Unbegründete Strafanzeigen von PeTA, verursachen enorme Staatskosten

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Gestern gab es wieder eine Meldung in der Presse, dass der Verein PeTA Deutschland e.V., wieder eine unbegründete Strafanzeige stellte.

Opfer dieses Mal war der Hamburger Fischmarkt

Nach Presseberichten des Hamburger Morgenblattes, erstattete PeTA Strafanzeige gegen den Geschäftsführer des Hamburger Fischmarktes und gegen verantwortliche Mitarbeiter der Firma „Hummer Pedersen“, bei der Staatsanwaltschaft Hamburg.

Als Grund gab PeTA, Verletzung des Tierschutzgesetz und der Tierschutzschlachtverordnung an.

PeTA behauptete man habe bei eigenen Kontrollen festgestellt, dass bei „Hummer Pedersen“ auf den Fischmarkt lebende Krebse in Plastiktüten verkauft wurden. Ein weiterer Vorwurf von PeTA sei, dass angeblich kanadische Hummer in trockenen Kisten ohne Wasser oder feuchtes Zeitungspapier gelagert würden.

Die Meeresbiologin Dr. Tanja Breining von PeTA Deutschland e.V. behauptet: „Der Fischmarkt hält sich nicht an Tierschutzgesetze und behandle Krebstiere, als seien sie Gemüse.

Der Fischmarkt erklärte, dass er für den Verkauf nicht verantwortlich sei, dieses sollte PeTA auch klar sein, da der Fischmarkt nur Flächen vermietet und somit nicht für den Verkauf von Waren Haftbar gemacht werden kann.

„Hummer Pedersen“ setzte dem ganzen noch die Spitze auf! Man verkaufe gar keine Krebstiere auf den Fischmarkt! Weiterhin halte man sich an Vereinbarungen die mit dem Bundesamt für Ernährung getroffen wurden.

Tanja Breining Foto von Ihrem Facebook Profil

Nun stellt sich da die Frage, ob die angebliche Meeresbiologin Frau Dr. Tanja Breining, überhaupt den Unterschied zwischen Hummer und Krebs kennt?

Wie kommt PeTA zu solchen Behauptungen die nicht stattgefunden haben! Es ist davon auszugehen, das PeTA hier wieder einmal ohne den Wahrheitsgehalt zu prüfen, auf eine anonyme Meldung hereingefallen ist!

Verletzung der Sorgfaltspflicht

Damit verletzt PeTA, ihre auferlegte Sorgfaltspflicht, anonyme Meldungen zu Prüfen um falsche Verdächtigungen zu verhindern!

Eine Behauptung öffentlich aufzustellen, die nicht Bewiesen werden kann, ist Rufschädigung und kann bestraft werden!

Die Staatsanwaltschaft und Polizei muss bei einer Strafanzeige tätig werden! Polizeikräfte werden durch solche sinnlosen Strafanzeigen von PeTA, abgezogen und können sich nicht auf Straftaten und den Schutz der Bürger konzentrieren.

Die Krönung des ganzen ist dann noch, dass diese Polizei und Staatsanwalt Arbeit vom Steuerzahler bezahlt werden.

Die eventuell auf PeTA zukommende Unterlassungserklärung wird dann einfach mit Spendengeldern beglichen!

Anzumerken ist, dass wir hier mit Sicherheit über mehrere tausend Euro reden, die einfach von PeTA verprasst werden, da man durch eine gesicherte Beweislage, diese Kosten verhindert hätte!

Was hat PeTA für Rechtsanwälte?

Das PeTA selbst eigene festangestellte Rechtsanwälte beschäftigt, ist bekannt. Nur frage ich mich warum diese solche Dilettanten Strafanzeigen zulassen. Immerhin sollten diese doch Ihr Geld dafür bekommen, um den Verein vor Fehlern zu bewahren, die Spendengelder vernichten!

Ein weiteres Beispiel wäre der erst vor ein paar Monaten bekannte Fall des Leipziger Zoos!

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