicht besser als der Tierquäler selbst. Deshalb hätte er nach meiner persönlichen Meinung auch neben den sechs Angeklagten in Bad Iburg auf der Anklagebank sitzen müssen. Ob er dann auch noch die Höchststrafe gefordert hätte?

Wer jetzt denkt, das wäre die Spitze des Eisberges vom Berufsstraftäter Friedrich Mülln, der irrt sich!

Wer jetzt denkt, Friedrich Mülln schaltet jetzt unmittelbar die Behörden ein, der irrt sich wieder! Nein, Friedrich Mülln geht jetzt immer noch nicht zu den Behörden und meldet die Tierquälerei. Wieder vergehen Wochen, in denen hunderte von Tieren wissentlich, von Friedrich Mülln, gequält werden. In Ruhe sichtet er das Videomaterial und schneidet ein Video zusammen! Er manipuliert also das angebliche Beweismaterial, ohne dass eine juristische Ermittlungsbehörde Zugriff auf das Material hatte!

Dann bietet Friedrich Mülln dieses Video den höchstbietenden Medien an! Er verkauft also das tierquälerische Material, um daraus finanziellen Profit zu schlagen! Mit dem gewinnbringenden Verkauf des Videomaterials wird in Absprache mit dem Sender ein Teaser auf den sozialen Medien von Soko Tierschutz veröffentlicht und erst danach meldet Friedrich Mülln die Tierquälerei bei den Behörden!

Und hier macht sich der Berufsstraftäter Friedrich Mülln gleich noch einmal strafbar!

Im § 184 a heißt es …

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 184a Verbreitung gewalt– oder tierpornographischer Inhalte

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat,
1.
verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
2.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar.

Und ja dieses Gesetz ist wie jedes Gesetz in Deutschland Auslegung bzw. interpretierbar!

Beeinflussung des Gerichtsverfahrens in Bad Iburg

Zu guter Letzt versuchte Friedrich Mülln vorsätzlich, das Gerichtsverfahren und die Richter zu beeinflussen, in dem er eine Kampagne startete und für die Angeklagten die Höchststrafe forderte. Aufgrund dieser Kampagne wurden die Angeklagten in der Öffentlichkeit vorverurteilt! Ein Unding, was in Deutschland, aber immer wieder auch in anderen Fällen durch Medien vollzogen wird! Völlig vergessen wird dabei, dass ein Angeklagter so lange unschuldig gilt, bis ein Richter und nicht Friedrich Mülln, ein Urteil fällt!

Selbst der Staatsanwalt sah sich aufgrund der massiven Beeinflussung durch Friedrich Mülln und Soko Tierschutz genötigt, sich für die Angeklagten einzusetzen und ein geringeres Strafmaß zu fordern!  

Dazu kam dann auch noch, dass Friedrich Mülln der als Besucher an der Gerichtsverhandlung teilnahm, also nicht einmal als Zeuge geladen zu sein schien, das Gericht missachte, indem er während der Verhandlung türenknallend aus dem Gerichtssaal rannte! Die Taz schilderte den Vorgang so …

Mülln empört das. Schon als der Staatsanwalt seine milden Anträge stellt, stellt er sich fassungslos vor die ZuhörerInnen, stürmt türenknallend aus dem Saal. „Lächerlich!“, sagt er der taz. „Mutlos! Das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Tierfreund! Und für jeden Verbraucher auch!“

taz.de

Friedrich Mülln und Tierfreund, na ja, das habe ich ja in diesem Artikel eindrucksvoll widerlegt! Das einzige, was Friedrich Mülln an Tieren liebt, ist das Geld, was er mit diesen verdienen kann! Und da lässt er auch schon mal zu, dass Tiere über Monate gequält werden!

Das Urteil lautete letztendlich, zwei Jahre auf Bewährung und 3.000 € für den Hauptangeklagten. Die beiden Angestellten bekamen neun Monate auf Bewährung und 2.000 bzw. 1.500 € Geldstrafe!

Ist das Urteil gerecht?

Darüber lässt sich streiten! Sicher ist jedoch, dass Friedrich Mülln vorsätzlich versuchte, das Verfahren zu beeinflussen, was letztendlich in seinem Sinne nach hinten losging. Letztendlich muss man aber auch zu der Erkenntnis kommen, dass Friedrich Mülln selbst auf die Anklagebank gehört hätte! Wer Tiere über Monate wissentlich quälen lässt, ohne einzuschreiten, ist nicht besser als der Tierquäler selbst.

Und um es den Veganern unter den Lesern von GERATI noch einmal zu verdeutlichen. In einem Schlachthof werden keine Tiere zu Tode gekuschelt! Die angebliche Betäubung schießt dem Tier ein Loch mit einem Bolzen in den Kopf! Wenn man das als würdevolle Schlachtung ansieht, na ja! Letztendlich sind tierische Produkte lebensnotwendig, wie die Gesundheitsprobleme bei einer rein veganen Ernährungsweise offen legen! Letztendlich sollte man jedes Nahrungsmittel mit Respekt gegenüberstehen und sich daran erinnern, dass es Menschen auf der Welt gibt, die in diesem Moment Hunger leiden!

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