PeTA präsentiert eine neue Webseite und GERATI ist natürlich sofort dabei und analysiert diese. Bereits im ersten Artikel konnte hier PeTA wieder einmal das Verbreiten von Lügen nachgewiesen werden.
UPDATE: 21.04.2022 Unter Vorbehalt Anpassung aus vorliegendem Gerichtsprotokoll
22.10.2017 PeTA – Neue Webseite – Neue Lügen
PeTA präsentiert die neue Webseite veganes-recht.de und GERATI schaute sich gleich einmal den ersten Artikel genauer an. In dem PeTA Artikel “Vegan in der Schule” stellte PeTA folgende Behauptung auf!
Sein Befreiungsanspruch von der Gemeinschaftsverpflegung konnte durchgesetzt werden. Es ist nur erforderlich, dass man richtig argumentiert und gegebenenfalls bereit ist die Ansprüche einzuklagen.
Gleichzeitig nannte PeTA dazu einen Beschluss (VG 3K 503.15), den sich GERATI nun einmal genauer anschaute. PeTA stellte in seinem Artikel die Behauptung auf, dass es in diesem Beschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg rein um den Befreiungsanspruch eines vegan lebenden Vaters ginge, der die von seiner Tochter besuchten Schule auf eine vegane Schulessenversorgung klagte.
Dieses ist jedoch nicht der Fall und somit eine Lüge von PeTA!
In dem von PeTA aufgezeigten Beschluss unter dem Aktenzeichen VG 3K 503.1 ging es überhaupt nicht um die Klage auf eine vegane Grundversorgung an Schulen, sondern um den Antrag auf Prozesskostenhilfe eines Vaters.
In dem Artikel der Stadt Berlin ist auch der anonymisierte Beschluss als PDF-Dokumente einsehbar. Dort ist Folgendes zu lesen.
Der Antrag des Klägers vom 15. September 2015, ihm Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des von ihm genannten Bevollmächtigten zu bewilligen, ist gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. §§ 114 ff., 121 Abs. 2 ZPO abzulehnen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung nach der im Prozesskostenhilfeverfahren gebotenen summarischen Prüfung keine hinreichende Aussicht auf Erfolgbietet.
Nun es ist ja bekannt das PeTA immer wieder gern Urteile zu seinen Gunsten in der Öffentlichkeit verdreht und mit Lügen behaftet. Dass man es aber so offensichtlich macht, dass selbst Rechtslaien dieses offensichtlich werden muss, ist neu. Wahrscheinlich geht man bei PeTA davon aus, dass die veganen Leser, die sich auf dieser Webseite von PeTA Rechtsberatung erhoffen, unfähig sind, Google zu nutzen.
Suche nach “Berlin Veganes Schulessen“!
Allein bei diesem Suchbegriff erhält man eine Fülle von Ergebnissen, die nur eins aufzeigen!

Gleichzeitig findet man hier ein Bürgerbegehren in Friedrichshain-Kreuzberg, wo man eine vegane Schulverpflegung in einer Petition fordert. Hier sammelte auf wegelagerischer Art und Weise die Albert Schweizer Stiftung Unterschriften im Jahr 2016. Von den ersten abgegebenen Unterschriften wahren 20 % der Stimmen ungültig.
Gleichzeitig wurde in diesem Artikel bekannt gegeben, dass eine reine vegane Schulverpflegung, nur für den Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Mehrkosten von 300.000 € zur Folge hätte.
Die Albert Schweizer Stiftung sammelte diese Unterschriften insbesondere vor veganen Geschäften und unterließ dabei vorsätzlich darauf zu achten, ob der Unterzeichner überhaupt bereits geschäftsfähig ist. Dass insbesondere immer vegane Gesellschaften Petitionsbetrug begehen, hier sei insbesondere PeTA genannt, den GERATI bereits mehrfach Unterschriften Betrug nachweisen konnte, genannt.
Fazit zu der neuen PeTA Webseite!
PeTA selbst macht ja kein Hohn daraus, juristisch komplett unfähig zu sein. Das sieht man daran, das PeTA Rechtsanwälte beschäftigt, die kurz nach der Jobeinstellung bei PeTA, nicht mehr als Rechtsanwälte tätig sind. Hier sei Krishna Singh erwähnt. Aber auch der Leiter der Rechtsabteilung ein zu einer Bannmeile (Er schmiss mit Steinen auf einen Laborchef) verurteilter Dr. Edmund Haferbeck, zeigt immer wieder seine juristische Unfähigkeit. Alle seine verfassten Strafanzeigen werden von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Gern verprasste er dann dennoch weiter Steuergelder, in dem er Beschwerden bei der Oberstaatsanwaltschaft einlegt, wie im Beispiel Zoo Hannover. (geändert 21.04.2022)
Wer dieser Rechtswebseite von PeTA glauben schenkt, sollte sich nicht wundern, wenn ihm seine veganen Klagebedürfnisse finanziell teuer zu stehen kommen. Vor dieser PeTA Webseite veganes-recht.de muss man tatsächlich nur warnen!
2 Kommentare
GEIL!!! Habe den Beschluss vom Verwaltungsgericht komplett gelesen 😉 – ist das exakte Gegenteil von dem was PeTA auf der Seite verkündet 🙂
So baut sich PeTA aus Lügen ihre eigene Wahrheit auf. Es ist immer schön wenn man so etwas so haargenau belegen kann.