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Schweden verurteilt Tierrechtler

by Silvio
26. Oktober 2017
in Straftaten
0
Schweden verurteilt Tierrechtler

Schweden verurteilt Tierrechtler

Anders als in Deutschland wurden in Schweden Tierrechtler rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt. In Deutschland wurden Stalleinbrecher erst vor Kurzem freigesprochen.

26.10.2017 Schweden verurteilt Tierrechtler

In Magdeburg wurden in den letzten Wochen drei Tierrechtler freigesprochen, die vorsätzlich in einen Stall eingebrochen sind. GERATI berichtete im Artikel „Leute bewaffnet euch, die Anarchie ist da„. Mittlerweile hat hier aber auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt und den Freispruch des Magdeburger Richters abgelehnt.

In Schweden wurden jetzt fünf Mitglieder der Tierrechtsbewegung „Organisation Leere Käfige“ rechtskräftig verurteilt. Zwei selbst ernannte Aktivisten dürfen sich jetzt für einen Monat schwedische Gardienen anschauen. Die restlichen Mitglieder wurden zu Geldstrafen bis zu 410 Euro verurteilt. Gleichzeitig sprach das schwedische Gericht dem betroffenen Landwirt Schadenersatzleistungen zu, die zusätzlich von den Straftätern bezahlt werden müssen.

Einbruch war eine sogenannte Befreiungsaktion!

Schweden verurteilt Tierrechtler
Schweden verurteilt Tierrechtler

Auch in Deutschland gibt es immer wieder solche Straftaten, die auch von PeTA in Videos veröffentlicht werden. PeTA selbst gibt an, dass Straftaten, von Tierrechtler ein legitimes Mittel im Kampf für Tierrechte, sind. Dabei schrecken diese nicht einmal vor Anschlägen auf Leib und Leben zurück. Auch der Leiter der Rechtsabteilung bei PeTA, Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck wurde bereits wegen Gefährdung von Leib und Leben rechtskräftig verurteilt.

In einem Interview mit Sat.1 sagte dieser, dass diese Straftaten Peanuts seien. Gleichzeitig sagte dieser Dr. Edmund Haferbeck öffentlich aus, dass die Tierrechtsbewegung die Al Qaida der Tiere sei. Auch hier zeigt sich die Verwirrtheit dieser Person. Wie kann man mit einer Terrororganisation drohen, die keine Achtung vor Mensch und Tier hat.

Ein Magdeburger Richter folgte nun in den letzten Wochen dieser Auffassung!

[amazon_link asins=’B00PUGWQ4C‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’6f3c8160-ba22-11e7-b4d9-7f7ec9f45528′]Wir können wirklich froh sein, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Die zuständige Staatsanwaltschaft legte nach dem Urteil sofort Revision ein und der Fall wird auf nächster Ebene neu verhandelt.

Für mich ist das unverständlich, wenn ein Richter einem Straftäter, der vorsätzlichen Einbruch begeht, mit einem Freispruch noch seine Taten unterstützt. Dieser Richter sollte sich einmal mit den Opfern (Brandanschläge, Beschädigung und Zerstörung von Eigentum, Einbrüche, Hausfriedensbrüche, Verleumdungen, Beleidigungen) einmal unterhalten. Man kann nur hoffen, dass in der Revision ein faires Urteil erfolgt.

Tags: Dr. Edmund HaferbeckPeTATierrechtler
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